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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hmg382
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von hmg382 » Mi 17. Okt 2018, 14:28

Sodala, die 50er-Marke an Stellungnahmen haben wir nun durchbrochen, neben einigen Vereinen hat sich nun auch der erste Verband (OÖ) zu Wort gemeldet. Ich hoffe, das geht mit den Meldungszahlen so weiter...
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kemira
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von kemira » Mi 17. Okt 2018, 14:31

+1

Und es wäre wünschenswert, wenn auch noch der eine oder andere "Offizielle" (LSpL, LOSM etc.) sich vernehmen ließe...
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Glock1768
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Glock1768 » Mi 17. Okt 2018, 17:36

So, ich wollte gerade meine zweite Stellungnahme abgeben, doch das System lässt dies leider nicht zu ... habe es per email weitergeleitet ... FYI

vielleicht möchte/kann jemand von Euch diese online stellen (in seinem Namen) ...

____________________________________________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht des Entwurfes vom 2.10.18 zum neuen WaffG muss ich als Waffenbesitzer und gesetzestreuer sowie verantwortungsvoller Österreicher ERGÄNZEND ZU MEINER ERSTEN STELLUNGNAHME noch einige zusätzliche Anmerkungen machen:

1. Im Gegensatz zur nur teilweisen bzw abgeschwächten Umsetzung anderen EU-Richtlinien redet sich die aktuelle Politik beim WaffG auf den Zwang zur Umsetzung der Richtlinie aus der EU meiner Meinung nach nur aus und passt den Entwurf nicht in Richtung liberal/vernünftig in Österreich an, zb bei den waffenrelevanten Teilen. Diese waren bis jetzt eben Lauf, Trommel und Verschluss. Warum kommen jetzt Rahmen und Gehäuse hinzu? Ist mit diesen in den letzten Jahrzehnten irgendetwas passiert? Gesetzesänderungen sollen nicht der Willkür dienen!

2. Wie in meinem ersten Teil schon zum Thema Innehabung/Besitz von Kat B bereits erwähnt sollte dies auch u.a weiters auf Kat C und Druckluftwaffen weiter gedacht werden … es ist schon lächerlich, dass Kinder und Jugendliche IM BEISEIN von Erwachsenen zb im privaten Keller eines Einfamilienhauses nicht mit einer Druckluftwaffe hantieren und schießen dürfen. Wenn Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll an das Thema Waffe und Schiessport herangeführt werden, dann werden dies keine Terroristen oder Jugendliche, welche in Abwesenheit Ihrer Eltern damit Unsinn machen … ganz im Gegenteil. Wenn junge Menschen schon in jungen Jahren zu verantwortungsvollen Menschen erzogen werden, dann können diese mit Verantwortung eben auch umgehen. Nur das Verbotene ist reizvoll. In so einem Fall könnte ein Druckluftgewehr auch in Reichweite der Jugendlichen stehen … es wird zu keiner Gefahr werden. Ich wünsche mir eine Gesellschaft, die Selbstverantwortung besitzt und leben kann anstatt Verbote und Gesetze.

So wie auch die Generation 40+ noch erzogen wurde. Wir haben gelernt mit Gefahren umzugehen (zb auf Bäume klettern, mit einem Messer schnitzen, …) und heute schneiden Helikoptereltern Ihren 10 jährigen die Semmel auf um das Kind vor Gefahren zu schützen … ich will in so einer Gesellschaft nicht leben.
Da solche Verhalten meiner Meinung nach derzeit oftmals öffentlich unterstützt werden (da modern, derzeitiger Erziehungsstil, …) darf man sich nicht wundern, wenn viele Menschen anschließend einmal über die Grenzen schlagen … doch anstatt die Ursachen zu erkennen werden die Gesetze wieder verschärft! Ein Teufelskreis!

3. Legalwaffenbesitzer sind dafür verantwortlich, dass sie Ihre Waffen und Munition entsprechend dem Gesetz verstauen. Da dies in der Praxis auch absolut zuverlässig funktioniert sollte der Abschnitt „Verwahren von mehr als 20 Schusswaffen und großen Mengen Munition und Melden an die Behörde“ ersatzlos gestrichen werden.

4. Vorderschaftrepetierflinten sind wieder in Ihre, der Waffe entsprechenden, Kategorie C einzureihen. Es ist hier eine Einreihung nicht aufgrund eines Bankraubes und der anschließenden politischen Debatte vorzunehmen, sondern aufgrund der Vorschriften, welche für die Einreihung sämtlicher Schusswaffen gilt … also ab 1.1.2019 in Kat C und bis 31.12.2018 in Kat D!

5. Auch wenn es in der Richtlinie gefordert wird, möchte ich Sie an Punkt 1 dieser Stellungnahme erinnern. Welche Gefahr geht von HiCap-Magazinen in Kurz- und/oder Langwaffen in der Hand von Legalwaffenbesitzern aus? ABSOLUT KEINE! Deshalb ist dieses Verbot aus dem Entwurf zu streichen. Oder glauben Sie wirklich, sehr geehrte Damen und Herren, dass auch nur ein Verbrecher und Terrorist sich an ein Waffengesetz hält wenn dieser ein Verbrechen plant? Diese Personen werden sich die Magazine (sowie die Waffen dazu) auch nicht legal im Waffengeschäft um die Ecke besorgen sondern am Schwarzmarkt. Also auch hier geht von legalen Magazinen und Waffen absolut keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Getroffen wird jedoch wieder ausschließlich der Legalwaffenbesitzer.

6. Der Punkt Zubehör und die erlaubte Anzahl an Zubehör zu Schusswaffen der Kat B ist ersatzlos zu streichen. Wie auch bei der vorhandenen Anzahl der Waffen der Kat B geht auch bei der Anzahl des entsprechenden Zubehör keine (zusätzliche) Gefahr vom Besitzer aus. Aus diesem Grund ist diese Einschränkung absolut nicht notwendig.

Egal wie sie persönlich zum Waffenbesitz stehen, der Schiessport gehört zu den sichersten Sportarten im Land. Ich bitte Sie um die Einbeziehung von Fakten … wann waren in den letzten Jahrzehnten Schussunfälle mit Personenschaden auf den Schiessplätzen in unserem Land? Und wie viele Unfälle gibt es jährlich auf unseren Schipisten, mit Motorrädern, Fahrrädern, Inlineskatern, … ich bitte sie diese und weitere Sportarten mit dem Schiessport hinsichtlich Verletzungspotential zu vergleichen.

Auch hier können Sie eindeutig erkennen, wie verantwortungsvoll Legalwaffenbesitzer mit Ihren Sportgeräten umgehen (egal, wie viele diese besitzen)

Also, warum wollen sie eine der sichersten Sportarten derart einschränken? Das ist nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel.

mit freundlichen Grüßen
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von jaga333 » Mi 17. Okt 2018, 17:55

Danke Glock 1768 werde deinen Entwurf verwenden -wenn es dir recht ist .
Und noch mit ein paar Textstellen erweitern- wenn erlaubt

Danke für den tollen Entwurf.

lg jaga333

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Yukon
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Yukon » Mi 17. Okt 2018, 18:06

hmg382 hat geschrieben:Sodala, die 50er-Marke an Stellungnahmen haben wir nun durchbrochen, neben einigen Vereinen hat sich nun auch der erste Verband (OÖ) zu Wort gemeldet. Ich hoffe, das geht mit den Meldungszahlen so weiter...

Ich halte das eigentlich für beachtlich, selbst das Sicherheitspolizeigesetz ist auf nur 13 Stellungnahmen gekommen, die StVO-Novelle liegt bei 34 und die ASVG-Änderung, die etwa gleichzeitig in Begutachtung gegangen ist, liegt derzeit bei 14 Stellungnahmen.
Und heute bin ich endlich dazu gekommen auch meine Stellungnahme abzuschicken
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Glock1768 » Mi 17. Okt 2018, 18:18

jaga333 hat geschrieben:Danke Glock 1768 werde deinen Entwurf verwenden -wenn es dir recht ist .
Und noch mit ein paar Textstellen erweitern- wenn erlaubt

Danke für den tollen Entwurf.

lg jaga333


Hallo jaga,

ja bitte und danke ;)
Zuletzt geändert von Glock1768 am Mi 17. Okt 2018, 18:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von HS911 » Mi 17. Okt 2018, 18:31

gewo hat geschrieben:ich bedaure aber du hast keinen wissenquerschnitt darueber was regionale sachbearbeiter aus gesetzestexten rausinterpretieren - und dann auch noch von der instanz RECHT erhalten dabei.


ja, es gibt Sachbearbeiter, die sich nicht ans Gesetz halten (bzw. aktionistische Richter). Das ist hinlänglich bekannt. Das ist aber absolut kein trifftiger Grund, diese Fantasie-Interpretationen als vermeintliche Tatsachen solange zu verbreiten, bis wirklich jeder Idiot den Scheiss auch glaubt. Wenn hier jemand zum Beispiel sagt "Eine Bestätigung vom ÖSB gilt nicht", dann ist das ganz einfach nur falsch (und für uns schädlich). Wenn man jetzt anstelle dessen sagt "Eine Bestätigung vom ÖSB gilt, es gibt aber Sachbearbeiter, die das nicht akzeptieren wollen", dann ist das 1) viel richtiger und 2) nicht so schädlich für uns.

erst heute war wieder ein kollege da der nach drei jahren WBK besitz fuer eine erweiterung von zwei auf fuenf insgesamt dreissig - passende - wettkampfergebnisse vorgelegt hat und mit der begruendung dass fuer eine gewuenschte neue disziplin die vorgelegten 6 (!) ergebnisse zu wenig waeren weggeschickt wurde


Beeinspruchen und auf einen anständigen Richter hoffen. Aber nicht so tun als ob dieser Schwachsinn so im Gesetz stehen würde. Abgesehen davon ist das auch eine andere Ausgangslage, denke ich. Ich kenn nämlich keinen Passus im Gesetz wo drinnen steht "Vom Bedarf ist dann auszugehen, wenn der Antragssteller 6 Bewerbslisten" vorlegt, oder so ähnlich. Im Fall, den wir diskutieren steht hingegen eindeutig dort "Von der Ausübung ist auszugehen [...]". Da steht nichts von einem Ermessen.

wenn du oder kollegen von dir mit deinen behoerden diese problem nicht habet dann ist es ja eh schoen.
es gibt aber a menge leut die diese probleme haben

Wie die Lage bei mir, bei Dir oder beim Franzl ist, ist für die Diskussion nicht relevant. Es geht einfach nur darum nicht jede verrückte Auslegung stumpfsinnig wiederzukauen.

und wenn da steht dass fuer befuerwortung von HiCaps
- der verein mitglied in einem verband sein muss, und
- der verband mitglied in einem dachverband

dann kannst du als SICHER annehmen dass es regionale sachbearbeiter geben wird die sagen werden "der dachverband ist ja garkein dachverband fuer HiCap magazin disziplinen, der ist kein dachverband im sinne der verordnung bzw des waffG

dazu muss das hier niemand reinschreiben
das passiert schlichtweg


Ja, ganz genau das wird passieren. Und genau deswegen müssen wir aufhören diesen Personen tonnenweise Wasser auf die Mühlen zu kippen, indem wir ihren Blödsinn hier zur "Wahrheit" erheben. Das ist jetzt echt nicht so schwer zu verstehen.

genauso wie es nach wie vor mind. eine dutzend rigionale sachbearbeiter gibt die seit 2012 KEINE erwetierungen fuer sportschuetzen nach §23 mehr durchfuehren sondern sportschuetzen - egal was sie vorbringen - auf den §23. 2b mit 5 stueck beschraenken.
und auch diese beschraenkung wurde in einigen faellen vom landesverwaltungsgericht als ZULAESSIG beschieden, obwohl sie im exakten GEGENSATz zu den gesetzeserlaeuterungen der damaligen verordnung gestanden haben.


Ja und? Ist das ein Grund jetzt so zu tun als ob das so richtig wär? Ist das ein Grund jetzt zu sagen "Erweiterung ist nur mehr nach §23.2b legal"? Ich glaube nicht.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Maxx 78 » Mi 17. Okt 2018, 18:38

Heute eine Email erhalten wegen Stellungnahmen ans Parlament-BMI


Ihre Stellungnahme hat die Nummer 50/SN-84/ME erhalten und wurde den parlamentarischen Klubs im Wege des Intranets sowie dem zuständigen Ressort für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt. :-D

Tacticoll
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Tacticoll » Mi 17. Okt 2018, 20:19

Falls noch nicht abgeschickt würde ich hier aber anmerken:

1. Im Gegensatz zur nur teilweisen bzw abgeschwächten Umsetzung anderen EU-Richtlinien redet sich die aktuelle Politik beim WaffG auf den Zwang zur Umsetzung der Richtlinie aus der EU meiner Meinung nach nur aus und passt den Entwurf nicht in Richtung liberal/vernünftig in Österreich an, zb bei den waffenrelevanten Teilen. Diese waren bis jetzt eben Lauf, Trommel und Verschluss. Warum kommen jetzt Rahmen und Gehäuse hinzu? Ist mit diesen in den letzten Jahrzehnten irgendetwas passiert? Gesetzesänderungen sollen nicht der Willkür dienen!


Diese Änderung wird durch die EU-Richtlinie explizit gefordert und war auf nationaler Ebene kaum zu vermeiden. Man kann froh sein das beispielsweise Lower Receiver oder Griffstücke frei bleiben.

Ich würde das also Streichen. Bei einer Nichtumsetzung in diesem Bereich könnte man gleich die gesamte Richtlinie verweigern- das ist aber realpolitisch leider kaum möglich.

5. Auch wenn es in der Richtlinie gefordert wird, möchte ich Sie an Punkt 1 dieser Stellungnahme erinnern. Welche Gefahr geht von HiCap-Magazinen in Kurz- und/oder Langwaffen in der Hand von Legalwaffenbesitzern aus? ABSOLUT KEINE! Deshalb ist dieses Verbot aus dem Entwurf zu streichen. Oder glauben Sie wirklich, sehr geehrte Damen und Herren, dass auch nur ein Verbrecher und Terrorist sich an ein Waffengesetz hält wenn dieser ein Verbrechen plant? Diese Personen werden sich die Magazine (sowie die Waffen dazu) auch nicht legal im Waffengeschäft um die Ecke besorgen sondern am Schwarzmarkt. Also auch hier geht von legalen Magazinen und Waffen absolut keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Getroffen wird jedoch wieder ausschließlich der Legalwaffenbesitzer.


Auch hier gilt (leider): Das Verbot wird durch die EU-Richtlinie unmittelbar gefordert. Es ist auf nationaler Ebene nur möglich möglichst freigibig Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Glock1768 » Mi 17. Okt 2018, 21:04

Die Regierung hat eu Richtlinien bewusst schon deutlich abgefederter in nationales Recht umgesetzt, weil es in ihrem Interesse war (zb dsgvo) ... Beim Waffenrecht wollen sie halt wieder Musterschüler sein

Wo liest du, das Griffstücke frei bleiben???
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von HS911 » Mi 17. Okt 2018, 21:48

Glock1768 hat geschrieben:Die Regierung hat eu Richtlinien bewusst schon deutlich abgefederter in nationales Recht umgesetzt, weil es in ihrem Interesse war (zb dsgvo) ... Beim Waffenrecht wollen sie halt wieder Musterschüler sein

Wo liest du, das Griffstücke frei bleiben???


solangs nirgends steht dass sie nicht frei sind ...

die umsetzung ist ein kompromiss geworden, hätt besser werden können. hätt viel schlechter werden können
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Glock1768 » Mi 17. Okt 2018, 22:13

Vorsicht ... Griffstück ist Gehäuse ... Schau Mal in Wikipedia ... Vermutlich kommt dieser Begriff aus Deutschland, aber es ist vermutlich genau unser Griffstück gemeint
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von mastercrash » Mi 17. Okt 2018, 22:18

HS911 hat geschrieben:die umsetzung ist ein kompromiss geworden, hätt besser werden können. hätt viel schlechter werden können

Naja, noch ist nicht umgesetzt ;)
Ich hoffe, dass sich nichts mehr verschlimmert, sondern noch auf die Erleichterung bei den Vereinen und einige kleine andere Erleichterungen.
Alles in allem finde ich die Umsetzung nicht so schlimm... Hätte uns echt viel schlimmer treffen können.

Vor allem wenn in Zukunft alle Halbautomaten Kat B sind, solange sie nicht militärische Kriterien erfüllen (zB besonders schnell zu zerlegen), wird das echt schlimm für das Bankkonto und für die Erweiterungs-Anträge.
Theoretisch müssen wir dann halt alle Kat A WBKs beantragen mit dem besonderen Satz hinten drauf und wahrscheinlich werden uns dafür die 74,40€ oder mehr berechnet... Schönes Geld für die Staatskassa wenn man allein das hochrechnet...
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Eichhörnchen » Do 18. Okt 2018, 08:41

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Rahmen und Gehäuse einer Schusswaffe?

JPS1
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von JPS1 » Do 18. Okt 2018, 10:30

ind den EB
"Der Rahmen bzw. das Gehäuse dient der mechanischen Verbindung von Lauf mit Verschluss bzw. der Aufnahme von beweglichem Lauf und Verschluss"

laut RL
"... den Lauf, den Rahmen, das Gehäuse, gegebenenfalls einschließlich Gehäuseober- und
-unterteil, den Schlitten, die Trommel, den Verschluss oder das Verschlussstück, ..."
“... the barrel, the frame, the receiver, including both upper and lower receivers,
where applicable, the slide, the cylinder, the bolt or the breech block,..."

ich glaub da habens was durcheinandergeschmissen beim Übersetzen...

Frame wären Revolver Rahmen und Pistolen Griffstücke
Receiver wären Gehäuse (mit Upper/Lower ist ja eh klar, worauf das abzielt)

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