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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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burggraben
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von burggraben » Mi 10. Okt 2018, 18:25

gewo hat geschrieben:kann ned sein oder?
waffe ist im waffG ganz klar definiert

und ein M A G A Z I N ist keine W A F F E
da brauch ma jetzt kan gutachter dafuer oder?
;-)


verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 = Magazine

Ja hast eigentlich eh recht. Die Legaldefinition von Waffe wird nicht so veraendert dass ein Magazine zur Waffe wird. ABER: Im Gesetz werden sie staendig verbotene Waffen genannt und dass hab ich gemeint. zB hier:
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen

eXistenZ
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von eXistenZ » Mi 10. Okt 2018, 18:26

John Connor hat geschrieben:
Ferrum hat geschrieben:Wie schauts jetzt eigentlich mit MFD auf HA aus?

Wirst du haben dürfen, da die KM Eigenschaft von HA im WaffG nicht mehr relevant ist. Der MFD und die Österreich Kastrationen (Verschlusswarze, Bajonettwarze, Stahlstift einschweißen etc.) wurden zur Abgrenzung herangezogen die im WaffG (nicht im KNG) nicht mehr relevant sind.

MFD auf HA = legal
Das klingt gut.

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burggraben
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von burggraben » Mi 10. Okt 2018, 18:29

Kompliziert mit diesen Altbestand-Magazinen. Bin gespannt wie so eine Bewilligung ausschaut, muss ja irgendwie auf einen Typ von Magazin lauten.
Zuletzt geändert von burggraben am Mi 10. Okt 2018, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Lindenwirt
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Lindenwirt » Mi 10. Okt 2018, 18:31

Auf das will ich ja hinaus. Vor allem liest es sich auch als würde so eine Ausnahme ewig gelten, sprich ich kann damit ev. kaputtgegangene Magazine nachkaufen ohne Sportschütze zu sein bzw. gibt es da gar keine Stückzahlbegrenzung?

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Rem783 » Mi 10. Okt 2018, 18:36

Wie schaut es eigentlich mit 22lr Halbautomaten aus?
Colt M4 22lr mit 30er Mags
Habe noch nichts darüber gelesen

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burggraben
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von burggraben » Mi 10. Okt 2018, 18:37

Lindenwirt hat geschrieben:Auf das will ich ja hinaus. Vor allem liest es sich auch als würde so eine Ausnahme ewig gelten, sprich ich kann damit ev. kaputtgegangene Magazine nachkaufen ohne Sportschütze zu sein bzw. gibt es da gar keine Stückzahlbegrenzung?

Ja, deswegen wirds spannend wie so eine Bewilligung ausschaut. Stellt man nur auf den generellen Typ vom Magazin ab? Kannst ein z'samgrostetes GI Blech Mag durch ein Plastik Magpul ersetzten mit dieser Bewilligung? etc etc

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burggraben
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von burggraben » Mi 10. Okt 2018, 18:39

Rem783 hat geschrieben:Wie schaut es eigentlich mit 22lr Halbautomaten aus?
Colt M4 22lr mit 30er Mags
Habe noch nichts darüber gelesen


Es geht nur um Magazine fuer HAs mit Zentralfeuerpatronen.

Baxter
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Baxter » Mi 10. Okt 2018, 18:40

Ich empfehle jetzt noch Hi Cab Magazine zu kaufen. Wer ab dem 1.1 kein Sportschütze ist hat zwar seinen Bestand gesichert aber der Erwerb weiterer Magazine (sollte mal eines defekt sein) soll nicht möglich sein: Zu § 58 Abs. 12 bis 22:
Durch die vorgeschlagenen Änderungen, vor allem in Bezug auf die Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2017/853, scheint es vor dem Hintergrund des Eingriffs in wohlerworbene Rechte
angezeigt, für den Betroffenen ein Übergangsregime vorzusehen.
Durch die Übergangsregelungen soll es im Allgemeinen zu keiner Einschränkung des Umfangs von
bestehenden Berechtigungen kommen. Bisher vom Anwendungsbereich ausgenommene Schusswaffen,
wesentliche Bestandteile oder Magazine soll der Betroffene der jeweils zuständigen Behörde melden.
Nach fristgerechter Meldung soll ihm auf Antrag eine Berechtigung zum Erwerb, Besitz oder Führen
dieser gemeldeten Waffe, dieses gemeldeten wesentlichen Bestandteils oder dieses gemeldeten Magazins
ausgestellt werden. Sofern in den Übergangsbestimmungen ausdrücklich auf eine Bewilligung für diese
Schusswaffe, diesen wesentlichen Bestandteil oder dieses Magazin Bezug genommen wird, gilt sie nur
für diesen konkreten Gegenstand. Der Erwerb einer vergleichbaren Schusswaffe sowie eines
vergleichbaren wesentlichen Bestandteils oder Magazins soll demnach aufgrund dieser Bewilligung nicht
zulässig sein. Sofern der Betroffene diesen gemeldeten Gegenstand einem Dritten überlässt, ist auf den
Erwerber uneingeschränkt die neue Rechtslage ab Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
Sofern eine Meldefrist von zwei Jahren vorgesehen wurde, beginnt diese mit Inkrafttreten der jeweiligen
Übergangsregelung zu laufen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist der Besitz von vor Inkrafttreten des
Bundesgesetzes rechtmäßig erworbenen Schusswaffen, wesentlichen Bestandteilen oder Magazinen
jedenfalls erlaubt.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Hailwood » Mi 10. Okt 2018, 19:26

Für mich hört sich der Test auch so an.

Für dein vor der Frist besessenes und rechtzeitiges gemeldetes AR mit Magazine darfst du weiterhin Ersatzteile und Magazine kaufern. Wenn du du dir dann ein AR 10 kaufst gilt die Ausnahmeregelung nicht. Was mich stutzig macht ist dass in der Erläuterung Erwerb Besitz und Führen steht während im Gesetzestext nur Besitz unf Führen steht.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von burggraben » Mi 10. Okt 2018, 19:53

Welche AR sind als zivile Halbautomaten entworfen worden und von der Qualität her ganz oben auf der Liste wenn der Preis egal ist? Daniel Defense? Knights Armament? Bravo Company?

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Teal'c » Mi 10. Okt 2018, 20:30

bleiben wir mal optimistisch und nehmen an, dieser und jener HA wird dann wirklich legal sein. Ab wann wärs denn dann soweit? 1.1.2019? Oder dauert das eh noch länger??
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von LTE » Mi 10. Okt 2018, 20:32

Haenel CR223 ist top notch und HK MR223 beide sind echte HA's wie auch die MR308

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Billystinkwater » Mi 10. Okt 2018, 21:02

Tja, Pech für mich, bin Student und hab momentan kein Geld für "Altbestand" :clap:

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Chesta » Mi 10. Okt 2018, 21:16

Billystinkwater hat geschrieben:Tja, Pech für mich, bin Student und hab momentan kein Geld für "Altbestand" :clap:


Dann schau dass du dir schell bisschen was verdienst. Knappe 2 Monate hast du noch :)
Ich hab jetzt auch als armer Student deshalb auf mein Erspartes zurückgegriffen, die Inflation frisst es mir ohnehin nur weg :D

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