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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Okt 2018, 11:56

Wenn eine Firma ein altes G3 VA kauft, auf HA umbaut und dann wieder verkauft, wird die Waffe A bleiben.
Wenn eine Firma ein G3 HA nachbaut, wird die Waffe B sein.

Ist meine Vermutung.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Lindenwirt
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Lindenwirt » Mi 10. Okt 2018, 11:59

So hätte ich es auch gesehen. Das bloße Vorhandensein einer vollautomatischen Variante sollte irrelevant sein. Hoffentlich.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Ase LOKI » Mi 10. Okt 2018, 12:00

"Heckler & Koch MR308 A3, 20" ich meinte sowas. Primär ein Halbautomat. optisch dem G3 ähnlich.
:at1: RECONQUISTA JETZT :at2:

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McMonkey
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von McMonkey » Mi 10. Okt 2018, 12:20

Ich kenn mich da nicht so aus, frag trotzdem...

Wenn künftig HA keine Austriaversion mehr brauchen (sollten) z.B. OA15, werden die dann günstiger. Oder hat die Preispolitik siehe DE einen anderen Grund?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 12:24

McMonkey hat geschrieben:Ich kenn mich da nicht so aus, frag trotzdem...

Wenn künftig HA keine Austriaversion mehr brauchen (sollten) z.B. OA15, werden die dann günstiger. Oder hat die Preispolitik siehe DE einen anderen Grund?


der austria zuschlag batraegt je nach hersteller zwischen 150,- und 180,-
dem ist auch eine tatsaechliche umbauleistung gehenuebergestanden

es wird daher wohl billiger werden
vermutluch aber nicht im vollen umfang

ich wuerde in den guenstigsten shops mit dem billigsten DE preis zuzueglich max. ca 100,- rechnen
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John Connor
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von John Connor » Mi 10. Okt 2018, 12:27

woolf hat geschrieben:
Der Stefan hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Halbautomaten sind dann zwar Kriegsmaterial iSd Kriegsmaterialverordnung, nicht aber im Sinne des WaffG (arg "Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes [...] bleiben [...] unberührt.")


Und das heißt jetzt genau? Einerseits sind sie dann Kat B und somit problemlos mit WBK zu erwerben? Oder doch nicht da sie in der Kriegsmaterialverordnung stehen? :think:


Lt. dem Entwurf würde man nun in Zukunft HA mit der WBK erwerben und besitzen dürfen, da sie Kat. B sind.
Die Vorschriften des KMG werden dadurch aber nicht ausgehebelt. Das betrifft aber wahrscheinlich 99% der Waffenbesitzer eh nicht. Wichtig ist das KMG zB für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von KM, die einer entsprechenden Bewilligung bedarf.

Lindenwirt hat geschrieben:Was heißt umgebaut? Wenn sie das Werk als HA verlässt ohne die Möglichkeit auf Vollautomatisch umzubauen müsste es ja passen?

Theoretisch ja. Interessant wirds halt wo genau die Grenzen zwischen Umbau und Neufertigung gezogen wird.
  • Einen VA vom (berechtigten) Büma auf HA umgebaut wirds - wie auch bisher - nicht spielen.
  • VA die Fabrikmäßig zerlegt und mit neuen Teilen (Lauf, Verschluss, Abzugsgruppe, ...) unter Verwendung vom alten Gehäuse neu aufgebaut werden?


Man wird wohl nur darauf abstellen können, wie eine Waffe die Fabrik verlässt bzw. erstmalig in den Handel kommt.
Wieso sollte zudem in einer Fabrik (des Herstellers) ein VA zerlegt und zu einem HA zusammengesetzt werden?
Wennst meinst viele VA ankaufen und dann fabriksmäßig umbauen, ich glaub genau das das widerspricht der RL

Ferrum
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Ferrum » Mi 10. Okt 2018, 12:37

Wie schauts jetzt eigentlich mit MFD auf HA aus?

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MeanMachine
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von MeanMachine » Mi 10. Okt 2018, 12:44

https://youtu.be/rvjjJpPBs3o

Man wird doch noch träumen dürfen... :-)
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.

fledermaus
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von fledermaus » Mi 10. Okt 2018, 12:46

gewo hat geschrieben:
McMonkey hat geschrieben:Ich kenn mich da nicht so aus, frag trotzdem...

Wenn künftig HA keine Austriaversion mehr brauchen (sollten) z.B. OA15, werden die dann günstiger. Oder hat die Preispolitik siehe DE einen anderen Grund?




es wird daher wohl billiger werden
vermutluch aber nicht im vollen umfang

ich wuerde in den guenstigsten shops mit dem billigsten DE preis zuzueglich max. ca 100,- rechnen


Gerhard, ich hoffe du hast Recht.
Aber wenn wir schon beim Träumen sind, dann wünsch ich mir Schweizer Verhältnisse https://www.munitionsdepot.ch/Halbautom ... 45-Nato-16 Umgerechnet unter 900€ dann bekommt meine Frau zum Hochzeitstag keinen Schmuck mehr sondern ein neues Gewehr...

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von John Connor » Mi 10. Okt 2018, 12:50

Ferrum hat geschrieben:Wie schauts jetzt eigentlich mit MFD auf HA aus?

Wirst du haben dürfen, da die KM Eigenschaft von HA im WaffG nicht mehr relevant ist. Der MFD und die Österreich Kastrationen (Verschlusswarze, Bajonettwarze, Stahlstift einschweißen etc.) wurden zur Abgrenzung herangezogen die im WaffG (nicht im KNG) nicht mehr relevant sind.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Tasatir » Mi 10. Okt 2018, 12:52

Dh. aber zB. das Dragunov würde dann Kat B werden oder? Basiert zwar auf Basis des AK - ist aber ein reiner Halbautomat. Oder sehe ich da was falsch?

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von BlackWolf » Mi 10. Okt 2018, 12:55

Die Dinger dürften dann auch Kat. B sein....

http://www.ssd-weapon.com/waffen-historisch.html
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Maddin » Mi 10. Okt 2018, 12:56

BlackWolf hat geschrieben:Die Dinger dürften dann auch Kat. B sein....

http://www.ssd-weapon.com/waffen-historisch.html


Aber nur wenn bis 10 Schuss.

LTE
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von LTE » Mi 10. Okt 2018, 13:10

Klassisches Beispiel damit es jeder Versteht:

HK416 ist ein FA, nur weil da jetzt ein Griffstück für SA dran ist und zudem ein Sear Clip, ist das Teil immer noch KAT A
MR223 oder das Haenel 223 sind Zivile Fertigungen, beim ursprünglichen MR223 ging das ja so weit das sogar der Pinabstand am Lower anders war, sodas ja kein FA (oder irgend ein anderer Lower) dran passt.

Selbes Spiel mit UMP/USC

HK417/MR308 usw.

So und bevor jetzt alle Halleluja sagen, 2 Probleme die ich aktuell noch sehe = Bestehend eingestufte Waffen --> da fallen eben genannte auch darunter, viel Spaß das durch zu bringen, hier wird Frau Magister P. (schöne grüße an dieser Stelle) alle ihr rechtlich eigentlich nicht zur Verfügung stehend Mittel anwenden um uns zu ärgern. Recht haben und kriegen sind gerade bei dieser Frau 2 komplett verschieden paar Schuhe.

Die lieben Sachbearbeiter, Vorarlbergs BH's arbeiten korrekt und lassen die Fr. P. mittels Säumnis Urteil auch schon mal ins leere Laufen, BH in OÖ, gerade z.b. UU ist das komplette Gegenteil. Hier werden noch viel Nerven auf der Strecke bleiben.

Neufertigungen bzw. nicht eingestufte Zivile Fertigungen welche über einen gültigen BKA Bescheid verfügen, sollten eher durch gehen. Aber nagelt mich jetzt bitte nicht fest, mit einem Einstufungsbescheid wie beim BKA ist alles klar, kriegen wir so etwas und wird das ganze wie beim BKA öffentlich einsehbar --> perfekt.

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