ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von hmg382 » Mi 10. Okt 2018, 12:18

Lexman1 hat geschrieben:Ist spannend wenn alle Zubehörplätze jetzt gleich mit Glock Griffstücken gefüllt sind. Dann ist wieder rum nichts mehr mit zusätzlichem Zubehör... :headslap: :tipphead:


Das ist eigentlich auch eine Unschärfe, die man in einer Stellungnahme anprangern kann.
(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz
von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des §21 Abs.
1 zulässig.


Kann bedeuten:
(a) du hast 1 Schusswaffe, d.h. du hast 2 wesentliche Bestandteile overall frei. Für alles andere: Zubehör wie bisher.
(b) [hab ich auch schon z.B. bei WaffG.info gelesen] du hast 1 Schusswaffe, ergo hast du für jedes darin enthaltene wesentliche Bestandteil die doppelte Menge frei, z.B. 1 Pistole + 2 Wechselsysteme (bestehend aus Verschluss + Lauf = 4 wesentliche Teile).

Tante Edith:
Es ist und bleibt (a) ... es geht aber nicht um die tatsächlich besessenen Waffen, sondern die Anzahl, die auf deiner WBK draufsteht und auch sind die Teile nicht an die Waffe gebunden, sondern die Zahl gilt generell.
Hier der Text aus der Erläuterung:
Zu §
23 Abs. 3:
Um den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Zubehör zu einer Schusswaffe der Kategorie B künftig zu verringern, wird vorgeschlagen, dass für Betroffene bereits kraft Gesetzes der Erwerb und Besitz von bis zu doppelt so vielen wesentlichen Bestandteilen als genehmigte Schusswaffen der Kategorie B zulässig sein soll. Dies bedeutet, dass ein Inhaber einer Waffenbesitzkarte für drei Schusswaffen der KategorieB bis zu sechs wesentliche Bestandteile, unabhängig von einer tatsächlich besessenen Schusswaffe der Kategorie B, erwerben und besitzen darf. Demgegenüber ist der Erwerb und Besitz von weiteren wesentlichen Bestandteilen an eine behördliche Bewilligung geknüpft, die in der Waffenbesitzkarte oder im Waffenpass zu vermerken ist. Die Erteilung dieser Bewilligung ist nur unter den Voraussetzungen des §21 Abs.1 zulässig. Der Erwerb eines wesentlichen Bestandteils ist der Behörde -wie bisher -gemäß §28 in Verbindung mit §2 Abs.2 zu melden
Zuletzt geändert von hmg382 am Mi 10. Okt 2018, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Maddin » Mi 10. Okt 2018, 12:25

raptor hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:Wer die heilige Kuh "Psycho-Test" abschaffen will gilt in der öffentlichen Meinung als "Interessensvertretung der gefährlichen Psychopathen" und es ist für die Politik ein leichtes eine solche IV unter der Kategorie: Spinner einfach abzuhaken.


Genau das hat man in der Gun Community in den USA zum Thema Concealed Carry in den neunzigern auch gesagt. Die NRA musste von kleinen, radikalen Gruppen erst zu ihrem Glück gezwungen werden.

Der Psychotest ist eine sinnfreie Garrotte, die dringend weg gehören würde. Und das lässt sich auch sachlich gut argumentieren. Waffengegner wird man eh nicht überzeugen, die wollen restlos alle Waffen verbieten und basta. Psychotest hin oder her.

Und wenn man es etwas polemischer angeht: der Amokfahrer von Graz hat kurz vor seiner Tat den Waffen-Psychotest gleich zwei Mal bestanden: http://oldklz.getoctopus.com/s/steierma ... elChannel=

Sagt eigentlich eh alles...


Das sagt uns aber nur, dass drei Gutachter keine übereinstimmende Meinung gefunden haben und die Geschworenen ihn als zurechnungsfähig eingestuft haben.

Nach dieser Auffassung hat er den Test also völlig zurecht bestanden. Psychisch krank ? Naja, das stellst halt nicht durch das Gutachten zur WBK fest, das obliegt einem Arzt.

Genauso wie nicht jeder der durchfällt ein Psycho ist.
Zuletzt geändert von Maddin am Mi 10. Okt 2018, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2414
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von raptor » Mi 10. Okt 2018, 12:29

Der Psychotest hat 2x einen Typen, der mehrmals in der Öffentlichkeit herumballert und dann kurz danach eine Amokfahrt veranstaltet, als für den Waffenbesitz verlässlich eingestuft. Was gibt es da noch zu diskutieren?
Zuletzt geändert von raptor am Mi 10. Okt 2018, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.

Mjoelnir
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 921
Registriert: Fr 28. Apr 2017, 12:24

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Mjoelnir » Mi 10. Okt 2018, 12:31

John Connor hat geschrieben:
Mjoelnir hat geschrieben:Frage zu:

Schusswaffenteile
Bisher galten „Lauf, Trommel, Verschluss und andere diesen entsprechenden Teile von Schußwaffen“ als relevante Teile. Nunmehr wird diese Bestimmung dahingehend geändert, dass „Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen“ relevante Teile darstellen.

Unter Rahmen oder Gehäuse versteht man jene Teile, die den Lauf und den Verschluss mechanisch verbinden bzw die diese beweglichen Teile aufnehmen können. Hingegen fallen bloße Griffe („zB Vertikal-Griff“), Magazine, optische Hilfseinrichtungen, Schlag- oder Abzugseinheiten, sowie Schalldämpfer nicht unter die Bestimmungen der waffenrelevanten (Zubehör-)Teile.


So gesehen fallen dann ja nur die Upper Receiver weil in diese Kategorie, da sie Lauf und Verschluss aufnehmen, nicht aber Lower oder Griffstücke, oder?
Weil dann müsste das auch noch präzisiert werden.


Richtig beim AR15 nur der Upper. Aber auch der Lauf am Upper stellt einen wesentlichen Bestandteil dar. D.h. bei 2 Plätzen auf der Wbk kannst 2 weitere komplette Upper (ohne Verschlusskopf) haben da das 4 Teile sind


Ja aber wo liest du das raus? Im Prinzip verbindet ja der Lower auch alles, das Wording des Entwurfes ist der reinste HORROR.
Ausserdem - bevor ich Ersatzlauf, Verschlusskopf und Upper Receiver extra kaufe und melde, kauf ich gleich einen kompletten Upper und habe dann nur 1x statt 3x Zubehör, das is ja der Witz dabei!

Und wie will man Upper oder auch Lower OHNE S/N melden/eintragen?
Da kann ich ja nur 1 melden, habe aber 3 ohne S/N..dann zeig ich halt den her den ich grade will...

Wird man dann zum lasern gezwungen und werden jetzt nur noch Receiver mit S/N nach Europa importiert - was passiert mit der Lagerware, darf ich mir nach 1.1. 2019 noch welche ohne S/N kaufen? :D
Wie gesagt, das WORDING ist eine absolute Katastrophe.
Zuletzt geändert von Mjoelnir am Mi 10. Okt 2018, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Maddin » Mi 10. Okt 2018, 12:36

raptor hat geschrieben:Der Psychotest hat 2x einen Typen, der mehrmals in der Öffentlichkeit herumballert und dann eine Amokfahrt veranstaltet, als für den Waffenbesitz verlässlich eingestuft. Was gibt es da noch zu diskutieren?


Verlässlichkeit kannst du auch vortäuschen und daher liefert der Test am PC und ein persönliches Gespräch doch eh keine abschließende Beurteilung über die Verlässlichkeit eines Menschen. Zumal sich das ja sowieso nur auf Kat. B bezieht und Kat. C (und ehem. Kat. D) außer Acht lässt.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 12:36

bisher gab es im ZWR als waffenzubehoer
lauf
verschluss
lauf+verschluss

jetzt kommt dazu
griffstueck
gehaeuse
usw

wenn sie die position
lauf+verschluss
als zwei zubehoere werten dann laesst sich das einfach umsetzen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2414
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von raptor » Mi 10. Okt 2018, 12:38

Eh. Und wie gesagt kommen seit 1996 auch Psychiatriepatienten an Kat C ran.

Alles ein riesen Unsinn mit dem Geld gemacht werden kann.

John Connor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 568
Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
Wohnort: Wien

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von John Connor » Mi 10. Okt 2018, 12:45

Mjoelnir hat geschrieben:
John Connor hat geschrieben:
Mjoelnir hat geschrieben:Frage zu:



So gesehen fallen dann ja nur die Upper Receiver weil in diese Kategorie, da sie Lauf und Verschluss aufnehmen, nicht aber Lower oder Griffstücke, oder?
Weil dann müsste das auch noch präzisiert werden.


Richtig beim AR15 nur der Upper. Aber auch der Lauf am Upper stellt einen wesentlichen Bestandteil dar. D.h. bei 2 Plätzen auf der Wbk kannst 2 weitere komplette Upper (ohne Verschlusskopf) haben da das 4 Teile sind


Ja aber wo liest du das raus? Im Prinzip verbindet ja der Lower auch alles, das Wording des Entwurfes ist der reinste HORROR.
Ausserdem - bevor ich Ersatzlauf, Verschlusskopf und Upper Receiver extra kaufe und melde, kauf ich gleich einen kompletten Upper und habe dann nur 1x statt 3x Zubehör, das is ja der Witz dabei!

Und wie will man Upper oder auch Lower OHNE S/N melden/eintragen?
Da kann ich ja nur 1 melden, habe aber 3 ohne S/N..dann zeig ich halt den her den ich grade will...

Wird man dann zum lasern gezwungen und werden jetzt nur noch Receiver mit S/N nach Europa importiert - was passiert mit der Lagerware, darf ich mir nach 1.1. 2019 noch welche ohne S/N kaufen? :D
Wie gesagt, das WORDING ist eine absolute Katastrophe.

Der Lower verbindet gar nix. Der wird verbunden. Wie GEWO richtig sagt, wird Lauf und Upper einzeln gewertet

Burgenlandy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 759
Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Burgenlandy » Mi 10. Okt 2018, 13:26

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Okt 2018, 13:52

Zum Einbauen in die Stellungnahme:

https://www.meinbezirk.at/tulln/c-sport ... llery=null

Der Verein hat, soweit ich informiert bin unter 100 Mitglieder.

Der 5-fache Staatsmeister wäre somit per Definition kein Sportschütze.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 13:53

Stickhead hat geschrieben:Zum Einbauen in die Stellungnahme:

https://www.meinbezirk.at/tulln/c-sport ... llery=null

Der Verein hat, soweit ich informiert bin unter 100 Mitglieder.

Der 5-fache Staatsmeister wäre somit per Definition kein Sportschütze.



GEIL!
warum gibts keine solchen faktenthread?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

HighPlainsDrifter
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 82
Registriert: Mi 2. Aug 2017, 15:54

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von HighPlainsDrifter » Mi 10. Okt 2018, 14:15

Wichtig ist nur, dass jemand diese Tatsache an die zuständigen Herren und Damen einreicht. 5 x Staatsmeister (Respekt) und kein Sportschütze...alle Achtung.

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Lindenwirt » Mi 10. Okt 2018, 14:40


I weiß, i bin schon wieder sowas von Off Topic, aber der am Foto heißt wirklich Martin Unbekannt. I mein, i habn googelt, der heißt wirklich so... :D

Benutzeravatar
rupi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 7052
Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07
Wohnort: Mitteleuropa

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von rupi » Mi 10. Okt 2018, 14:46

wir haben auch genügend Europameister und Weltmeister in unserem schönen Österreich

und davon sind mehrere nicht in >100 Mitglieder zählenden Vereinen
member the old PD design ? oh I member

Antworten