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Nachfolger des §23 2b

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Spiky
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von Spiky » Sa 13. Okt 2018, 15:15

mastercrash hat geschrieben:Eigentlich doch nur, dass die erste Erweiterung ohne besondere Rechtfertigung dann von 2 auf 5 geht (23/2) statt wie bisher von 2 auf 4 und dass nach 23/2b nach 5 Waffen nicht Schluss ist sondern "erst" bei 10 (nach 20 Jahren WBK-Inhaberhschaft).
Andere Erweiterungen mit Bewerben dürften sich nicht ändern...

Danke für die Info
Nachdem ich gestern die Benachrichtigung bekommen habe für die Erweiterung zu bezahlen, werde ich am Mo auf's Referat gehen und den Antrag zurückziehen bzw. bis Jän. ruhend zu stellen (schau ma mal was möglich ist...).

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Jo_Kux
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von Jo_Kux » Mo 15. Okt 2018, 15:01

75th hat geschrieben:Das Problem mit der Schikane existiert ja in unserem Verein nicht aber 100 Mitglieder erreichen wir halt auch nicht - abgesehen davon das die Stände dann kaum mehr verfügbar wären.

Na dann hält man etwas den Kopf schief und startet eine Aktion für "NonShootingMembers" nur um die 100 voll zu bekommen.
Ich bin sicher hier finden sich genug Leute, die da beitreten um die Hürde zu überwinden
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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