mikonis hat geschrieben:§ 11b (1) spricht von ... Schießsportvereinen, ordentlichen Mitgliedern, zur Vertretung berufenen Organen, etc.
Das hieße,
- ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt, d.h. verschiedenste Vereine (mit zahlenden Tagesmitgliedern so wie ich) wären keine Vereine im Sinne des Gesetzes ? ähh ?
Genau das heißt es und weil eben genau "ordentliche Mitglieder" steht, ist auch genau das gemeint.
Außerordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder etc... sind keine Mitglieder im Sinne des Gesetzes.
Gut, Ehrenmitglieder könnten dann als ordentliche Mitglieder durchgehen, wenn sie stimmberechtigt sind. Also kostenlose ordentliche Mitglieder die Vereinsintern als "Ehrenmitglied" geführt werden würde man sicher gelten lassen
mikonis hat geschrieben:- sind Jagdklubs auch Schützenklubs ? Dann wären ab sofort alle zukünftigen Jäger in ländlichen Vereinen auf maximal 5 Stück nach 5 Jahren beschränkt, da eine darüber hinausgehende Rechtfertigung kaum möglich ist (keine Sportschützen) ...
Naja, es gibt jedenfalls keine weitere Definition von "privilegierten Vereinen". Ich denke, Jäger können aber früher und höher auch ohne Verein nach § 23 Abs 2 erweitern: "Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd ...".
mikonis hat geschrieben:§ 38
- gibt es Kategorie A - Waffen für zB IPSC ? Weil die dürfen nach § 38 (3) anscheindend nicht ins Ausland transportiert werden. Sind AR15 Kategorie A oder B ?
Lies den § 38 Abs 3 im Entwurf genauer... Die "neuen Kat A" nach Z 7 und 8 sind davon ausgenommen...