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Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AUG-andy
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von AUG-andy » Di 18. Sep 2018, 22:07

Paddy91 hat geschrieben:wenns unsere hunderten (hoff ich mal) Emails ignorieren wird der Amon wohl kaum diverse Threads die eh spätestens auf Seite 2 ins Offtopic abgleiten durchackern.

Dann kauft man halt nicht beim Fritsch.

Glaube nicht dass sich ein Händler auf so eine Grauzone einlässt.
Da könnte man ihm leicht einen Strick draus drehen.
Er müsse ja wissen das der Käufer daraus eine ganze FFW macht . :tipphead:
MfG
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rupi
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von rupi » Di 18. Sep 2018, 22:24

Griffstücke sind frei in Österreich

Punkt aus
mehr gibt es zu der ganzen Diskussion nicht zu sagen
und es wär fein wenn dieses Thema ganz einfach endlich mal in Ruhe gelassen wird und nicht alle paar Monate wieder ausgegraben wird
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Maddin
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Maddin » Di 18. Sep 2018, 23:55

AUG-andy hat geschrieben:
Paddy91 hat geschrieben:wenns unsere hunderten (hoff ich mal) Emails ignorieren wird der Amon wohl kaum diverse Threads die eh spätestens auf Seite 2 ins Offtopic abgleiten durchackern.

Dann kauft man halt nicht beim Fritsch.

Glaube nicht dass sich ein Händler auf so eine Grauzone einlässt.
Da könnte man ihm leicht einen Strick draus drehen.
Er müsse ja wissen das der Käufer daraus eine ganze FFW macht . :tipphead:


Dann verkauft er halt den Verschluss und der Käufer besorgt sich bei blackshadow oder einem anderen Anbieter im Internet ein Griffstück. Das ist in 5 Minuten bestellt und in 2-3 Tagen vor deiner Tür.

Das hat dann eine andere Nummer drauf und wird das Risiko für den Verkäufer und die Umwelt natürlich mindern und die Behörde ist zufrieden. lol...

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Burgenlandy » Mi 19. Sep 2018, 00:25

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Paddy91 » Mi 19. Sep 2018, 01:36

AUG-andy hat geschrieben:Glaube nicht dass sich ein Händler auf so eine Grauzone einlässt.
Da könnte man ihm leicht einen Strick draus drehen.

zwei Seiten weiter vorne steht das Gegenteil.
Deinen :tipphead: gerne retour und einen :headslap: noch oben drauf.

Burgenlandy hat geschrieben:Nicht waffenrelevante Teile kann dir ein seriöser Händler verkaufen soviel du magst oder eben da ist. Kannst kaufen wie Ballistol.
Es geht um technische Grundlagen und rechtliche Regeln. Die müssen erfüllt sein und werden es auch beim gscheiten Händler.
Wenn du dir mit irgendwelchen rechtlichen "Sicherheitspolstern" das Leben schwer machst dann bitte. Aber verschone doch Informationssuchende mit deinen zusammenfantasierten Überlegungen. In dem Zusammenhang darf ich dich gleich nochmal selbst zitieren:
Burgenlandy hat geschrieben: ich bin ja kein Anwalt und kenn mich bei Gesetzen auch nicht wirklich aus.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von AUG-andy » Mi 19. Sep 2018, 06:19

Ich hätte zig Griffstücke bekommen aber nur nicht das Nummerngleiche!
Ist das so schwer zu verstehen?
Warum soll sich ein Händler selbst das Leben schwer machen mit der Behörde?
Gibt sicher nicht viele die so eine komplette Kombi zu Hause haben.
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Mjoelnir » Mi 19. Sep 2018, 10:20

eXo hat geschrieben:Ich bin ganz verwirrt... momentan durch das ganze lesen habe ich nun folgendes verstanden:

RRA 9mm für XY wurde NUR als Zubehör zugelassen und wird auch auf die WBK als Zubehör der zB. AR15 geschrieben?!

Der RRA Upper ist dann streng genommen NUR mit dem Original Lower der gemeldeten AR zu verwenden WEIL es ja das Zubehör zu dieser Waffe ist (auch wenn der Lower alleine kein WBK Meldepflichtiges Teil ist)

Solang man also die Originalbelassenen AR mit den eingetragenen RRA Upper verwendet ist es kein Problem?! Und wenn man einen anderen Lower verwendet ist es vermutlich Dunkelgraubereich?

bitte das sind alles Fragen keine Feststellungen von mir, ich habe das Thema AR15 und RRA Upper so verstanden.


Alles richtig verstanden, ich gratuliere ernsthaft, denn das ist hier nicht selbstverständlich.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von gewo » Mi 19. Sep 2018, 15:10

Mjoelnir hat geschrieben:
eXo hat geschrieben:Ich bin ganz verwirrt... momentan durch das ganze lesen habe ich nun folgendes verstanden:

RRA 9mm für XY wurde NUR als Zubehör zugelassen und wird auch auf die WBK als Zubehör der zB. AR15 geschrieben?!

Der RRA Upper ist dann streng genommen NUR mit dem Original Lower der gemeldeten AR zu verwenden WEIL es ja das Zubehör zu dieser Waffe ist (auch wenn der Lower alleine kein WBK Meldepflichtiges Teil ist)

Solang man also die Originalbelassenen AR mit den eingetragenen RRA Upper verwendet ist es kein Problem?! Und wenn man einen anderen Lower verwendet ist es vermutlich Dunkelgraubereich?

bitte das sind alles Fragen keine Feststellungen von mir, ich habe das Thema AR15 und RRA Upper so verstanden.


Alles richtig verstanden, ich gratuliere ernsthaft, denn das ist hier nicht selbstverständlich.


unsinn

wenn du den RRA upper ohne basiswaffe auf einem eigenen WBK platz besitzt
mit welchem lower darfst du ihn dann - deiner theorie nach - benuetzen?
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Mjoelnir » Mi 19. Sep 2018, 16:38

Gegenfrage: Würdest du deinen Kunden sagen, sie können rechtlich unbedenklich ihren bei dir erworbenen RRA Upper zusammengebaut mit dem freien 9mm HERA, CMMG oder JP Lower im Schrank stehen haben und so bei der Kontrolle dem Beamten vorweisen?

Begründe bitte beide möglichen Antworten.

Und was man am öffentlichen Schiessstand an freien und registrierungspflichtigen Waffenteilen benutzt und was nicht, ist ein ganz anderer Schuh.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von gewo » Mi 19. Sep 2018, 17:11

Mjoelnir hat geschrieben:Gegenfrage: Würdest du deinen Kunden sagen, sie können rechtlich unbedenklich ihren bei dir erworbenen RRA Upper zusammengebaut mit dem freien 9mm HERA, CMMG oder JP Lower im Schrank stehen haben und so bei der Kontrolle dem Beamten vorweisen?

Begründe bitte beide möglichen Antworten..


warum sollte ich wenn du nicht mal meine frage beantwortest ....

und die antwort steht unten schon mehrfach, sie bleibt immer die selbe egal ueber welche ecke du sie stellst:

solange du nicht die dir genehmigte stueckzahl ueberschreitest kannst du den oberland arms 9x19 upper = RRA 9x19mm upper mit jedem beliebigen legalen nicht waffenrelevantem teil kombinieren den du moechtest
egal ob hera lower oa lower schmeisser lower mit deinem glock griffstueck oder deinem aufsitzrasenmaeher
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Jo_Kux » Mi 19. Sep 2018, 19:08

gewo hat geschrieben:warum sollte ich wenn du nicht mal meine frage beantwortest ....

und die antwort steht unten schon mehrfach, sie bleibt immer die selbe egal ueber welche ecke du sie stellst:

solange du nicht die dir genehmigte stueckzahl ueberschreitest kannst du den oberland arms 9x19 upper = RRA 9x19mm upper mit jedem beliebigen legalen nicht waffenrelevantem teil kombinieren den du moechtest
egal ob hera lower oa lower schmeisser lower mit deinem glock griffstueck oder deinem aufsitzrasenmaeher

Tja Gewo, dann ignorierst du aber, dass es von anderer Seite, die ebenso profunde Kenntnis der Materie hat, entgegen gesetzte Ansichten gibt, dass ein zusammen gebauter RRA Upper als WS mit einem freien Lower in freier Wildbahn eben nicht erlaubt ist.
(schiessstand außen vor)

Gibt es in diesem Forum jemanden, der einen RRA 9mm Upper als eigenständige Waffe auf einem WBK Platz eingetragen hat?
Und wenn ja, als WAS steht der dort? Restl vom WS dem die Basiswaffe abhanden gekommen ist?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Mentor » Mi 19. Sep 2018, 19:15

Jo_Kux hat geschrieben:Gibt es in diesem Forum jemanden, der einen RRA 9mm Upper als eigenständige Waffe auf einem WBK Platz eingetragen hat?



Ja, ich... :shhh:

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von rupi » Mi 19. Sep 2018, 19:19

Mentor hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Gibt es in diesem Forum jemanden, der einen RRA 9mm Upper als eigenständige Waffe auf einem WBK Platz eingetragen hat?



Ja, ich... :shhh:
als ganze Waffe oder als Wechselsystem auf einem Platz?
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von gewo » Mi 19. Sep 2018, 19:21

alles was ich dir hier detailiert darauf antworten koennte ist klagbar

ich werde mich nicht in ene rechtlich unguenstige position manoevrieren nu4 um dir deinen seelenfrieden zu ermoeglichen

das stichwort hat aber eh schon ein anderer geliefert
es geht um aepfel und birnen und um herstellerbezeichnungen die man beim eintragen ins ZWR verwendet ...
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von gewo » Mi 19. Sep 2018, 19:26

rupi hat geschrieben:
Mentor hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Gibt es in diesem Forum jemanden, der einen RRA 9mm Upper als eigenständige Waffe auf einem WBK Platz eingetragen hat?



Ja, ich... :shhh:
als ganze Waffe oder als Wechselsystem auf einem Platz?


da gehts um den EU feuerwaffenpass normal

es gibt keinen EU feuerwaffenpass fuer waffenzubehoer
daher schieben gutwillige behoerden das zuehoer - zumindestens fuer die ausstellung des EUFWP - das zubehoer auf einen echten waffenplatt und dann ggf wieder zurueck

machen sie auch zb fuer den wechsellauf einer geosswildbuechse den du am EUFWP brauchst das ist nix ungewoehnliches

ein haendler wird das aus naheliegenden gruenden nicht als komplettwaffe einmelden
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