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Lagerung in Holzkiste?

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Re: Lagerung in Holzkiste?

Beitrag von gewo » Sa 29. Sep 2018, 23:46

POI hat geschrieben:Machen aber vermutlich die meisten so. oder muss ich den schlüssel in einen schlüsseltresor einsperren den man ohne werkzeug in sekunden öffnen kann?


dazu sagt weder ein erlass noch ein hoechstgerichtsurteil was

aber ohne einsperren geht nix
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rhodium
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Re: Lagerung in Holzkiste?

Beitrag von rhodium » So 30. Sep 2018, 09:38

Für Kategorie C hab ich eine massive Blechkiste die mittels Kette am die Wand gehängt ist.

Ob sie auch für Kat. B reichen würde? Schwer zu sagen. Eindeutiges gibt's da nicht.

Nachtrag: https://zicc-germany.com/de/zicc-kiste- ... liter.html

Günstige Blechkisten :-)

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POI
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Re: Lagerung in Holzkiste?

Beitrag von POI » So 30. Sep 2018, 10:43

Gut die Blechkiste ist auch nicht viel sicherer als meine Holzkiste dann kann ich die auch leicht nehmen! Aber wie soll man die Kette an der Wand befestigen ohne das man diese ganz leicht demontieren kann?

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Re: Lagerung in Holzkiste?

Beitrag von tousibaer » So 30. Sep 2018, 20:48

Also das sagt die 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV:

§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2.
Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3.
Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4.
Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.




zu (2) Punkt 2: Die Räumlichkeit (Zimmer, Wohnung, Haus) wird ja irgendwie gesichert sein. Schloss an der Eingangstüre ist ja bei uns Standard ("Außenschutz").

zu (2) Punkt 3: da reicht meiner Meinung nach deine versperrte Holzkiste. Wenn ein Mitbewohner versucht diese gewaltsam zu öffnen halt ich dies für einen kriminellen Akt.

zu (2) Punkt 4: Schlüssel verstecken reicht finde ich nicht...


Grüße, Alex

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Re: Lagerung in Holzkiste?

Beitrag von bino71 » So 30. Sep 2018, 21:02

Wenn es so einfach wäre.
Was wenn der Mitbewohner die Kiste mitnimmt, wenn man nicht da ist? Rat mal wer ärger bekommt, neben dem Mitbewohner?
Definiere Außenschutz? Erdgeschoß mit Garten Balkontür, aber WK3 Eingangstür ohne Alarmanlage >> Außenschutz ist da eher als miserabel einzustufen oder als nicht vorhanden.
usw usw usw

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Re: Lagerung in Holzkiste?

Beitrag von tousibaer » So 30. Sep 2018, 21:16

also bei meinen bisherigen 3 Verwahrungsüberprüfungen hat die Tatsache das meine Wohnung im Erdgeschoß (mit Glasterrassentüre) ein Zylinderschloss an der Wohnungstüre hatte als Außensicherung genügt.

und meine (beiden) Kat C Waffen waren mit einem Stahlseil mit Vorhängeschloss (Zahlenschloss) am einer in die Wand gedübelten Öse gesichert; hat auch gepasst (waren im Kasten neben dem Möbeltresor für Kat. B., jedoch nicht von außerhalb der Wohnung sichtbar).

Es kann also auch so einfach sein!
(Wobei das sicher auch stark vom "Verwahrungsüberprüfenden" abhängt)

Grüße, Alex

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Re: Lagerung in Holzkiste?

Beitrag von LordHelmchen » So 30. Sep 2018, 21:54

Was für ein grottiger Thread.
Welcher Teil von "§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt."
Ist eigentlich missverständlich??

Ergo:
Ja eine Versperrbare Holzkiste reicht. Dem Gesetzt ist genüge getan. Thema erledigt.

Und das in einem LWB Forum. Kopf->Tisch
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Re: Lagerung in Holzkiste?

Beitrag von gewo » So 30. Sep 2018, 23:10

LordHelmchen hat geschrieben:Weas für ein grottiger Thread.
Welcher Teil von "§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt."
Ist eigentlich missverständlich??

Ergo:
Ja eine Versperrbare Holzkiste reicht. Dem Gesetzt ist genüge getan. Thema erledigt.

Und das in einem LWB Forum. Kopf->Tisch


das muss wohl eher Kopf -> Brett heissen
und zwar vor deinem kopf

wenn wer glaubt die judikatur anhand von gesetzen einschaetzen zu koennen dann kann man dazu ned mehr sagen ...
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