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Eilmeldung WaffG neu!!

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Senf
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Senf » Mo 8. Okt 2018, 12:49

Also lieber FFWGK, offenbar willst du selbst nicht wahrhaben was du da geschrieben hast...

FFWGK hat geschrieben:Um Sportschütze zu sein muss man also regelmäßig trainieren und mind 3, in Worten drei, Bewebe pro Jahr schießen.
Das ist euch zu viel??? Ernsthaft???

Um als Verein zu gelten sind die Anforderungen aber geschmalzen. 100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!
Mitglieder zu nationalen Beweben schickt: da könnte es eng werden falls nur die österreichische (Staats)Meisterschaft gilt. Da braucht man dann halt wirklich einen namhaften Verein mit entsprechend guten Schützen. Finde ich überzogen.


Ich zerlege jetzt dein Posting so, wie ich es verstanden habe...

Im grün markierten Bereich erkennst du an, dass die Anforderungen an die Vereine merklich gestiegen sind. D'accord!
Im blau markierten Bereich stellst du fest, dass 100 Mitglieder wohl nicht für alle Vereine leicht zu stemmen sein werden... D'accord!
Jedoch dürfte das in deiner Region auch für "kleine" Vereine, kein Problem darstellen. Schön für dich! Bei meiner Region schauts da anders aus.
Im rot markierten Bereich goutierst du, dass kleine Vereine, die du als "Scherzpartie" bezeichnest, aus dieser Regelung herausfallen und bemerkst abschließend "Gut so!"...Ich werte das als eine Befürwortung dieser Regelung.
Ich befürworte diese Regelung nicht, denn nur als Bsp. Ich gründe einen Verein, weil ich selber Olympiateilnehmer war und mein Kind ist ebenfalls auf dem Weg einer zu werden. Meine Frau macht den Kassier und der Opa den Ehrenpräsidenten. Und jetzt erklär mir wer da kein Sportschütze sein soll, wo da die Scherzpartie ist? Warum ich nicht das rechtlich relevante Attribut "Sportschütze" führen darf? Weil wir nur zu 4t sind, sind wir deswegen eine Scherzpartie? Verstehst du jetzt warum es Leute gibt die das nicht so toll finden?

Im letzten, orange markierten, Teil, findest du es plötzlich doch überzogen, dass man "einen namhaften Verein mit entsprechend guten Schützen" braucht. D'accord! Die namhaftigkeit eines Vereins hat nichts mit den Fähigkeiten der Schützen zu tun, genausowenig wie der Preis der Ausrüstung mit der sie diesen Sport betreiben. ;)

FFWGK hat geschrieben:"Weiters unterlasse es bitte mit einem einwörtigen Zitat von mir deine persönliche Meinung zu untermauern, der ich so nicht zugestimmt habe."
Du brauchst meiner Meinung nicht zuzustimmen, es liegt mir fern jemanden zu überzeugen... Ich habe deine Aussage "Scherzpartie",welche du für kleine Vereine verwendet hast, schlicht und ergreifend zu meinem Beitrag hinzugefügt.

FFWGK hat geschrieben:Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.

Solltest du die Definition eines Schießvereins meinem solltest du das
a) scheiben
b) nachdenken warum der Gestzgeber hier so streng ist.

Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld.


ad1) Regelmäßig ist definiert als 12 mal in 12 Monaten, sprich 1/Monat. (§11b Z3)... Bis jetzt waren es zumindest bei meiner BH, 2mal in 12 Monaten um die WBK zu erhalten.

ad2) Da jetzt ein Sportschütze nur jemand ist der als Mitglied eines Schießsportvereines 3 Bewerbe schießt, sind nach meinem Dafürhalten 3 Bewerbe jedwelcher Art gefragt, wobei der Verein ein "Schießsportverein" sein muss, dass heist er muss zumindest einmal jährlich Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifende oder internationalen Wettbewerbe senden oder diese selber ausrichten. (§11b)

Nach meinem Verständnis muss der Verein(>100Mitglieder) Mitglieder zu nationalen Bewerben entsenden, wobei ein Bewerb offenbar nur dann als national gilt wenn er mind. 5 Bl übergreift, oder zu Internationalen Bewerben entsendet (oder selber ausrichtet) dann ist er ein Schießsportverein. Dann erfüllen seine Mitglieder, sofern mind. 3 Bewerbe jedweder Art, die Definition des Sportschützen.

Jeder Verein dient im erweiterten Zweck der Erhalt der WBK. Ich brauch strenggenommen keinen Verein um irgendwo antreten zu dürfen, es sei denn in den Wettbewerbsregeln ist es so vorgesehen. Warum der Gesetzgeber hier so streng ist, kann man nur vermuten. Vielleicht vielleicht weils schön klingt, vielleicht weils die Leute praktisch in die Vereine zwingt und diese so mehr Mitglieder = mehr Geld =mehr Einfluss generieren, vielleicht weil zwar per Verfassung Rechte nicht an Vereins oder Parteizugehörigkeit gekoppelt sein dürfen, mit einer solchen Regelung man das aber trotzdem hinbekommt... :shhh:

man weis es nicht! :whistle:
als Conclusio bleibt nur, dass das der schlechteste §11 ist den ich kenne und obwohl ich normal den §11 befürworte ... :lol: 8-)

so sollte dieser §11b WaffG doch gekippt werden!
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von brausi » Mo 8. Okt 2018, 12:49

Ok, ist jetzt nicht so schlimm mit einenr Ausnahme.
Die Sportschützendefinition! Betrifft im Moment "nur" die Möglichkeit für nicht-Altbestandsbesitzer auch Große Magazine erwerben zu dürfen und die dann an die Waffe zu stecken.
Furchtbar ist halt, dass das dann schon mal im Gesetz steht. Eine Vorbereitung für ein massives Stückchen der Salami für eine Nachfolgeregierung oder sonst Novellierung.
100 ordentliche Mitglieder ist auch total überschießend und scheitn willkürlich gesetzt. Diskriminiert kleine Vereine. usw. Gehört so alles in Stellungnahmen falls wer schreibt. Dieses trojanische Pferd werden wir wohl nicht mehr wegbringen.
VSRF immer noch stur als Kat.A. HA "klarstellen" aber VSRF in höherer Kategorie als SLF belassen. Kompletter Schwachsinn.
Gewehrscheinwerferblödsinn ist weg.
Altbestand an großen Magazinen und HA ist gesichert. Keine Registrierung jedes einzelnen Magazins usw.
Was das HA nicht KM betrifft. Das wird in der Praxis noch interessant durch diesen "Kunstgriff" mit dem WaffG ohne die KM zu überarbeiten.
Ich würde das so interpretieren: M1, SKS usw: Bleibt KM. Moderne purpose built HA die unter Umständen auf "militärischen" Systemen aufbauen wären dann aber als "Sportwaffen" Kat B. Ziemlicher Murks eigentlich, wenns auch sicher gut gemeint war.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Robiwan » Mo 8. Okt 2018, 12:50

Temudjin hat geschrieben:Irgendwie schon n bisl daneben,.. ich darf nen R94 er haben, is C, knall ich ne 72er Trommel drann, is es A,.. andererseits darf ich wenn generell alle HA ausm KWG fallen, nen Cugir AK47 HA kaufen, solange da nur n 10er Mag dran is...


Nein, Kat C bleibt Kat C! Das Verbot betrifft nur Halbautomaten!
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von brausi » Mo 8. Okt 2018, 12:53

Noch ein paar Fragen die gestellt wurde:
KK-HA sind wie in der RL ausgenommen.
Sportschützendefinition trifft im Moment nur die HA mit größeren Magazinen die nicht Altbestand sind.
Also Faustfeuerwaffen Teilmantelhohlspitz usw. unverändert.
Erweiterung nach 23 2b: einfache Vereinszugehörigkeit reicht, auch unter 100 Mitgleidern und ohne Bewerbe ebenso.
Altbestand wird dem "Sportschützen" der Ausnahme erhält "bevorzugt" weil eben Altbestand und bestehende, wohlerworbene Rechte. Neugenehmigung aufgrund Sportschützenausnahme eben nicht.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 12:53

The_Governor hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.

Solltest du die Definition eines Schießvereins meinem solltest du das
a) scheiben
b) nachdenken warum der Gestzgeber hier so streng ist.

Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld.

Btw: dass eine Vereinszwangsmitgiedschaft alle Instanzen übersteht würde ich nicht unterschreiben.


Weil man ein Gesetz als Rechtsadressat nicht strenger interpretiert als es ist spricht für dich für "selber schuld" ?

Bisher war es beivielen Behörden doch so, dass neben dem regelmäßigen Training und der Bestätigung des Vereins auch 4-5 Ergebnislisten vorgelegt werden mussten um auf lächerliche 4 Stück nach dem ersten Antrag erweitern zu können.

Das mag für viele nicht schwer sein, für andere stellte es eben eine lästige Hürde da. Wenn man jetzt aber regelmäßig dabei bleiben muss um seinen Bestand zu rechtfertigen, na gute Nacht...


Das verstehe ich auch nicht. Altbestand bleibt auf Dauer erhalten, aber neu erworbene Magazine müssen jährlich durch den Sportschützenstatus verlängert werden? Wie ergibt denn das einen Sinn? Wenn man ein Jahr mal aussetzt, muss man sie abgeben und kann sie ein Jahr später wieder kaufen, wenn man wieder aktiv ist?


Ja da kommen schon die ersten Fragen auf ob der Altbestand wirklich "gesichert" ist, oder ob nicht auch dieser von der Sportschützendefinition abhängt.

Die Erläuterungen sagen ja auch nichts von einer Stückzahlmeldung, sondern quasi eine generelle Genehmigung zum Besitz solcher Magazine, was mich zu folgendem Problem führt:

Man hat ein AUG im Altbestand und darf weiterhin beliebig viele Magazine kaufen.

Für das neue AR 15 muss ich aber Sportschütze sein, mit diesem Gewehr 3 Bewerbe schießen und eventuell sogar "regelmäßig" trainieren, während das AUG samt Magazinen im Schrank verrottet ?

Das Magazin vom OA10 des Vaters, darf ich nichtmal berühren, sondern muss in seinem Waffenschrank versperrt sein ?


Bitte was ?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von JollyJumper » Mo 8. Okt 2018, 12:54

brausi hat geschrieben:Furchtbar ist halt, dass das dann schon mal im Gesetz steht. Eine Vorbereitung für ein massives Stückchen der Salami für eine Nachfolgeregierung oder sonst Novellierung.


Genau das meine ich! In Zukunft können wir garantiert mehr Regulierungen erwarten die an die Erfüllung dieser Bedingungen geknüpft sind, wahrscheinlich am Ende sogar der Munitionserwerb. Ganz zu schweigen davon wie man nachweisen will dass man "regelmäßig" nach Definition trainert hat.
Zuletzt geändert von JollyJumper am Mo 8. Okt 2018, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Hailwood » Mo 8. Okt 2018, 12:55

brausi hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Kurioses Detail, die Besitzer von Magazinen für vollautomatische Schusswaffen sind gar nicht betroffen weil nur die Magazine von halbautomatischen Schusswaffen reglementiert werden. Eine große Erleichterung für Sammler von zB MG und MP-Magazinen, führt aber auch zum sehr kuriosen Sachverhalt, dass zB ein M16 Magazin frei wäre, ein OA15 Magazin aber nicht...

Haha! Ja! Gut erkannt!


Naja wenn das fürs M16 bestimmte Magazin, auch ins OA passt dann möchte ich nicht streiten müssen ob das Magazin nicht doch unter das Verbot fällt.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von brausi » Mo 8. Okt 2018, 12:57

Stimmt schon aber "Sammler" Magazine wie MP40, Sten, Ppsh usw. sind wenigstens nicht betroffen. Die müssen in manchen Ländern ja auch verstümmelt werden um nicht illegal zu sein.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 12:58

@Senf:
Schön, dass du versuchst mein Posting zu verstehen. Daumen hoch.

Dennoch machst du aus meiner Aussage:
Scherzpartie=Vorstand+Hauskatze

Deine Interpretation:
Scherzpartie<100 Mitglieder
Dieser Fehler liegt zu 100% bei dir. Sorry...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von brausi » Mo 8. Okt 2018, 12:59

JollyJumper hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Furchtbar ist halt, dass das dann schon mal im Gesetz steht. Eine Vorbereitung für ein massives Stückchen der Salami für eine Nachfolgeregierung oder sonst Novellierung.


Genau das meine ich! In Zukunft können wir garantiert mehr Regulierungen erwarten die an die Erfüllung dieser Bedingungen geknüpft sind, wahrscheinlich am Ende sogar der Munitionserwerb. Ganz zu schweigen davon wie man nachweisen will dass man "regelmäßig" nach Definition trainert hat.

Massives trojanisches Pferd und Zeitbombe. Kriegen wir aber sicher nicht weg. Wäre schon ein Wunder wenn es noch etwas realitätsnäher gestaltet würde. Vermutlich aber nicht weil ma ja möglichst hohe Hürden für Ausnahmen wollte. Auch schon in der RL.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von krekssus » Mo 8. Okt 2018, 13:01

FFWGK hat geschrieben:
krekssus hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Nein. Ich würde 4 herauslesen ;-)


beim nochmaligen lesen hast du recht, es sollte 4 also doppelte anzahl sein.
Na auch nicht schlecht, sehe schon die Wechselsysteme vor mir =) die grosse frage wäre nur, wie den zubehöreintrag rechtfertigen?

Warum willst was rechtfertigen?


ich gehe da weiterhin von einer rechtfertigung aus.
ich hab zb eine WBK mit 2 B Plätzen, kein Zubehör aktuell verzeichnet.

Sprich ab 1.1.2019 gehe ich zu meiner BH und beantrage die Ergänzung Zubehör?
Oder ich verstehe dass einfach falsch, gehe ab 1.1 zum Gewo und kauf zb 22lr Wechselsystem für meine CZ und er kippt das ganze einfach ins ZWR und das wars?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 13:02

krekssus hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
krekssus hat geschrieben:
beim nochmaligen lesen hast du recht, es sollte 4 also doppelte anzahl sein.
Na auch nicht schlecht, sehe schon die Wechselsysteme vor mir =) die grosse frage wäre nur, wie den zubehöreintrag rechtfertigen?

Warum willst was rechtfertigen?


ich gehe da weiterhin von einer rechtfertigung aus.
ich hab zb eine WBK mit 2 B Plätzen, kein Zubehör aktuell verzeichnet.

Sprich ab 1.1.2019 gehe ich zu meiner BH und beantrage die Ergänzung Zubehör?
Oder ich verstehe dass einfach falsch, gehe ab 1.1 zum Gewo und kauf zb 22lr Wechselsystem für meine CZ und er kippt das ganze einfach ins ZWR und das wars?


Wieso gehst nicht einfach jetzt hin und beantragst Zubehör ? Viele machen das schon beim Antrag auf Austellung.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 13:03

Ich würde meinen du kannst das Zubehör einfach kaufen. Zubehöreintrag auf der WBK erst nötig wenn mehr als doppelt so viele Teile wie genehmigte Kat B.
Zuletzt geändert von FFWGK am Mo 8. Okt 2018, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von gewo » Mo 8. Okt 2018, 13:03

Temudjin hat geschrieben:Irgendwie schon n bisl daneben,.. ich darf nen R94 er haben, is C, knall ich ne 72er Trommel drann, is es A,.. andererseits darf ich wenn generell alle HA ausm KWG fallen, nen Cugir AK47 HA kaufen, solange da nur n 10er Mag dran is...


naja

moeglicherweise auch:

wenn du zum stichtag einen R94 und hicap magazine hast
dann darfst du spaeter auch noch einen R94 und hicaps haben
wenn du dir dann einen cugir kaufst darfst du die hicaps wohl darin auch verwenden da das gesetz ja auf den besitz und nicht auf die verwendung abstellt

d.h.
R94+hicaps zum stichtag -> spaeter auch hicaps fuer die cugir

keinen r94+hicaps zum stichtag -> cugir nur mit 10er mags
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