gewo hat geschrieben:alles was ich dir hier detailiert darauf antworten koennte ist klagbar
ich werde mich nicht in ene rechtlich unguenstige position manoevrieren nu4 um dir deinen seelenfrieden zu ermoeglichen
das stichwort hat aber eh schon ein anderer geliefert
es geht um aepfel und birnen und um herstellerbezeichnungen die man beim eintragen ins ZWR verwendet ...
Siehst du, genau davon rede ich, eier doch nicht so rum.
Mein Seelenfrieden hängt nicht davon ab, wieviel du hier tippst,ich kenn mich ja aus, der Fragensteller ist ja unsicher und jetzt sicher umso mehr.
Der Fragensteller ist NEULING ohne Kenntnis der Materie - dem zu sagen er darf alles draufpappen greift zu kurz und irritiert ihn nur, schlimmstenfalls bringt es ihm rechtliche Probleme ohne dass er das weiss.
Also erklärte man ihm, dass es beim RRA einen Unterschied macht, ob er irgendeinen Lower der noch waffenrechtlich frei ist, am Schiesstand vollkommen legal draufpappt, oder er den zusammengebauten RRA bei einer behördlichen Überprüfung unerlaubterweise herzeigt und sich damit in ernste Schwierigkeiten bringen kann, wenn sich der Beamte auskennt (und davon gibt es mittlerweile nicht so wenige).
Warum das so ist?
Der RRA wurde so nie als ganze Waffe zugelassen und genau das ist der Unterschied zwischen einem Chiappa M4 WS oder einem OA-15/HERA/Schmeisser/SIG WS - die darf man zusammengebaut stehen haben, da es sie auch als ganze Waffe gibt, VORAUSGESETZT man hat einen Platz auf der WBK/WP frei.
Ich persönlich bin ja gespannt wie das in Zukunft rennt, wenn man einen RRA Upper und einen registrierungspflichtigen 9mm Lower dazu oder separat kaufen will.