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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von raptor » Do 11. Okt 2018, 11:43

Ähm, die Frage war, ob für die EU die reine Vereinsmitgliedschaft (ohne Mindestbewerbsanzahl, -trainingsstundenanzahl, Vereins-100erter) gereicht hätte.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Lexman1 » Do 11. Okt 2018, 11:44

Ich warte nun schon seit 10 Uhr auf die Veröffentlichung meines Kommentars. Bestätigung wurde erhalten und bestätigt. Hatte unerwartet Zeit, also gibt es ein Kommentar ;)
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Do 11. Okt 2018, 11:46

raptor hat geschrieben:Ähm, die Frage war, ob für die EU die reine Vereinsmitgliedschaft (ohne Mindestbewerbsanzahl, -trainingsstundenanzahl, Vereins-100erter) gereicht hätte.


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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von jagawirth » Do 11. Okt 2018, 11:49

Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Maddin » Do 11. Okt 2018, 11:52

jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.


Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von jagawirth » Do 11. Okt 2018, 11:53

Maddin hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.


Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.

In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Do 11. Okt 2018, 11:53

jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.



wann tritt das halbautomatending in kraft?
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von jagawirth » Do 11. Okt 2018, 11:55

gewo hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.



wann tritt das halbautomatending in kraft?

Mit 14.12.2019 werden HA mit größeren Magazinen verbotene Waffen.
Oder? §62 Abs 21.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Maddin » Do 11. Okt 2018, 11:56

jagawirth hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.


Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.

In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.


Ich weiß schon. Aber damals als das Gesetz in Kraft trat konnte man auch noch Kat. D ohne Registrierung erwerben. Ist in diesem Fall also offenbar genauso.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Do 11. Okt 2018, 11:57

jagawirth hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung? :lol: :lol:
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.



wann tritt das halbautomatending in kraft?

Mit 14.12.2019 werden HA mit größeren Magazinen verbotene Waffen.
Oder? §62 Abs 21.


naaa
die definitionsgeschichte
der untergang der austria versionen mein ich
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von jagawirth » Do 11. Okt 2018, 11:59

Maddin hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.

In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.


Ich weiß schon. Aber damals als das Gesetz in Kraft trat konnte man auch noch Kat. D ohne Registrierung erwerben. Ist in diesem Fall also offenbar genauso.

In den 2 Jahren kannst Du nur mehr schon besessene melden. Erwerben kannst die Waffen, die dann Kat. A sind nicht mehr.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Maddin » Do 11. Okt 2018, 12:08

jagawirth hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
jagawirth hat geschrieben:In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.


Ich weiß schon. Aber damals als das Gesetz in Kraft trat konnte man auch noch Kat. D ohne Registrierung erwerben. Ist in diesem Fall also offenbar genauso.

In den 2 Jahren kannst Du nur mehr schon besessene melden. Erwerben kannst die Waffen, die dann Kat. A sind nicht mehr.


Ja, aber jetzt ist es dann eben nur mehr fast ein Jahr. 1.1.2019 - 14.12.2019

Zwar nicht mehr die zwei Jahre von damals, aber immerhin !

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von vulgogurktaler » Do 11. Okt 2018, 12:10

Jetzt muss ich auch mal wieder etwas schreiben...

Bisher geht so gut wie niemand auf den nicht vorhandenen Sicherheitsgewinn ein?
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Sollte man eurer Meinung nach gar nicht darauf eingehen?
The cake is a lie...

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Maddin » Do 11. Okt 2018, 12:17

vulgogurktaler hat geschrieben:Jetzt muss ich auch mal wieder etwas schreiben...

Bisher geht so gut wie niemand auf den nicht vorhandenen Sicherheitsgewinn ein?
Ein Krimineller kommt immer an die HiCaps ran...

Sollte man eurer Meinung nach gar nicht darauf eingehen?


Hat wenig Sinn, weil EU Vorgabe...

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