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Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Mentor
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Mentor » Mi 19. Sep 2018, 20:08

gewo hat geschrieben:
da gehts um den EU feuerwaffenpass normal

es gibt keinen EU feuerwaffenpass fuer waffenzubehoer
daher schieben gutwillige behoerden das zuehoer - zumindestens fuer die ausstellung des EUFWP - das zubehoer auf einen echten waffenplatt und dann ggf wieder zurueck



@gewo:
Bild

Damit dürfte auch Rupis Frage beantwortet sein.

Lg

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rupi
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von rupi » Mi 19. Sep 2018, 20:12

na das ist kein Problem

steht auch so in meinem EUFWP
geht auch ned anders
member the old PD design ? oh I member

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Jo_Kux
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Jo_Kux » Mi 19. Sep 2018, 22:10

@Mentor
Na gut, wenn du das behauptest, dann kannst du uns ja sicher sagen, worauf der Eintrag bei dir auf der WBK basiert.
@Gewo
Warum du dich immer wehrst, wenn andere Leute die von der Materie wohl ebenso viel Ahnung haben wie du, eine andere Ansicht haben, verstehe ich nicht.
Wenn alles so eindeutig wäre, warum fürchtest dich dann was dazu zu schreiben?

Lassen wir das Thema besser, ich wollt nur der Aussage eiones Users hier entgegen treten, dass ja eh alles soooo klar ist.
Im Gegenteil, nix is klar und auch diese Diskussion endet wie alle anderen auch damit.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Mentor » Mi 19. Sep 2018, 22:15

Hmmm, ich glaube da hab ich dich falsch verstanden.
Der Upper liegt als Wechselsystem und nich als Waffe auf einem Platz.
Was dort eingetragen ist, keine Ahnung, habe keine Einsicht.

Lg

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Jo_Kux
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Jo_Kux » Mi 19. Sep 2018, 22:22

Mentor hat geschrieben:Der Upper liegt als Wechselsystem und nich als Waffe auf einem Platz.

Genau darum geht es aber.
Dass es möglich ist, dass das WS einen Platz belegt wissen wir.
Die Frage war, ob es jemand als komplette Waffe eingetragen hat auf der WBK und das scheint eben nicht so zu sein, weils anscheinend rechtlich nicht geht.
Aber wir drehen uns schon wieder im Kreis
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von gewo » Mi 19. Sep 2018, 22:42

rupi hat geschrieben:na das ist kein Problem

steht auch so in meinem EUFWP
geht auch ned anders


mit dem upper als zubehoer kannst aber keinen bewerb im ausland schiessen
weil das griffstueck im ausland waffenrelevant ist
ohne eintrag im EUFWP darfst mit dem griffstueck bzw lower nicht einreisen zb in DE
und da man gruffstuecke bzw lower nicht in den EUFWP eintragen kann ( glaub ich ) muss der RRA als komplettwaffe rein.
dann klappts auch mit dem legalen mitnehmen zu internationalen bewerben

viele behoerden machen das hin und herschreiben zubehoer - waffe - zubehoer
manche nicht
dann pech
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Myon » Do 20. Sep 2018, 08:08

Die Behörde kann im EUFWP das Zubehör NUR als ganzen Platz eintragen. Sprich Zubehör austragen auf einen eigenen Platz, dann EUFWP machen und danach wieder die Zubehöre zurück auf die Hauptwaffe schreiben. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht und jeder hat das stecht auf diese Prozedur. Und ich kenne keine BH die das nicht so macht Bzw sich dagegen sträubt.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Mjoelnir » Do 20. Sep 2018, 09:44

gewo hat geschrieben:alles was ich dir hier detailiert darauf antworten koennte ist klagbar

ich werde mich nicht in ene rechtlich unguenstige position manoevrieren nu4 um dir deinen seelenfrieden zu ermoeglichen

das stichwort hat aber eh schon ein anderer geliefert
es geht um aepfel und birnen und um herstellerbezeichnungen die man beim eintragen ins ZWR verwendet ...


Siehst du, genau davon rede ich, eier doch nicht so rum.
Mein Seelenfrieden hängt nicht davon ab, wieviel du hier tippst,ich kenn mich ja aus, der Fragensteller ist ja unsicher und jetzt sicher umso mehr. :D

Der Fragensteller ist NEULING ohne Kenntnis der Materie - dem zu sagen er darf alles draufpappen greift zu kurz und irritiert ihn nur, schlimmstenfalls bringt es ihm rechtliche Probleme ohne dass er das weiss.
Also erklärte man ihm, dass es beim RRA einen Unterschied macht, ob er irgendeinen Lower der noch waffenrechtlich frei ist, am Schiesstand vollkommen legal draufpappt, oder er den zusammengebauten RRA bei einer behördlichen Überprüfung unerlaubterweise herzeigt und sich damit in ernste Schwierigkeiten bringen kann, wenn sich der Beamte auskennt (und davon gibt es mittlerweile nicht so wenige).
Warum das so ist?
Der RRA wurde so nie als ganze Waffe zugelassen und genau das ist der Unterschied zwischen einem Chiappa M4 WS oder einem OA-15/HERA/Schmeisser/SIG WS - die darf man zusammengebaut stehen haben, da es sie auch als ganze Waffe gibt, VORAUSGESETZT man hat einen Platz auf der WBK/WP frei.

Ich persönlich bin ja gespannt wie das in Zukunft rennt, wenn man einen RRA Upper und einen registrierungspflichtigen 9mm Lower dazu oder separat kaufen will.

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von eXo » Do 20. Sep 2018, 10:04

Ganz ehrlich für mich ist dieses Thema ohnehin etwas komisch... das fängt damit an das 70% der Waffenhändler ohnehin sagen das das RRA WS/Upper in Österreich keine Zulassung hat und wer das behauptet soll eine Bescheinigung herzeigen...

Ich bin absoluter Neuling in der Sache Waffen und möchte natürlich keine Probleme mit dem Waffengesetz bekommen daher hinterfragt man alles was geht, man hört nur 100 verschiedene Ansichten und als Neuling ist es verdammt schwer rauszukristalisieren was sind zusammengesetzte Theorien und was sind Standfeste (vor Gericht) Bestimmungen.

Und geht da weiter gerade wenn ich mir einen Lower (Frei kaufen) kann ich ob jetzt zusammengebaut oder nicht zusammengebaut jederzeit 2 Waffen habe.

Situation Beschrieben: ich habe eine WBK mit Standart 2 Plätze besitze eine Faustfeuerwaffe und eine normale AR15 also sind beide Plätze belegt und habe ein WS inkl Lower nicht zusammengebaut im Safe liegen habe ich Theoretisch trotzdem 3 Waffen auch wenn nur 2 zusammengebaut sind...

Das sind meiner Meinung nach Lücken die jeder ausnutzt aber jeder am Heulen ist wenn das Gesetz so verschärft wird das es heißt gut diese Waffengattung wird generell abgeschafft schade !

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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Glock1768 » Do 20. Sep 2018, 10:20

kleiner Tipp: deinen Lower nicht gemeinsam mit deinem WS im gleichen Safe lagern ... es ist zwar rechtlich ok, aber bei einer Kontrolle kann es blöde Fragen geben ...
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von gewo » Do 20. Sep 2018, 12:36

eXo hat geschrieben:...wer das behauptet soll eine Bescheinigung herzeigen...
...


keiner kann was dafuer dass einstufungen nicht oeffentlich sind, das es keine liste dafuer gibt wo man nachsehen kann, dass sie nicht verpflichtend sind sondern nur dann erforderlich sind wenn es zweifel ueber die kategorie gibt und das ihr ergebnis dem datenschutz zwischen antragsteller und behoerde unterliegen

das ganze thema ist einfach grottenschlecht geloest bzw hat man 1996 als man das so festgelegt hat nie daran gedacht dass irgendwann in der zukunft die befugnisse dazu zwischen zwei ministerien aufgeteilt werden koennten

bis 2012 hat eigentlich alles problemlos funktioniert
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Re: Gesamte Waffe als Zubehör Eintragen

Beitrag von Mr. Danger » Di 2. Okt 2018, 14:51

Myon hat geschrieben:Die Behörde kann im EUFWP das Zubehör NUR als ganzen Platz eintragen. Sprich Zubehör austragen auf einen eigenen Platz, dann EUFWP machen und danach wieder die Zubehöre zurück auf die Hauptwaffe schreiben. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht und jeder hat das stecht auf diese Prozedur. Und ich kenne keine BH die das nicht so macht Bzw sich dagegen sträubt.


BH Mödling trägt Zubehör im EUFWP mit der Hand ein ;)

Gruß, Hans

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