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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Armalito
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Armalito » So 21. Okt 2018, 17:20

meshuggah hat geschrieben:Diese Hirten mit ihren Gummiparagrafen immer...

Schade nur, dass sich die Interpretation des Wortlautes an der englischen Originalfassung orientieren muss :oops:


Moment, lt.eigener Aussage auf seinem (besten) Blog (der Welt) ist der Text vom (besten) Leopardenzahndi (der Welt), somit unfehlbar!

https://www.querschuesse.at/beitraege-2018/waffenrecht-oesterreich/3365-der-waffengesetzentwurf-geht-in-begutachtung-es-wurde-auch-zeit

Wenn da Unklarheiten rausgekommen sind dann haben da natürlich andere Schuld...echt, ehrlich! :?
Geh bitte...

Von meinem iPhone 17 gesendet...

meshuggah
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von meshuggah » So 21. Okt 2018, 18:54

Der Zakrajsek war und ist mir sowieso suspekt.

Der hat tatsächlich den Nerv mit einem TV-Team in der Innenstadt rumzulaufen und unterm Mantel a AR15 mitzuschleppen. Und dann auch noch rauszuholen und damit anzugeben.... alter Verwalter...
Und der will die Interessen von Waffenbesitzern vertreten. Na danke. :clap:

So, noch a Quizfrage zum Bettigeh:

Wer würde den Ausdruck "loading device" aus der EU-Richtlinie als selbständigen Gegenstand, der eben mit oder in einer Waffe verbaut/verbunden wurde, oder als internes Magazin (also z.b. in den lower eingefräst) ansehen/interpretieren/übersetzen?

Mich lässt nämlich die Frage nicht los, ob es in Zukunft ARs mit internen Magazinen geben könnt...

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von meshuggah » So 21. Okt 2018, 19:07

Direkt übersetzt ist ein "Device" nämlich ein Apparat oder ein Gerät. Also ein selbständiger Gegenstand. Ein internes (also eingefrästes) Magazin ist kein selbständiger Gegenstand.

Oder irre ich?

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Guardian » Sa 15. Dez 2018, 07:54

Entschuldigt dass ich dieses Thema nochmal hervorhole.
Es wurde auf den ersten Seiten über die (zivile) APC9 (17,5 cm Lauf) diskutiert, und dass diese mit ausgeklappter Schulterstütze kürzer als 60cm, (59,7cm) und somit eigentlich laut Gesetz eine Faustfeuerwaffe ist - ähnlich wie die ebenfalls von Brügger&Thomet kommende MP9 (bzw. zivile SP9).
Warum ist diese dann in Österreich nicht als FFW erhältlich? Ich bitte jetzt nicht um Auskünfte wie "Waffengesetz folgt keiner Logik oder so, sondern um eine fundierte Erklärung - sofern möglich.

Danke und lg
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von bino71 » Sa 15. Dez 2018, 12:37

Weil höchstwahrscheinlich von niemanden eingestuft worden ist, daher Kat A.
Weitere Infos hier: viewtopic.php?f=17&t=33689&start=15#p536941

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Sa 15. Dez 2018, 12:54

Guardian hat geschrieben:Entschuldigt dass ich dieses Thema nochmal hervorhole.
Es wurde auf den ersten Seiten über die (zivile) APC9 (17,5 cm Lauf) diskutiert, und dass diese mit ausgeklappter Schulterstütze kürzer als 60cm, (59,7cm) und somit eigentlich laut Gesetz eine Faustfeuerwaffe ist - ähnlich wie die ebenfalls von Brügger&Thomet kommende MP9 (bzw. zivile SP9).
Warum ist diese dann in Österreich nicht als FFW erhältlich? Ich bitte jetzt nicht um Auskünfte wie "Waffengesetz folgt keiner Logik oder so, sondern um eine fundierte Erklärung - sofern möglich.

Danke und lg


steht schon ca a dutzend mal im forum

es handelt sich um eine LANGWAFFE und nicht um eine FFW
daher halbautomat
daher noch bis 13.12.2019 militaerisch und daher verboten

ab 14.12.2019 vermutlich auch verboten da A8 (halbautomatische langwaffe, schussbereit unter 60cm)

alle angaben ohne gewehr ;-)
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von the_law » Sa 15. Dez 2018, 12:57

....und wann darf ich endliche einen Garand M1 beim GeWo kaufen?..... :mrgreen:

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Sa 15. Dez 2018, 12:59

the_law hat geschrieben:....und wann darf ich endliche einen Garand M1 beim GeWo kaufen?..... :mrgreen:


14.12.2019 so wie es aussieht
drei von sechs sind schon vorreserviert
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von voodoo-medic » Sa 15. Dez 2018, 13:10

Wird dann ein M14 möglicherweise auch realistisch ...?

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von TrkA » Sa 15. Dez 2018, 13:15

Da das Thema nun schon aufgewärmt ist:

Denkt ihr MP5 Klone (e.g. MKE T94/Zenith) werden erlaubt? (natürlich mit Festschaft)

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Sa 15. Dez 2018, 13:18

TrkA hat geschrieben:Da das Thema nun schon aufgewärmt ist:

Denkt ihr MP5 Klone (e.g. MKE T94/Zenith) werden erlaubt? (natürlich mit Festschaft)


die waffe (nicht das urspruengliche dem modell entsprechenden basismodell aus 19xx) muessen werksmaessig als halbautomat gefertigt sein, dann ab 14.12.2019 vermutlich in oestereich erhaeltlich

theoretisch koennte der amtssachverstaendige gewisse modelle auch untersagen wenn der umbau auf FA mit frei erhaeltlichen teilen oder mit in ueblichen haushalten vorhandenen handwerkzeugen moeglich ist, weiss man noch ned ob sowas passieren wird und wie das ausschauen wird

abwarten
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Bindabei » Sa 15. Dez 2018, 13:35

gewo hat geschrieben:
the_law hat geschrieben:....und wann darf ich endliche einen Garand M1 beim GeWo kaufen?..... :mrgreen:


14.12.2019 so wie es aussieht
drei von sechs sind schon vorreserviert


Wo ist man da Preislich?

Ich würde da möglicherweise Nr. 4 vorreservieren
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Sa 15. Dez 2018, 13:43

Bindabei hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
the_law hat geschrieben:....und wann darf ich endliche einen Garand M1 beim GeWo kaufen?..... :mrgreen:


14.12.2019 so wie es aussieht
drei von sechs sind schon vorreserviert


Wo ist man da Preislich?

Ich würde da möglicherweise Nr. 4 vorreservieren


ist noch ned ganz klar
aber vermutlich irgendwo zwischen 1000,- und 1400,- ganz grob
kann auch weniger oder ein bisserl mehr werden
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Guardian » Sa 15. Dez 2018, 14:16

steht schon ca a dutzend mal im forum

es handelt sich um eine LANGWAFFE und nicht um eine FFW
daher halbautomat
daher noch bis 13.12.2019 militaerisch und daher verboten

ab 14.12.2019 vermutlich auch verboten da A8 (halbautomatische langwaffe, schussbereit unter 60cm)

alle angaben ohne gewehr ;-)


Danke GEWO aber ich bin noch immer etwas verwirrt.
Laut dem derzeitigen Waffengesetz ist alles unter 60cm eine FFW und keine LW. Da die APC9 die 60cm nicht überschreitet, müsste sie ja eine FFW sein, ob sie als militärisch gilt oder nicht lassen wir jetzt mal weg. Warum als LW und keine FFW? Wer hat das so eingestuft bzw. veranlasst?

Weiters heisst es im neuen Waffengesetz laut §17 Abs. 1 Z11: (Verbot) von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen,
sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von
über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines
ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm
gekürzt werden können

Das würde die APC9 wiederum ausschliessen, da sie die Länge von 60cm nicht überschreitet sondern auch ausgeklappt unter 60cm (59,7cm) bleibt.
Sie müsste als theoretisch ebenfalls mit Dezember 2019 als Kat.B zu kaufen sein, wenn ich nicht irre - Magazine unter 20 Schuss vorausgesetzt.

Ich weiß es nervt aber mich interessiert dieser Fall, da die APC9 für mich als PCC der Hammer wäre.
Lg
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Sa 15. Dez 2018, 14:33

Guardian hat geschrieben:
steht schon ca a dutzend mal im forum

es handelt sich um eine LANGWAFFE und nicht um eine FFW
daher halbautomat
daher noch bis 13.12.2019 militaerisch und daher verboten

ab 14.12.2019 vermutlich auch verboten da A8 (halbautomatische langwaffe, schussbereit unter 60cm)

alle angaben ohne gewehr ;-)


Danke GEWO aber ich bin noch immer etwas verwirrt.
Laut dem derzeitigen Waffengesetz ist alles unter 60cm eine FFW und keine LW. Da die APC9 die 60cm nicht überschreitet, müsste sie ja eine FFW sein, ob sie als militärisch gilt oder nicht lassen wir jetzt mal weg. Warum als LW und keine FFW? Wer hat das so eingestuft bzw. veranlasst?

Weiters heisst es im neuen Waffengesetz laut §17 Abs. 1 Z11: (Verbot) von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen,
sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von
über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines
ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm
gekürzt werden können

Das würde die APC9 wiederum ausschliessen, da sie die Länge von 60cm nicht überschreitet sondern auch ausgeklappt unter 60cm (59,7cm) bleibt.
Sie müsste als theoretisch ebenfalls mit Dezember 2019 als Kat.B zu kaufen sein, wenn ich nicht irre - Magazine unter 20 Schuss vorausgesetzt.

Ich weiß es nervt aber mich interessiert dieser Fall, da die APC9 für mich als PCC der Hammer wäre.
Lg


eigentlich stimmt nix von dem was du schreibst
du mutmasst und ziehst schluesse aus gesetzestexten
das funktioniert so nicht

ob eine waffe eine langwaffe oder eine kurzwaffe ist richtet sich nach dem wesen der waffe und nicht nach der laenge

eine waffe die zum schultergestuetzen schiessen geeignet ist ist mal grundsaetzlich keine kurzwaffe
eine waffe die das magazin nicht im griff sondern davor hat ist auch mal grundsaetzlich keine kurzwaffe

wenn es einzelne waffen gibt die diese eigenschaften haben und trotzdem frueher als kat B verkauft wurden dann hast das gruende die darzulegen hier keinen sinn machen
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