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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Okt 2018, 13:25

Die Möglichkeit Einstufungsergebnisse im Internet zu veröffentlichen wird ja mit der Novelle auch geschaffen. Also sollte hinhauen.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Evilcannibal79
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 10. Okt 2018, 13:42

Lt. dem neuen Gesetz wären aber dann die Bescheide an sich anfechtbar bzw. gilt dieser Bescheid dann noch, wenns ein reiner HA ala Ruger mini wäre?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von martin » Mi 10. Okt 2018, 13:44

Die Zuständigkeit für die Beurteilung von Schusswaffen die lt. Waffg. Kriegsmaterial darstellen fallen in die Zuständigkeit des BMLV.
Halbautomaten sollen zukünftig lt. Waffg. kein Kriegsmaterial sein, somit wäre die Beurteilung ob der Halbautomat lt. Waffg. wirklich Kat. B ist vom BMI zu machen. Das ganze sollte in Zukunft, so wie ich es interpretiere, hoffentlich ohne Rechtsabteilung des BMLV und deren fragwürdigen Methoden ablaufen.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Okt 2018, 13:53

Wenn du einen Ruger Mini Bewilligt hast, kannst du mit dem § 18-Bescheid zur Behörde gehen, die dir dann dafür eine WBK ausstellt bzw erweitert. Steht in den Übergangsbestimmungen. Das geht mit jedem werksseitigen HA.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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brausi
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von brausi » Mi 10. Okt 2018, 13:55

Also bei aller Vorfreude aber wenn KM unberührt bleibt, heißt das nur wie bisher HA die Jagd- oder Sportwaffen sind, sind Kat B. Wieder etwas unverständlich, ich lese da aber möglicherweise folgendes raus:
M1, Keine Sportwaffe. Keine Jagdwaffe=KM; SKS, keine Sportwaffe, keine Jagdwaffe=KM
Der Umstand, dass man beide AUCH und mittlerweile praktisch nur noch zivil als Sport oder Jagdbüchse hernimmt änder nichts daran als was es einmal ursprünglich konzipiert war.
Die ganzen modernen sportlichen HA mit Funktionsprinzip, bzw. konstruktiven Details und Aussehen von militärischen Gewehren und Karabinern könnten dann Kat B sein. Wäre eine Fortsetzung von dem bislang geltenden Wahnsinn, mit der Verbesserung der erhältlichen Typen aber für die historischen Dinger seh ich da im Moment etwas schwarz.
Weiters zur Verdeutlichung meines möglicherweise abwegigen Gedankenganges:
Dragunov, DMR=KM. Izhmash Tigr= Jagdwaffe, Kat B.
????

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 13:57

brausi hat geschrieben:Also bei aller Vorfreude aber wenn KM unberührt bleibt, heißt das nur wie bisher HA die Jagd- oder Sportwaffen sind, sind Kat B. Wieder etwas unverständlich, ich lese da aber möglicherweise folgendes raus:
M1, Keine Sportwaffe. Keine Jagdwaffe=KM; SKS, keine Sportwaffe, keine Jagdwaffe=KM

????


M1 soll definitiv gehen
ich kennen einen haendler der schon seit fruehjahr hortet
der hat schon a komplette paletten gitterbox voll von denen

nein, ich bins ned
wenn ich gambeln wollte ginge ich ins kasino
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von The_Governor » Mi 10. Okt 2018, 13:59

brausi hat geschrieben:Also bei aller Vorfreude aber wenn KM unberührt bleibt, heißt das nur wie bisher HA die Jagd- oder Sportwaffen sind, sind Kat B. Wieder etwas unverständlich, ich lese da aber möglicherweise folgendes raus:
M1, Keine Sportwaffe. Keine Jagdwaffe=KM; SKS, keine Sportwaffe, keine Jagdwaffe=KM
Der Umstand, dass man beide AUCH und mittlerweile praktisch nur noch zivil als Sport oder Jagdbüchse hernimmt änder nichts daran als was es einmal ursprünglich konzipiert war.
Die ganzen modernen sportlichen HA mit Funktionsprinzip, bzw. konstruktiven Details und Aussehen von militärischen Gewehren und Karabinern könnten dann Kat B sein. Wäre eine Fortsetzung von dem bislang geltenden Wahnsinn, mit der Verbesserung der erhältlichen Typen aber für die historischen Dinger seh ich da im Moment etwas schwarz.
Weiters zur Verdeutlichung meines möglicherweise abwegigen Gedankenganges:
Dragunov, DMR=KM. Izhmash Tigr= Jagdwaffe, Kat B.
????


Genau so habe ich das auch interpretiert.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Prometheus » Mi 10. Okt 2018, 14:00

Nach der Einstufung der Sig Sauer Gewehre wäre das auch ohne Novelle fällig gewesen.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von brausi » Mi 10. Okt 2018, 14:01

gewo hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Also bei aller Vorfreude aber wenn KM unberührt bleibt, heißt das nur wie bisher HA die Jagd- oder Sportwaffen sind, sind Kat B. Wieder etwas unverständlich, ich lese da aber möglicherweise folgendes raus:
M1, Keine Sportwaffe. Keine Jagdwaffe=KM; SKS, keine Sportwaffe, keine Jagdwaffe=KM

????


M1 soll definitiv gehen
ich kennen einen haendler der schon seit fruehjahr hortet
der hat schon a komplette paletten gitterbox voll von denen

nein, ich bins ned
wenn ich gambeln wollte ginge ich ins kasino

Lim** in Österreichs schönem Süden?

Gut dann bin ich mal gespannt. Ich spitz ja auf was anderes.
Zuletzt geändert von brausi am Mi 10. Okt 2018, 14:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 14:02

Prometheus hat geschrieben:Nach der Einstufung der Sig Sauer Gewehre wäre das auch ohne Novelle fällig gewesen.


eigentlich nicht glaub ich ..
das BMLV ist ja sogar in die ausserordentliche revision (oder so) gegangen deswegen ..

es ist ein "tragischer" einzelfall fuers BMLV
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 14:03

brausi hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Also bei aller Vorfreude aber wenn KM unberührt bleibt, heißt das nur wie bisher HA die Jagd- oder Sportwaffen sind, sind Kat B. Wieder etwas unverständlich, ich lese da aber möglicherweise folgendes raus:
M1, Keine Sportwaffe. Keine Jagdwaffe=KM; SKS, keine Sportwaffe, keine Jagdwaffe=KM

????


M1 soll definitiv gehen
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nein, ich bins ned
wenn ich gambeln wollte ginge ich ins kasino

Lim** in Österreichs schönem Süden?


schau schau
da kennt sich wer aus

wie kommst drauf?
wegen der paletten gitterboxen?
schon mal in den heiligen hallen gewesen ..?
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Floody » Mi 10. Okt 2018, 14:18

BT96 wann? Bzw. Beliebiger anderer MP5 Klon.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 14:19

Floody hat geschrieben:BT96 wann? Bzw. Beliebiger anderer MP5 Klon.


naja
MP5 klons waere ich ned sicher ....
definitionsfrage ...
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Floody » Mi 10. Okt 2018, 14:20

gewo hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:BT96 wann? Bzw. Beliebiger anderer MP5 Klon.


naja
MP5 klons waere ich ned sicher ....
definitionsfrage ...

Meinst?

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 14:22

Floody hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
Floody hat geschrieben:BT96 wann? Bzw. Beliebiger anderer MP5 Klon.


naja
MP5 klons waere ich ned sicher ....
definitionsfrage ...

Meinst?


ka ahnung ehrlich gesagt
aber SO RICHTIG aussen vor sind denke ich nur alle fuer die es keine werksmaessigen serienfeuerzwillinge gibt

man muss abwarten ....
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