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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Di 16. Okt 2018, 23:49

woolf hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:denkfehler

die bedingung ist dass es sich um einen verband handelt der mitglied in einem internationalen dachverband ist

der ösb ist nicht mitglied in einem internationalen dachverband der die notwenidkeit fuer den einsatz von hicap magazinen bestaetigen kann

So wie ich das lese, muss nicht der int. Dachverband die Notwendigkeit bestätigen, sondern der nationale Verein, also ÖSB.
Ob das in der Praxis dann Bedeutung hat...keine Ahnung.


eh
aber es muss einen internationalen dachverband ( fuer diese disziplin) geben bei dem er mitglied ist
einem solchen gehoert der ösb nicht an

die ISSF wird wohl kaum als dachverband durchgehen der zur angabe von erklaerungen betreffend hicap magazinen qualifiziert ..

wenn doch dann kann ja jeder nationale verband auch mitglied zb beim "DACE - Dachverband der Ausbildungsinstitutionen für Chinesische Ernährungslehre" oder beim "IBTV dem internationalen burlesque tanz verband" beitreten ... reicht dann wohl auch
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von eXistenZ » Di 16. Okt 2018, 23:52

mastercrash hat geschrieben:Gut, Ehrenmitglieder könnten dann als ordentliche Mitglieder durchgehen, wenn sie stimmberechtigt sind. Also kostenlose ordentliche Mitglieder die Vereinsintern als "Ehrenmitglied" geführt werden würde man sicher gelten lassen ;)

Ist eine Option wenn die 100er Sache nicht fällt.
Ein Verein ist ja nicht verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu verlangen bzw. kann dies auf "Premium"-Mitgliedschaften beschränken.
Und wenn ich will kann ich bei 10 verschiedenen Vereinen Mitglied werden und bin ja nicht verpflichtet dort auch hinzugehen.
Sollte machbar sein, oder übersehe ich was?

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von mastercrash » Di 16. Okt 2018, 23:58

eXistenZ hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:Gut, Ehrenmitglieder könnten dann als ordentliche Mitglieder durchgehen, wenn sie stimmberechtigt sind. Also kostenlose ordentliche Mitglieder die Vereinsintern als "Ehrenmitglied" geführt werden würde man sicher gelten lassen ;)

Ist eine Option wenn die 100er Sache nicht fällt.
Ein Verein ist ja nicht verpflichtet einen Mitgliedsbeitrag zu verlangen bzw. kann dies auf "Premium"-Mitgliedschaften beschränken.
Und wenn ich will kann ich bei 10 verschiedenen Vereinen Mitglied werden und bin ja nicht verpflichtet dort auch hinzugehen.
Sollte machbar sein, oder übersehe ich was?

Schhhh... Nicht so laut. :o Dich hört noch einer :D Das ist doch ein Geheimplan! Der muss auch bis 01.01.2019 geheim bleiben :D
Ja gibt ja jetzt schon Vereine, wo man für den Jahresbeitrag nur eine Witzgebühr irgendwo preislich in der Nähe von einem Kaffe zahlt und man danach noch "Schießstand-Upgrades" machen kann. Die Hürde ist halt das Stimmrecht, das wollen sie wohl mit "ordentliche Mitglieder" sagen. Ein Stimmrecht müssen sie haben, das ist der Knackpunkt.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von HS911 » Mi 17. Okt 2018, 00:15

gewo hat geschrieben:es gibt nur einen solchen verband in oesterreich
das ist die ipsc austria
die im fruehjahr auch in der gesetzeswerdung aktiv mitgemacht hat und ihr eintrittschranken ( bis zum sommer nur mit empfehlung, seit sommer fuer jeden nach sicherheitstest) abgeschafft hat


Meiner Einschätzung nach (kein genaues Wissen) handelt es sich da eher um eine zeitliche Korrelation der Ereignisse und um keine Kausalität. Die Gründe für die Einführung der Schulung und des Tests sind vermutlich viel banaler.


Und eine Bestätigung des ÖSB sollte reichen.
Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.


Was steht da:
1) Der Verband (z.b. der ÖSB) muss in einem internationalen Verband (z.b. ISSF) vertreten sein
2) Der Verband muss bestätigen, dass die Waffe zum ausüben einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Was steht da NICHT:
3) Der internationale Verband muss bestätigen.
4) Die Disziplin muss international anerkannt sein.

Folglich: Wenn der ÖSB bestätigt Halbautomaten mit 10+ sind für HAG (oder für eine andere Disziplin) erforderlich, dann reicht das vollkommen, weil sowohl 1) als auch 2) erfüllt sind. Die Frage ist wohl eher ob der ÖSB sich zu so einer Bestätigung durchringen bzw. herablassen wird bzw. will. Gut wäre es auf jeden Fall.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von eXistenZ » Mi 17. Okt 2018, 00:18

mastercrash hat geschrieben:Die Hürde ist halt das Stimmrecht, das wollen sie wohl mit "ordentliche Mitglieder" sagen. Ein Stimmrecht müssen sie haben, das ist der Knackpunkt.

Naja angenommen ein Verein hat momentan 20 ordentliche Mitglieder. Diese upgraden zu Premium Mitglieder und zahlen den gleichen Mitgliedsbeitrag weiter wie gehabt. 08/15 ordentliche Mitgliedschaft ist ab jetzt kostenlos. Es finden sich 80 neue 08/15 Mitglieder die durch Abwesenheit auf ihr Stimmrecht verzichten. Ist ja ein Stimmrecht und keine Stimmpflicht. Vom Stimmrecht gebrauch machen die 20 Premium Mitglieder die erscheinen.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von mastercrash » Mi 17. Okt 2018, 00:20

eXistenZ hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:Die Hürde ist halt das Stimmrecht, das wollen sie wohl mit "ordentliche Mitglieder" sagen. Ein Stimmrecht müssen sie haben, das ist der Knackpunkt.

Naja angenommen ein Verein hat momentan 20 ordentliche Mitglieder. Diese upgraden zu Premium Mitglieder und zahlen den gleichen Mitgliedsbeitrag weiter wie gehabt. 08/15 ordentliche Mitgliedschaft ist ab jetzt kostenlos. Es finden sich 80 neue 08/15 Mitglieder die durch Abwesenheit auf ihr Stimmrecht verzichten. Ist ja ein Stimmrecht und keine Stimmpflicht. Vom Stimmrecht gebrauch machen die 20 Premium Mitglieder die erscheinen.
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Ja, was aber wenn sie nicht auf das Stimmrecht verzichten und vielmehr durch Anwesenheit glänzen :lol:
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 17. Okt 2018, 00:25

HS911 hat geschrieben:Was steht da:
1) Der Verband (z.b. der ÖSB) muss in einem internationalen Verband (z.b. ISSF) vertreten sein
2) Der Verband muss bestätigen, dass die Waffe zum ausüben einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Was steht da NICHT:
3) Der internationale Verband muss bestätigen.
4) Die Disziplin muss international anerkannt sein.
.



naja

man wird am ende sehen wie die verwaltung .... es liegt ja wie immer wieder im ermessen jedes einzelnen regionalen waffenreferenten - die textierung interpretiert.

1) Der Verband muss in einem internationalen Verband vertreten sein

kann durchaus - da es ja insbesondere um eine bestaetigung der notwendigkeit der HiCap magazine geht - als "einem internationalen verband einer derartigen schiessdisziplin" interpretiert werden.

und das waere ja auch ned wirklich abwegig.
wuerde denn die mitgliedschaft eines zu gruendenden nationalen schiessportverbandes beim zb internationalen verband der kaffehaussieder ausreichen?

ISSF hat sowas von nix mit HiCap zu tun .....
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von eXistenZ » Mi 17. Okt 2018, 00:25

mastercrash hat geschrieben:Ja, was aber wenn sie nicht auf das Stimmrecht verzichten und vielmehr durch Anwesenheit glänzen :lol:

Nach wie vor ist es keine schlechte Idee seine Mitglieder mit Bedacht zu wählen. Eventuell sind auch Probemitgliedschaften keine schlechte Idee.
Es gibt Menschen auf deren Wort man sich verlassen kann und es gib Menschen die weniger ehrenhaft sind.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 17. Okt 2018, 00:31

eXistenZ hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:Die Hürde ist halt das Stimmrecht, das wollen sie wohl mit "ordentliche Mitglieder" sagen. Ein Stimmrecht müssen sie haben, das ist der Knackpunkt.

Naja angenommen ein Verein hat momentan 20 ordentliche Mitglieder. Diese upgraden zu Premium Mitglieder und zahlen den gleichen Mitgliedsbeitrag weiter wie gehabt. 08/15 ordentliche Mitgliedschaft ist ab jetzt kostenlos. Es finden sich 80 neue 08/15 Mitglieder die durch Abwesenheit auf ihr Stimmrecht verzichten. Ist ja ein Stimmrecht und keine Stimmpflicht. Vom Stimmrecht gebrauch machen die 20 Premium Mitglieder die erscheinen.
Sollte rechtlich doch einwandfrei sein, oder nicht?


oder sie glaenzen nicht durch abwesenheit, bringen fristgerecht einen anderen wahlvorschlag ein und "uebernehmen" den verein bei der naechsten hauptversammlung

es sind nun mal meist nur eine oder zwei handvoll personen die einen verein am laufen halten
durchaus auch mit an selbstausbeutung grenzendem arbeitseinsatz
weil sie den verein im wesentlichen als "ihr" kind betrachten

und sein eigenes kind laesst man sich nicht wegnehmen

selbst ein normaler verein mit sagen wir mal dzt 50 mitgliedern ist da gefaehrdet
wennst den mitgliedsbeitrag auf sagen wir mal 50,- senkst um auf deine 100 stimmberechtigten zu kommem dann heisst dass das du nur 2500,- ( 50,- mal 50 mitglieder) "investieten" musst um an eine fix und fertige vereinsanlage mit allem drum und dran zu kommen ...

saubillig
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von mastercrash » Mi 17. Okt 2018, 00:37

gewo hat geschrieben:selbst ein normaler verein mit sagen wir mal dzt 50 mitgliedern ist da gefaehrdet
wennst den mitgliedsbeitrag auf sagen wir mal 50,- senkst um auf deine 100 stimmberechtigten zu kommem dann heisst dass das du nur 2500,- ( 50,- mal 50 mitglieder) "investieten" musst um an eine fix und fertige vereinsanlage mit allem drum und dran zu kommen ...

saubillig

Ja, das kann man im Prinzip nicht verantworten. Aber man könnte einen Verein gründen der sowas wie eine fix und fertige Vereinsanlage gar nicht hat. Der nur auf irgend einer anderen Anlage ganz selten geduldet wird (der Verein darf an jedem zweiten Sonntag irgendwo ne Bahn ein paar Stunden nutzen).
Ich denke schon, dass das hinhaut... Naja, man müsste nicht nur 2500€ "investieren", denn sich selbst kann man ja schlecht 50 mal zum Verein anmelden :lol:
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von eXistenZ » Mi 17. Okt 2018, 00:42

Ich weiß man soll nicht von sich selbst auf andere schließen habe ich habe da so gemeint.
Wenn du einen Verein hast und ein Mitglied brauchst und ich für die Mitgliedschaft nichts zahlen muss, gebe ich
dir mein Ehrenwort das ich von meinem Stimmrecht nicht Gebrauch machen werde.
Und mein Wort zählt etwas.
Und wenn du sagst das auf deinen Schießplatz eigentlich gar kein Platz für mehr Schützen ist, dann werde ich dort einfach nie erscheinen.
Das es weniger ehrenhafte Menschen gibt ist mir bewusst.
Aber vielleicht gibt es für den einen oder anderen Verein auch die Möglichkeit, wenn gegenüber Fremden misstrauen herrscht,
zumindest die Familienmitglieder von bereits vorhanden Mitglieder zu Vereinsmitglieder zu machen.
Ich würde es schade finden wenn durch so eine sinnlose 100er Regel Vereine unnötig leiden müssten.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von hmg382 » Mi 17. Okt 2018, 07:33

Ich hab mir jetzt mal die letzten Stellungnahmen zur "Vereinsthematik" durchgelesen und muss zugeben, dass ich die Thematik mit der "feindlichen Übernahme" so gar nicht auf dem Schirm hatte. Im Prinzip wird es wohl auch - sofern der 100er kommt - nicht zwingend dazu führen, dass sich jeder SSV (gilt sowohl für "Sportschützenverein" als auch "Schießsportverein") verkrampft versuchen wird, die 100 zu erreichen. Um das zu umgehen, würde ich eher eine Art SSV-Verwaltungsverein gründen, bei dem es Wurscht ist, ob das mal feindlich übernommen wird, da es keine Vereinslokalitäten, Schießstände und dergleichen geben wird. So was ist schnell gegründet und im Prinzip auch vergleichsweise leicht zu administrieren, wenn die Leute eigenverantwortlich ihre Aktivitäten tracken und die Nachweise hochladen (lässt sich relativ easy mit Gugl-Draiv bewerkstelligen). Und der Obmann kommt dann eben nur zum Zug, wenn der Mensch eine Bestätigung braucht.

Wir werden sehen, was letztendlich kommen wird.
Meine Szenarios von bestmöglichst absteigend:
1. §11a (2) und (3) werden gestrichen (alles bleibt, wie es ist)
2. Mitgliederzahl wird auf 10 reduziert (das sollten wohl die allermeisten Clubs schaffen)
3. "ordentliche" wird gestrichen (d.h. außerordentliche Mitglieder können für einen frei zu definierenden Förderbetrag (1EUR?) aufgenommen werden und haben kein Stimmrecht bei der GV).
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von HS911 » Mi 17. Okt 2018, 08:56

gewo hat geschrieben:
naja

man wird am ende sehen wie die verwaltung .... es liegt ja wie immer wieder im ermessen jedes einzelnen regionalen waffenreferenten - die textierung interpretiert.


wo steht da was von ermessen? wenn eine bestätigung da ist, die anforderungen erfüllt dann ist die zu akzeptieren. gesetze gelten auch für die behörde.

1) Der Verband muss in einem internationalen Verband vertreten sein

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issf ist aber kein kaffeeverband. BITTE UM GOTTES WILLEN hörts auf Sachen dazu zu erfinden die nicht dortstehen & die uns nur schaden können. Man kriegt echt den Eindruck, dass ihr euch (und damit uns allen) das Leben absichtlich schwer machen wollts, damits nacher im Forum was zum jeiern habts.

Was glaubst wird passieren, wenn wir hier jetzt das falsche Gerücht streuen, dass eine Bestätigung vom ÖSB aus irgendwelchen Fantasiegründen nicht gilt? Was wird da wohl schlaues dabei herauskommen?

Nix für ungut, aber hin & wieder muss man echt sagen, dass wir keine bessere Situation verdienen, wenn wir uns so ungeschickt anstellen
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von gewo » Mi 17. Okt 2018, 12:40

HS911 hat geschrieben:wo steht da was von ermessen? wenn eine bestätigung da ist, die anforderungen erfüllt dann ist die zu akzeptieren. gesetze gelten auch für die behörde.


ich bedaure aber du hast keinen wissenquerschnitt darueber was regionale sachbearbeiter aus gesetzestexten rausinterpretieren - und dann auch noch von der instanz RECHT erhalten dabei.

erst heute war wieder ein kollege da der nach drei jahren WBK besitz fuer eine erweiterung von zwei auf fuenf insgesamt dreissig - passende - wettkampfergebnisse vorgelegt hat und mit der begruendung dass fuer eine gewuenschte neue disziplin die vorgelegten 6 (!) ergebnisse zu wenig waeren weggeschickt wurde

wenn du oder kollegen von dir mit deinen behoerden diese problem nicht habet dann ist es ja eh schoen.

es gibt aber a menge leut die diese probleme haben

und wenn da steht dass fuer befuerwortung von HiCaps
- der verein mitglied in einem verband sein muss, und
- der verband mitglied in einem dachverband

dann kannst du als SICHER annehmen dass es regionale sachbearbeiter geben wird die sagen werden "der dachverband ist ja garkein dachverband fuer HiCap magazin disziplinen, der ist kein dachverband im sinne der verordnung bzw des waffG

dazu muss das hier niemand reinschreiben
das passiert schlichtweg

genauso wie es nach wie vor mind. eine dutzend rigionale sachbearbeiter gibt die seit 2012 KEINE erwetierungen fuer sportschuetzen nach §23 mehr durchfuehren sondern sportschuetzen - egal was sie vorbringen - auf den §23. 2b mit 5 stueck beschraenken.
und auch diese beschraenkung wurde in einigen faellen vom landesverwaltungsgericht als ZULAESSIG beschieden, obwohl sie im exakten GEGENSATz zu den gesetzeserlaeuterungen der damaligen verordnung gestanden haben.
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