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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 17:29
von SSG308
Eichhörnchen hat geschrieben:Ich finde aber keine Erläuterungen zu dem Paragraphen auf der Homepage des Parlaments. In der entsprechenden Ministerialvorlage kommt der Paragraph schlicht und ergreifend nicht vor, sondern taucht plötzlich im Gesetz auf.

Abänderungsantrag der Abgeordneten Herbert, Amon, MA Kolleginnen und Kollegen 36. NRSITZ am 5.7.18
https://www.parlament.gv.at/pd/stvorwww ... __FPO_.pdf

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 17:29
von burggraben
Eichhörnchen hat geschrieben:
Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.


Interessant, das ist irgendwie an mir vorbei gegangen. Mir stellt sich auch die Frage was mit Leuten ist die Ihre Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich im geschlossenen Behältnis transportieren.
Kann ja sein dass jemand auf dem Weg heim vom Schießstand gezwungen ist durch eine Verbotszone zu laufen. Unwahscheinlich klar, aber möglich.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 17:33
von burggraben


Danke für den Link. In der Version steht nix von führen sondern von bei sich haben, was auch transportieren mit WBK erlauben würde.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 17:45
von Glock1768
burggraben hat geschrieben:


Danke für den Link. In der Version steht nix von führen sondern von bei sich haben, was auch transportieren mit WBK erlauben würde.


achso ...

§ 36b. (1) Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener
gefährlicher Angriffe, zu befürchten, dass es an bestimmten öffentlichen Orten (§ 27
Abs. 2) zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von
Menschen kommen wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, zur Vorbeugung
solcher Angriffe mit Verordnung zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit
Gegenständen, die geeigne
t sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt
gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Das Verbot gilt nicht für
Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer
waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen

ich weiß, dass im hinteren Text

"... das Verbot soll nicht für jene Menschen gelten, die Waffen in Ausübung ihres Berufes
an diesen Orten bei sich haben. Damit sind nich
t nur Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes erfasst, sondern etwa auch Angehörige privater
Sicherheitsdienste, die dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Ebenso soll das
Verbot nicht für Menschen gelten, die Waffen auf Grund einer waffenrechtlic
hen
Bewilligung, wie etwa eines Waffenpasses, bei sich haben..."

steht, doch hier ist die Intention für mich eindeutig ... führen mit WP und nicht Transportieren mit WBK

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 18:03
von Eichhörnchen
Glock1768 hat geschrieben:steht, doch hier ist die Intention für mich eindeutig ... führen mit WP und nicht Transportieren mit WBK

Der "Führen"-Begriff im SPG ist aber nicht notwendigerweise ident mit dem des WaffG. Hätte auch absolut keinen Sinn die WBK und Jagdkarteninhaber hier auszuschließen, die zum Beispiel durch so eine Zone durchmüssen um zu einem Schießplatz oder dem Jagdgebiet zu kommen. Und das Gesetz spricht eben von waffenrechtlichen Bewilligungen und nicht konkret vom Waffenpass. Der Waffenpass steht nur beispielhaft in den "Erläuterungen".

So sehe ich das jedenfalls.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 18:22
von silverstar
Was das viel grössere Problem der Innehabung eines Gegenstandes zur SV (Pfefferspray Klappmesser SSW usw) durch WBK besitzer oder andere unbescholtene Bürger die ihre Unversehrtheit bewahren wollen nicht Thematisiert !! Verhindert der Gesetzgeber damit praktisch das verfassungsmässige Recht auf "Notwehr/Nothilfe usw ?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 18:24
von Eichhörnchen
silverstar hat geschrieben:Wenn man als Inhaber einer WBK kein Messer,Pfefferspray oder SSW mitführen darf ?

Sehe ich auch so. - Einem WBK Inhaber sollte das Führen einer Waffe die keine Schusswaffe ist, auch in Waffenverbotszonen gestattet sein. Denn die Tatsache dass ich eine WBK habe ist doch Beweis genug, dass ich verlässlich bin - sonst hätte ich ja keine (mehr). Da muss der Gesetzgeber nachbessern. Diesen Vertrauensvorschuss erwarte ich mir vom Gesetzgeber.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 18:29
von Glock1768
silverstar hat geschrieben:Was das viel grössere Problem der Innehabung eines Gegenstandes zur SV (Pfefferspray Klappmesser SSW usw) durch WBK besitzer oder andere unbescholtene Bürger die ihre Unversehrtheit bewahren wollen nicht Thematisiert !! Verhindert der Gesetzgeber damit praktisch das verfassungsmässige Recht auf "Notwehr/Nothilfe usw ?


Verfassungsmäßig??????

Schön wär's ...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 18:34
von silverstar
Vertrauensvorschuss ? Da brauchts keinen "good Will " von Amon,Kikl, Karas und sonstigen !
Das ist als "Selbstverständlich " anzusehen! Schliesslich sind wir ja nicht alle "Bittsteller" bei diesen Volksvertretern ! Wir haben allesamt mit Tadellosem Leumund vielen Überprüfungen und Schulungen den Nachweis erbracht ! Diese Entmündigungsorgien beginnen langsam nervig zu werden!

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 18:34
von Eichhörnchen
silverstar hat geschrieben:Was das viel grössere Problem der Innehabung eines Gegenstandes zur SV (Pfefferspray Klappmesser SSW usw) durch WBK besitzer oder andere unbescholtene Bürger die ihre Unversehrtheit bewahren wollen nicht Thematisiert !! Verhindert der Gesetzgeber damit praktisch das verfassungsmässige Recht auf "Notwehr/Nothilfe usw ?

Richtig. - Aber "geil" ist die Regelung schon. --> Wenn ich als Jäger wert auf Selbstverteidigung lege, dann nehme ich die geladene Doppelflinte in so eine Zone mit, und gut ist. Wenn ich aber als Jäger nur den Pfefferspray mithabe, dann habe ich ein Problem :tipphead:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 18:47
von k20D
Jo_Kux hat geschrieben:
k20D hat geschrieben:
JedeRegistrierung hat einen tieferen Sinn. Warum sollte der Gesetzgeber eine Registrierung sonst durchführen? Im Bedarfsfall soll so effizient als möglich auf unsere Waffen zugegriffen werden können! Dass Sie "In Wirklichkeit" (wie auch sonst) kein Problem damit haben, ist Ihre pers. Meinung, welche sich aber nicht mit der Meinung anderer Betroffener decken muss.
Zu den FFW und Halbautomaten:
Die Einschränkungen bei den Magazinen, welche Sie verharmlosend als "nur" bezeichnen, zwingt die Besitzer derselben zumindest zur Meldung, bzw. zur Bewilligung. (§58, Z 13) Meine Meinung dazu: Siehe vorheriger Absatz.
Zu den Sportschützen:
Die "Verbesserung" bedeutet für Mitglieder in Vereinen unter 100 Mitglieder erhebliche Probleme. Sollten deren Vereine es nicht schaffen die genannten Anforderungen zu erfüllen, wie werden diese Sportschützen in Zukunft die gesetzl. Anforderungen erfüllen? Und wenn es dem genannten Personenkreis nicht gelingt, diese Anforderungen zu erfüllen, was geschieht dann mit deren Waffen?
Zustimmen werde ich Ihnen dahin gehend:
Die Jagd als Rechtfertigung für die WBK (Sollte jemand aus diesem Titel eine WBK erhalten haben, wird sich übrigens zeigen, was passiert, wenn diese Person die Jagd nicht mehr ausübt)
Erweiterung der WBK nach 5 Jahren auf 5 Plätze ohne Begründung: Wenn das so funktioniert, Bravo! Sie gestatten mir, dass ich Zweifel anmelde?
K20d

Tja, deine Meinung, so wie die des Posters auf den du direkt geantwortet hast.
Sehr vioele Schützen sehen in der aktuellen Änderung auch erhelbliche Vorteile.
Was an der Definition der Sportschützen so dramatisch sein soll...ich verstehs nicht. Dann ist man eben kein Sportschütze mehr...was änderts? Altbestand anyone?
Wir reden hier komplett von ungelegten Eiern und es werden hier nur wieder mal Horrogeschichten erfunden.


Zu dieser Replik und zur Frage von Sauer202 fällt mir ad hoc folgendes ein:
"St. Florian, Du guter Mann, verschon´mein Haus, zünd´s andere an."

Schönen Abend

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 18:58
von Ferrum
k20D hat geschrieben:Zu dieser Replik und zur Frage von Sauer202 fällt mir ad hoc folgendes ein:
"St. Florian, Du guter Mann, verschon´mein Haus, zünd´s andere an."

Schönen Abend

Er wird´s nicht verstehen weil er´s nicht verstehen will. Irgendwann hat er sich eingebildet, dass alle nur jammern, weil sie sich dann nicht mehr Sportschützen nennen dürfen. Und das zieht er jetzt durch, Fakten irrelevant.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 19:05
von Jo_Kux
Ferrum hat geschrieben:Er wird´s nicht verstehen weil er´s nicht verstehen will. Irgendwann hat er sich eingebildet, dass alle nur jammern, weil sie sich dann nicht mehr Sportschützen nennen dürfen. Und das zieht er jetzt durch, Fakten irrelevant.


Na wenn du dich als Jammerlappen bezeichnen willst, dann gerne.
Und bitte nicht von Fakten reden du Witzbold, denn es gibt noch keine Fakten, vor allem nicht was die Details betrifft. Ihr lest im Kaffesud...wie meistens.
Was du und ein paar andere anscheinend hier nicht begreifen ist, daß wohl gut 95% der LWB in Ö mit der neuen Regelung nicht mal ansatzweise ein Problem haben und ihr euch hier in der Blase gegenseitig aufganselt.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 19:12
von Eichhörnchen
Jo_Kux hat geschrieben:Was du und ein paar andere anscheinend hier nicht begreifen ist, daß wohl gut 95% der LWB in Ö mit der neuen Regelung nicht mal ansatzweise ein Problem haben und ihr euch hier in der Blase gegenseitig aufganselt.

Das liegt daran, dass ein Großteil der 95% keine Kenntnis von der vorgeschlagenen Regelung hat oder die Auswirkungen nicht versteht. Genau wie bei anderen Themen. Beispielsweise wie bei einem "unverbindlichen Vertrag" der in Nordafrika Mitte Dezember 2018 unterfertigt werden soll.

Ich zitiere den "Chef":
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt." (Jean Claude Juncker, Der Spiegel 27.12.1999)

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 19:17
von silverstar
Eher daß wohl gut 95% der LWB in Ö mit der neuen Regelung ein grosses problem haben ! Denn sonst würden Sie hier nicht ihre "Berechtigten Bedenken " ausdiskutieren !
Meist hat sich nämlich der Kaffeesud sehr schnell als traurige realität erwiesen