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Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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HighPlainsDrifter
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von HighPlainsDrifter » Fr 12. Okt 2018, 11:31

Ok Danke! Hab den Unterschied nicht beachtet :x

Grerdinger
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von Grerdinger » Do 18. Okt 2018, 19:57

Und (man kann sich ja schon mal daran gewöhnen, weil kommen wird es ja): Zukünftig sowieso Kat. C, weil D existiert in Bälde nicht mehr :cry:
LG,


Andi

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Kirsi
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von Kirsi » Do 18. Okt 2018, 20:17

Wie sieht es eigentlich bei Kat. C Gewehren mit z.b. 25er Magazinen? Würde es zb. für meine RPR geben.

Ist dann mein Gewehr Kat. A oder gilt das nur bei HA bzw. Kat.B?

LG
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von eXistenZ » Do 18. Okt 2018, 20:37

Kirsi hat geschrieben:Wie sieht es eigentlich bei Kat. C Gewehren mit z.b. 25er Magazinen? Würde es zb. für meine RPR geben.

Ist dann mein Gewehr Kat. A oder gilt das nur bei HA bzw. Kat.B?

LG

Dein Gewehr bleibt Kat. C

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Radetz
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von Radetz » Fr 19. Okt 2018, 07:27

Angenommen: Hauptwaffe AR 15 in 223 wurde verkauft. Wechselsystem RRA in 9mm bleibt.
Wechselsystem rückt auf und belegt einen Platz. Wird das WS nebst Magazinen Kat A?

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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von m_a_d » So 21. Okt 2018, 17:38

Fallen SLFs mit großem Röhren-Magazin (zB Mag-Erweiterungen bei der 1301 womit im Mag inkl. der Erweiterungsröhre ja 11 oder mehr sein können) auch unter den Zwang zu KatA zu mutieren? Ich habe im §17 (1) 8 nichts gegenteiliges gefunden.
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von fast12 » So 21. Okt 2018, 17:58

Was blöd ist, ist dass UHR mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuß auch reinfallen.

Also wenn jemand so einen hat, dann muss er wohl JETZT entscheiden ob er ihn für immer besitzen möchte. (Falls jemand einen im Kaliber .357 loswerden möchte, bitte melden ;-))

EDIT: Kategorie A werden Sie wohl nicht. Sind ja keine HA. Obwohl - wenn das "Magazin" fixer Teil der Waffe ist, wird dann doch die ganze Waffe Kategorie A? - hmm... :think:

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JohnDoe88
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von JohnDoe88 » So 21. Okt 2018, 18:04

m_a_d hat geschrieben:Fallen SLFs mit großem Röhren-Magazin (zB Mag-Erweiterungen bei der 1301 womit im Mag inkl. der Erweiterungsröhre ja 11 oder mehr sein können) auch unter den Zwang zu KatA zu mutieren? Ich habe im §17 (1) 8 nichts gegenteiliges gefunden.



9+1 ist bei der 1301 competition


Wird nicht unterschieden zw. fixem und wechselbarem Magazin?
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von eXistenZ » So 21. Okt 2018, 19:30

JohnDoe88 hat geschrieben:9+1 ist bei der 1301 Competition

Wird nicht unterschieden zw. fixem und wechselbarem Magazin?

Nein, es steht "mit eingebautem oder eingesetztem Magazin" im Gesetzesentwurf.

Natürlich ist die Sache komplett durchdacht :roll:
denn in die zB. 1301 Competition können mehr als 10 Schuss geladen werden,
immerhin gibt es von Aguila 12ga Mini Shells https://www.aguilaammo.com/shotshell/
Komplett durchdachte Gesetzgebung. :roll:

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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von m_a_d » So 21. Okt 2018, 21:06

JohnDoe88 hat geschrieben:
m_a_d hat geschrieben:Fallen SLFs mit großem Röhren-Magazin (zB Mag-Erweiterungen bei der 1301 womit im Mag inkl. der Erweiterungsröhre ja 11 oder mehr sein können) auch unter den Zwang zu KatA zu mutieren? Ich habe im §17 (1) 8 nichts gegenteiliges gefunden.


9+1 ist bei der 1301 competition

Wird nicht unterschieden zw. fixem und wechselbarem Magazin?


Mit der einen oder anderen Erweiterungsröhre passen mehr als 10 rein! Zb Toni +6 oder +7 zur fixen Röhre, also um einiges mehr als das originale 9er. Daher meine Frage - aber ich fürchte es hat sich bestätigt, dass so ein kleines Röhrchen den Ausschlag gibt.
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von m_a_d » So 21. Okt 2018, 21:09

fast12 hat geschrieben:Was blöd ist, ist dass UHR mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuß auch reinfallen.

Also wenn jemand so einen hat, dann muss er wohl JETZT entscheiden ob er ihn für immer besitzen möchte. (Falls jemand einen im Kaliber .357 loswerden möchte, bitte melden ;-))

EDIT: Kategorie A werden Sie wohl nicht. Sind ja keine HA. Obwohl - wenn das "Magazin" fixer Teil der Waffe ist, wird dann doch die ganze Waffe Kategorie A? - hmm... :think:


UHRs sind nicht davon betroffen - es geht nur um Magazine für halbautomatische Waffen

Zitat Entwurfstext für § 17. (1)
"9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit
Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit
Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn
Patronen aufnehmen können;"
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von eXistenZ » So 21. Okt 2018, 21:25

m_a_d hat geschrieben:UHRs sind nicht davon betroffen - es geht nur um Magazine für halbautomatische Waffen

Die Repetierwaffen-Geschichte die in der EU-RL drinnen war, wurde nicht in den österreichischen Gesetzesentwurf übernommen.

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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von m_a_d » So 21. Okt 2018, 21:47

ich habe mich nur auf den aktuellen AT-Entwurf bezogen, die RL kenne ich nicht so im Detail
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von RcL » So 21. Okt 2018, 22:26

Es geht dabei nur um HA. Damit ist der UHR aus der Schusslinie.

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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von eXistenZ » So 21. Okt 2018, 22:31

Das war das was in der EU RL darüber drinnen stand. Im Ö-Gesetzesentwurf findet man davon nichts mehr.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb
oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B
entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung
erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an
halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden
kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen
aufnehmen kann,
es sei denn, der entsprechenden Person wurde eine Genehmigung gemäß
Artikel 6 oder eine Genehmigung, die gemäß Artikel 7 Absatz 4a bestätigt,
erneuert oder verlängert wurde, erteilt.

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