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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Guardian
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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Guardian » Mi 10. Okt 2018, 10:34

Hallo Freunde!

Habe heute den Entwurf zur Waffenrechtsnovelle nochmals eindringlich gelesen.
Habe ich da etwas Missverstanden oder könnte es tatsächlich sein, dass es in Zukunft leichte wird, in Österreich an (sportliche) Halbautomaten zu kommen?

Laut Entwurf soll er neue § 5 - Kriegsmaterial wie folgt lauten:
§5. (1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner und Gewehre handelt, sowie

Ich würde daraus entnehmen, das es zukünftig, dem wohlwollen der zuständigen in den Ämtern vorausgesetzt, sportliche Halbautomaten, (sog. Neukonstruktionen) auf dem österreichischen Markt geben soll.

Liest hier jemand etwas anderes raus?
Im 50 seitigen Thread konnte ich dazu nichts finden.

lg
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Atheki
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Atheki » Mi 10. Okt 2018, 10:40

Kurz: Halbautomaten (Karabiner und Gewehre) sind ab 01.01.2019 keine verbotenen Waffen mehr (korrekte Magazingrößen vorausgesetzt).
Somit ja, es könnte in Zukunft mehr Auswahl geben.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Okt 2018, 10:45

Halbautomaten sind dann zwar Kriegsmaterial iSd Kriegsmaterialverordnung, nicht aber im Sinne des WaffG (arg "Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes [...] bleiben [...] unberührt.")
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von martin » Mi 10. Okt 2018, 11:07

Stickhead hat geschrieben:Halbautomaten sind dann zwar Kriegsmaterial iSd Kriegsmaterialverordnung, nicht aber im Sinne des WaffG (arg "Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes [...] bleiben [...] unberührt.")


bei Ein- oder Ausfuhr benötigt man eine Bewilligung des BMI,
Händler sollten hierfür aber längerfristige Berechtigungen erhalten können

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mi 10. Okt 2018, 11:20

martin hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Halbautomaten sind dann zwar Kriegsmaterial iSd Kriegsmaterialverordnung, nicht aber im Sinne des WaffG (arg "Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes [...] bleiben [...] unberührt.")


bei Ein- oder Ausfuhr benötigt man eine Bewilligung des BMI,


BMI?
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Ase LOKI » Mi 10. Okt 2018, 11:31

Bisher konnte man die zivile Version des deutschen Ex Armeegewehres G3 ( auf Halbautomat umgebaut ) bei uns in Ö nicht kaufen. Jedenfalls laut waffen Siegert/Graz.
Ob das jetzt geht?
:clap: :dance: :whistle: :violin:
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von martin » Mi 10. Okt 2018, 11:32

Bewilligungserteilung
§ 3. (1) Die Bewilligung nach § 1 wird vom Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nach Anhörung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, soweit keine anderen gesetzlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von Artikel 130 Abs. 3 B-VG erteilt. Hiebei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß ...


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000609

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von LordHelmchen » Mi 10. Okt 2018, 11:36

Ase LOKI hat geschrieben:Bisher konnte man die zivile Version des deutschen Ex Armeegewehres G3 ( auf Halbautomat umgebaut ) bei uns in Ö nicht kaufen. Jedenfalls laut waffen Siegert/Graz.
Ob das jetzt geht?
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von piefke » Mi 10. Okt 2018, 11:37

Ase LOKI hat geschrieben:Bisher konnte man die zivile Version des deutschen Ex Armeegewehres G3 ( auf Halbautomat umgebaut ) bei uns in Ö nicht kaufen. Jedenfalls laut waffen Siegert/Graz.
Ob das jetzt geht?
:clap: :dance: :whistle: :violin:

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Atheki » Mi 10. Okt 2018, 11:41

M1 Garand .... komm in meine Arme! :dance:

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von martin » Mi 10. Okt 2018, 11:44

Ase LOKI hat geschrieben:Bisher konnte man die zivile Version des deutschen Ex Armeegewehres G3 ( auf Halbautomat umgebaut ) bei uns in Ö nicht kaufen.


ein kastrierter/umgebauter Vollautomat (z.B. originales Armee Gewehr) wäre lt. umzusetzender EU Verordnung und auch der bisherigen Rechtsauslegung in Österreich Kat. A bzw. Kriegsmaterial - wobei das im jeweiligen Fall natürlich ein Profi beurteilen wird müssen ...

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Der Stefan » Mi 10. Okt 2018, 11:48

Stickhead hat geschrieben:Halbautomaten sind dann zwar Kriegsmaterial iSd Kriegsmaterialverordnung, nicht aber im Sinne des WaffG (arg "Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes [...] bleiben [...] unberührt.")


Und das heißt jetzt genau? Einerseits sind sie dann Kat B und somit problemlos mit WBK zu erwerben? Oder doch nicht da sie in der Kriegsmaterialverordnung stehen? :think:
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Stickhead » Mi 10. Okt 2018, 11:49

STOP! Halbautomaten die Vollautomaten waren bleiben Kategorie A! Die Kategorisierung der Waffe erfolgt immer so, wie sie inverkehrgebracht wurde. Kein werksseitiger Halbautomat = Kategorie A = keine Bewilligung

Vor diesem Hintergrund soll für das österreichische Waffenrecht grundsätzlich jede Schusswaffe jener Kategorie zuzurechnen
sein, der sie beim Inverkehrbringen zuzurechnen war.


@Der Stefan
Dass du bei der Einfuhr von Kriegsmaterial eine Bewilligung mehr brauchst (wurde schon erwähnt). Ansonsten wird es sich nicht auswirken, glaube ich.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Lindenwirt » Mi 10. Okt 2018, 11:53

Was heißt umgebaut? Wenn sie das Werk als HA verlässt ohne die Möglichkeit auf Vollautomatisch umzubauen müsste es ja passen?

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