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Nachfolger des §23 2b

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jo_Kux
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von Jo_Kux » Do 11. Okt 2018, 10:53

Bourne hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Ich schreibs halt wieder mal so wie ich mes mir denke.

WO ist das Problem mit Vereinsmitgliedschaften? Ich muss doch im Verein nicht tätig sein?
Na dann bin ich halt am Papier Mitglied.... na und?
Wir geben im Jahr sehr viel Geld für unser hobby aus und dann bricht die Welt wegen 35€ Mitgliedsgebühr zusammen?
Ich brauch die Vereinsmeiererei auch nicht, aber wer zwingt mich denn dabei mit zu machen?

Was ist, wenn der Verein aber 200 € Mitgliedsbeitrag verlangt, von Dir erwartet, dass Du regelmäßig trainierst und gerne hätte, dass Du bei Veranstaltungen mithilfst? Das bei zwei Vereinen zu machen, dafür hat halt nicht jeder die Zeit ...

Dann wirst eben mitglied in einem Verein, der das nicht fordert.
Sollte es solche Vereine nicht geben, dann wird früher oder später jemand auf die Idee kommen, so einen Verein am Norpol zu gründen und der wird alle pseudo mMtglieder zusammenfassen.
Bewerbe schiessen wird man auf Ständen verteilt irgendwo im Land.
Wo ist das Problem?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Bourne
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von Bourne » Do 11. Okt 2018, 10:56

Jo_Kux hat geschrieben:
Bourne hat geschrieben:
Jo_Kux hat geschrieben:Ich schreibs halt wieder mal so wie ich mes mir denke.

WO ist das Problem mit Vereinsmitgliedschaften? Ich muss doch im Verein nicht tätig sein?
Na dann bin ich halt am Papier Mitglied.... na und?
Wir geben im Jahr sehr viel Geld für unser hobby aus und dann bricht die Welt wegen 35€ Mitgliedsgebühr zusammen?
Ich brauch die Vereinsmeiererei auch nicht, aber wer zwingt mich denn dabei mit zu machen?

Was ist, wenn der Verein aber 200 € Mitgliedsbeitrag verlangt, von Dir erwartet, dass Du regelmäßig trainierst und gerne hätte, dass Du bei Veranstaltungen mithilfst? Das bei zwei Vereinen zu machen, dafür hat halt nicht jeder die Zeit ...

Dann wirst eben mitglied in einem Verein, der das nicht fordert.
Sollte es solche Vereine nicht geben, dann wird früher oder später jemand auf die Idee kommen, so einen Verein am Norpol zu gründen und der wird alle pseudo mMtglieder zusammenfassen.
Bewerbe schiessen wird man auf Ständen verteilt irgendwo im Land.
Wo ist das Problem?

Wenn es solche Vereine gibt und das funktioniert, dann sehe ich kein Problem.
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von cas81 » Do 11. Okt 2018, 11:15

Jo_Kux hat geschrieben:Wo ist das Problem?

Das Problem ist ja zunächst, dass nicht jeder Verein gilt. Zudem kommt eine mangelhafte Definition hinzu, welche Raum für Interpretationen zulässt. Zuletzt ist bei vielen Vereinen ein Aufnahmestopp zu beobachten. So wie es momentan formuliert ist und sofern es nach Punkt und Strich ausgelegt wird, wird die dem 11b (2) genügende Vereinslandschaft extrem ausgedünnt. Ergo: wenige Möglichkeiten und innerhalb der dennoch bestehenden Möglichkeiten zusätzliche Erschwernisse, ggf sogar faktische Unmöglichkeit. Grundsätzlich können auch Begutachter, Gesetzgeber, etc dem Irrtum unterliegen, dass es "eh eindeutig dasteht", weil auch sie quasi betriebsblind sein können, wenn sie es zig mal gemeinsam durchgekaut haben. Wenn sich nun die Stellungnahmen häufen, die einen gemeinsamen Nenner haben, dann fällt die ein oder andere Ungereimtheit schon auf und je nach dem Willen der Zuständigkeiten, kann dieser der Feinschliff verpasst werden. Bspw bei den bundesländerübergreifenden Bewerben, wo nicht klar ist, ob das nun eine ÖSM sein muss oder ein einfacher Umlaufbewerb sein kann (ha-ha). Oder wie diese 100 Mitglieder nun gerechnet werden. Was fällt unter "Training". Usw. Alles unter dem Gesichtspunkt des Golden Plating, welches eindeutig vorliegt.
Zuletzt geändert von cas81 am Do 11. Okt 2018, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von Glock1768 » Do 11. Okt 2018, 11:15

@bourne: Aber wozu ... Gesetze sollten in dem Fall für Sicherheit sorgen und nicht die Sportler verarschen

Es gibt hier aber keinen Sicherheitsgewinn
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Bourne
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von Bourne » Do 11. Okt 2018, 11:25

Glock1768 hat geschrieben:@bourne: Aber wozu ... Gesetze sollten in dem Fall für Sicherheit sorgen und nicht die Sportler verarschen

Es gibt hier aber keinen Sicherheitsgewinn

Ich finde die Definition des Sportschützen bzw. Schießsportvereins auch übertrieben und hoffe, dass das noch zu unseren Gunsten geändert wird. Sollte es aber so bleiben, wäre es gut, wenn es solche Lösungen gibt.
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von karl255 » Do 11. Okt 2018, 11:51

.. das mit den Vereinen ist doch meist eh kein Problem,
alleine wenn ich denke dass in Wien Süd, mind. 2 Vereine sind die ja eigentlich kein Verein sondern eher das ganze als
Gewerbe betreiben, da gibts auch kein max. Mitgliederzahl, etc.
So etwas findet sich sicher auch an anderen Orten in AT.

John Connor
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von John Connor » Do 11. Okt 2018, 13:26

gewo hat geschrieben:
mastercrash hat geschrieben:Eigentlich doch nur, dass die erste Erweiterung ohne besondere Rechtfertigung dann von 2 auf 5 geht (23/2) statt wie bisher von 2 auf 4 und dass nach 23/2b nach 5 Waffen nicht Schluss ist sondern "erst" bei 10 (nach 20 Jahren WBK-Inhaberhschaft).
Andere Erweiterungen mit Bewerben dürften sich nicht ändern...


ob die verwaltungspraxis dann noch weiter nach par 23 erweitert ist die frage

und nach neu brauchst ja ab fuenf stueck bis 10 stk bei par 23.2b eine rechtfertigung
und wenn die rechtfertigung schiessport ist dann ist die frage welche definition?
die neu+++ ?

dann viel erfolg

Nein brauchst nicht.

Der Übersichtlichkeit halber mal:

Anfang: 2 Plätze Rechtsanspruch ohne Begründung (das ist auch neu, wenn auch Praxis)

nach 5 Jahren: auf 5 Plätze, wennst das so beantragst (Rechtsanspruch ohne Begründung , auch neu)

Dann alle 5 Jahre wenn Du in einem xbeliebigen !! Verein mit Vereinszweck Schießsport bist 2 weitere B Plätze bis Du bei 10 angelangt bist.

Alternativ: was du brauchst und mit Listen Trainings mit Fremdwaffen etc. glaubhaft machen kannst (wie bisher)

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DerSchwede
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von DerSchwede » Do 11. Okt 2018, 17:15

Ich hab die WBK jetzt seit ca 7 Jahren ohne bisher erweitert zu haben.
Ich wollte nach 23b erweitern , aber die Dame in Wien hat mich davon abgehalten mit der Begründung (zu wenige Listen...) jetzt hab ich ein paar Bewerbe geschossen und wollte gerade erweitern gehen, da kam die Novelle

Jetzt würde ich bis zum 01.01. warten gleich auf 5 gehen (und die listen wegwerfen)

Frage - ist die nächste Erweiterung dann +5 Jahre also 2024 (+2) oder nach 3 Jahren (weil ich dann die WBK 10 Jahre lang hab)
"Ich sehe die Pistole ist als eine bequem zu führende Notlösung, bis wieder ein Gewehr zur Verfügung steht. " Jeff Cooper

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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von mastercrash » Do 11. Okt 2018, 17:26

DerSchwede hat geschrieben:Frage - ist die nächste Erweiterung dann +5 Jahre also 2024 (+2) oder nach 3 Jahren (weil ich dann die WBK 10 Jahre lang hab)

Einfach im Gesetz lesen: Wenn seit der letzten Festsetzung der Stückzahl mindestens 5 Jahre vergangen sind. Es gilt also nicht wie lange die WBK hast, sondern immer der Zeitpunkt der letzten Erweiterung...
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von cipher » Do 11. Okt 2018, 22:36

karl255 hat geschrieben:alleine wenn ich denke dass in Wien Süd, mind. 2 Vereine sind die ja eigentlich kein Verein sondern eher das ganze als
Gewerbe betreiben, da gibts auch kein max. Mitgliederzahl, etc.


Welche No-Limit-Vereine meinst du?

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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von karl255 » Fr 12. Okt 2018, 08:53

cipher hat geschrieben:
karl255 hat geschrieben:alleine wenn ich denke dass in Wien Süd, mind. 2 Vereine sind die ja eigentlich kein Verein sondern eher das ganze als
Gewerbe betreiben, da gibts auch kein max. Mitgliederzahl, etc.


Welche No-Limit-Vereine meinst du?


Verene die quasi gewerblich betrieben werden.
zb ASL, Mannlicher

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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von 75th » Fr 12. Okt 2018, 09:48

Jo_Kux hat geschrieben:Ich schreibs halt wieder mal so wie ich mes mir denke.

WO ist das Problem mit Vereinsmitgliedschaften? Ich muss doch im Verein nicht tätig sein?
Na dann bin ich halt am Papier Mitglied.... na und?
Wir geben im Jahr sehr viel Geld für unser hobby aus und dann bricht die Welt wegen 35€ Mitgliedsgebühr zusammen?
Ich brauch die Vereinsmeiererei auch nicht, aber wer zwingt mich denn dabei mit zu machen?

Leider gibt es Vereine die sich bemüßigt fühlen die Situation auszunützen! Und genau darin sehe ich das Problem mit der 100+ Definition.
Wenn man auch in dem Forum liest: „ja wir nehmen Leute auf aber so einfach ist das nicht. Komm vorbei und wir klären das“ dann weiß man ja schon was los ist. Kostenlose Putze (m/w) welche noch Mitgliedsbeitrag zahlt um irgendwann dann einmal einen Vereinsausweis zu erlangen.
Es gibt jetzt schon Vereine wo man glaubt in einer mil. Schießstätte zu sein wo kein einziger Schuss ohne Kommando des OSM gemacht werden darf. Da vergeht mir der Spaß am Hobby wenn ich zwischen den einzelnen Schüssen jeweils an Kaffee trinken kann.
Jetzt stellt euch mal vor es kommt so ein Type mit einem mill. HA vorbei! Das geht bei vielen gar nicht!
Nicht falsch verstehen – es geht nicht um Mitarbeit im Verein denn das gehört dazu. Es geht hier schlicht und einfach um zu erwartende Schikanen für neue Mitglieder!

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Jo_Kux
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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von Jo_Kux » Fr 12. Okt 2018, 09:53

75th hat geschrieben:Wenn man auch in dem Forum liest: „ja wir nehmen Leute auf aber so einfach ist das nicht. Komm vorbei und wir klären das“ dann weiß man ja schon was los ist. Kostenlose Putze (m/w) welche noch Mitgliedsbeitrag zahlt um irgendwann dann einmal einen Vereinsausweis zu erlangen.
Es gibt jetzt schon Vereine wo man glaubt in einer mil. Schießstätte zu sein wo kein einziger Schuss ohne Kommando des OSM gemacht werden darf. Da vergeht mir der Spaß am Hobby wenn ich zwischen den einzelnen Schüssen jeweils an Kaffee trinken kann.
Jetzt stellt euch mal vor es kommt so ein Type mit einem mill. HA vorbei! Das geht bei vielen gar nicht!
Nicht falsch verstehen – es geht nicht um Mitarbeit im Verein denn das gehört dazu. Es geht hier schlicht und einfach um zu erwartende Schikanen für neue Mitglieder!

Was hindert dich daran einen eigenen Verein zu gründen in dem solche Praktiken nicht herrschen?
Stand für eure Bewerbe mietet man an oder trifft andere Vereinbarungen mit den jeweiligen Ständen.
Einfach mal machen und nicht im Vorfeld aimmer alles zu Tode jammern...wie wäre das?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von 75th » Fr 12. Okt 2018, 11:13

Jo_Kux hat geschrieben:
75th hat geschrieben:Wenn man auch in dem Forum liest: „ja wir nehmen Leute auf aber so einfach ist das nicht. Komm vorbei und wir klären das“ dann weiß man ja schon was los ist. Kostenlose Putze (m/w) welche noch Mitgliedsbeitrag zahlt um irgendwann dann einmal einen Vereinsausweis zu erlangen.
Es gibt jetzt schon Vereine wo man glaubt in einer mil. Schießstätte zu sein wo kein einziger Schuss ohne Kommando des OSM gemacht werden darf. Da vergeht mir der Spaß am Hobby wenn ich zwischen den einzelnen Schüssen jeweils an Kaffee trinken kann.
Jetzt stellt euch mal vor es kommt so ein Type mit einem mill. HA vorbei! Das geht bei vielen gar nicht!
Nicht falsch verstehen – es geht nicht um Mitarbeit im Verein denn das gehört dazu. Es geht hier schlicht und einfach um zu erwartende Schikanen für neue Mitglieder!

Was hindert dich daran einen eigenen Verein zu gründen in dem solche Praktiken nicht herrschen?
Stand für eure Bewerbe mietet man an oder trifft andere Vereinbarungen mit den jeweiligen Ständen.
Einfach mal machen und nicht im Vorfeld aimmer alles zu Tode jammern...wie wäre das?

Ich weiß das es für Großstadtmenschen (incl. Speckgürtel) schwierig vorstellbar ist das im Umkreis von rund 50 km kein Stand mietbar ist - selbst vernünftige Vereine Mangelware sind.
Das Problem mit der Schikane existiert ja in unserem Verein nicht aber 100 Mitglieder erreichen wir halt auch nicht - abgesehen davon das die Stände dann kaum mehr verfügbar wären.

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Re: Nachfolger des §23 2b

Beitrag von FFWGK » Fr 12. Okt 2018, 11:52

Wo wäre das zB der Fall?
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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