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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 18:15
von gewo
Fr4gg3l hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 18:11
woolf hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 11:51
Letzte Info auf der Roadshow war in etwa:
wie Gewo schon gesagt hat: keine Kompatibilität mit Teilen aus VA, sonst weiterhin Abänderungen seitens des BMI gefordert.

Bei HA, bei denen es aber von Haus aus keine Kompatibilität gibt, sieht man keinen Grund sie als was anderes als B anzusehen, d.h. eine Einstufung nicht prinzipiell obligat. Letztlich hängt es vom Händler ab ob er mutig ist und einfach als Kat. B verkauft, vorher anfragt und erst im Falle eines positiven Bescheides verkauft, oder sich nicht traut und nicht verkauft.

Weitere Details zur HA-Thematik sind für Herbst geplant.
Interpretiere ich deinen Post dann richtig, dass auch bereits als KM eingestufte HA wie z.B. eine SKS ab Dezember als B erhätlich sein könnten (mit dem "kleinen" Magazin)?
wenn das in der luft haengend kompatibilitaetsthema abgeklaert ist .... warum nicht?

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 19:59
von HS911
woolf hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 11:51
Letzte Info auf der Roadshow war in etwa:
wie Gewo schon gesagt hat: keine Kompatibilität mit Teilen aus VA, sonst weiterhin Abänderungen seitens des BMI gefordert.

Bei HA, bei denen es aber von Haus aus keine Kompatibilität gibt, sieht man keinen Grund sie als was anderes als B anzusehen, d.h. eine Einstufung nicht prinzipiell obligat. Letztlich hängt es vom Händler ab ob er mutig ist und einfach als Kat. B verkauft, vorher anfragt und erst im Falle eines positiven Bescheides verkauft, oder sich nicht traut und nicht verkauft.

Weitere Details zur HA-Thematik sind für Herbst geplant.
wobei das einer Rechtsmeinung des BMIs entspricht, was nicht umbedingt heißen muss, dass das so richtig ist. Rechtssicherheit gibt es diesbezüglich vermutlich nur wenn ein Gericht klärt, was man unter "Läufe, Verschlüsse [...] für Kriegsmaterial" verstehen darf.

Schlussfolgerungen für die Praxis:
- für rein zivile Konstruktionen (ohne vollautomatische Verwandschaft) dürfte keine Zuordnung notwendig sein.
- für Halbautomaten, die VA-'Verwandschaft' haben (z.b. AR oder AK-Derivate), wirds sehr schlau sein, beim BMI eine Zuordnung zu beantragen. Anderenfalls begibt man sich wohl auf sehr dünnes Eis.
- Falls dann der Halbautomat der Kat. A zugeordnet wird, dann kann man entsprechende 'Österreich'-Abänderungen machen und neu beantragen ODER beeinspruchen und von Gericht die Kompatibilitätsfrage klären lassen. Letzteres empfiehlt sich wohl nur, wenn man einen guten Anwalt hat, der mit dem Thema vertraut ist.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 22. Jan 2019, 20:00
von Muninn
LordHelmchen hat geschrieben:
So 20. Jan 2019, 22:05
Sorry für OffTopic. Aber muss man das mit den Ak's verstehen?
Wär bei, eventueller, Flut an zugelassenen HA's wirklich das letzte auf MEINER Liste.
Muss ich jetzt auch nicht verstehen, oder?
Jeder kann sich kaufen was er will und für richtig hält. Egal ob jemand meint der HA wäre besser als jener HA.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 23. Jan 2019, 16:34
von Promo
HS911 hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 19:59
Falls dann der Halbautomat der Kat. A zugeordnet wird, dann kann man entsprechende 'Österreich'-Abänderungen machen und neu beantragen ODER beeinspruchen und von Gericht die Kompatibilitätsfrage klären lassen.
Absurd, aber nachdem es heißt, dass ein Umbau in eine andere Kategorie nicht möglich ist, sollte eine Österreich-Abänderung mE zukünftig nicht mehr möglich sein.
BigBen hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 16:13
gewo hat geschrieben:
Di 22. Jan 2019, 15:30
laut dem was mir gesagt wurde konnte man diese einschraenkung noch nie dem gesetz entnehmen sondern ist es eine schluessfolgerung aus der KMV die seit jahrzehnten in oesterreich in dieser form - ohne das es irgendwo in einem gesetz stehen muesste - in geltung und durch die laiufende judikatur bestaetigt ist
jene bestimmungen die basis fuer diese judikatur waren (die KMV) sind nicht geaendert worden. daher auch keine aenderung in der vorgangsweise diesbezueglich
Die Judikator musste ja die KMV behelfsmäßig zur Hilfe ziehen weil nicht klar geregelt war was Sport/Jagdwaffen bzw. Kat. B Waffen sind. Das steht jetzt aber im Waffengesetz, also würde die Judikator die KMV nicht mehr benötigen...zumindest theoretisch, aber die Gewohnheit ist ein Hund.
Genau das wäre jetzt geändert. Für das Gericht ist es irrelevant, ob ein halbautomatisches Gewehr oder Karabiner KM ist oder nicht, da laut § 5 Abs. 1 Z. 2 es sich dabei nicht mehr um KM iSd WaffG handelt und somit als Waffe der Kategorie B anzusehen sind (§ 19 Abs. 1 lautet ja "Schusswaffen der Kategorie B sind [..] halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial sind"). Ich habe daher nach wie vor keine Erklärung, worin sich die Rechtsansicht des BMI begründet. In Verbindung mit meinem Zitat oben sehe ich auch gar nicht mehr die Möglichkeit für Österreich-Umbauten, weil von Kat.A nach Kat.B ja nicht geht.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Mi 23. Jan 2019, 23:22
von Promo
woolf hat geschrieben:
Mi 23. Jan 2019, 22:21
Rechtsgrundlage für diese Rechtsmeinung fehlt mir auch.
§ 2 Abs. 4 WaffG.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 17:02
von Coolhand1980
Das Problem ist, dass zwar die Waffe nach dem WaffG vielleicht legal wäre, aber wenn man sie zerlegt, könnte der Verschluss oder der Lauf von der KMV betroffen sein. Das wäre natürlich ein unhaltbarer Zustand.
Dass die KMV einfach in Zukunft ignoriert werden kann, darf bezweifelt werden.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 11:30
von FeuerTeufel
gewo hat geschrieben:
Fr 11. Jan 2019, 11:21
Eventuell auch interessant:

Falsche Informationen kursieren hinsichtlich der Kategorisierung bzw. Zuordnung.
Beachte: Diese Regelungen treten erst mit 14.12.2019 in Kraft.

Beispiele zukünftiger Zuordnung:
Halbautomatische Schusswaffe ohne Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit kleinem Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit eingebauten oder angestecktem großen Magazin -> § 17 WaffG (Kategorie A)
Halbautomatische Schusswaffe zu einer Salutwaffe -> keine Veränderung der Kategorie
Halbautomatische Schusswaffe zu einer ursprünglichen vollautomatischen Schusswaffe -> Kriegsmaterial
Halbautomatische Schusswaffe mit Teilen von Kriegsmaterial -> Kriegsmaterial
Das heißt dann wenn ich mir jetzt einen HA hole darf ich auch noch die 30 Schuss Magazine kaufen und verwenden? :think:

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Di 5. Mär 2019, 12:02
von gewo
FeuerTeufel hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 11:30
gewo hat geschrieben:
Fr 11. Jan 2019, 11:21
Eventuell auch interessant:

Falsche Informationen kursieren hinsichtlich der Kategorisierung bzw. Zuordnung.
Beachte: Diese Regelungen treten erst mit 14.12.2019 in Kraft.

Beispiele zukünftiger Zuordnung:
Halbautomatische Schusswaffe ohne Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit kleinem Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit eingebauten oder angestecktem großen Magazin -> § 17 WaffG (Kategorie A)
Halbautomatische Schusswaffe zu einer Salutwaffe -> keine Veränderung der Kategorie
Halbautomatische Schusswaffe zu einer ursprünglichen vollautomatischen Schusswaffe -> Kriegsmaterial
Halbautomatische Schusswaffe mit Teilen von Kriegsmaterial -> Kriegsmaterial
Das heißt dann wenn ich mir jetzt einen HA hole darf ich auch noch die 30 Schuss Magazine kaufen und verwenden? :think:
ja logisch
der stichtag ist der 13.12.2019

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 07:55
von Huck_Finn
Muninn hat geschrieben:
Sa 19. Jan 2019, 23:45
Also bei mir würde ... die Scorpion Evo 3 S1 ganz oben auf der Wunschliste stehen. ;)
Gesamtlänge über 60cm und entwickelt als Semi-Auto. Puhh, ich seh schon den Kardiologen die Hände über dem Kopf zusammenschlagen bei den Gedanken an die Evo. Wurscht, man lebt nur 1x, daher - Wann kann ich anzahlen kommen Gewo? :)

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 08:27
von Huck_Finn
hat geschrieben:Das heißt dann wenn ich mir jetzt einen HA hole darf ich auch noch die 30 Schuss Magazine kaufen und verwenden? :think:


Nach Rechtsinfo reicht es für Altbestand zum Besitzen und Verwenden wenn du bis zum Stichtag ein >10 Schuss Magazin für eine Selbstladelangwaffe oder >20 für Pistole gekauft hast. Kategorie C ist davon nicht betroffen. Wie das allerdings mit einem Magazin, das an ein AR und an einen Reptierer passt gehandhabt wird, wissen im Moment nicht einmal die Behörden.

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 08:58
von Lexman1
Zum Glück habe ich genug Mags für meine PAR gekauft, fehlt nur noch mein M4 ;)

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?

Verfasst: Do 7. Mär 2019, 10:01
von Maddin
gewo hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 12:02
FeuerTeufel hat geschrieben:
Di 5. Mär 2019, 11:30
gewo hat geschrieben:
Fr 11. Jan 2019, 11:21
Eventuell auch interessant:

Falsche Informationen kursieren hinsichtlich der Kategorisierung bzw. Zuordnung.
Beachte: Diese Regelungen treten erst mit 14.12.2019 in Kraft.

Beispiele zukünftiger Zuordnung:
Halbautomatische Schusswaffe ohne Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit kleinem Magazin -> Kategorie B
Halbautomatische Schusswaffe mit eingebauten oder angestecktem großen Magazin -> § 17 WaffG (Kategorie A)
Halbautomatische Schusswaffe zu einer Salutwaffe -> keine Veränderung der Kategorie
Halbautomatische Schusswaffe zu einer ursprünglichen vollautomatischen Schusswaffe -> Kriegsmaterial
Halbautomatische Schusswaffe mit Teilen von Kriegsmaterial -> Kriegsmaterial
Das heißt dann wenn ich mir jetzt einen HA hole darf ich auch noch die 30 Schuss Magazine kaufen und verwenden? :think:
ja logisch
der stichtag ist der 13.12.2019
Weil das in den Verband Nachrichten falsch drin stand.

Da stand bei einer Bildunterschrift sowas drin wie: "Das SIG ist mit eingesetztem Magazin ab 1.1.2019 Kat. A".

Die Verband hat das aber kurz darauf richtig gestellt, kam vielleicht nicht bei allen an ?