ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Eilmeldung WaffG neu!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
jagawirth
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 699
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:02
Wohnort: Linz

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 14:08

Maddin hat geschrieben:
Die KMVO basiert auf dem KMG

Ja, eben.

§ 5. (1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner und Gewehre handelt, sowie ...

Oder lese ich da etwas falsch?
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76

Benutzeravatar
Bourne
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 898
Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:53
Wohnort: Gsiberg

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Bourne » Mo 8. Okt 2018, 14:09

FFWGK hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...

Schön, wenn es für Dich passt. Ich hab's ja schonmal gesagt und es kommt aus Deinen Posts hier klar hervor - Egoismus pur ...

Mir passt es gar nicht. Die Sportschützendefinition ist mir VIEL zu lasch. Der Vereinszwang wird nicht halten. Die Definition wer als Schießsportverein gilt ist unglücklich und etwas überzogen.
Aber das wolltest du bestimmt nicht hören ;-)

Gut hingegen finde ich dass es definiert wurde und du nicht mehr von der Laune des Sachbearbeiters abhängig bist.

Was ich nicht hören bzw. lesen will ist Dein Egogequatsche! ;) Mir passt eine klare Definition auch. Aber so überzogen brauche ich es sicher nicht. Und auch wenn ich die Punkte erfüllen könnte, würde ich es nicht fordern. Aber das unterscheidet uns ...
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2530
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Promo » Mo 8. Okt 2018, 14:09

Maddin hat geschrieben:Die KMVO basiert auf dem KMG

Ober sticht Unter ... Gesetz sticht Verordnung. Steht auch eindeutig in den Erläuterungen, in der EU waren schon immer alle HA Gewehre und Karabiner Kat.B was in Österreich nicht so der Fall war, daher hat man das jetzt auch so umgesetzt. Wahrscheinlich wird dann bald mal die KM-Vo "repariert" werden.

Kurios, dass hier binnen weniger Stunden unglaubliche Seiten über Sportschützen-Definitionen diskutiert wird, die wirklich positiven Aspekte (siehe eben HA, Schalldämpfer, Gewehrscheinwerfer, etc.) aber dabei viel zu kurz kommen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Roliboli
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 576
Registriert: Sa 2. Apr 2016, 13:26
Wohnort: kottingbrunn

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Roliboli » Mo 8. Okt 2018, 14:10

FFWGK hat geschrieben:
Atheki hat geschrieben:
krekssus hat geschrieben:das problem sehe ich nun auch in weiterer folge bei den Vereinen. Manche haben schon aufnahmestopp.
Wenn jetzt die "kleinen" nicht fusionieren haben manche natürlich pech gehabt. ABER hier gehts ja nur darum dass man grosse Magazine benutzen und haben darf. Sprich den Rang eines Sportschützen zu haben ( mit Rechten und Pflichten )

Als normaler Schütze kann man ja weiterhin seine Bewerbe schiessen. Ich kenne nur wenige Bewerbe wo das "muss" hier ist grössere Mags zu haben.

Nicht nur.
Beispiel:
Jede WBK Erweiterung die außerhalb der im Text erwähnten Möglichkeiten fällt (oder mehr als 10 Plätze beinhaltet) mit der Begründung um den Schießsport besser ausüben zu können.
Schießsport --> Sportschütze --> Auflagen um als Sportschütze zu gelten

Dann willst du Privilegien nutzen die dir nicht zustehen. Nicht mehr...nicht weniger!

Der Gesetzgeber verknüpft das Recht beliebig viele Waffen besitzen zu dürfen an bestimmte Kriteren. Erfüllst du diese, darfst du. Erfüllst du sie nicht, darfst du nicht nicht.

Das Privileg ein Auto lenken zu dürfen ist an die Bedingung geknüpft dass du eine Fürerschein besitzt und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Erfüllst duneren dieser Bedingungen nichtnerlischtndein Privileg.
Ja... Ich weiß...du musst dein Auto nicht abgeben. Nur um vorzubeugen.


und bei mehr als x Autos muss man Rennfahrer sein....

Reverend45
Supporter .45 ACP HP
Supporter .45 ACP HP
Beiträge: 4671
Registriert: Mo 24. Mai 2010, 00:42

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Reverend45 » Mo 8. Okt 2018, 14:11

Es ist so krank dass viele noch strenger wollen. Aber wenn man als Elite dastehen will muss der Rest halt scheißen gehen. Kameradenschweine nennt man das.

Die Anforderungen sind machbar....falls man einen passenden Verein hat. Mal schaun ob mein Verein passt...Cheffe ist das immer recht zurückhaltend mit den Zahlen <-<
Account inaktiv. Adios, Amigos.

Benutzeravatar
Hailwood
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 335
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 17:18

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Hailwood » Mo 8. Okt 2018, 14:12

Lexman1 hat geschrieben:Mal nur so am Rande. Wie sieht's mit meinen 30ern aus, welche ich für meine Troy PAR habe? Das Teil ist ja kein Kat B. Jetzt darf ich die auch in Zukunft weiterhin besitzen und verwenden, aber in einen potentiellen M4- HA dürft ich die dann auch verwenden oder nicht?

Der käme jetzt bald, da ich im November meine 5 Jahre hinter mir habe und dann ja auf 5 Erweitern könnte!?



wenn du das Magazin vor fFristablauf meldest ja, so wie ich das verstanden habe

FFWGK
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 840
Registriert: Mo 18. Dez 2017, 14:46

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 14:12

Bourne hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Schön, wenn es für Dich passt. Ich hab's ja schonmal gesagt und es kommt aus Deinen Posts hier klar hervor - Egoismus pur ...

Mir passt es gar nicht. Die Sportschützendefinition ist mir VIEL zu lasch. Der Vereinszwang wird nicht halten. Die Definition wer als Schießsportverein gilt ist unglücklich und etwas überzogen.
Aber das wolltest du bestimmt nicht hören ;-)

Gut hingegen finde ich dass es definiert wurde und du nicht mehr von der Laune des Sachbearbeiters abhängig bist.

Was ich nicht hören bzw. lesen will ist Dein Egogequatsche!..

Vorschlag: wir beschränken uns auf deines?
Ich weiß garnicht was dieses Wort bedeutet. Vielleicht könntest es für uns alle hier definieren?
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 14:13

woolf hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Mir passt es gar nicht. Die Sportschützendefinition ist mir VIEL zu lasch.

Was erwartest/erhoffst du dir denn bitte von einer viel strengeren Sportschützendefinition?


Auf sowas sollte man am besten gar nicht weiter eingehen.

FFWGK
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 840
Registriert: Mo 18. Dez 2017, 14:46

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 14:14

Roliboli hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
Atheki hat geschrieben:Nicht nur.
Beispiel:
Jede WBK Erweiterung die außerhalb der im Text erwähnten Möglichkeiten fällt (oder mehr als 10 Plätze beinhaltet) mit der Begründung um den Schießsport besser ausüben zu können.
Schießsport --> Sportschütze --> Auflagen um als Sportschütze zu gelten

Dann willst du Privilegien nutzen die dir nicht zustehen. Nicht mehr...nicht weniger!

Der Gesetzgeber verknüpft das Recht beliebig viele Waffen besitzen zu dürfen an bestimmte Kriteren. Erfüllst du diese, darfst du. Erfüllst du sie nicht, darfst du nicht nicht.

Das Privileg ein Auto lenken zu dürfen ist an die Bedingung geknüpft dass du eine Fürerschein besitzt und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Erfüllst duneren dieser Bedingungen nichtnerlischtndein Privileg.
Ja... Ich weiß...du musst dein Auto nicht abgeben. Nur um vorzubeugen.


und bei mehr als x Autos muss man Rennfahrer sein....

Nicht alles was hinkt ist zwangsläufig ein Vergleich...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

Roliboli
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 576
Registriert: Sa 2. Apr 2016, 13:26
Wohnort: kottingbrunn

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Roliboli » Mo 8. Okt 2018, 14:16

Bourne hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...

Schön, wenn es für Dich passt. Ich hab's ja schonmal gesagt und es kommt aus Deinen Posts hier klar hervor - Egoismus pur ...

das gute alte Floriani-prinzip gewürzt mit dem guten alten Oberlehrer nicht untypisch für Österreich.

Benutzeravatar
Bourne
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 898
Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:53
Wohnort: Gsiberg

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Bourne » Mo 8. Okt 2018, 14:16

Reverend45 hat geschrieben:Es ist so krank dass viele noch strenger wollen. Aber wenn man als Elite dastehen will muss der Rest halt scheißen gehen. Kameradenschweine nennt man das.

Da fühlen sich jetzt scheinbar ein paar besser, weil sie die Anforderungen erfüllen und sich somit offiziell Sportschützen nennen dürfen. Endlich können sie sich von den Hobbyschützen per Definition abheben. Jetzt sind wir schon drei Gruppen: die Jäger, die Sportschützen und die Hobbyschützen. Bei so viel Egoismus kommt mir echt das kotzen ...
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 14:16

Promo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Die KMVO basiert auf dem KMG

Ober sticht Unter ... Gesetz sticht Verordnung. Steht auch eindeutig in den Erläuterungen, in der EU waren schon immer alle HA Gewehre und Karabiner Kat.B was in Österreich nicht so der Fall war, daher hat man das jetzt auch so umgesetzt. Wahrscheinlich wird dann bald mal die KM-Vo "repariert" werden.

Kurios, dass hier binnen weniger Stunden unglaubliche Seiten über Sportschützen-Definitionen diskutiert wird, die wirklich positiven Aspekte (siehe eben HA, Schalldämpfer, Gewehrscheinwerfer, etc.) aber dabei viel zu kurz kommen.


Nix kurios, es geht ja auch schließlich nicht nur um den Altbestand, sondern auch um Neuerwerb oder die zukünftige Generation der Waffenbesitzer. Die Sportschützenregelung ist halt am polarisierensten.

Wenn es mit den Kat. B wirklich so umgesetzt wird ok. Glauben tu ich das aber erst wenn es die Praxis auch so zeigt.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 14:17

Bourne hat geschrieben:
Reverend45 hat geschrieben:Es ist so krank dass viele noch strenger wollen. Aber wenn man als Elite dastehen will muss der Rest halt scheißen gehen. Kameradenschweine nennt man das.

Da fühlen sich jetzt scheinbar ein paar besser, weil sie die Anforderungen erfüllen und sich somit offiziell Sportschützen nennen dürfen. Endlich können sie sich von den Hobbyschützen per Definition abheben. Jetzt sind wir schon drei Gruppen: die Jäger, die Sportschützen und die Hobbyschützen. Bei so viel Egoismus kommt mir echt das kotzen ...


+1 :clap:

Senf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1663
Registriert: Mi 29. Mai 2013, 11:26
Wohnort: Klagenfurt, Leoben, Wien

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Senf » Mo 8. Okt 2018, 14:17

Da du ums verrecken nicht damit herausrücken willst, ab welcher Mitgliederzahl du eine Scherzpartie von einem ehernen Schützenverein trennst und nur darum dreht sich diese Diskussion seit Seite 22, aber auch nicht einfach schreibst, dass du die Mitgliederregelung ablehnst, fasse ich es so auf dass du 100 Mitglieder für eine legitime Grenze haltest und somit diese Regelung befürwortest (auch wenn du es nirgends explizit hinschreibst). Deine anderen Aussagen untermauern diese Ansicht.

Verein seid ihr ja trotzdem noch. Nur halt nicht "berechtigt" den Sportschützen zu definieren.

Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Lies nochmal...
Vorstand + Hauskatz=Scherzpartie
Ja, und dazu stehe ich. So meinten halt manche dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen. Ist nach hinten los gegangen...

Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.

Leider ist das nicht die ganze Definition von Sportschütze... man muss bei einem Verein Mitglied sein der min. 100 Mitglieder hat. Wenn der LSB zählt, hätte man sich die labbrige Definition sparen können und gleich schreiben dass man bei einem der 9 LSB Mitglied sein muss, die Sache wäre klar geregelt und man kann weiterhin in Hintertupfing bei seiner Vorstand+Hauskatzen Scherzpartie dabeibleiben.

Im übrigen unterlass es bitte mit einem Zitat aus vier Worten von mir, deine persönliche Meinung von Vorgängen in meinem Kopf zu kommentieren.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

Gesperrt