HS911 hat geschrieben:also, bitte sag uns die Rechtsgrundlage; wenns geht einen gesetzestext, Freiflugtext hamma schon mehr als genug
Bitte gerne ->
Es gibt die Kriegsmaterialverordnung §1 Abs.1 C die sagt das "Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b." auch Kriegsmaterial sind. Die Kriegsmaterialverordnung regelt zwar nur Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr, aber trotzdem ist darin genau definiert was Kriegsmaterial ist und laut §18 des Waffengesetzes gilt immer noch "§ 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten."
Weiter steht im Waffengesetz:
nicht Kriegsmaterial sind...
Waffengesetz 1996 § 5. (1) 2. Läufe und Verschlüsse gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. c der Verordnung betreffend Kriegsmaterial, die jeweils gemäß § 42b deaktiviert worden sind.
Was für mich auch klar heisst, das funktionsfähige Läufe und Verschlüsse auch im Waffengesetz glasklar als KM gesehen werden, sonst würde man nicht explizit hineinschreiben, dass sie es im deaktivierten Zustand lt. Waffengesetz nicht sind.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage gehst du davon aus, dass sich das jetzt geändert haben soll ? Ich bin ehrlich gesagt gespannt, ob sich am Einstufungsschwachsinn überhaupt etwas ändert, man kann es nur hoffen...