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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von hasgunz » So 16. Dez 2018, 23:22

BlackWolf hat geschrieben:Passt zwar nicht, aber im aktuellen ISSC Katalog auf Seite 14 ist eine VZ58 als Geradezug in 223 bzw. 7,62x39 drinnen.
Hat das jemand mitbekommen??

Yep, seit ca 8 Monaten, oder mehr importiert ISSC die CSA VZ 58 Sporter Straightpull.
Ich hätte damals eine bekommen für 1000€, was ehrlich gesagt um 200€ zu viel ist.
Mir persönlich würde die Compact Variante (in 7.62x39) ansprechen, hier gibt es auch eine mit M4 Schubschaft, damit sie über 60cm bleibt.
Mit dem klassischen Klappschaft wäre sie mir lieber, aber nein, das ist ja phöse!
Dann kaufe ich mir ehrlich gesagt gleich eine Zastava M70...

Und an alle AK Freunde: die offizielle Staffelung an Halbauto Ostblock 7.62 Karabinern lautet:
  1. SKS
  2. VZ58
  3. AKM47
;)
silverstar hat geschrieben:ok Dankeschön !
Ärgerlich dass ich vor Jahren eine M32 /712 mit deaktivierter RF Einrichtung nicht angekauft habe ! Es scheint welche zu geben die damals als Kat B Eingetuft wurden ! Fals wer näheres weis währe ich für Info"s dankbar!

Was ich für mehr als unwahrscheinlich halte.

EDIT:
Ich hätte noch eine rechtliche Frage bezüglich VA-Umbauten:

In D besteht nämlich die Möglichkeit, seine Deko-Waffen wieder auf "scharfe" Kat. B Waffen umzubauen, siehe Niedermeier.
Meine Frage wäre jetzt, ob dies auch bei uns ab dem 14.12.2019 legal wäre?
Da laut meinem Verständniss Deko-"Waffen" nicht mehr als Waffen angesehen werden = Altmetall, und somit ein Umbau quasi als Neufertigung anzusehen wäre.

Das ist ein sehr tiefer Blick in die Kristallkugel, trotzdem würde mich eure Meinung dazu interessieren.

LG
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Promo » Mo 17. Dez 2018, 15:27

Ab 14.12.2019 können Schusswaffen auch nicht mehr zu einer niedrigeren Kategorie umgebaut werden. Daher gibt es auch bei uns zukünftig keine Vollautomaten die auf Halbautomaten umgebaut worden sind.

Die BT96 wurde damals als Kurzwaffe gebaut und angeboten, daher auch Auslieferung ohne irgendeinen Schaft. Sprich eine "lange Pistole". Wer dann einen Schaft angebaut hat, der hat die Waffe nicht verkürzt sondern verlängert. Wäre aber wohl eine Einzelfallbetrachtung ob man eine Waffe verlängert oder verkürzt, insbesondere vor dem Gesichtspunkt, dass zukünftig derartig verkürzbare Waffen verboten sind. Eine C96 würde ich jedenfalls als verlängert ansehen, bei einer Waffe die aber ab Werk z.B. mit Klappschaft schon kommt, wird das eher umgekehrt auszulegen sein.

Edit: C96 Reihenfeuer auf HA Umbau gab es definitiv NIE als Kat.B bei uns. Wer sowas sagt, der lügt und besitzt falsch kategorisiertes Kriegsmaterial.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mo 17. Dez 2018, 15:48

Promo hat geschrieben:Edit: C96 Reihenfeuer auf HA Umbau gab es definitiv NIE als Kat.B bei uns. Wer sowas sagt, der lügt und besitzt falsch kategorisiertes Kriegsmaterial.


Der Kollege hat wohl eh gemeint es sind reihenfeuerfähige C96 auf Kat B Plätzen eingetragen. Und der eine oder andere Besitzer wird sogar ernsthaft der Meinung sein er hätte eine Ausnahembewilligung weil sie auf einem Kat B Platz liegt....
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Promo » Mo 17. Dez 2018, 15:59

Ich habe auch schon derartige Waffen gesehen wo der Eigentümer angegeben hat, dass er sie als Kat.B eingetragen hat. Daher mag es vielleicht zutreffen, dass es so etwas gibt. Dass es rechtlich nicht richtig ist, ist natürlich was Anderes. Man kann in diesem Fall auch einer Behörde keinen Vorwurf machen, wenn jemand eine C96 mit Seriennummer XY importiert, weiß die Behörde natürlich nicht, dass das mal ein Vollautomat war.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von hasgunz » Mo 17. Dez 2018, 16:55

Promo hat geschrieben:Ich habe auch schon derartige Waffen gesehen wo der Eigentümer angegeben hat, dass er sie als Kat.B eingetragen hat. Daher mag es vielleicht zutreffen, dass es so etwas gibt. Dass es rechtlich nicht richtig ist, ist natürlich was Anderes. Man kann in diesem Fall auch einer Behörde keinen Vorwurf machen, wenn jemand eine C96 mit Seriennummer XY importiert, weiß die Behörde natürlich nicht, dass das mal ein Vollautomat war.

Was ich aber zugeben muss ist: der Magazinwechsel einer 712 ist 10 Mal besser als bei einer normalen C96 mit Ladestreifen.
Es gibt Modelle der "C96" (sowohl von Astra als auch von Mauser, bzw auch von anderen Firmen) welche die ominösen Kastenmagazine verwendeten.
Bin aber kein Experte auf dem Gebiet, vorallem wenn ich C96 nicht gerne schieße :eusa-shifty:

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Promo » Mo 17. Dez 2018, 17:21

Nochmal: wenn du dir aus Deutschland eine C96 importierst, dann hast du auf dem Importformular "C96 Kaliber XY Seriennummer 123.456" angegeben. Deine Bezirkshauptmannschaft ist nicht in der Lage auf Basis dieser Angaben festzustellen, ob das eine ehemalige Reihenfeuerwaffe ist. Daher gibt es sicherlich Waffen die als Kategorie B importiert wurden, aber solche nicht sind. Der Besitz davon ist, auch wenn die Waffe als Kat.B eingetragen ist, nur auf Basis einer Ausnahmegenehmigung nach § 18 WaffG erlaubt. Daran ändert auch das neue WaffG nichts.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Mo 17. Dez 2018, 18:22

Promo hat geschrieben:,...Man kann in diesem Fall auch einer Behörde keinen Vorwurf machen, wenn jemand eine C96 mit Seriennummer XY importiert, weiß die Behörde natürlich nicht, dass das mal ein Vollautomat war.


absolut nicht

den "fehler" hat der private begangen der eine importgenehmigung fuer eine "Faustfeuerwaffe Mauser C96, Kat. B" beantragt hat anstelle dessen aber eine "Reihenfeuerwaffe Mauser C96, Kat. A/militärisch" eingefuehrt und deren seriennummer an die behoerde gemeldet hat

das ist ja auch der grund warum die groessen waffenbehoerden in oesterreich die haende ueber dem kopf zusammengschlagen haben also irgendwie diese ominoese kriegsmaterialliste aufgetaucht ist auf der alle moeglichen modellbezeichnungen gestanden sind.
fakt ist dass anhand einer modellbezeichung alleine bisher nicht in allen faellen feststellbar war ob eine waffe Kat A ist oder nicht

mit der nun in umsetzung befindlichen gesetzesnovelle wird das problem nun endlich aus der welt geschafft
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Promo » Mo 17. Dez 2018, 19:15

... aber nicht für den konkreten Fall der C96. Weil das kann nur der Polizist bei der Verwahrungskontrolle (eventuell) feststellen, ob da ein stillgelegter Hebel an der Seite ist. Denn die bleibt auch nach neuem WaffG Kriegsmaterial...
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von hasgunz » Mo 17. Dez 2018, 20:00

Promo hat geschrieben:Nochmal: wenn du dir aus Deutschland eine C96 importierst, dann hast du auf dem Importformular "C96 Kaliber XY Seriennummer 123.456" angegeben. Deine Bezirkshauptmannschaft ist nicht in der Lage auf Basis dieser Angaben festzustellen, ob das eine ehemalige Reihenfeuerwaffe ist. Daher gibt es sicherlich Waffen die als Kategorie B importiert wurden, aber solche nicht sind. Der Besitz davon ist, auch wenn die Waffe als Kat.B eingetragen ist, nur auf Basis einer Ausnahmegenehmigung nach § 18 WaffG erlaubt. Daran ändert auch das neue WaffG nichts.

Mein Vorheriges Kommentar war nur bezüglich der ergonimischen Vorteile der M712.
Und nein, in Deutschland (wo es die M712 "kastriert" gibt) wird sie auch als Mauser M712 eingetragen.
Das heißt, sie müsste auch als solche über die Grenze kommen.
Aber das ist wieder nur I-Tüpfelchen reiten.
Danke für die Erklärung.

LG
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von silverstar » Mo 17. Dez 2018, 20:59

Wobei die Deutschen auch dem Irrtum aufsitzen die Waffe als M712 zu bezeichnen ! Das kommt daher dass diese Modelle im einem U.S Katalog die Nr 711 und 712 (für Halb bzw Vollautomat ) trugen ! Werksintern handelte es sich dabei Mm nach um die Modelle M30 bzw M32 RF !
Ich besitze 2 1917 er in kal. 7,63 und 9mm Para und bin mit dem "Streifenlader" recht zufrieden ! Nur mit dem Aufsteckmag dass die Magazinkapatität auf 30 Stk. vergrössert ist die Streifenladerei eine "Tortur" für Ungeübte Finger !
Abschliessend danke für die Erklärung" der Kollegen warum mir vor Jahren mal eine "Kastrierte" M 32 angeboten werden konnte die laut Aussage des Besitzers Kat B reg. war !
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Coolhand1980 » Di 18. Dez 2018, 13:32

Wir stehen vor dem rechtlichen Problem, dass der Behörde einwandfrei klar sein muss, dass eine "B" Waffe keine "A" Waffe ist. (Abgesehen vom Magazin)
Bis dato mussten sie technisch anders gefertigt werden. Da ist es sehr leicht festzustellen, ob dem so ist, oder nicht.
Wenn es in Zukunft reicht, dass der Hersteller von völlig gleichen Waffen(teilen) einmal sagt der Lauf ist zivil, und der ist fürs Militär, dann kann man ihm das glauben. Oder auch nicht. Der Zwang, Teile unterschiedlich zu fertigen, war die Basis dafür, dass HA überhaupt erst zivil möglich wurden.
Meine größte Sorge ist, dass sich das BMLV da wampert machen wird. Oder glaubt wer, dass unsere Lieblingsakademikerin aus diesem Haus gerade nur dabei zusieht, wie ihre frühere Machtposition in die Bedeutungslosigkeit rutscht?
Mir geht es um eine klare Abgrenzung zum KWG. Und da sehe ich ein dezentes Restrisiko, dass sich da jemand hineinargumentiert, eben weil keine eindeutige technische Unterscheidung mehr möglich ist. Dann könnte der Streit von vorne losgehen, was eine zivile HA Waffe ist, und was nicht.
Stellt euch mal das mediale Echo vor, wenn so viele neue ganz pöööhse aussehende Waffen erlaubt werden! Die ganze li?%&versiffte mediale Schickeria springt ohne Luft zu holen tagelang im Sechseck.
Ich glaubs erst, wenn ich meine CZ Evo3 beim Gewo abhole... :-)

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Di 18. Dez 2018, 14:04

Coolhand1980 hat geschrieben:.... Und da sehe ich ein dezentes Restrisiko, dass sich da jemand hineinargumentiert, eben weil keine eindeutige technische Unterscheidung mehr möglich ist. Dann könnte der Streit von vorne losgehen, was eine zivile HA Waffe ist, und was nicht.
... :-)


dass es zumindestens zum zeitpunkt der gesetzesformulierung im fruehjahr (noch?) kein einvernehmen zwischen den fachabteilungen im BMLVS und dem BMI gegeben hat ist glaube ich kein geheimnis, wenn es so ein einvernehmen gegeben haette dann haette man die ganze novelle einfacher formulieren koennen

sprachregelung war damals dass die KMVO als verordnung in einem niedrigerem rang steht als das WaffG

es ist daher das WaffG anzuwenden

lediglich die ein- und ausfuhr "verbleibt" legistisch bei der KMVO woraus sich eben ergibt dass nur hanelder mit KM genehmigung (das sind fast alle) selber ein und ausfuehren koennen, und die grosshandler koennen sowieso

verkaufen kann jeder haendler
besitzen jeder mit dokument
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Bdave » Di 18. Dez 2018, 15:27

Die Evo 3 wäre wirklich geil, aber mit Klappschaft zu kurz und wieder Kat. A. Außer es kommt eine Version mit fixem Schaft.
- Black Rifles Matter -

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von hasgunz » Mi 19. Dez 2018, 01:20

Bdave hat geschrieben:Die Evo 3 wäre wirklich geil, aber mit Klappschaft zu kurz und wieder Kat. A. Außer es kommt eine Version mit fixem Schaft.

Oder gleich die Carbine Version:
Bild

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Nordi » Mi 19. Dez 2018, 06:57

Ich hoffe halt wirklich das ich am 16.12.2019 meine MR308 abholen kann und am Ende nicht doch etwas dazwischen kommt, weil wäre es beim alten Datum geblieben hätte ich sie schon am 3.1.2019 holen können :(

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