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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Lexman1 » Do 11. Okt 2018, 08:02

Naja, es ist bei vielen auch ein zeitliches Thema. Ich würde mal bis nach dem Wochenende warten. Ich komme wahrscheinlich auch nicht vor Sonntag dazu eine ordentliche Stellungnahme zu verfassen und hochzuladen. Doch sie kommt bestimmt. Unterstützt habe ich zumindest schon einige!
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von jagawirth » Do 11. Okt 2018, 08:07

Ende der Begutachtungsfrist ist 5.11. Also man kann sich schon die Zeit nehmen eine ordentlich Stellungnahme zu basteln.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von raptor » Do 11. Okt 2018, 08:16

hmg382 hat geschrieben:und eine vom Psychologenverband, die gar nicht zum Entwurf, sondern schon gleich auf die WaffV geht, damit sie in Zukunft auch am WVP-Kuchen mitnaschen können.


Die Stellungnahme ist sowieso super. Die wollen, dass der Kreis jener, welche die Psychologen, die wiederum uns mit sinnlosen Tests abzocken, mit sinnlosen Fortbildungen abzocken dürfen, erweitert wird. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich wegen dem Psychotest speiben will.

Alleine schon das Konzept, dass man bei so einem Test durchfallen oder bestehen kann, ist ein Vollholler. Das sind reine diagnostische Hilfsmittel für PSYCHIATER, die ihre Diagnose und Prognose auf Basis einer Vielzahl weiterer Werkzeuge treffen, welche im Waffenrecht massiv missbraucht werden. Psychotest ist für den Psychiater nice to have, mehr nicht. Überall außerhalb des Waffenrechts steht einem PSYCHOLOGEN nicht zu, eine Diagnose zu fällen. Es kommt ja auch keiner auf die Idee, dass der Physiotherapeut einen orthopädisch-chirurgischen Eingriff vornimmt, weil er ja auch irgendwie was damit zu tun hat. Wenn dieser Test-Unfug in weiteren Bereichen einreißt, hat das Folgen, welche Fragen des legalen Waffenbesitzes als unwichtig erscheinen werden lassen. Die Hoffnung, dass z. B. ein Intellektueller wie der Abgeordnete Amon solche Zusammenhänge versteht, bzw. falls ja, sie ihm wichtig sind, ist wohl vergebens.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von raptor » Do 11. Okt 2018, 08:40

Stellungnahme Verband:

Zusammenfassung des Entwurfs zum Waffengesetz

Gestern wurde die Verband zur Stellungnahme zum Entwurf des neuen Waffengesetzes eingeladen. Um unsere Mitglieder und Interessenten frühzeitig zu informieren, habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Entwurfes zusammengefaßt.

Die offizielle Veröffentlichung des Entwurfes zum Waffengesetz hat lange auf sich warten lassen. Obwohl die Arbeiten im Innenministerium rasch vorangegangen sind, wurde der Zeitpunkt, mit dem das Waffengesetz in Begutachtung gehen soll, immer wieder hinausgeschoben. Um den Grund zu erkennen, muß man nicht hellseherische Fähigkeiten haben. Den Koalitionsparteien gelang einfach keine von beiden Seiten getragene Fassung des geplanten Gesetzestextes. Es war wohl die ÖVP, die sinnvolle und vernünftige Verbesserungen des Waffengesetzes blockiert hat. Letztlich gab es doch eine Einigung, so manche sinnvollen Ideen aus dem Innenministerium wurden aber – und hier muß man auf die ÖVP zeigen – wieder herausgenommen.

Gleich vorweg: Die EU-Waffenrechtsrichtlinie wurde vollständig umgesetzt. Und zwar mit allen Unsinnigkeiten und Schikanen, die von der Richtlinie vorgesehen sind. Diese Richtlinie hat aber auch die Zustimmung unserer Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ und der Grünen im EU-Parlament gefunden.

Verboten werden alle halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann; das gleiche gilt für alle halbautomatischen Schußwaffen (Langwaffen) mit eingesetztem Magazin, das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann. Wenn diese Bestimmung im Hinblick auf die EU-Vorgaben noch irgendwie argumentierbar ist, dann hört mein Verständnis für die Umsetzung spätestens dann auf, wenn auch die entsprechenden Magazine alleine verboten sind. Daß viele Magazine sowohl in halbautomatische Schußwaffen, als auch in Schußwaffen der Kategorie C (Repetierwaffen) eingesetzt werden können, hat sich offensichtlich bislang noch nicht herumgesprochen und dies trotz des Umstandes, daß wir deutlich darauf hingewiesen haben.

Verboten sind auch alle halbautomatischen Schußwaffen mit einer Gesamtlänge von über 60 cm, die mit Hilfe eines Klapp- oder Teleskopschaftes auf unter 60 cm gekürzt werden können.

Und natürlich greift der Staat auch auf die letzten noch nicht im Zentralen Waffenregister registrierten Schußwaffen: Die Schußwaffen der Kategorie D (Flinten) werden abgeschafft und werden zu Schußwaffen der Kategorie C und damit Büchsen (Repetierwaffen) gleichgestellt. Dies bedeutet, daß wir wieder „nachregistrieren“ müssen und auch sämtliche Flinten des Altbestandes registrieren lassen müssen.


Natürlich hätte unsere Regierung hier Stärke zeigen können und hätte die Umsetzung nicht so punktgenau durchführen müssen. Aber dafür gibt es in Österreich keine politische Mehrheit

Zu den Verschärfungen, die uns die EU diktiert hat, kommen leider auch hausgemachte Verschärfungen:

Jeder Polizist ist nun ermächtigt ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen. Bis dato war dies nicht möglich, es mußten Waffen vorgefunden werden und erst dann kam es zu einem vorläufigen Waffenverbot. Jetzt ist dies nicht mehr notwendig, auch ohne Vorfinden von Waffen können Polizisten ohne weiteres Verfahren dieses mit vier Wochen befristete Waffenverbot aussprechen.

Unlustig ist auch, daß die Psychologen nach einem negativen waffenpsychologischen Gutachten diesen Umstand (samt der Personendaten) der Behörde zu melden haben. Der Behörde ist sohin immer bekannt, wenn eine Person zu einem waffenpsychologischen Gutachten angetreten ist und das Ergebnis negativ war. Eine Wiederholung ist erst nach 6 Monaten zulässig und nach insgesamt 3 Gutachten ist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses immer unzulässig.

Für mich zwiespältig ist die Situation für Sportschützen:

Einerseits wurde eine langjährige Forderung der Verband eingeführt, wonach eine stufenweise Erweiterung bis auf insgesamt 10 Schußwaffen möglich ist. Diese Erweiterungen sind aber nur in Zweierschritten alle 5 Jahre möglich. Dies hat zur Folge, daß man mindestens 20 Jahre das Sportschießen ausüben muß, um am Ende zu einer Höchstzahl von 10 Schußwaffen zu kommen (die alte – komplizierte – Erweiterungsmöglichkeit bleibt aber weiterhin bestehen). Die Verband hat hier andere Regelungen gefordert, die ursprünglichen Entwürfe wurden aber wieder zuungunsten der Sportschützen abgeändert.

Die enorme Problematik für die Sportschützen liegt aber in einer anderen Bestimmung, die nach Auffassung der Verband unbedingt noch vor der Gesetzeswerdung abzuändern ist. Als Sportschütze wird man nämlich nur anerkannt, wenn man ordentliches Mitglied in einem Schießsportverein ist. Ein Schießsportverein muß über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügen und muß regelmäßig Mitglieder zu nationalen, mindestens 5 Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsenden oder solche selbst veranstalten. Nun, hier engt sich der Kreis der Vereine extrem ein, die als Schießsportverein noch zu werten sind. Einerseits sind 100 ordentliche Mitglieder eine hohe Anforderung, aber noch höher ist die Anforderung der Entsendung von Mitgliedern zu nationalen, mindestens 5 Bundesländer übergreifenden Schießwettbewerben. Welcher Verein entsendet Mitglieder zu derartigen Schießwettbewerben? Nur mehr die ganz großen Vereine, wie beispielsweise der Österreichische Schützenbund. De facto bringt diese Bestimmung nahezu ein Alleinstellungsmerkmal des Österreichischen Schützenbundes und ist der Todesstoß für selbständige kleine und mittlere Schießsportvereine.

Wie gesagt, diese Bestimmung ist für uns äußerst problematisch und sollte unbedingt geändert werden.

Eine Verbesserung gibt es im Bereich der halbautomatischen Langwaffen. Sofern diese nicht aus den obigen Gründen zu verbotenen Waffen werden, werden diese Waffen grundsätzlich nach dem Waffengesetz zu Waffen der Kategorie B. Aber jetzt kommt es: Sie bleiben – sofern es sich nicht um Jagd- oder Sportwaffen handelt – trotzdem Kriegsmaterial nach dem Kriegsmaterialgesetz. Diese Situation ist unbefriedigend und nur dadurch zu erklären, daß man aus politischen Gründen die Kriegsmaterialverordnung nicht angreifen wollte.


Die einzige Gruppe, die uneingeschränkt gut bei dem gegenständlichen Entwurf weggekommen ist, sind die Jäger:

Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schußknalles (Schalldämpfer) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Lediglich dann, wenn die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme hat, daß der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, hat sie dies mit Bescheid festzustellen. De facto ist damit das Schalldämpferverbot für Jäger in relativ großem Rahmen gefallen.

Ebenfalls günstig für die Jäger ist, daß diese mit einer gültigen Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte während der tatsächlichen Ausübung der Jagd auch Schußwaffen der Kategorie B führen dürfen. Mit anderen Worten ausgeführt: unmittelbar im Revier (nicht außerhalb) dürfen von Jägern – wenn sie die Jagd mit Jagdkarte und mit Jagdberechtigung ausüben – auch Schußwaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Halbautomaten) geführt werden.

Freuen dürfen sich über den Entwurf auch Angehörige der Militärpolizei und der Justizwache. Diese werden faktisch Polizisten gleichgestellt und erhalten einen Waffenpaß.

Eine geringfügige Verbesserung gibt es auch für Sammler, Schußwaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt (nicht konstruiert!) wurden, sind zwar voll waffenbesitzkartenpflichtig, werden aber in die Gesamtzahl der genehmigten Schußwaffen nicht eingerechnet.

Alles im allen ist der Entwurf nicht katastrophal, er hätte schlimmer ausfallen können. Aber uneingeschränkt zu begrüßen ist er auch nicht. In den ursprünglichen Entwürfen des Innenministeriums vorgesehene Verbesserungen wurden letztlich nicht umgesetzt. Die ursprünglich guten Ansätze wurden zum Schluß immer mehr zurückgenommen und verwässert. Vielleicht mit Ausnahme der Jäger kann kein Legalwaffenbesitzer mit dem vorliegenden Entwurf glücklich sein.


DI Mag. Andreas Rippel
Präsident der Verband

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von BigBen » Do 11. Okt 2018, 08:53

Diese Interpration halte ich für nicht zulässig

Die enorme Problematik für die Sportschützen liegt aber in einer anderen Bestimmung, die nach Auffassung der Verband unbedingt noch vor der Gesetzeswerdung abzuändern ist. Als Sportschütze wird man nämlich nur anerkannt, wenn man ordentliches Mitglied in einem Schießsportverein ist. Ein Schießsportverein muß über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügen und muß regelmäßig Mitglieder zu nationalen, mindestens 5 Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsenden oder solche selbst veranstalten. Nun, hier engt sich der Kreis der Vereine extrem ein, die als Schießsportverein noch zu werten sind. Einerseits sind 100 ordentliche Mitglieder eine hohe Anforderung, aber noch höher ist die Anforderung der Entsendung von Mitgliedern zu nationalen, mindestens 5 Bundesländer übergreifenden Schießwettbewerben. Welcher Verein entsendet Mitglieder zu derartigen Schießwettbewerben? Nur mehr die ganz großen Vereine, wie beispielsweise der Österreichische Schützenbund. De facto bringt diese Bestimmung nahezu ein Alleinstellungsmerkmal des Österreichischen Schützenbundes und ist der Todesstoß für selbständige kleine und mittlere Schießsportvereine.


Es gibt jede Menge kleiner Vereine die regelmäßig Schützen auf internationale Bewerbe schicken bzw. deren Schützen auf Bewerben die mind. 5 Bundesländer umfassen teilnehmen. Die 100er Grenze ist theoretisch ein Problem, aber dafür werden Lösungen gefunden werden...Zusammenschlüsse von Vereinen, Vereine mit mehreren Standorten, "Sammelvereine" oder Ähnliches.
Prinzipiell sollte auch jeder Verein der Mitglied des ÖSB ist ist die Voraussetzungen automatisch erfüllen...

Natürlich ist das Gesetz kein Geschenk an den Legalwaffenbesitz mit Zuckerguss und Kirsche oben drauf. Aber angesichts der gegenwärtigen Stimmung in der EU bzw. deren Institutionen und dem was uns im Schlimmsten Fall bevorstehen hätte können, bin ich doch erleichtert. Als Interessenvertretung darf man sich natürlich mit nichts zufrieden geben, vor allem wenn es Konkurrenz gibt, gegen die man sich mit einem noch schärferen Profil und noch stärkeren Forderungen abgrenzen will. Das ist legitim und in Teilen auch wünschenswert - aber mit der politischen Realität in einer Demokratie hat das nicht immer was zu tun. Ich persönlich als Sportschütze und Jäger bin auf jeden Fall froh und erleichtert das es gekommen ist wie es gekommen ist - denn es hätte viel viel schlimmer kommen können.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von raptor » Do 11. Okt 2018, 09:00

Wir müssen endlich aufhören, den geordneten Rückzug als Best Case zu begreifen. Keine Salami ist unendlich lang. In zwei Jahren geht die nächste Runde bei der EU los. Es muss einen Roll Back geben mit Liberalisierungen, sonst ist es nur eine Frage der Zeit bis der legale Waffenbesitz sein Ende findet.

Wer es nicht glaubt, möge z. B. nach Großbritannien und Kanada schauen, wo es trotz extrem restriktiver Gesetze laufend Verschärfungsforderungen gibt, die z. Tl. auch umgesetzt werden. Oder New York, wo sie bereits auf 7 Schuss runterlizitiert haben. Es wird nie eine Ruhe sein, also kämpfen wir lieber gleich, wenn wir noch viel zu verteidigen haben.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Lindenwirt » Do 11. Okt 2018, 09:02

Zitat Verband:
"Ebenfalls günstig für die Jäger ist, daß diese mit einer gültigen Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte während der tatsächlichen Ausübung der Jagd auch Schußwaffen der Kategorie B führen dürfen. Mit anderen Worten ausgeführt: unmittelbar im Revier (nicht außerhalb) dürfen von Jägern – wenn sie die Jagd mit Jagdkarte und mit Jagdberechtigung ausüben – auch Schußwaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Halbautomaten) geführt werden."

Stimmt so nicht, es wird auch das Führen zum und vom Revier erlaubt.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Paddy91 » Do 11. Okt 2018, 09:06

Hätte wohl schlimmer werden können. Klar. Aber ich erinnere mich an eine ÖVP die bei der Zustimmung im EU-Parlament behauptet hat "für den österreichischen Waffenbesitzer ändert sich nichts" und jetzt drehens den IPSC-Rifle Bewerben defacto den Nachwuchs ab und zwingen uns zu abstrusen Vereinszusammenschlussumgehungsdingern.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von hmg382 » Do 11. Okt 2018, 09:10

BigBen hat geschrieben:Natürlich ist das Gesetz kein Geschenk an den Legalwaffenbesitz mit Zuckerguss und Kirsche oben drauf.

Tippfehler sind mir eigentlich egal, aber in diesem Fall ... ;)
Zuletzt geändert von hmg382 am Do 11. Okt 2018, 09:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von BigBen » Do 11. Okt 2018, 09:10

raptor hat geschrieben:Wir müssen endlich aufhören, den geordneten Rückzug als Best Case zu begreifen. Keine Salami ist unendlich lang. In zwei Jahren geht die nächste Runde bei der EU los. Es muss einen Roll Back geben mit Liberalisierungen, sonst ist es nur eine Frage der Zeit bis der legale Waffenbesitz sein Ende findet.

Wer es nicht glaubt, möge z. B. nach Großbritannien und Kanada schauen, wo es trotz extrem restriktiver Gesetze laufend Verschärfungsforderungen gibt, die z. Tl. auch umgesetzt werden. Oder New York, wo sie bereits auf 7 Schuss runterlizitiert haben. Es wird nie eine Ruhe sein, also kämpfen wir lieber gleich, wenn wir noch viel zu verteidigen haben.


Was wenn bei der einen Seite der Salami ein bissl was abgeschnitten und auf der anderen Seite ein wenig dazugefügt wurde und die Salami in Summe sogar 0,1mm länger ist? :o :o :o

Natürlich kann man einen Rollback mit Liberalisierungen fordern und unverdrossen gegen Windmühlen anlaufen und fordern fordern fordern...aber ob das wirklich eine sinnvolle Verwendung von Resourcen ist sei mal dahingestellt.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von BigBen » Do 11. Okt 2018, 09:11

hmg382 hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Natürlich ist das Gesetz kein Geschenk an den Legalwaffenbesitz mit Zuckerguss und Kirsche oben drauf.

;)


Ups...wurde natürlich umgehend korrigiert :headslap:
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Do 11. Okt 2018, 09:12

Lindenwirt hat geschrieben:Zitat Verband:
"Ebenfalls günstig für die Jäger ist, daß diese mit einer gültigen Jagdkarte und einer Waffenbesitzkarte während der tatsächlichen Ausübung der Jagd auch Schußwaffen der Kategorie B führen dürfen. Mit anderen Worten ausgeführt: unmittelbar im Revier (nicht außerhalb) dürfen von Jägern – wenn sie die Jagd mit Jagdkarte und mit Jagdberechtigung ausüben – auch Schußwaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Halbautomaten) geführt werden."

Stimmt so nicht, es wird auch das Führen zum und vom Revier erlaubt.


steht das wo?
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Do 11. Okt 2018, 09:16

BigBen hat geschrieben:
Es gibt jede Menge kleiner Vereine die regelmäßig Schützen auf internationale Bewerbe schicken bzw. deren Schützen auf Bewerben die mind. 5 Bundesländer umfassen teilnehmen. .


das waere mir neu

und mitglied beim schuetzenbund kannst als verein nur nach einem mehrjaehrigen prozess werden
eintrittszahlung dabei meist einige tausend euro

und der einzige bewerb den ich da kenne ist die staatsmeiserschaft

die meisten wiener vereine des sslv wien haben bei weitem keine 100 mitglieder denn es zaehlen die mitglieder des vereines und nicht die des verbandes dem er anfehoert
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Stickhead » Do 11. Okt 2018, 09:18

Erläuterungen lesen, gewolein! ;)
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von hmg382 » Do 11. Okt 2018, 09:21

Stickhead hat geschrieben:Erläuterungen lesen, gewolein! ;)

Korrekt:
Zu § 20 Abs. 1a:
Jäger dürfen entsprechend der vorgeschlagenen Gesetzesänderung während der rechtmäßigen Jagdausübung Schusswaffen der Kategorie B führen, sofern sie über eine Waffenbesitzkarte verfügen. [...] Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen. [...]
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