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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 10:46
von Black_Knight
gab es nicht mal von der fn die fn PS 90 :)

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 10:55
von Black_Knight
Mjoelnir hat geschrieben:Wie weiss eigentlich der Händler, dass man Sportschütze ist und Hi-Caps kaufen darf oder nicht?
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.


wird interresent wie das mit den 12 Monaten gelöst wird, es heisst ja das man in einem jahr durschnittlich 12 mal trainiert haben muss, von wo an weggemessen ?
zb ich habe von jänner 2018 bis jänner 2019 30 mal trainiert = ist erfüllt, wenn das ganze aber jan bis mai war und ich im Juni 2019 was kaufen mag geht's nicht mehr, wie weiss das der Händler ?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:04
von Musashi
Endlich Qualitäts-Ars von Daniel Defense, BCM, Knights. Aber das glaub ich erst wenn sie in den Schaufenstern liegen. (tun sie in Deutschland ja schon)

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:08
von Stickhead
Bitte denkts auch an AWN, die hier mitlesen könnten.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:15
von Bell
Mjoelnir hat geschrieben:Wie weiss eigentlich der Händler, dass man Sportschütze ist und Hi-Caps kaufen darf oder nicht?
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.

vermutlich wird das DEINE sache sein, ob DU dich strafbar machst oder nicht.
wie mit katD altbestand: registrierst du nach, passts, machst du es nicht -> strafbar.

darfst du hicaps besitzen und kaufst welche, passts, darfst DU sie nicht besitzen -> bist DU strafbar.

my2ct

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:26
von Mjoelnir
Bell hat geschrieben:
Mjoelnir hat geschrieben:Wie weiss eigentlich der Händler, dass man Sportschütze ist und Hi-Caps kaufen darf oder nicht?
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.


vermutlich wird das DEINE sache sein, ob DU dich strafbar machst oder nicht.
wie mit katD altbestand: registrierst du nach, passts, machst du es nicht -> strafbar.

darfst du hicaps besitzen und kaufst welche, passts, darfst DU sie nicht besitzen -> bist DU strafbar.

my2ct


Genau das halte ich für Bullshit, dann wäre das ganze Gesetz sinnlos.
Oh wait..

Wie gesagt, je mehr man sich damit auseinandersetzt, desto komplizierter wird es.
Ich will gar nicht wissen, wieviele LWB sich unwissentlich in die Illegalität begeben, weil sie nicht Bescheid wissen, falsch beraten wurden oder sich nicht mehr auskennen.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:34
von Bell
Mjoelnir hat geschrieben:Ich will gar nicht wissen, wieviele LWB sich unwissentlich in die Illegalität begeben, weil sie nicht Bescheid wissen, falsch beraten wurden oder sich nicht mehr auskennen.

Ich selbst habe erst letztes Jahr zwei KatC-Besitzer drauf aufmerksam gemacht, dass sie ihre Büchsen "nach 2014" registrieren müssen.
"Die is seit 20 Joa registriert!"... aber halt nicht im neuen ZWR. "Bevor die Behörde davon Kenntnis erlangt" haben sie die erneute Registrierung dann dürchgeführt und es ist wieder alles OK.
Ich WEISS es genauso wenig wie alle anderen, aber es könnte ja sein, dass es auf ein "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" rausläuft. :think:

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:44
von Robiwan
Mjoelnir hat geschrieben:Genau das halte ich für Bullshit, dann wäre das ganze Gesetz sinnlos.
Oh wait..

Wie gesagt, je mehr man sich damit auseinandersetzt, desto komplizierter wird es.
Ich will gar nicht wissen, wieviele LWB sich unwissentlich in die Illegalität begeben, weil sie nicht Bescheid wissen, falsch beraten wurden oder sich nicht mehr auskennen.


Seit wann gilt Unwissenheit als Ausrede? Und wer sich von einem Nicht-Juristen rechtlich beraten lässt ist auch selber schuld. Gerade wir LWB reden immer von Freiheiten. Dazu muss man sich halt auch seiner Pflichten bewusst sein (Wissen ist eine Holschuld!).

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:46
von Mjoelnir
Du hast ned mal ansatzweise das Problem erkannt.

Wenn es nur auf Unwissenheit rausrennt, dürfte der Händler mich auch nicht nach einem Vereinsausweis bei TMHS oder nach der WBK bei VM Munition fragen.
Wenn mir der gewo a 30er Magazin verkauft, ohne dass ich das haben darf, wird auch er a Problem bekommen.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:48
von rupi
Mjoelnir hat geschrieben:Wie weiss eigentlich der Händler, dass man Sportschütze ist und Hi-Caps kaufen darf oder nicht?
Stellt mir der Staat dafür eine Lizenz aus, die ich extra bezahlen muss?
Der Vereinsausweis wird ja wohl kaum genügen.

ich vermute es muss jeder für den Eintrag eine neue WBK pecken wos dann hinten draufsteht

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 11:52
von Mjoelnir
Genau so wird das kommen...
Und dann haben wir das nächste Problem: Wenn man 12x "trainieren" und 3 Bewerbe schiessen muss, um seine 30er kaufen zu können - ab wann gilt das dann - 1.1.2020 für 2019 rückwirkend?
Was is wenn ich für 2018 nichts nachweisen kann weil man kein Schiessbuch führt - warte ich dann auch bis 2020, weil man sonst 2019 "nicht Sportschütze" ist und alles auf Kat A geschoben bekommt und dann 2020 nocheinmal pecken darf, um Sportschütze sein zu dürfen?

Und um beim Thema zu bleiben - wenn es so ist, muss man dann 1 Jahr warten, wenn man auf seinen neuen HA den man 2019 gekauft hat, daheim sein 30er stecken darf, weil man ja vor dem Gesetz noch gar nicht Sportschütze ist? :lol:

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 13:30
von eXistenZ
brausi hat geschrieben:
eXistenZ hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:Wozu sollen sie im Gesetz stehen? Ist nicht notwendig. Die fassen nach dem Umbau nicht mehr als 10 Schuß oder eben die Anzahl auf das sie verstiftet sind. Ist dann ein Magazin das nicht mehr als 10 Schuß faßt. Aus. Ende. Faßt technisch einfach nicht mehr. Ist nur länger. Das kann man mit jedem surplus Magazin machen.

Kann man auch leicht wieder rückgängig machen, eben weil es technisch immer noch ein 30 Schuss Mag ist
Hier wird gezeigt wie: https://www.youtube.com/watch?v=0ClxpR8Igg4
Bitte nicht falsch verstehen, ich hoffe das man so etwas wie 10/30 haben darf, aber sicher bin ich mir nicht.

Kann man rückgängig machen aber dann ist es ein Magazin das mehr als 10 Schuß faßt. Verstiftet und ohne mit Werkzeug daran herumzumanipulieren ist es das eben nicht. Wir werden sehen.

Zur Not gibt es auch Mags die ein riser-system verwenden und keinen 30 Schuss spring verbaut haben.
Klar, wäre es besser wenn normale 10/30 Mags problemlos wären. Aber für den Fall das es nicht so ist, gibt es auch eine Alternative:
https://hexmag.com/10-round-magazines

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 13:38
von burggraben
rupi hat geschrieben:ich vermute es muss jeder für den Eintrag eine neue WBK pecken wos dann hinten draufsteht

Aber dann wärs ja ein generelle Erlaubnis alle Typen von HiCap Mags zu kaufen. Für Sportschützen nach Definition die alle Arten von HiCap Magazinen kaufen dürfen, würde das funktionieren, aber was ist mit Leuten die eine KatA und passende Magazine haben und daher zum Nachkauf von zB kaputtgewordenen Magazinen berechtigt sind? Für die müßte dann auf den Karten stehen dass es eine Kat A aufgrund großen Magazine ist, weil eine Waffe die aufgrund anderer Merkmale Kat A ist würde wiederum nicht zum Magazinkauf berechtigen. Unglaublich was diese unnötige Magazingeschichte doch für einen komplizierten, bürokratischen Verwaltungsaufwand auslöst.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 14:50
von mspaetauf
Geh bitte habts a bissl Vertrauen in unsere Politik. Das wird ganz sicher so umgesetzt, dass es da so gut wie keine Missverständnisse gibt und alles für den Bürger leicht und kostenfrei durchzuführen ist!

Wait, what?!

:at2:

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 15:54
von John Connor
burggraben hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:(..)Für Sportschützen nach Definition die alle Arten von HiCap Magazinen kaufen dürfen, würde das funktionieren, aber was ist mit Leuten die eine KatA und passende Magazine haben und daher zum Nachkauf von zB kaputtgewordenen Magazinen berechtigt sind? Für die müßte dann auf den Karten stehen dass es eine Kat A aufgrund großen Magazine ist,(...)


Genauso wird es auch kommen! Ich kann daher jedem raten zum Stichtag einen HA zu besitzen und zumindest ein passendes Magazin. Dann bekommst ein KAT A Altbestand Dokument.

Weiters alle Magazine für die Du jemals einen HA anschaffen willst. AUG, Ar in 223 und 300 blk, auch AK !!!! Kannst Mags jetzt legal kaufen.

Den HA kannst in Zukunft beliebig mit dem KAT A Dokument verkaufen und einen anderen kaufen. Magazine wirst damit aber nicht kaufen können. Auch nicht wenn welche kaputtgegangen sind.