gewo hat geschrieben:warum sollte ich wenn du nicht mal meine frage beantwortest ....
und die antwort steht unten schon mehrfach, sie bleibt immer die selbe egal ueber welche ecke du sie stellst:
solange du nicht die dir genehmigte stueckzahl ueberschreitest kannst du den oberland arms 9x19 upper = RRA 9x19mm upper mit jedem beliebigen legalen nicht waffenrelevantem teil kombinieren den du moechtest
egal ob hera lower oa lower schmeisser lower mit deinem glock griffstueck oder deinem aufsitzrasenmaeher
Tja Gewo, dann ignorierst du aber, dass es von anderer Seite, die ebenso profunde Kenntnis der Materie hat, entgegen gesetzte Ansichten gibt, dass ein zusammen gebauter RRA Upper als WS mit einem freien Lower in freier Wildbahn eben nicht erlaubt ist.
(schiessstand außen vor)
Gibt es in diesem Forum jemanden, der einen RRA 9mm Upper als eigenständige Waffe auf einem WBK Platz eingetragen hat?
Und wenn ja, als WAS steht der dort? Restl vom WS dem die Basiswaffe abhanden gekommen ist?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.