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Eilmeldung WaffG neu!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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cas81
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cas81 » Mo 8. Okt 2018, 12:00

Leute, ich weiß schon, dass das nur wenige am Rande interessiert, aber vielleicht kann ein einigermaßen Sachkundiger sich dazu äußern, immerhin pochen ja viele auf SV als Rechtfertigung:

TMHS nur als Sportschütze?
JEDE Expansivmunition nur als Sportschütze?

Hab ich was überlesen?
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krekssus
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von krekssus » Mo 8. Okt 2018, 12:01

FFWGK hat geschrieben:
krekssus hat geschrieben:bedeutet ich kann 2 * Zubehör auf der Einstiegs WBK ( 2 Kat.B Plätze ) anmelden?

Nein. Ich würde 4 herauslesen ;-)


beim nochmaligen lesen hast du recht, es sollte 4 also doppelte anzahl sein.
Na auch nicht schlecht, sehe schon die Wechselsysteme vor mir =) die grosse frage wäre nur, wie den zubehöreintrag rechtfertigen?

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Ares
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Ares » Mo 8. Okt 2018, 12:01

Robiwan hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Nicht schon wieder Möglichkeiten austüfteln das Gesetz zu umgehen bevor es beschlossen ist ;-)

Wobei...Duell der Obmänner hätte was gg


Die Hunger Games werden Wirklichkeit :o detto detto ;)


Sie werden es sich eher ausschnapsen. :at2:
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von _Jack_ » Mo 8. Okt 2018, 12:01

30-06 hat geschrieben:Da (an)erkennt man mas Problem der Definition bez Jagd- und Sportwaffen und belässt aber aufgrund des KMG alles beim Alten ??
Recht eindeutig ist das nicht gerade....


Ich verstehe das Problem nicht. Das WaffG regelt unter anderem, welche Waffen ich unter welchen Voraussetzungen kaufen darf. HA ist Kat. B also mit WBK (zumindest mit 10er Mag).

KMG regelt etwa die Ein- und Ausfuhr. HA der weder Jagd- noch Sportwaffe war, ist Kriegsmaterial im Sinne des KMG und man sollte daher bei Ein- und Ausfuhr, also jedesmal wenn die Staatsgrenze überschritten wird, aufpassen.

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hari
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von hari » Mo 8. Okt 2018, 12:03

FFWGK hat geschrieben:
krekssus hat geschrieben:bedeutet ich kann 2 * Zubehör auf der Einstiegs WBK ( 2 Kat.B Plätze ) anmelden?

Nein. Ich würde 4 herauslesen ;-)

Da steht auch nichts mehr von Zuordnung zur Basiswaffe. Ein Wecheslystem sollte dann also keinen Platz mehr belegen wenn die Basiswaffe entfaellt, oder interpretiere ich das falsch?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 12:04

krekssus hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
krekssus hat geschrieben:bedeutet ich kann 2 * Zubehör auf der Einstiegs WBK ( 2 Kat.B Plätze ) anmelden?

Nein. Ich würde 4 herauslesen ;-)


beim nochmaligen lesen hast du recht, es sollte 4 also doppelte anzahl sein.
Na auch nicht schlecht, sehe schon die Wechselsysteme vor mir =) die grosse frage wäre nur, wie den zubehöreintrag rechtfertigen?

Warum willst was rechtfertigen?
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Promo » Mo 8. Okt 2018, 12:07

Kurioses Detail, die Besitzer von Magazinen für vollautomatische Schusswaffen sind gar nicht betroffen weil nur die Magazine von halbautomatischen Schusswaffen reglementiert werden. Eine große Erleichterung für Sammler von zB MG und MP-Magazinen, führt aber auch zum sehr kuriosen Sachverhalt, dass zB ein M16 Magazin frei wäre, ein OA15 Magazin aber nicht...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 12:21

Maddin hat geschrieben:Die vorgeschlagene Fassung zum Sportschützen muss fallen, da müssen wir jetzt gemeinsam alle Kräfte bündeln !

Die Bestimmung ist wahnsinnig kompliziert und praxis untauglich. Wo in den Erläuterungen bei anderen Themen von Verwaltungsvereinfachung gesprochen wird kommt es hier zu einer klaren Verkomplizierung. Und da das nichts fixes ist können wir das noch bekämpfen.

Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.

Solltest du die Definition eines Schießvereins meinem solltest du das
a) scheiben
b) nachdenken warum der Gestzgeber hier so streng ist.

Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld.

Btw: dass eine Vereinszwangsmitgiedschaft alle Instanzen übersteht würde ich nicht unterschreiben.
Zuletzt geändert von FFWGK am Mo 8. Okt 2018, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von mura » Mo 8. Okt 2018, 12:21

Steht irgendwo in diesem Entwurf etwas bezüglich 30er Magazine welche mit Magazinbegrenzer auf 10 reduziert werden?
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 8. Okt 2018, 12:30

Was die Wechselsysteme angeht, verstehe ich das so, dass man mit 2 WBK Plätzen 4 Stück Wechselsysteme einfach so kaufen kann, und erst am dem 5. einen "Zubehörantrag" stellen muss. Das finde ich schon eine Erleichterung und eine Reparatur der jetzigen Praxis.

Ich sehe unsere Händler schon hastig zum Telefon greifen und Containerschiffe voller Wechselsysteme nach Europa umleiten! ;-)

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von raptor » Mo 8. Okt 2018, 12:30

Das ganze wirft eigentlich nur Fragen auf. Z. B. ist ein Schaftsystem für Pistolen dann ein essentielles Waffenteil "Gehäuse" und wird wie eine Waffe behandelt? Pistole + Schaftsystem = HA Lagwaffe, d. h. <=10 Schuss Magazin?

Die juristische und sprachliche Qualität des Vorschlags erscheint mir mangelhaft. Von einer Mitte-Rechts Regierung hätte ich mir zumindest eine Vereinfachung, wenn schon keine Liberalisierung erwartet.

Aber schön, dass die Jäger alle Wünsche erfüllt bekommen...

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von brausi » Mo 8. Okt 2018, 12:40

Promo hat geschrieben:Kurioses Detail, die Besitzer von Magazinen für vollautomatische Schusswaffen sind gar nicht betroffen weil nur die Magazine von halbautomatischen Schusswaffen reglementiert werden. Eine große Erleichterung für Sammler von zB MG und MP-Magazinen, führt aber auch zum sehr kuriosen Sachverhalt, dass zB ein M16 Magazin frei wäre, ein OA15 Magazin aber nicht...

Haha! Ja! Gut erkannt!

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 12:44

FFWGK hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Die vorgeschlagene Fassung zum Sportschützen muss fallen, da müssen wir jetzt gemeinsam alle Kräfte bündeln !

Die Bestimmung ist wahnsinnig kompliziert und praxis untauglich. Wo in den Erläuterungen bei anderen Themen von Verwaltungsvereinfachung gesprochen wird kommt es hier zu einer klaren Verkomplizierung. Und da das nichts fixes ist können wir das noch bekämpfen.

Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.

Solltest du die Definition eines Schießvereins meinem solltest du das
a) scheiben
b) nachdenken warum der Gestzgeber hier so streng ist.

Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld.

Btw: dass eine Vereinszwangsmitgiedschaft alle Instanzen übersteht würde ich nicht unterschreiben.


Weil man ein Gesetz als Rechtsadressat nicht strenger interpretiert als es ist spricht für dich für "selber schuld" ?

Bisher war es beivielen Behörden doch so, dass neben dem regelmäßigen Training und der Bestätigung des Vereins auch 4-5 Ergebnislisten vorgelegt werden mussten um auf lächerliche 4 Stück nach dem ersten Antrag erweitern zu können.

Das mag für viele nicht schwer sein, für andere stellte es eben eine lästige Hürde da. Wenn man jetzt aber regelmäßig dabei bleiben muss um seinen Bestand zu rechtfertigen, na gute Nacht...

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von The_Governor » Mo 8. Okt 2018, 12:46

Maddin hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Die vorgeschlagene Fassung zum Sportschützen muss fallen, da müssen wir jetzt gemeinsam alle Kräfte bündeln !

Die Bestimmung ist wahnsinnig kompliziert und praxis untauglich. Wo in den Erläuterungen bei anderen Themen von Verwaltungsvereinfachung gesprochen wird kommt es hier zu einer klaren Verkomplizierung. Und da das nichts fixes ist können wir das noch bekämpfen.

Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.

Solltest du die Definition eines Schießvereins meinem solltest du das
a) scheiben
b) nachdenken warum der Gestzgeber hier so streng ist.

Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld.

Btw: dass eine Vereinszwangsmitgiedschaft alle Instanzen übersteht würde ich nicht unterschreiben.


Weil man ein Gesetz als Rechtsadressat nicht strenger interpretiert als es ist spricht für dich für "selber schuld" ?

Bisher war es beivielen Behörden doch so, dass neben dem regelmäßigen Training und der Bestätigung des Vereins auch 4-5 Ergebnislisten vorgelegt werden mussten um auf lächerliche 4 Stück nach dem ersten Antrag erweitern zu können.

Das mag für viele nicht schwer sein, für andere stellte es eben eine lästige Hürde da. Wenn man jetzt aber regelmäßig dabei bleiben muss um seinen Bestand zu rechtfertigen, na gute Nacht...


Das verstehe ich auch nicht. Altbestand bleibt auf Dauer erhalten, aber neu erworbene Magazine müssen jährlich durch den Sportschützenstatus verlängert werden? Wie ergibt denn das einen Sinn? Wenn man ein Jahr mal aussetzt, muss man sie abgeben und kann sie ein Jahr später wieder kaufen, wenn man wieder aktiv ist?

yoda
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von yoda » Mo 8. Okt 2018, 12:47

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Wir sollten sämtliche Lücken unkommentiert stehen lassen und niemanden darauf hinweisen, die haben da nämlich einiges übersehen bzw. falsch formuliert.

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