ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4535
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von rhodium » Di 9. Okt 2018, 17:44

Ich verstehe die im Vorschlag kommunizierte Rechtslage richtig:
Ein Revolver, eine Pistole für Metallpatronen belegt keinen Platz so die Waffe vor 1900 hergestellt wurde? Das wäre natürlich eine schöne Sache.

Müsste ich da z.B. bei einem Schweizer Ordonnanzrevolver M1882 anhand der Seriennummer die Produktion vor 1900 belegen? So wird es wohl laufen in etwa laufen.

Wir könnten uns hier einen Überblick an in Frage kommenden Modellen schaffen. Ich werde das am besten in der Sammler-Rubrik machen :-)

Schinigg
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 63
Registriert: Di 15. Okt 2013, 23:03

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von Schinigg » Di 9. Okt 2018, 17:58

So hab ich das auch verstanden, finde das grundsätzlich ja toll, nur ist es mM irgendwie eine "Frotzlerei" das eine Waffe, welche vor 1900 produziert wurde keinen Platz belegt, eine idente Waffe welche nach 1900 produziert wurde hingegen schon. Hab dazu auch eine Stellungnahme abgegeben, mit dem Vorschlag das alle Waffen, bei denen die Produktion vor 1900 begann und bei denen im Laufe der Produktion keine wesentlichen Veränderungen gemacht wurden ebenfalls keinen Platz belegen. Wird wahrscheinlich nicht viel bewirken, aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4535
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von rhodium » Di 9. Okt 2018, 18:22

Es würde den Umgang an kaufbaren Modellen nicht ändern aber halt an verfügbaren Stückzahlen (und damit auch Preisen)

Schinigg
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 63
Registriert: Di 15. Okt 2013, 23:03

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von Schinigg » Di 9. Okt 2018, 18:30

Genau, das wäre nur eine Erleichterung für uns Sammler, aber nicht vom Gesetz per se. Deswegen auch die Hoffnung das da doch was gehen könnte.

Benutzeravatar
Casull
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 314
Registriert: Do 15. Nov 2012, 13:16
Wohnort: Kirchberg am Walde

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von Casull » Di 9. Okt 2018, 18:49

Hallo Leute, wie sieht das mit Repliken aus?

Lg, Casull
Dumme Gedanken hat jeder, aber der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch.

Tacticoll
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 335
Registriert: So 12. Jan 2014, 22:31

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von Tacticoll » Mi 10. Okt 2018, 22:36

Für Repliken gilt wohl weiter 1871. Leider.

Und wenn sich nichts ändernt wohl auch für Originale der gleichen Serie die ab 1900 die Fabrik verlassen haben...

Insgesamt jedenfalls eine Verbesserung... mit Verbesserungsbedarf... aber besser als nichts :?

Benutzeravatar
Black_Knight
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 255
Registriert: So 29. Apr 2018, 00:32

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von Black_Knight » Do 11. Okt 2018, 10:50

Wer weiß den wo man sich bzgl einer c96 bzw deren produktionsjahr erkundigen kann ?

usu792
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 222
Registriert: So 24. Jan 2016, 11:39

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von usu792 » Do 11. Okt 2018, 21:14

Bin ich der einzige der darin ein Problem sieht?
Denn dadurch werden Originale WBK Pflichtig...was sie bisher nicht sind. (eben vor 1871)

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von Yukon » Do 11. Okt 2018, 21:25

usu792 hat geschrieben:Bin ich der einzige der darin ein Problem sieht?
Denn dadurch werden Originale WBK Pflichtig...was sie bisher nicht sind. (eben vor 1871)

Ich sehe kein Problem, da der §45 weiterhin unverändert gilt und der schließt die Anwendung des §19 aus, daher ist ein Original, das vor 1871 hergestellt wurde, nachwievor kein Kat B und daher auch nicht WBK-pflichtig.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

usu792
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 222
Registriert: So 24. Jan 2016, 11:39

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von usu792 » Do 11. Okt 2018, 21:30

sry mein Fehler, ich hab nach Logik im WaffG gesucht :D

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von Yukon » Do 11. Okt 2018, 21:47

Logik erwart ich mir gar nicht, ich wär ja schon mit Hinweisen zufrieden, dass das WaffG von Leuten definiert wird, denen wenigstens rudimentäre Intelligenz innewohnt.
Der nächste Blödsinn ist ja der, dass eine C96, die am 30.12.1899 gefertigt wurde keinen Platz mehr belegen soll, die C96, die am 2.1.1900 nach dem Ausklingen des Jahrhundertwende-Besäufniskaters zusammengebaut wurde, sehr wohl einen Platz frisst. Da entscheiden 3 Kalendertage, ob die C96 ein rosarotes Wohlfühlinstrument zum Verteilen von Wattebällchen ist, oder so böse ist wie ein radioaktives Dieselauto ohne Leine und Beißkorb.
Ja, ich weiß, es war sicher gut gemeint, dass dieser Punkt im WaffG aufgenommen wurde, aber leider ein bisserl patschert formuliert.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

usu792
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 222
Registriert: So 24. Jan 2016, 11:39

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von usu792 » Do 11. Okt 2018, 22:07

Deswegen hats bisher "Konstruktionsjahr" geheißen...das war klar definiert ;)
Eventüll passieren ja noch Wunder und man ändert das eben aus diesem Grund aufs "Konstruktionsjahr vor 1900"...Peacemaker & Co würds freuen :)

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von Yukon » Do 11. Okt 2018, 22:14

usu792 hat geschrieben:Deswegen hats bisher "Konstruktionsjahr" geheißen...das war klar definiert ;)
Eventüll passieren ja noch Wunder und man ändert das eben aus diesem Grund aufs "Konstruktionsjahr vor 1900"...Peacemaker & Co würds freuen :)

Ich wär positiv überrascht wenn das geändert werden würde, rechne aber ehrlicherweise nicht damit. Deswegen auch mein etwas sarkastischer Kommentar von vorhin....
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4535
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Neue Rechtslage - FFW Bj. vor 1900 kein Platz

Beitrag von rhodium » Sa 13. Okt 2018, 00:01

Nachdem es wohl diverse Waffen gab, die vor 1900 auf den Markt kamen und dann in zig Varianten in modernen Kalibern weit in das 20. Jahrhundert gefertigt wurden, kann ich mir das auch nicht vorstellen. Wenn man sich auf die erste Serie beschränken würde oder keine Kaliberwechsel nach 1900, wär's auch besser.

Antworten