The_Governor hat geschrieben:Was passiert nun eigentlich mit den Stellungnahmen? Werden die verlesen, "müssen" die gelesen werden oder kommen sie einfach zu den Akten?
Was passiert mit der Stellungnahme?
Alle einlangenden Stellungnahmen werden von der Parlamentsdirektion auf das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen geprüft.
Die freigegebenen Stellungnahmen werden den parlamentarischen Klubs im Wege des Intranets und bei Ministerialentwürfen jedenfalls dem zuständigen Ressort für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt. Liegt eine Zustimmung zur Veröffentlichung vor, wird die Stellungnahme unter namentlicher Nennung des Verfassers/der Verfasserin auch auf der Website des Parlaments veröffentlicht.
Kommen also zu den Akten.