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Eilmeldung WaffG neu!!

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Hailwood
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Hailwood » Mo 8. Okt 2018, 18:29

gewo hat geschrieben:es ist voellig de**ert die definition an den verein und nicht an den schuetzen zu binden

1+

Ich schieße nur IPSC dementsprechend kann ich zu anderen Veranstaltungen nichts sagen aber wenn ein Match nicht ausdrücklich auf Teilnehmer nur eines Bundeslandes beschränkt ist dann habe ich ja bereits ein österreichweites Match. Wenn dann noch jemand aus Ungarn oder der Slowakei wie in Mahö oft der Fall ist dann habe ich gleich ein internationales Match oder stell ich mir das zu einfach vor?

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PeziBär
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von PeziBär » Mo 8. Okt 2018, 18:31

Mal das ganze aus meiner Sicht.

"Hobbyschütze"

+ Altbestand bleibt erhalten
+ von 2 auf 5 Plätze nach 5 Jahren ohne Begründung, Verein und ohne Ermessen seitens der Behörde
+ Gewehrscheinwerfer ist wohl jetzt erlaubt ( keine Ahnung wofür man den braucht, aber trotzdem positiv)

- Nach 5 Plätzen ist Schluss wegen der neuen Sportschützen Definition
- Für neue Schützen unmöglich Magazine über 10 bzw. 20 Schuss zu erwerben.




Jäger

Siehe "Hobbyschütze" pro und contra

+ Schalldämpfer
+ führen einer Kat. B während der Jagt im Revier


Finde ich sehr gut ohne das ich Jäger bin.




Sportschütze


+ Gewehrscheinwerfer und sonst nichts ( Erwerb von High Cap Mags war bisher möglich, Erweiterung laut "Sportschütze alt" war auch möglich, Erwerb einiger Munitionsarten war ebenfalls möglich.

- Viele aktuell noch anerkannte Sportschützen fallen unfreiwillig in die Kategorie "Hobbyschütze" ( zu kleiner Verein, Bewerbe nicht dem gefordertem Standard entsprechend)




Was soll man dazu sagen, der Sportschütze ist der ( Entschuldigung) gefickte. Ich sehe keinerlei Vorteile die in schmücken. Er darf dann Sachen erwerben welche bisher auch ohne diese Richtlinie erworben werden durften.



Ich glaube für Hobbyschützen und Jäger gibt es Verbesserungen und Verschlechterungen.

Beim "Sportschützen neu" sehe ich überhaupt nichts positives, und trotzdem wünschen sich hier manche noch stärkere Einschränkungen um als Sportschütze definiert zu werden. Kann ich nicht nachvollziehen.



Falls ich etwas falsch interpretiert habe dürft ihr mich gerne verbessern. So hab ich das ganze jedenfalls bisher verstanden.



Gruß Pezi.





Edit:
"Hobbyschütze"
Zuletzt geändert von PeziBär am Mo 8. Okt 2018, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.

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diver99
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von diver99 » Mo 8. Okt 2018, 18:32

Mjoelnir hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:
EU. Aber denen würde eine Mitgliedschaft und ein simpler Trainingsnachweis, wie bisher zur 5-jährigen Verlängerung, reichen.


Weiss ich ja eh - ich wollts dem nur nochmal unter die Nase reiben.
Mein Dank gebührt den Sportschützen und den Interessensvertretungen die auf ein Geschäftsmodell spekulierten. Ich trage seit fast 20 jahren täglich eine Waffe am Mann, mache regelmässig Kurse mit dem HA und jetzt, da mich Bewerbe einen Scheiss interessieren, werde ich rechtlich von einem 22jährigen Rotzlöffel, der nur 12 Monate beim HSV warten muss, benachteiligt.

es geht mir nicht um mich, sondern um alle die neu anfangen wollen..und ohne Verein sind, der diese Kriterien erfüllt.
Das ist absoluter BS, genauso wie man nicht einmal mit einem Wort diverse Schulen wie ESA erwähnt, die auch darunter fallen hätten können, denn SV ist nach wie vor im Gesetz!


Bingo!
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 18:33

Hailwood hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:es ist voellig de**ert die definition an den verein und nicht an den schuetzen zu binden

1+

Ich schieße nur IPSC dementsprechend kann ich zu anderen Veranstaltungen nichts sagen aber wenn ein Match nicht ausdrücklich auf Teilnehmer nur eines Bundeslandes beschränkt ist dann habe ich ja bereits ein österreichweites Match. Wenn dann noch jemand aus Ungarn oder der Slowakei wie in Mahö oft der Fall ist dann habe ich gleich ein internationales Match oder stell ich mir das zu einfach vor?



Bei internationalen TN stimme ich dir zu. Wie die 5 BL auszulegen sind wird sich zeigen. Die theoretische Möglichkeit dass TN aus allem BL mitschießen können oder tatsächlich mitgeschossen haben. Hoffe ersteres, befürchte letzteres.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cas81 » Mo 8. Okt 2018, 18:35

Mjoelnir hat geschrieben:Bevor ich noch nachlege: Vom wem kam eigentlich die grandiose Idee, den Sportschützen überhaupt zu definieren? Von der EU oder der Verein?

Auch wenn das hier gerne totgeschwiegen wird:
der Verein hat damals eine Umfrage gestartet, was nun die Forderungen sein sollen. Zudem wurde hier im Forum laufend bekrittelt, dass die Willkür der BH nervt weil eine Definition des Sportschützen fehlt. Zuerst wurde es also gefordert, als die Forderung offiziell war und der Braten zu riechen begann, wollte es niemand mehr und der Verein wurde zum Sündenbock. Alles nachzulesen im ursprünglichen Verein Thread. Das ist aber ein bisserl ein Reizthema ^^ DAS was jetzt am Tisch liegt, wurde jedenfalls von niemandem gefordert, doch es war abzusehen, wenn auch für manche zu spät.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 18:36

PeziBär hat geschrieben:Sportschütze
- Viele aktuell noch anerkannte Sportschützen fallen unfreiwillig in die Kategorie "Hobbyschütze"

Es gibt bei jetzigem Stand keinen Sportschützen. Nur Befindlichkeiten von Sachbearbeitern und Eigeneinschätzungen von LWBenutzern.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Mjoelnir » Mo 8. Okt 2018, 18:42

diver99 hat geschrieben:Bingo!


Ja ich liebe dich auch.

Und genau weil die Sportschützen ja jetzt alle die gefickten sind, ich gegenüber denen durch meinen Altbestand keine Nachteile habe, brauche ich ab sofort auch keinen Verein mehr.

Ich trete mit Jahresende überall aus, behalte meine 2 KAT A Halbautomaten, alle 100 30er Magazine, schnalle mir am 1.1.2019 endlich das geile LED Licht auf das kurze OA-15 und mache nur noch meine Kurse bei den Schulen!
Der Rest der Sportschützen-Gesellschaft incl Interessensvertretungen kann mich dezent mal wo.

So gesehen hätt's eh ned besser für mich laufen können, ich spar sogar 400 Euro im Jahr an Vereins-/Interessensvertretunsgmitgliedschaften. :lol:

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Mjoelnir » Mo 8. Okt 2018, 18:46

cas81 hat geschrieben:DAS was jetzt am Tisch liegt, wurde jedenfalls von niemandem gefordert, doch es war abzusehen, wenn auch für manche zu spät.


Das ist eine glatte Lüge!
Die Verein wollte einen gut bezahlten 2-Tages Kurs UND 6 Bewerbe im Jahr!

Es ist wie es ist, der Schuss ging eben leider nach hinten los, Sündenbock suche ich jetzt keinen mehr, da zu spät.
Ich tu jetzt eben nur noch das, was MIR SELBST am meisten bringt und spart.

Wie gesagt, die uns folgende Generation an Schützen frisst die Krot und DAS tut mir immens leid.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von usu792 » Mo 8. Okt 2018, 18:47

Wie ist das dann nun mit den phööööösen "großen" Magazinen des Terrors?

Wenn ich ein zb AR15 Mag mit 30 Schuß nun noch legal kaufe (ist ja nur ein Stück Plastik -> noch), wird das mittels Ausnahmebewilligung genehmigt.
Kaufe ich mir nun in ein paar Jahren eine AR15 (wenn ich einen Platz und die Kohle dafür habe), darf ich das Magazin dann natürlich damit verwenden (Waffe wird Kat A).
Was ist nun wenn ich mir weitere 30er Magazine kaufen will dafür...ist das dann nach Belieben möglich?
Oder muß ich dann von vorne ansuchen und mit Bewerbslisten, Vereinsbestätigungen und sonstigen unnötigen Dingen seiner Grafschaft dem Staate von und zu Österreich belegen daß ich ein "Sportschütze" bin und diese phösen Magazine des Satans kaufen und besitzen will? (in schwarzer Farbe natürlich O_O )

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von diver99 » Mo 8. Okt 2018, 18:50

Der Bedarf an Bewerben wird ja höchstwahrscheinlich steigen. Haben dafür die Vereine überhaupt die notwendigen Kapazitäten?
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cas81 » Mo 8. Okt 2018, 18:50

Mjoelnir hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:DAS was jetzt am Tisch liegt, wurde jedenfalls von niemandem gefordert, doch es war abzusehen, wenn auch für manche zu spät.


Das ist eine glatte Lüge!

Halte den Ball flach und lies nochmal. "DAS was jetzt am Tisch liegt" bedeutet wohl unmissverständlich "in dieser Form". Die Unterstellung der Lüge ist fehl am Platz und unverschämt.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cal22 » Mo 8. Okt 2018, 18:51

War nicht in der RL auch die Rede davon das HA Langwaffen (Flinten) mit fixem <2 Schuss Magazin Kat. C werden? Auch war die Rede davon das Einzellader Randfeuer Waffen mit eine Gesamtlänge von wenn ich mich richtig erinnere >38cm ebenfalls Kat.C werden.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von The_Governor » Mo 8. Okt 2018, 18:56

Mjoelnir hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:DAS was jetzt am Tisch liegt, wurde jedenfalls von niemandem gefordert, doch es war abzusehen, wenn auch für manche zu spät.


Das ist eine glatte Lüge!
Die Verein wollte einen gut bezahlten 2-Tages Kurs UND 6 Bewerbe im Jahr!

Es ist wie es ist, der Schuss ging eben leider nach hinten los, Sündenbock suche ich jetzt keinen mehr, da zu spät.
Ich tu jetzt eben nur noch das, was MIR SELBST am meisten bringt und spart.

Wie gesagt, die uns folgende Generation an Schützen frisst die Krot und DAS tut mir immens leid.


Auch will ich sehen, wer das als Mitglied gefordert hat? Ich wette kein einziger! Aber das hatten wir im Februar bereits...

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von schaumi » Mo 8. Okt 2018, 18:58

Sehe ich das richtig dass ich die Pmag 25 Magazine meiner Repetierbüchse (Ruger Precision Rifle) kübeln kann weil sie unter §17 Z10 (Magazine für HA mit Kapazität >10 ) fallen weil die halt auch in ein AR-10 passen würden?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Mentor » Mo 8. Okt 2018, 19:06

nein warum willst die Kübeln? Du musst sie nur Melden...
§ 18 Abs. 2 (13)
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018
verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen
Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1
Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher
Magazine zu bewilligen.
Zuletzt geändert von Mentor am Mo 8. Okt 2018, 19:11, insgesamt 2-mal geändert.

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