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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:16
von brausi
Ja soweit würde ich nicht gehen. Ich glaube nicht, daß der österreichische Einstufungszirkus wirklich angegangen wurde. Da wird sich wohl leider kaum etwas ändern. Zumindest lese ich da nichts aus der Meldung raus.
Ja, war bei uns eh schon immer so. Vollauto Kat A kann nicht zu B umgebaut werden. Jetzt wirds aufgrund der Richtline vielleicht dezidiert reingeschrieben in das Waffengesetz. Stand so bisher ja nicht drin und ergab sich nur aus der KM Verordnung mit dem Einstufungsprozedere.
Aber was würde es helfen plötzlich mehr HA zu bekommen? Wenn man keine vernünftigen Magazine mehr dafür bekommt? Ausgenommen als Sportschütze der an internationalen Wettkämpfen teilnimmt und von der Behörde privilegiert wird?
M1, SVT 40, Izhmash Tigr usw wäre ja wenigstens schon mal fein. Also Aktuelles und Historisches wo man keine Probleme mit über 10 Schuß Magazinen hat.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:18
von piefke
Nach 5 jahren auf 4. Nach 10 Jahren auf 6.
Nach 15 Jahren auf 8 und nach 20 Jahren auf 10.

Na ja da hätte ich mir aber "mehr" erwartet.

Z.b.
Einzellader Kurzwaffen ohne Plätze.
VSRF vor Entwicklungsjahr 1899 wieder in die Kategorie B
Und VSRF als Kat A erwerben bei Definition Sportschütze mit Auslandwettkämpfen.

SLF mit dauerhaftem 2 schussmagazin und über 60? Cm Lauf in die Kat C.

Aber warten wir es ab.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:20
von cal22
piefke hat geschrieben:Einzellader Kurzwaffen ohne Plätze.
VSRF vor Entwicklungsjahr 1899 wieder in die Kategorie B
Und VSRF als Kat A erwerben bei Definition Sportschütze mit Auslandwettkämpfen.

SLF mit dauerhaftem 2 schussmagazin und über 60? Cm in die Kat C.

Aber warten wir es ab.

So ist es ja auch eigentlich in der RL gestanden oder?
Edit: Also das mit den VSRF nicht...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:23
von brausi
VSRF gehören unabhängig vom Entwicklungsjahr in die Kategorie B. Aber das geht politisch wohl nicht, weil selbst der Dümmste aber dennoch Wahlberechtigte weiß was eine Pump Gun ist und wie absolut nukleartödlich sie ist und darum verboten sein muss.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:26
von Balistix
Wenn dieser Erweiterungsmodus den bisherigen 23/2 ersetzt und nicht den 23/2b, halte ich das für eine bittere Verschärfung.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:32
von Incite
Balistix hat geschrieben:Wenn dieser Erweiterungsmodus den bisherigen 23/2 ersetzt und nicht den 23/2b, halte ich das für eine bittere Verschärfung.


Das hab ich mir auch gedacht. Das wäre eine Verschärfung :? Aber bevor man nicht den Entwurf sieht....

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:39
von jak1997
Ja ist es auch ,und jeder der meint wir bekommen neu HA ala M1 usw ist ,sagen wir mal , ein grenzenloser Optimist ...
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren .

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:42
von DerLukas
In einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit in die Kategorie A, "verbotene Waffen", wofür eine Genehmigung erteilt wird.


Lustige Frage: Ich habe 30 schüssige AR15 Magazine aber keine passende Waffe dazu. Soll ich die Mags dann registrieren und wird meine zukünftige AR15 damit erst später zu Kategorie A?

Bissl lächerlich wirds dann mit meiner 10/22 Murmelkanone die wegen den BX-25 Magazinen plötzlich Kategorie A wird.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:46
von kuni
Was macht ein +2 Boden aus einem 19er MAGAZIN?? Und in mein 20er SPS Magazin kriegt man mit Gewalt 21rein....

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:47
von Sauer202
Das klingt nach echten Erleichterungen! Hätte jetzt nicht damit gerechnet.

Schalldämpfer für die Jagd freigegeben. Waffenpass für Jäger bei der Jagd. Selbstladeflinte mit 2 Schuss Magazin wird zur C Waffe.

Einzige Verschlechterung für mich ist das jetztauch Flinten nachgemeldet werden müssen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:48
von brausi
Randfeuer waren in der RL eigentlich ausgenommen von der Magazinregel. Hoffe das wird auch so bei uns umgesetzt und wurde nicht "übersehen". Wäre in dem Fall ein Punkt für Stellungnahmen zum Entwurf.
Bald wirds auch Glock26 als Kat.A geben. :headslap:
Das Problem ist ja grudnsätzlich die EU und die RL. Da ist natürlich nichts Erfreuliches dabei. Die Umsetzung ist nach dem was aus den Pressemeldungen zu lesen ist jetzt erstmal nicht die mittlerweile schon befürchtete absolute Katastrophe. Die wird mit der nächsten RL kommen. Diesmal wird uns wieder nur um ein paar Grad das Wasser im Topf hochgedreht und nebenbei vielleicht ein wenig kaltes dazugeschüttet.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:50
von mura
Sauer202 hat geschrieben:Das klingt nach echten Erleichterungen! Hätte jetzt nicht damit gerechnet



Echt jetzt? Mal ohne die heilige Kuh der Jäger, Echt jetzt???

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:53
von Robiwan
DerLukas hat geschrieben:
In einer zweijährigen Übergangsfrist sind die Magazine bei der Behörde zu melden, dürfen aber behalten werden. Die dazugehörige Waffe wechselt damit in die Kategorie A, "verbotene Waffen", wofür eine Genehmigung erteilt wird.


Lustige Frage: Ich habe 30 schüssige AR15 Magazine aber keine passende Waffe dazu. Soll ich die Mags dann registrieren und wird meine zukünftige AR15 damit erst später zu Kategorie A?


Hab ich mich auch schon gefragt. Blöd wirds wenn wie beim Zubehör jetzt die Basiswaffe schon da sein muss.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:54
von mastercrash
DerLukas hat geschrieben:Lustige Frage: Ich habe 30 schüssige AR15 Magazine aber keine passende Waffe dazu. Soll ich die Mags dann registrieren und wird meine zukünftige AR15 damit erst später zu Kategorie A?

Die Frage habe ich mir in leicht anderer Form auch schon gestellt:
Was, wenn ich jetzt einen Eimer AR15 20 und 30 Schuss Magazine habe, und das AR15 irgendwann wechsle (mir ein neues kaufe)?
Kann ich die "umregistrieren"? :D

Was, wenn dann bei der neuen Kat-A Waffe relevante Teile getauscht werden müssen? Geht das wie bisher, BüMa tauscht den Verschluss oder Lauf und trägt das ins ZWR in die Kat-A Waffe ein?

Wenn du kein AR-15 aktuell hast, wirst die so wie ich das Stand heute sehe auch nicht melden können. Die werden wohl scheinbar als Zubehör eingetragen oder so etwas :O
Was wenn mir eines kaputt geht? Muss ich das dann "abmelden"? Kann ich dann mit einem kaputten Magazin zur LPD rennen und die Löschung beantragen? Am besten gleich noch neue WBK weil sie die Anzahl der HiCaps unter Anmerkungen dazuschreiben.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 20:55
von Sauer202
mura hat geschrieben:
Sauer202 hat geschrieben:Das klingt nach echten Erleichterungen! Hätte jetzt nicht damit gerechnet



Echt jetzt? Mal ohne die heilige Kuh der Jäger, Echt jetzt???


Ja! Jetzt kann ich einfach Schalldämpfer kaufen und auch einen Waffenpass bekommmen für die Zwecke ich den benötige! Nicht zu vergesser der Automat.