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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von SSG308 » Fr 11. Jan 2019, 15:30

ausgenommen halbautomatische Schusswaffen mit Teilen von halbautomatischem Kriegsmaterial?

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HS911
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von HS911 » Fr 11. Jan 2019, 19:13

martin hat geschrieben:Ein Kat. B Verschluss ist einer Kat. A Waffe ist nicht das Problem, die B Waffe wird dadurch nicht zur A Waffe. Ein A. Verschluss in einem Halbautomaten würde bei dem aber Kat. B ausschließen. So wurde und wird das von den BMI Juristen und Amtssachverständigen (BMI + BMLV) ausgelegt.


Und was ist ein Kat.A bzw. ein Kat.B Verschluss?
Für meinen Geschmack, ist diese Ausführung eindeutig ein Zirkelschluss.
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Fr 11. Jan 2019, 19:23

HS911 hat geschrieben:Für meinen Geschmack, ist diese Ausführung eindeutig ein Zirkelschluss.


nicht nur diese
viele dinge sind hier sehr krumm

und auch die behoerden haben sich in den letzten jahren in vielen dingen sehr verbogen um die dinge irgendwie im lot zu halten
und bei vielen dingen hat es nicht geklappt

fakt ist dass es nun eine wesentliche veraenderung gegenueber frueher gibt
am papier schauts mal wie eine verbesserung aus

das inkrafttreten wurde doch nicht zum spass verschoben auf dezember
es sind einfach noch viele eventualfaelle ungeklaert
ich glaube es gibt zu vielen entscheidenen fragen noch ueberhaupt keine position

lasst uns doch einfach mal abwarten wie sie das anlegen wollen
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Fr 11. Jan 2019, 19:29

woolf hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:Stellt sich die Frage was man z.B. unter "Verschlüsse[n] [...] für Kriegsmaterial" versteht. Wenn das jeder Verschluss ist, der in einer Waffe der lit a funktioniert, dann hab ich ganz ganz schlechte Nachrichten für alle AR-Beseitzer in Österreich. Weil im allgemeinen 6-warzige Verschlüsse auch in Barrel-Extensions passen, die keinen Austria-Stift haben, tja ...

Eine sinnvolle (und mit der Praxis konforme Definition) stellt darauf ab, für welche Waffe der Verschluss gebaut wurde (bzw. aus welcher Waffe er stammt), nicht jedoch in welche Waffen er sonst noch passt.


ich bin ja eh dafuer
wo kann ich unterschreiben

aber denk mal nach
damit kannst dir aus lauter gut zugaenglichen kat C und Kat B waffenteilen waffen zusammenstellen die nicht diesen kategorien entsprechen ...

das ist ja doch auch ned der weisheit letzter schluss, oder?
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von yoda » Fr 11. Jan 2019, 20:02

Sinnvoll wäre Waffen einfach als das zu betrachten was sie im aktuellen Zustand sind, Einzelteile relevant und genehmigungspflichtig OK, aber Einzelteile identischer Waffen in verschiedenen Kategorien ? Vollkommen absurd, nicht einheitlich zu regeln und auch unnötig.

Wenn eine Person eine Waffe hat die halbautomatisch ist sollte das legal sein, und wenn die Waffe vollautomatisch ist sollte diese Kat. A sein, vollkommen egal welche Teilekompatibilität es irgendwo gibt. Es gibt fast von jedem Halbautomaten auf der Welt irgendwo einen Vollautomaten, und es gibt von fast jedem Vollautomaten irgendwo einen Halbautomaten. Man wird auch teilweise mangels Vergleichswaffen kaum die Unterschiede feststellen können, noch dazu bei selteren Modellen wenn andere Bezeichnungen verwendet werden. Die ganzen Sachverständigen sind auch nur Menschen...

Wir haben aktuell einige Kat. B Waffen im Land wo die relevanten Teile perfekt in KM Waffen funktionieren, obwohl das eigentlich dem Gesetz widerspricht, und umgekehrt wurden viele Kat. B Waffen als KM eingestuft, obwohl es keine Kompatibilität gibt und diese Waffen militärisch keine Verwendung finden.

Dauerfeuer ist abgesehen davon eine Funktion die einen geringen Wert hat + irrsinnig einfach durch Um- oder Neubauten erreicht werden kann, so dass auch der Sinn der aktuellen Regelungen gegen 0 geht.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von SSG308 » Fr 11. Jan 2019, 22:19

Nichts Anderes sagen die Erläuterungen zu § 5
Der Wille nach Vereinheitlichung "aus verwaltungsökonomischen Gründen" wird explizit erwähnt.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von yoda » Sa 12. Jan 2019, 07:23

SSG308 hat geschrieben:Nichts Anderes sagen die Erläuterungen zu § 5
Der Wille nach Vereinheitlichung "aus verwaltungsökonomischen Gründen" wird explizit erwähnt.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf
Hilft aber nichts wenn die Gesetze nicht danach geändert werden, man muss jetzt aber einmal abwarten wie das ganze wirklich ausgelegt wird. Die Aussage bei der Roadshow war ganz klar dass KM Teile in einer Kat. B immer noch KM sind zb.: ein AKM Lauf, und das ist eben das was ich kritisiere.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von AUG-andy » Sa 12. Jan 2019, 12:25

Könnte jemand der Herren vom Gewerbe mal kurz mitteilen welche hlbautomatischen Langwaffen ab Dezember erwerbbar sind ?
Wäre hilfreich um sich jetzt schon mit Magazinen eindecken zu können.
MfG
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Sa 12. Jan 2019, 12:51

AUG-andy hat geschrieben:Könnte jemand der Herren vom Gewerbe mal kurz mitteilen welche hlbautomatischen Langwaffen ab Dezember erwerbbar sind ?
Wäre hilfreich um sich jetzt schon mit Magazinen eindecken zu können.


ich bin sehr sicher dass das kaum wer weiss

selbst bei der behoerde gibt es dzt nur eine vorstellung was man zulassen will
aber wie das ganze vonstatten gehen soll .... ich glaube da ist selbst bei den entscheidungstraegern noch viele unklar

das was ich fuer mich aus div quellen verstanden habe:

ein HA muss ab dez nicht mehr unbedingt eine sport oder jagdwaffe darstellen
er muss werksmaessig als HA gefertigt worden sein
muss im kleinsten schiessfaehigem zustand ueber 60cm lang sein
aber er darf keine teile enthalten die mit serienfeuerwaffen direkt austauschbar sind
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von Blackout190 » Sa 12. Jan 2019, 12:58

Mal vom derzeitigen EU-Embargo gegen Russland abgesehen, wäre dann künftig eine Izhmash Tigr nicht Kat.B?
Das System der Dragunov unterscheidet sich grundsätzlich von dem einer AK und sie sind gegenseitig nicht kompatibel. Dazu kommt noch, dass sie sowieso nur als Halbautomat existiert.
Oder hat da noch jemand Einwände?

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von yoda » Sa 12. Jan 2019, 13:44

gewo hat geschrieben:...muss im kleinsten schiessfaehigem zustand ueber 60cm lang sein...
Bezieht sich §17 Abs. 1 Punkt 11 nicht nur auf Waffen mit Gesamtlänge über 60cm die ohne Werkzeug auf unter 60cm verkürzt werden können ? Oder gibt es da andere Regelungen hinsichtlich der Gesamtlänge ? So wie ich das verstehe wären kürzere Halbautomaten grundsätzlich schon legal, wenn man sie nicht länger machen könnte.

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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von AUG-andy » Sa 12. Jan 2019, 13:47

Mein Favorit wäre zum AUG noch ein Mini14 von Ruger .
Mal abwarten, einige Magazine kaufen ( kosten eh an Schas :lol: )
und hoffen auf die Freigabe.
Schon zwei Kisten mit diversen Magazinen für die wichtigsten HA angesammelt.
MfG
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Beitrag von gewo » Sa 12. Jan 2019, 14:04

yoda hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...muss im kleinsten schiessfaehigem zustand ueber 60cm lang sein...
Bezieht sich §17 Abs. 1 Punkt 11 nicht nur auf Waffen mit Gesamtlänge über 60cm die ohne Werkzeug auf unter 60cm verkürzt werden können ? Oder gibt es da andere Regelungen hinsichtlich der Gesamtlänge ? So wie ich das verstehe wären kürzere Halbautomaten grundsätzlich schon legal, wenn man sie nicht länger machen könnte.


so wie ich das auf roadshow verstanden habe wird die oesterreichische einstufungspraxis genauso weitergehn wie zwischen 1996 und 2012

war auch garned sooooooo uebel

halt ab jetzt nur mehr oeffentlich und ohne die verzoegerunstaktik von frueher
das bmlvs ist ( ausser bei der einfuhr) komplett raus

aber die alten paradigmen des amtssachverstaendigen gelten weiter

waffe die zum schultergestuetzten abfeuern geeignet erscheint -> langwaffe
waffe die den magazinschacht nicht IM griffstueck hat –> langwaffe
und da kommts dann drauf an dass ÜBER 60cm minimum

den kleinkram wie
zweibein
vorderschaftgriff
bajonetwarze
muendungsfeuerdaempfer
entsorgen sie hoffentlich am misthaufen der geschichte und die spuelen in zukunft keine rolle mehr

wechselseitige kompatibilitaet mit militaerischem kram bleibt auch ein thema offenbar
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