ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Bourne
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 898
Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:53
Wohnort: Gsiberg

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Bourne » Mi 21. Nov 2018, 17:51

Jo_Kux hat geschrieben:
bino71 hat geschrieben:Oida Kux: Sportschützendefinition, ordentliche Mitglieder, Schali nur für Jäger, Kat D weg,...

Wo ist die Sportschützendefinition ein Problem? Na wirst halt mitglied in einem schwindligen Verein, oder kannst dir die 35€ nimma leisten
?
Ich verstehs echt nicht, ALLE Sportschützen (und die Definition zu erreichen ist nur wirklich nicht schwer) bekommen wenn sie wollen eine Kat A Sondergenehmigung.... ich checks einfach nicht.
Schalli nur für Jäger? NA UND? Kat D weg... Wahnsinn... Was konnte Kat D was jetzt nicht mehr geht?
Seids mir ned bös, aber im Verhältnis zu einer linken Regierung mit der SPÖ.... nein, ich schreibs nicht...

Dieses Mal ist es noch relativ glimpflich ausgegangen. Aber ich lese einige Änderungen, die uns bei der nächsten Anpassung (vielleicht unter einer anderen Regierung) auf den Kopf fallen könnten ...
Zuletzt geändert von Bourne am Mi 21. Nov 2018, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1612
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Warnschuss » Mi 21. Nov 2018, 17:51

Bourne hat geschrieben:Kann mir jemand erklären, was das genau bedeutet?
§ 11b. (4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Wer ist dieser Sportschützenverband und muss er es nur für die Waffe allgemein bestätigen oder für jeden Sportschützen einzeln? :think:


Die IPSC Austria wäre z.B. ein Kandidat dafür.

Benutzeravatar
chili77
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1426
Registriert: Mo 31. Mai 2010, 09:46

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von chili77 » Mi 21. Nov 2018, 18:01

Warnschuss hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Kann mir jemand erklären, was das genau bedeutet?
§ 11b. (4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Wer ist dieser Sportschützenverband und muss er es nur für die Waffe allgemein bestätigen oder für jeden Sportschützen einzeln? :think:


Die IPSC Austria wäre z.B. ein Kandidat dafür.

Soll das heißen daß ich, um die AR und die Glock mit den großen Mags behalten zu dürfen, Mitglied bei IPSC Austria werden muß?
Shootingpark Leobersdorf scheint ja nicht zu reichen.
Was gibt es denn noch für internationale Sportschützenvereine?

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2527
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Promo » Mi 21. Nov 2018, 18:08

Burgenlandy hat geschrieben:Könnte mir jemand Beispiele für gasdruckbelastete Teile geben, die zuvor nicht relevamt waren? Zählt der Upper dazu? Lower nicht.


Ohne deine Frage zu beantworten möchte ich hervorheben, dass diese Änderung gegenüber dem ersten Entwurf aus einer der eingebrachten Stellungnahmen übernommen wurde. Dort wurde das reklamiert um Rechtssicherheit zu haben. Dies zeigt, dass die Stellungnahmen gelesen und sinnvolle Änderungen auch übernommen wurden.


Schließe mich im Übrigen BigBen an, was die Umsetzung betrifft. Beschweren, dass es keine Kat.D mehr gibt, brauchst du dich nicht beim BMI oder bei der Regierung. Das hat die EU entschieden. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt mE tatsächlich auf einem minimalistischen Niveau. Mir wäre keine Verschärfung aufgefallen, welche nicht auf Vorgaben durch die EU-RL basieren würde. Im Gegenzug wurden Präzisierungen, Einräumung von zusätzlichen Optionen und in gewissen Aspekten auch Liberalisierungen getroffen.

Und falls du jetzt damit kommst: die Sportschützen-Definition wurde ergänzend zu den bisherigen Möglichkeiten im Gesetz geschaffen. Sie stellt dadurch keine Verschlechterung sondern lediglich eine zusätzliche Option dar. Für durchwegs einige Personen dürfte diese auch eine wesentliche Erleichterung gegenüber der bisherigen IST-Situation sein.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1612
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Warnschuss » Mi 21. Nov 2018, 18:13

chili77 hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:Kann mir jemand erklären, was das genau bedeutet?
Wer ist dieser Sportschützenverband und muss er es nur für die Waffe allgemein bestätigen oder für jeden Sportschützen einzeln? :think:


Die IPSC Austria wäre z.B. ein Kandidat dafür.

Soll das heißen daß ich, um die AR und die Glock mit den großen Mags behalten zu dürfen, Mitglied bei IPSC Austria werden muß?
Shootingpark Leobersdorf scheint ja nicht zu reichen.
Was gibt es denn noch für internationale Sportschützenvereine?



Es steht nichts davon, dass man dort Mitglied sein muss. Genau genommen nicht einmal, dass man dann tatsächlich solche Bewerbe schießen muss, sondern nur den Schießsport ausüben. Das ist ein Unterschied im neuen WaffG. Siehe §11b (1). Es scheint also Training dafür auch zu gelten, wenn ich es richtig verstanden habe. Oder ich sehe das zu gutgläubig liberal.

Benutzeravatar
chili77
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1426
Registriert: Mo 31. Mai 2010, 09:46

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von chili77 » Mi 21. Nov 2018, 18:18

Warnschuss hat geschrieben:
chili77 hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:
Die IPSC Austria wäre z.B. ein Kandidat dafür.

Soll das heißen daß ich, um die AR und die Glock mit den großen Mags behalten zu dürfen, Mitglied bei IPSC Austria werden muß?
Shootingpark Leobersdorf scheint ja nicht zu reichen.
Was gibt es denn noch für internationale Sportschützenvereine?



Es steht nichts davon, dass man dort Mitglied sein muss. Genau genommen nicht einmal, dass man dann tatsächlich solche Bewerbe schießen muss, sondern nur den Schießsport ausüben. Das ist ein Unterschied im neuen WaffG. Siehe §11b (1).

Sportschütze = ein Training pro Monat ODER drei Bewerbe pro Jahr
Für die Frage mit der Kat A hab ich einen Thread aufgemacht.
viewtopic.php?f=20&t=43694
Zuletzt geändert von chili77 am Mi 21. Nov 2018, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von bino71 » Mi 21. Nov 2018, 18:19

Jo_Kux hat geschrieben:Wo ist die Sportschützendefinition ein Problem? Na wirst halt mitglied in einem schwindligen Verein, oder kannst dir die 35€ nimma leisten?

Bin sogar in 2, aber eben nicht als ordentliches Mitglied, weil das die wenigsten Vereine anbieten.
Ich verstehs echt nicht, ALLE Sportschützen (und die Definition zu erreichen ist nur wirklich nicht schwer) bekommen wenn sie wollen eine Kat A Sondergenehmigung.... ich checks einfach nicht.

Ich hab schon 2 Plätze mit 2 Kat A als Altbestand. Du willst es halt nicht verstehen, daß es eben schwieriger gemacht worden ist.
Und das interessante ist, es gibt immer welche, die auch noch Klatschen trotz Verschärfung.
Seids mir ned bös, aber im Verhältnis zu einer linken Regierung mit der SPÖ.... nein, ich schreibs nicht...

Ich schreib auch nix zur jetzigen Buberlpartie, die das Schiff lenken.
-----------------------------------------------
Beim Shoootingpark Leobersdorf bist kein ordentliches Mitglied ... gilt also nicht.

Burgenlandy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 759
Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Burgenlandy » Mi 21. Nov 2018, 19:11

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2527
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Promo » Mi 21. Nov 2018, 19:32

@Burgenlandy (ohne Edit wär jetzt a "Burgenlady" daraus geworden): das was die EU an Änderungen gegenüber IST-Stand gefordert hat, wurde umgesetzt. Und punktuell eben noch liberalisiert. Was hast du denn erwartet, dass die Regierung die Stückzahlbeschränkung abschafft oder gar einfach das gesamte WaffG streicht und an deren Stelle die EU-RL stellt?
Pumpgunverbot, da weiß jeder der involviert ist, dass es dann riesiges mediales Tamtam gibt und daher will das heiße Stück niemand angreifen. Was in Zukunft eventuell mal ginge wäre vielleicht Ausnahmebestände zum Erwerb von § 17 Gegenständen zu definieren, also zB Sportschützen eine VSRF analog großer Magazine erlauben. Dann hätte man sie verboten belassen, aber es gäbe eine Möglichkeit diese fallweise zu erlauben. Nebenbei gibt es im WaffG zukünftig eine weitere theoretische Möglichkeit, das aber erst im Detail wenn es dann auch beschlossen ist.
Klientelbonus, na und? Ist die Scheibe der Salami, nur dass das Salamistück an die Waffenbesitzer ging. Für alle ging halt kein SD, also fängt man mal bei den Jägern an. Und bei der nächsten Änderung heißt es es gibt eh keine Probleme und deshalb dürfen dann zukünftig alle. Analog WP für Polizisten halt, zuerst bis 9x19mm, später entfällt das. So erwarte ich das auch bei den Schalldämpfern.
Betreffend WP für Polizisten übrigens auch hier, was hast du denn erwartet weil du vom "Normalo bleibt auf der Strecke" schreibst? Dass ab sofort jeder mit WBK führen darf? Wenn du das unbedingt möchtest, dann werde halt Polizist, Jagdschutz, Justizwachebeamter, etc.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Burgenlandy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 759
Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Burgenlandy » Mi 21. Nov 2018, 20:38

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

Benutzeravatar
burggraben
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1477
Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von burggraben » Do 22. Nov 2018, 02:07

Burgenlandy hat geschrieben:Könnte mir jemand Beispiele für gasdruckbelastete Teile geben, die zuvor nicht relevamt waren? Zählt der Upper dazu? Lower nicht.

Spannende Frage. Gasdruckbelastet ist der upper eigentlich nicht. Untrennbar mit einem wesentlichen Teil verbunden auch nicht, weil die barrel nut ist im wesentlichen nur ein Schraube und das kann wohl nicht als untrennnar bezeichnet werden. Vielleicht sind die Schmeisser upper wo der upper mit Lauf/barrel nut verpinnt wurde aber rechtlich "untrennbar". Keine Ahnung.

Eventuell fällt der bolt carrier drunter weil man den gas key als gasdruckbelastet ansehen könnte. Teilweise erfüllt er andere Anforderungen, aber nicht alle. Beweglichen Verschluss nimmt er zumindest auf.

Burgenlandy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 759
Registriert: Sa 25. Feb 2017, 08:49

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Burgenlandy » Do 22. Nov 2018, 07:43

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

Benutzeravatar
Atheki
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 403
Registriert: Do 8. Jun 2017, 09:02
Wohnort: Wien

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Atheki » Do 22. Nov 2018, 09:21

gewo hat geschrieben:rot:
mitgliedschaft in einem verein der mitglied in einem internationalen verband ist der die bestaetigt das magazine mit hoehrer kapazitaet zu ausuebung des sportes notwendig sind (IPSC- Austria)


Lese ich im Gesetz anders. Dort ist keine Mitgliedschaft erwähnt sonden nur die Bestätigung von diesem Verein von Nöten.

Ob die IPSC Austria die Bestätigung an eine Mitgliedschaft knüpfen oder ein offizeilles Schreiben als Bestätigung für alle freigeben wird, steht noch in den Sternen.

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Yukon » Do 22. Nov 2018, 09:46

Atheki hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:rot:
mitgliedschaft in einem verein der mitglied in einem internationalen verband ist der die bestaetigt das magazine mit hoehrer kapazitaet zu ausuebung des sportes notwendig sind (IPSC- Austria)


Lese ich im Gesetz anders. Dort ist keine Mitgliedschaft erwähnt sonden nur die Bestätigung von diesem Verein von Nöten.

Ob die IPSC Austria die Bestätigung an eine Mitgliedschaft knüpfen oder ein offizeilles Schreiben als Bestätigung für alle freigeben wird, steht noch in den Sternen.

Da du offenbar den §11b ansprichst:
Der Abs.1 verlangt nach einer Bestätigung des Vereins (in dem Du und weitere 34 andere Mitglied sind), dass Du regelmäßig trainierst oder an Bewerben teilnimmst.
Der Abs.4 verlangt "überdies" (im Sinne von "zusätzlich") eine Bestätigung eines österreichischen Verbandes (der in einem internationalen Verband Mitglied sein muss), dass die Kat A Waffe für das Training/die Teilnahme an einer anerkannten Disziplin notwendig ist.
Daher kommen unterm Strich zwei Bestätigungen raus, eine vom Verein, dass Du "emsiger Sportschütze bist" und die zweite vom Verband, dass die Disziplin Kat A erfordert.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
Atheki
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 403
Registriert: Do 8. Jun 2017, 09:02
Wohnort: Wien

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Beitrag von Atheki » Do 22. Nov 2018, 09:52

Yukon hat geschrieben:
Atheki hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:rot:
mitgliedschaft in einem verein der mitglied in einem internationalen verband ist der die bestaetigt das magazine mit hoehrer kapazitaet zu ausuebung des sportes notwendig sind (IPSC- Austria)


Lese ich im Gesetz anders. Dort ist keine Mitgliedschaft erwähnt sonden nur die Bestätigung von diesem Verein von Nöten.

Ob die IPSC Austria die Bestätigung an eine Mitgliedschaft knüpfen oder ein offizeilles Schreiben als Bestätigung für alle freigeben wird, steht noch in den Sternen.

Da du offenbar den §11b ansprichst:
Der Abs.1 verlangt nach einer Bestätigung des Vereins (in dem Du und weitere 34 andere Mitglied sind), dass Du regelmäßig trainierst oder an Bewerben teilnimmst.
Der Abs.4 verlangt "überdies" (im Sinne von "zusätzlich") eine Bestätigung eines österreichischen Verbandes (der in einem internationalen Verband Mitglied sein muss), dass die Kat A Waffe für das Training/die Teilnahme an einer anerkannten Disziplin notwendig ist.
Daher kommen unterm Strich zwei Bestätigungen raus, eine vom Verein, dass Du "emsiger Sportschütze bist" und die zweite vom Verband, dass die Disziplin Kat A erfordert.

Richtig.
Ich sehe es genau so: Vereinsmitgliedschaft für Sportschütze in einem der Definition erfüllenden Vereins und zusätzlich die Bestätigung der z.B. IPSC Austria für Kat.A

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Aber gewo schrieb, daß man bezüglich Abs.4 Mitglied in dem Verein (derzeit nur die IPSC Austria welche die Bedingungen erfüllt) sein muß um die Bestätigung für Kat. A Disziplin zu bekommen und dies ist, wie oben nachzulesen und auch von dir geschrieben, nicht notwendig.

Antworten