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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Guardian
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Guardian » Sa 15. Dez 2018, 14:36

Verstanden GEWO, danke.

Lt. neuem Gesetzestext würde sie für mich aber ab Dez. 19 trotzdem unter Kat.B fallen..
Aber das wird man noch sehen..
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Galland » Sa 15. Dez 2018, 14:58

gewo hat geschrieben:
ist noch ned ganz klar
aber vermutlich irgendwo zwischen 1000,- und 1400,- ganz grob
kann auch weniger oder ein bisserl mehr werden


Grüsse Gewo, weils mich interresiert.

Aus welchen Beständen stammen die M1 G. ? Zufällig welche vom BH/BW dabei welche nicht zerstört wurden?
Und irgendwelche Pläne andere "neue" B-Waffen zu organisiern?
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Octopus » Sa 15. Dez 2018, 16:12

Das täte mich auch interessieren, was man noch so vorbestellen könnte. :eusa-whistle:
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Teal'c » Sa 15. Dez 2018, 17:32

gewo hat geschrieben:
the_law hat geschrieben:....und wann darf ich endliche einen Garand M1 beim GeWo kaufen?..... :mrgreen:


14.12.2019 so wie es aussieht
drei von sechs sind schon vorreserviert

hab eben ne Mail zwecks Vorreservierung weggeschickt. Hoffe ich habs noch unter die drei freien geschafft?
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von silverstar » Sa 15. Dez 2018, 17:59

eigentlich stimmt nix von dem was du schreibst
du mutmasst und ziehst schluesse aus gesetzestexten
das funktioniert so nicht

ob eine waffe eine langwaffe oder eine kurzwaffe ist richtet sich nach dem wesen der waffe und nicht nach der laenge

eine waffe die zum schultergestuetzen schiessen geeignet ist ist mal grundsaetzlich keine kurzwaffe
eine waffe die das magazin nicht im griff sondern davor hat ist auch mal grundsaetzlich keine kurzwaffe

wenn es einzelne waffen gibt die diese eigenschaften haben und trotzdem frueher als kat B verkauft wurden dann hast das gruende die darzulegen hier keinen sinn machen[/quote]


???? Da muss Ich mal aufklären !!
Meine beiden Mauser Construction 96 cal 7.63 mm und 9mm Para haben beide die internen Kastenmgazine vor dem Abzug und nicht im Griffstück (10 Schuss Standard erweitert mit aufsatz 30 Schuss ) verfügen über Steckschäfte und ZF !!
als KW 32cm Länge
Mit aufgesteckten Schaftsystem 69cm Länge !!!
Sie sind Beide als Kat B Kurzwaffen eingestuft !!!
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von bino71 » Sa 15. Dez 2018, 19:03

Kastenmagazin und Ordonanz ;) ... der kleine Unterschied.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von silverstar » Sa 15. Dez 2018, 19:08

bino71 hat geschrieben:Kastenmagazin und Ordonanz ;) ... der kleine Unterschied.

Bitte kannst mir das präzisieren ? Gibt es zu dieser Vorgehensweise einen Gesetzestext ? Kann auf die Schnelle nichts finden !
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von bino71 » Sa 15. Dez 2018, 19:59

Da gibt es keinen Gesetzestext.
Du vergleichst eine C96 aus dem 19.Jhdt (die vor Jahrzehnten eingestuft worden ist) mit Neuwaffen, die zuerst eingestuft werden müssen.
Wenn jetzt die C96 rauskommen würde, wäre diese Kat A (zB wegen C96 Modell 712, Anschlagschaft,...)
Daher haben wir einfach Glück gehabt, daß es damals gscheite Leute gab.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von silverstar » Sa 15. Dez 2018, 20:08

ok Dankeschön !
Ärgerlich dass ich vor Jahren eine M32 /712 mit deaktivierter RF Einrichtung nicht angekauft habe ! Es scheint welche zu geben die damals als Kat B Eingetuft wurden ! Fals wer näheres weis währe ich für Info"s dankbar!
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von FFWGK » Sa 15. Dez 2018, 23:11

gewo hat geschrieben:eine waffe die das magazin nicht im griff sondern davor hat ist auch mal grundsaetzlich keine kurzwaffe

Wer kennt es nicht, das berühmte Walther GSP Sturmgewehr?
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Sa 15. Dez 2018, 23:12

FFWGK hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:eine waffe die das magazin nicht im griff sondern davor hat ist auch mal grundsaetzlich keine kurzwaffe

Wer kennt es nicht, das berühmte Walther GSP Sturmgewehr?


dem wesen nach ist eine GSP wohl doch eher eine kurzwaffe oder?
;-)
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von brausi » So 16. Dez 2018, 14:07

gewo hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:eine waffe die das magazin nicht im griff sondern davor hat ist auch mal grundsaetzlich keine kurzwaffe

Wer kennt es nicht, das berühmte Walther GSP Sturmgewehr?


dem wesen nach ist eine GSP wohl doch eher eine kurzwaffe oder?
;-)

gewo hat geschrieben:eine waffe die das magazin nicht im griff sondern davor hat ist auch mal grundsaetzlich keine kurzwaffe

:think:
Also nach deiner bereits von FFWGK zitierten Aussage ja nicht.
Gibts für die aufgestellte Behauptung eine Quelle?

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von FFWGK » So 16. Dez 2018, 17:16

gewo hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:eine waffe die das magazin nicht im griff sondern davor hat ist auch mal grundsaetzlich keine kurzwaffe

Wer kennt es nicht, das berühmte Walther GSP Sturmgewehr?


dem wesen nach ist eine GSP wohl doch eher eine kurzwaffe oder?
;-)

Eine Waffe mit Magazin vor dem Griff kann also GRUNDSÄTZLICH keine Kurzwaffe sein, außer sie ist eine Kurzwaffe.
Alles klar!
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von rupi » So 16. Dez 2018, 17:38

es geht um modern gefertigte Großkaliberwaffen
die nämlich dem Wesen nach keine traditionellen Pistolen sind sondern Maschinenkarabiner wenn das Magazin halt taktisch vor dem Griff positioniert ist und mit 2 Händen zu bedienen ist

und das Wesen bestimmt das BMI/BMLVS, ned der Endkunde oder der Großhändler der glaubt schlau zu sein und das Ding weils halt <60cm hat einfach so als Kurzwaffe verkauft


wir sind ned in den USA wo es das Schlupfloch der "pistol" Varianten gibt wenn kein Schulterschaft/Vordergriff montiert ist und der Lauf <16" hat bzw OAL <26"
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von mura » So 16. Dez 2018, 19:16

voodoo-medic hat geschrieben:Wird dann ein M14 möglicherweise auch realistisch ...?


Das würde mich auch interessieren, der einzige HA den ich mir noch vorstellen könnte für mich.
Wie schauts da mit den Springfield Armory Versionen aus? ;)
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