Atheki hat geschrieben:Richtig.
Ich sehe es genau so: Vereinsmitgliedschaft für Sportschütze in einem der Definition erfüllenden Vereins und zusätzlich die Bestätigung der z.B. IPSC Austria für Kat.A
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Aber gewo schrieb, daß man bezüglich Abs.4 Mitglied in dem Verein (derzeit nur die IPSC Austria welche die Bedingungen erfüllt) sein muß um die Bestätigung für Kat. A Disziplin zu bekommen und dies ist, wie oben nachzulesen und auch von dir geschrieben, nicht notwendig.
Vielleicht reden wir gerade aneinander vorbei:
Die erste Bestätigung kommt vom 35er-Verein, dass Du emsig trainierst und/oder an Bewerben teilnimmst.
Die zweite Bestätigung kommt vom Verband, dass Du für Deine Disziplinen Kat A benötigst.
Du wirst beide Bestätigungen benötigen, hast Du lediglich die Bestätigung vom Verband, aber keine vom Verein weil Du nirgendwo Vereinsmitglied bist, wird Dir der Zugang zu Kat A verwehrt bleiben.
Das entspricht doch genau dem, das gewo unter "rot" geschrieben hat, oder?
Nebenbei: ich vermute, dass auch der Verein die Bedingungen "Verein-österr. Verband-internat. Verband" erfüllt