Seite 1 von 50

Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 19:27
von Robiwan
Per Mail vom Verein

Wien (APA) - Die durch eine EU-Richtlinie notwendige Änderung des heimischen Waffengesetzes ist auf Schiene. Der entsprechende Entwurf, mit Verschärfungen, aber auch Erleichterungen, wird am Montag in Begutachtung gehen und Anfang 2019 in Kraft treten. "Die Novelle schafft die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten", sagte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).



Magazine mit großer Kapazität - maximal 20 Schuss bei Faustfeuerwaffen, zehn bei halbautomatischen Langwaffen - werden verboten. Dies hat auch Auswirkungen auf die entsprechenden Waffen.

In einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit in die Kategorie A, "verbotene Waffen", wofür eine Genehmigung erteilt wird.



Anders als beim Verbot der Pumpguns, die nicht veräußert werden dürfen, hängt die Einstufung der Waffe nur vom Magazin ab.

Vernichtet man jenes mit der großen Kapazität, ist die Waffe "nur"

Kategorie B und kann von anderen Berechtigten weiterhin erworben und mit den "kleinen" Magazinen verwendet werden. Sportschützen dürfen auch weiterhin große Magazine kaufen, wenn sie neben weiteren Voraussetzungen nachweisen, international anerkannte Wettbewerbe zu schießen, für die sie diese benötigen.



Erstmals werden die Sportschützen in Österreich nach der Maßgabe der EU-Richtlinie als solche definiert. Als Mitglied in einem solchen Verein kann der Bedarf für weitere Schusswaffen sukzessive erhöht werden. Dank der Novelle kann er über eine Periode von 20 Jahren nach und nach zehn Waffen erwerben. Eine Verschärfung gibt es hingegen beim psychologischen Test für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments. Diese Prüfung konnte früher beliebig oft wiederholt werden. Wer nun durchfällt, ist für sechs Monate und nach dem dritten negativen Antritt für immer gesperrt.



"Wesentliche Verschärfungen dienen dem Kampf gegen den Terrorismus", betonte der Ressortchef. So sieht die Umsetzung der Richtlinie vor, dass Waffenhändler bei verdächtigen Transaktionen meldepflichtig sind. Etwa wenn die Herkunft des Geldes nicht gewiss ist oder der Käufer mit großen Bargeldbeträgen Waffen einkaufen will. Die Überlassung einer Schusswaffe jeglicher Kategorie muss zudem angezeigt werden, um den Besitzer ausfindig machen zu können.

Bisher war beim Erwerb einer Waffe im Ausland die Angabe eines Vorbesitzers nicht nötig gewesen. Schrotflinten mussten nur registriert werden, wenn diese nach 2012 gekauft wurden. Diese müssen nunmehr ebenfalls eingetragen werden.



Der Umbau einer Schusswaffe hat in Zukunft keine Auswirkungen mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute vollautomatische Schusswaffe bleibt in der Kategorie A und somit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.



Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige.

Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig umfasst das Waffenverbot alle Formen von Waffen - also auch Stich- und Hiebwaffen. Kickl: "Aufgrund des eklatanten Anstiegs von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen müssen wir als Sicherheitsbehörde reagieren." Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.



Justizwachebeamte und Militärpolizisten müssen in Zukunft nicht mehr einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen, sondern bekommen wie Polizisten einen Waffenpass. Besonders durch die berufliche Nähe zu Personen mit erhöhtem Gewaltpotenzial befänden sich diese Berufsgruppen in einer vergleichbaren Situation wie Polizisten, für die die Kaliberbegrenzung als sachlich nicht zu rechtfertigend gestrichen wurde.



Erfüllt wird ein Wunsch der Jägerschaft: Die weitverbreiteten Gehörschäden bei den rund 130.000 Weidmännern und ihren Hunden sollen durch die Verwendung eines Schalldämpfers an der Schusswaffe verhindert werden. Diese durften bisher nur bei Berufsjägern Verwendung finden, ab 2019 auch bei allen anderen Jagdkartenbesitzern. Anders als in Hollywood bleibt der Schuss in der Realität bei Verwendung eines Schalldämpfers weiter laut hörbar

- ist jedoch nicht mehr gesundheitsschädlich.



Künftig wird es den Weidmännern auch erlaubt, eine Faustfeuerwaffe bei der Jagdausübung mitzuführen. Damit soll der erhöhten Gefahr bei der Nachsuche, vor allem in der Nacht und in schwierigem oder dicht bewachsenem Gelände begegnet werden.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 19:38
von Dani
Gibt es das irgendwo offiziell zu lesen? Warat schon interessant!

Vor allem der Passus mit der Defintion von Sportschützen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 19:48
von Mindfreeq
Bedeutet Halbautomat jetzt kaufen oder nie?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 19:49
von LordHelmchen
Gute Frage?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 19:50
von Robiwan
Dani hat geschrieben:Gibt es das irgendwo offiziell zu lesen? Warat schon interessant!

Vor allem der Passus mit der Defintion von Sportschützen.


Ist eine APA-Meldung!

http://mobil.salzburg24.at/#!mobilenews ... 1444789040

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 19:51
von gewo
https://www.google.com/amp/s/mobil.ders ... ified=true

War eine presseaussendung
Offenbar ab montag in begutachtung

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 19:52
von Robiwan
Mindfreeq hat geschrieben:Bedeutet Halbautomat jetzt kaufen oder nie?


Ganz egal. HAs bleiben KatB, nur mit HiCap-Mag wirds KatA

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 19:58
von Mindfreeq
Der Umbau einer Schusswaffe hat in Zukunft keine Auswirkungen mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute vollautomatische Schusswaffe bleibt in der Kategorie A und somit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.


Sind damit die Austria Edition gemeint oder was ist damit gemeint? Oder zielt das nur auf Vollautomaten ab die zu Halbautomaten vom Büchsenmacher umgebaut wurden?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:00
von jak1997
Hat jetzt einer nur eine Verbesserung für uns entdecken können - die uns die viel gelobten Interessensvertretungen erwirkt haben..?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:01
von brausi
Sieht auf den ersten Blick nicht so schlecht aus. Vor allem wenn HA und Pistolen wirklich zwischen den Kategorien je nach Magazinbesitz "wechseln" können und damit nicht schwerer verkäuflich werden wenn man als "Altbesitzer" ehrlich seine Magazine meldet. Bei den Sportschützen lese ich "Vereinszugehörigkeit" heraus und mehr Erweiterungsmöglichkeiten. Für die "hi-cap" Magazine möglicherweise mehr Anforderungen. Alles in allem sieht das gut aus, wenn man auch noch nicht wirklich viel sagen kann ohne den Entwurf tatsächlich gesehen zu haben.
Edit zur Vermeidung mehrerer posts:
Wenig überraschend fällt endgültig die Kategorie D und ich lese raus, daß Verkäufe von Kategorie C nun möglicherweise auch der Behörde gemeldet werden müssen. Da werden die meist eh schon fachlich nicht sonderlich beschlagenen D-BeamtInnen bei den Waffenbehörden eine Freude haben.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:04
von brausi
jak1997 hat geschrieben:Hat jetzt einer nur eine Verbesserung für uns entdecken können - die uns die viel gelobten Interessensvertretungen erwirkt haben..?

Aufgrund einer solchen Meldung kann man nicht wirklich viel sagen. Ich bin aber zuversichtlich, daß die Verein "Sportschützen" Verschärfung für alle offenbar nicht kommt. Ich lese eine Verbesserung der Erweiterungsmöglichkeiten für "Vereinsmitglieder" heraus und es wird Schalldämpfer und HA/Kurzwaffen-Führmöglichkeit für Jäger wärend der Jagd geben.
Ex lege WP Bestimmung wird erweitert. Nicht so schlecht.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:06
von brausi
Mindfreeq hat geschrieben:
Der Umbau einer Schusswaffe hat in Zukunft keine Auswirkungen mehr auf die Zuordnung zur Kategorie. Eine zu einer halbautomatischen Schusswaffe umgebaute vollautomatische Schusswaffe bleibt in der Kategorie A und somit eine verbotene Waffe. Zum Besitz bedarf es daher einer Sondergenehmigung des Verteidigungsministeriums.


Sind damit die Austria Edition gemeint oder was ist damit gemeint? Oder zielt das nur auf Vollautomaten ab die zu Halbautomaten vom Büchsenmacher umgebaut wurden?

Lese ich als in Wirklichkeit für Ö nicht relevant heraus. Das kommt von der RL weil es in einigen Staaten ja "Ex-Vollautomaten Kategorie B" Waffen gab. Gabs bei uns ja eh nie.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:09
von brausi
Zur Zusammenfassung wegeditiert.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:09
von cal22
Heißt ein rein ziviles AK Derivat z.B. wäre Kat. B? Weil ja von haus aus nur HA?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:13
von zeroflow
cal22 hat geschrieben:Heißt ein rein ziviles AK Derivat z.B. wäre Kat. B? Weil ja von haus aus nur HA?


Was sich daran ändert ist nicht bekannt. Ob es nun leichter wird Halbautomaten als Kat. B zu bekommen ist nach wie vor nicht bekannt.
Würde dieser Teil nicht geändert, dann bleibts dabei wies jetzt ist: Halbautomaten sind Kriegswaffen, außer es ist jagdlich / sportlich.

Im Text liest man nur, dass eine Waffe - wenn sie einmal ein Vollautomat war - nicht zu einem Kat. B Halbautomaten umgebaut werden kann. Nach dem Umbau wird sie dann eben ein Kat. A Halbautomat sein.