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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Evilcannibal79
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 9. Okt 2018, 12:02

wenn du jetzt schon einen HA hast, dann hast Bestandschutz auf die besessenen Magazine, auch ohne "Sportschützen" plating.
Das brauchst du nur wenn du einen neuen HA mit großen/bösen Mags haben möchtest.....
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Patrick1990
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Patrick1990 » Di 9. Okt 2018, 12:05

Stellungnahme wurde versendet. Vielleicht bringt es etwas versuchen sollte man es, ich stecke nicht gern den Kopf in den Sand.

Inhalt,
1) Magazine, Sinn und Unsinn, wie sieht es aus wenn eines aus dem Altbestand defekt wird. Neukauf möglich oder sukzessiver Abbau.
2) Vereine mit über 100 Mitglieder, seit wann diktiert die Mitgliederzahl den Vereinszweck? Der Vereinszweck ist klar definiert bei der Gründung unabhängig der Mitglieder Zahl. Kapazitäten bei Vereinen, es werden keine neuen Plätze bewilligt, wird es da dafür Erleichterungen geben?
3) Plätze, wie sie sich das vorstellen mit 10 in 20 Jahren, Auflistung der möglichen Waffen für diverse Bewerbe. Und Erwähnung das 10 Plätze bis dato möglich wären aber wenn man einen großen Bereich abdecken will einfach immer noch zu wenig ist. Dadurch manche Bewerbe aussterben. Taschenwaffen/ KK Halbautomatisch/ KK Revolver usw.
4) Frage ob sie glauben, dass die erhofften Sicherheitsgewinne eintreffen.
5) Erwähnung das im Schießsport die Jugend fehlt weil es immer komplexer wird, ob sie nicht die Jugend fördern wollen. Ausgleich, Konzentration und Achtsamkeit werden zb. trainiert.
6) wo Bleibt die Verschärfung gegenüber Kriminellen/straffälligen Personengruppen
Verband, Verein Mitglied.
:at1:

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Lindenwirt
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Lindenwirt » Di 9. Okt 2018, 12:12

Gerade die 100 Mitglieder Regelung ist ja komplett realtitätsfremd. Scheint eine rein willkürliche Hausnummer zu sein.
Ich denke man sollte das in jedem Fall in den Stellungnahmen anbringen, immer und immer wieder. In den Stellungnahmen die ich bisher gelesen habe war das auch der Fall. Ich könnte mir schon vorstellen dass diese Zahl nochmal überdacht wird. Vielleicht bin ich auch nur Optimist.

John Connor
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von John Connor » Di 9. Okt 2018, 12:13

Bamburi hat geschrieben:Hallo,
ich bin Jäger und Sportschütze, und stimme zu, dass die Sportschützendefinition keinen echten Praxisbezug hat und für manche problematisch wird.
Sehe das genauso wie die anderen Poster in diesem Forum, versuchen sollten wir es zumindest, dass diese Definition nochmal überdacht und besten Falls geändert wird.
Bin daher dabei eine Stellungnahme vorzubereiten und abzugeben. Auch die anderen was sich auf die Mitgliederanzahl >100 beziehen schon zugestimmt.
Ich sehe aber in §11b nicht nur die Anzahl, sondern auch die Definition problematisch.
Zitat: ... dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
Schießsport übt aus wer seit 12 Monaten mindestes einmal im Monat den Schießsport ausübt.
An Schießwettbewerben nimmt teil wer in den letzten 12 Monaten mindestens an 3 Bewerben teilgenommen hat.
Meiner Meinung nach ist das dann schon extrem, wenn man einen Beruf mit Reisetätigkeit hat, Kinder, andere Verpflichtungen, oder z.B. ein Eigenheim errichtet fehlt ganz einfach die Zeit den Sport so intensiv auszuüben. So ging es mir zum Beispiel bin da die letzten 12 Monate kaum zum Trainieren gekommen und habe deswegen auch nur an 1 oder 2 Bewerben teilgenommen. Und ich glaube so wird es jeden Mal ergehen, dass es Zeiten gibt wo das Hobby bzw. der Sport mal hintenangestellt werden muss. (Krankheitsfall, Familie, Beruf, etc. etc.) Fühle mich aber trotzdem noch als Sportschütze und werde jetzt dann auch wieder mal mehr zum schießen kommen.
Ich werde aus §17 (3) nicht ganz schlau, wenn ich jetzt einen HA habe und diesen mit zb. 30 Schuss Magazinen als Kat. A melden will muss ich den 11b (Sportschützendefinition) erfüllen bzw. in den vergangenen Monaten erfüllt haben oder? Aber es besteht dann keine Verpflichtung die „Sportschutzendefinition“ laufend nachzuweisen oder doch- wie oft?
Für Kat. B hat aber der §11b keine Bedeutung oder? Dieser ist nur für §17 (Außnahme Kat. A) relevant?

Meine Frage jetzt hier, ist diese Definition für die meisten ok da sie nur einmal nachgewiesen werden muss, oder sollte man neben der Mitgliederzahl auch versuchen die Definition an sich noch etwas praxistauglicher zu gestalten? Wie? z.B. 1 Bewerb alle 12 Monate, bzw. 3x Ausüben in 6 letzten Monaten? – oder ist der Blödsinn und einfach zu den 100 Mitgliedern Stellung nehmen.

Grüße,
Juri

Außer Du hast gemeldeten „Altbestand“ musst Du in Zukunft Sportschütze sein um HigHcap Magazine zu erwerben. Die sind dann Kat A und machen angesteckt auch Deinen HA zur Kat A.
Bist du Sportschütze bekommst eine Genehmigung für „Kat A HA“ und große Mags.
Weggenommen wird dann nix mehr. Nur Jäger müssen den Schalli abgeben, wenn’s nicht mehr regelmäßig jagen gehen. Eine vergleichbare Regelung bei Sportschützen lese ich nicht heraus.

Mit Kat B hat der 11b nur insoweit zu tun, als § 23 Abs 2b bei der Erweiterung darauf Bezug nimmt.

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hmg382
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von hmg382 » Di 9. Okt 2018, 12:21

Bamburi hat geschrieben:Hallo,
Ich sehe aber in §11b nicht nur die Anzahl, sondern auch die Definition problematisch.

Zitat: ... dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
Dagen wirst du nichts machen können, das direkt aus der EU-Richtlinie:
"es wird der Nachweis erbracht, dass der betreffende Sportschütze aktiv für Schießwettbewerbe, die von einer offiziellen Sportschützenorganisation des betreffenden Mitgliedstaats oder einem offiziell anerkannten internationalen Sportschützenverband anerkannt werden, trainiert bzw. an diesen teilnimmt, und"
...
"der Sportschütze Mitglied eines Schützenvereins ist und in diesem Verein seit mindestens 12 Monaten regelmäßig den Schießsport trainiert und"
...



Schießsport übt aus wer seit 12 Monaten mindestes einmal im Monat den Schießsport ausübt.
An Schießwettbewerben nimmt teil wer in den letzten 12 Monaten mindestens an 3 Bewerben teilgenommen hat.
Meiner Meinung nach ist das dann schon extrem, wenn man einen Beruf mit Reisetätigkeit hat, Kinder, andere Verpflichtungen, oder z.B. ein Eigenheim errichtet fehlt ganz einfach die Zeit den Sport so intensiv auszuüben. So ging es mir zum Beispiel bin da die letzten 12 Monate kaum zum Trainieren gekommen und habe deswegen auch nur an 1 oder 2 Bewerben teilgenommen. Und ich glaube so wird es jeden Mal ergehen, dass es Zeiten gibt wo das Hobby bzw. der Sport mal hintenangestellt werden muss. (Krankheitsfall, Familie, Beruf, etc. etc.) Fühle mich aber trotzdem noch als Sportschütze und werde jetzt dann auch wieder mal mehr zum schießen kommen.
Schreib genau dass in die Stellungnahme. Das ist "mitten aus dem Leben" und sollte die Problematik verdeutlichen, als wenn man nur abstrakt formuliert.

Ich werde aus §17 (3) nicht ganz schlau, wenn ich jetzt einen HA habe und diesen mit zb. 30 Schuss Magazinen als Kat. A melden will muss ich den 11b (Sportschützendefinition) erfüllen bzw. in den vergangenen Monaten erfüllt haben oder?
Wenn du NEU bis, ja siehe §11b. Abs (4) und §17 (3). Wenn du bereits besitzt: Nein, weil Altbestandsregelung, siehe Übergangsbestimmungen §58 (13). Melden musst halt innerhalb von 2 Jahren.
Aber es besteht dann keine Verpflichtung die „Sportschutzendefinition“ laufend nachzuweisen oder doch- wie oft?
Das wird dann Behördenwillkür sein. Siehe auch §17 (3).

Für Kat. B hat aber der §11b keine Bedeutung oder? Dieser ist nur für §17 (Außnahme Kat. A) relevant?
Korrekt. Und wennst halt mehr Waffen haben willst gem. §23 (2b).

Meine Frage jetzt hier, ist diese Definition für die meisten ok da sie nur einmal nachgewiesen werden muss, oder sollte man neben der Mitgliederzahl auch versuchen die Definition an sich noch etwas praxistauglicher zu gestalten? Wie? z.B. 1 Bewerb alle 12 Monate, bzw. 3x Ausüben in 6 letzten Monaten? – oder ist der Blödsinn und einfach zu den 100 Mitgliedern Stellung nehmen.
Beides. 100 ist BS. Und Trainingsdefinition ist m.E. zu ungenau. Eine konkrete Zahl ist besser als durchschnittlich XXX. Sonst laufen wir gefahr, dass wir bald auf Verwaltungsebene das Deutsche System aufgebürdet bekommen.

Grüße,
Juri
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Senf » Di 9. Okt 2018, 12:34

Ich weiß, ihr versucht da jetzt noch den Silberstreif zu sehen und ich würdige das auch.
Aber, meine Herren, ich glaub die allermeisten von uns sind schon lange genug erwachsen um sich zu erinnern wie soein Gesetz zustande kommt. Da wird es keine groben oder großen Änderungen mehr geben. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, ja es gab Erleichterungen, aber die Def. der Sportschützen werden wir nicht mehr wegbekommen, leider.

Am besten wäre es, wenn wir eine "Liste" aus Formulierungen aufstellen, die man praktisch 1:1 für seine Stellungnahme verwenden kann bzw. die als grobe Gliederung und Leitfaden dient um selber eine ernstzunehmende Stellungnahme aufsetzen zu können. Ich kann mir vorstellen dass es in diesem Forum den einen oder anderen gibt der solche Dinge erstklassig Formulieren kann. Daher bitte ich diese
Schreibts sowas zam, denn die Mehrheit unter uns tut sich sicher schwer damit und wird deswegen eher keine Stellungnahme abgeben! Vielleicht kann die Moderation aus diesen "Standardformulierungen" eine übersichtliche Liste erstellen und diese prominent im Forum positionieren, sodass es jeder sofort findet.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Di 9. Okt 2018, 12:43

ich denke es ist genauso wie bei der Eu richtline

wenn a zillion leut den selben text schicken dann wird das als "spam" abgetan und ausgeschiedene

grammatik und satzstellungen hin oder her
es sollte schon jeder seinen eigenen eindrtuck zu papier bringen

was sinnvoll waere, waere
- eine auflistung der kritikpunkte
- eine begruendung dieser kritik
- und vorschlaege fuer eine aenderung

aus dem sollte dann jeder das amchen was er fuer richtig haelt
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Coolhand1980 » Di 9. Okt 2018, 13:37

Ich fasse zusammen.

Die Sportschützendef. braucht nur zu erfüllen, wer später mal 30er Mags haben will. Jeder der welche hat, darf sie behalten. Die Frage nach dem Neukauf dieser nicht nummerierten Plastikteile für Menschen, die sie legal besitzen dürfen, stellt sich nicht.

Soweit ich den ganzen Prozess verstanden habe, gab es seitens der EU die Möglichkeit, diese pöhsen Mags weiter zu erlauben, wenn jemand wirklich wichtiges Interesse daran hat. Und aus dem Entwurf geht genau dieser Sportschütze hervor.
Denn in Hintertupfing Präzi mit der HALW schießen ist auch logisch betrachtet kein Grund für den unbedingten Besitz eines 30er Mags.
Zumal die Verwendung eines 30er Mags auf dem Schießstand, so er behördlich genehmigt ist, sowieso egal wäre.

Abgesehen von dieser Geschichte, was wäre noch verbesserungswürdig?

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von hmg382 » Di 9. Okt 2018, 13:47

Coolhand1980 hat geschrieben:Ich fasse zusammen.

Die Sportschützendef. braucht nur zu erfüllen, wer später mal 30er Mags haben will. Jeder der welche hat, darf sie behalten. Die Frage nach dem Neukauf dieser nicht nummerierten Plastikteile für Menschen, die sie legal besitzen dürfen, stellt sich nicht.

Soweit ich den ganzen Prozess verstanden habe, gab es seitens der EU die Möglichkeit, diese pöhsen Mags weiter zu erlauben, wenn jemand wirklich wichtiges Interesse daran hat. Und aus dem Entwurf geht genau dieser Sportschütze hervor.

So kann man's in etwa zusammenfassen.

Coolhand1980 hat geschrieben:Denn in Hintertupfing Präzi mit der HALW schießen ist auch logisch betrachtet kein Grund für den unbedingten Besitz eines 30er Mags.
Zumal die Verwendung eines 30er Mags auf dem Schießstand, so er behördlich genehmigt ist, sowieso egal wäre.

Falscher Gedankenansatz! Sonst kannst auch sagen: "Wenn du keine Rennen fährst, brauchst du auch kein Motorrad mit 200 PS?" Das ist jetzt aber Grundsatzdiskussion um Verbotskultur und sollte in diesem Fred bitte nicht weiterverfolgt werden ;-)

Coolhand1980 hat geschrieben:Abgesehen von dieser Geschichte, was wäre noch verbesserungswürdig?

Da hock ich bis heut Abend, wenn ich damit anfange ;)
Und das WaffG selbst gehört generalsaniert und entrümpelt. Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von brausi » Di 9. Okt 2018, 13:48

Vorderschaftrepetierflinten wurden schon wieder nicht in die richtige, auch nach EU Vorgaben, Kategorie verschoben.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Balistix » Di 9. Okt 2018, 14:23

Was mir noch einfällt, ist, dass in §11b Abs 4 ein ganz schöner Knaller begraben liegt, über den hier noch sehr wenige Worte verloren wurden.

Und zwar, dass mit einer Kat A Waffe (dh mit 30er Mags) NUR DANN eine Sportausübung gegeben ist, wenn man eine Bestätigung eines SportschützenVERBANDS vorlegen kann, dass für die geschossene Disziplin 30er Mags unumgänglich sind.

Heißt also: nur wer IPSC Rifle, 3 Gun oder weiß der Kuckuck schießt, bekommt größere Mags. Das ist ein de facto Ban für Neuerwerb.
ASL - Verein - SSC Stetten

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von raptor » Di 9. Okt 2018, 14:31

Ich habe an alle Stellungnahmen in unserem Sinn Zustimmungen verteilt. Leute, kommt in die Gänge, den 100er bringen wir vielleicht noch weg.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von BigBen » Di 9. Okt 2018, 14:38

Stellungnahme eingereicht. Der 100er muss weg, genauso wie das monatliche Training mit Verweis auf Saisonalität bestimmter Schiesssportdisziplinen. Es gibt Leute die Schiessen im Spätherbst und Winter garnicht, aber dafür in den wärmeren Jahreszeiten umso mehr.
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