ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
usu792
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 222
Registriert: So 24. Jan 2016, 11:39

Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von usu792 » Do 11. Okt 2018, 21:21

Interessant wäre, wie man im Falle einer künftigen Kat A Waffe (weil phöses großes Magazin dazu) die Verwahrung bewerkstelligt...

Gelten die gleichen Vorschriften wie für Kat B? Prinzipiell ja schon, nur was ist wenn im Waffenschrank bisher die Waffen der Gemahlin auch drin waren (ist ja unter Eheleuten erlaubt)?
Die aber keine Genehmigung für selbige Kat A Waffe hat?

Beispiel: Meine Glock ist dann Kat A, die 1911er der Gattin Kat B...

LG!
Christoph

Benutzeravatar
burggraben
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1477
Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von burggraben » Do 11. Okt 2018, 21:34

Die Verwahrung der Magazine selbst stellt für mich das größere Problem dar.

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von Yukon » Do 11. Okt 2018, 21:56

burggraben hat geschrieben:Die Verwahrung der Magazine selbst stellt für mich das größere Problem dar.

Das würde mich auch vor ein Problem stellen, aaaaaber: laut §16 müssen "Schusswaffen und Munition" sicher verwahrt werden. Ein Magazin alleine (nicht an der Waffe), und sogar die zukünftig geächteteten Magazine iSd §17 Abs1 Z9 und Z10, sind weder Schusswaffen noch Munition. Sie werden zwar irgendwann einmal zu verbotenen Waffen, aber sie werden nicht zu Schusswaffen oder Munition.
Das wäre zumindest meine Rechtsansicht.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
burggraben
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1477
Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von burggraben » Do 11. Okt 2018, 22:23

Stimmt. Die Verwahrungpflicht ist eigentlich nirgendwo explizit festgeschrieben. Ich hatte angenommen dass sich die schlicht und einfach daraus ergeben wird, dass die besagten Magazine zu verbotenen "Waffen" (Zitat Gesetz) werden welche nur aufgrund einer Bewilligung besessen werden dürfen. Ich hab schon damit gerechnet das dann in einer Verordnung drin stehen wird das man dafür Sorge zu tragen hat dass niemand ohne die Ausnahmebewilligung Zugriff auf die Magazine hat. Falls das nicht kommen sollte stört es mich natürlich auch nicht.

Zum Problem im ersten Post: Keine Ahnung, aber jemandem mit einer reinen Kat B WBK wird man vermutlich ausserhalb eines behördlich gewilligten Schießstandes als Kat A Besitzer keinen Zugriff darauf geben können, also ich würde schätzen keine gemeinsame Verwahrung mehr wenn man auf der sicheren Seite sein will. Man kann seine Kat A ja auch nicht jemanden leihen der einen Kat B Platz frei hat.

eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von eXistenZ » Do 11. Okt 2018, 22:26

Yukon hat geschrieben:
burggraben hat geschrieben:Die Verwahrung der Magazine selbst stellt für mich das größere Problem dar.

Das würde mich auch vor ein Problem stellen, aaaaaber: laut §16 müssen "Schusswaffen und Munition" sicher verwahrt werden. Ein Magazin alleine (nicht an der Waffe), und sogar die zukünftig geächteteten Magazine iSd §17 Abs1 Z9 und Z10, sind weder Schusswaffen noch Munition. Sie werden zwar irgendwann einmal zu verbotenen Waffen, aber sie werden nicht zu Schusswaffen oder Munition.
Das wäre zumindest meine Rechtsansicht.

Ist beim Thema "sicherer Verwahrung" in der Durchführungsverordnung nicht mehrmals nur von "Waffen" die Rede?
Das ein Magazin, entgegen der Waffendefinition, auf einmal eine verbotene Waffe sein soll, ist naja :roll: :headslap:

Benutzeravatar
nerd
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 382
Registriert: Sa 16. Jan 2016, 21:32
Wohnort: Wien Umgebung

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von nerd » Do 11. Okt 2018, 22:41

Wird hier nicht einiges durcheinander gebracht?

Ein HA wird erst durch den Besitz (!) von Hi Cap Mags zu Kat A. Wo steht geschrieben, dass Magazine selbst Kat A werden? Oder habe ich das falsch verstanden oder überlesen? Mags bleiben Mags - und werden nicht zu Waffen. Oder?

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von Yukon » Do 11. Okt 2018, 22:53

eXistenZ hat geschrieben:Ist beim Thema "sicherer Verwahrung" in der Durchführungsverordnung nicht mehrmals nur von "Waffen" die Rede?
Das ein Magazin, entgegen der Waffendefinition, auf einmal eine verbotene Waffe sein soll, ist naja :roll: :headslap:

Da hast recht, in der 2. WaffV §3 Abs.2 ist lediglich von "Waffen" die Rede...darüber muss ich nocheinmal nachdenken.

Und bei Deinem zweiten Punkt gebe ich Dir uneingeschränkt recht, denn laut §1 WaffG ist ja eine "Waffe ein Gegenstand, der seinem Wesen nach dazu bestimmt ist die Angriffs-/Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen oder bei Jagd/Schießsport damit Schüsse abzugeben."
Mit einem 30er Magazin alleine kann ich niemandes Angriffs-/Abwehrfähigkeit herabzusetzen, noch kann ich mit einem 30er Magazin alleine Schüsse abgeben, insofern erscheint es mir mehr als fraglich, ob ein Magazin die Definition des Begriffs "Waffe" iSd §1 WaffG erfüllen kann, da das 30er Magazin seinem Wesen nach nicht dazu geeignet ist. Aber das wäre dann schon seit Jahrzehnten bei Gewehrscheinwerfern und Schalldämpfern ebenso der Fall, weder mit einem Gewehrscheinwerfer alleine, noch mit einem Schalli alleine können Schüsse abgegeben werden oder die Angriffs-/Abwehrfähigkeit herabgesetzt werden.
Wenn diese Gegenstände nicht die Definition des Begriffes "Waffe" erfüllen, dann frag ich mich, wie sie zu "verbotenen Waffen" erklärt werden können.

Sehr strange das Ganze, aber ich bin auch schon todmüde....
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von Yukon » Do 11. Okt 2018, 23:16

Um einen Vergleich zum Thema "Auto" herzustellen:

Das Kraftfahrgesetz definiert ein Kraftfahrzeug als "ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist".
Und jetzt stellen wir uns vor, dass das KFG ebenso wie das WaffG einen §17 beinhaltet, der "verbotene Kraftfahrzeuge" definiert. Stellen wir uns vor, dass in diesem §17 folgende Kraftfahrzeuge verboten werden:
Ziffer 1: Kraftfahrzeuge die andere Gegenstände vortäuschen
Ziffer 2: Kraftfahrzeuge die ohne Werkzeuge verkleinert werden können
.
.
.
Ziffer 9: Wunderbäume
Ziffer 10: Plüschwürfel am Innenspiegel
.
.

Das geht irgendwie nicht, weder der Plüschwürfel, doch der Wunderbaum entsprechen der Definition eines Kraftfahrzeuges, wie kann ich sie dann als "verbotenes Kraftfahrzeug" bezeichnen wenns gar keine Kraftfahrzeuge sind?

Sollte der Vergleich zu sehr hinken, dann sorry.
Ich geh jetzt wirklich schlafen
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
nerd
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 382
Registriert: Sa 16. Jan 2016, 21:32
Wohnort: Wien Umgebung

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von nerd » Fr 12. Okt 2018, 00:17

woolf hat geschrieben:
nerd hat geschrieben:Wo steht geschrieben, dass Magazine selbst Kat A werden? Oder habe ich das falsch verstanden oder überlesen? Mags bleiben Mags - und werden nicht zu Waffen. Oder?

§ 17 (9) und (10) - auch die Mags alleine sind dann verbotene "Waffen"

nerd hat geschrieben:Ein HA wird erst durch den Besitz (!) von Hi Cap Mags zu Kat A.

Das hingegen ist nicht so ohneweiteres klar. Es wird an mehreren Stellen erwähnt, dass das angesteckte Magazin den Ausschlag gibt, nicht das Vorhandensein von Magazinen >10/20 oder die bloße Möglichkeit diese anzustecken.
Im Prinzip muss es auch so sein, sonst ergibt das einen riesen Haufen rechtlicher Probleme.


Danke für deine Erläuterung. Habe mir die Textgegenüberstellung des Entwurfs nun endlich angesehen, das hätte ich mir schon früher gönnen sollen - da hätte sich meine Frage erübrigt. Auch wenn Hicap Mags nicht zu Kat A Waffen werden, so wird der Besitz etc verboten, es sei denn Ausnahme wegen Altbestand oder Sportschütze...

https://www.bmi.gv.at/401/files/waffengesetz/TGUE.pdf

Benutzeravatar
Robiwan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1717
Registriert: Di 27. Sep 2016, 19:42
Wohnort: IBK

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von Robiwan » Fr 12. Okt 2018, 08:15

Interessantes Thema. Vor allem weil ja bein Schalli für die Jäger extra erwähnt wurde dass dieser wie eine Waffe zu verwahren ist. Gab es bisher überhaupt Verwahrvorschriften für Kat A Material? Eine VSRF wäre ja normalerweise auch Kat C. Kommt da die Polizei wegen Kat A. auch regelmäßig kontrollieren?
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste

usu792
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 222
Registriert: So 24. Jan 2016, 11:39

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von usu792 » Fr 12. Okt 2018, 09:36

Repetierflinten sind Kat B

75reinhard
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 203
Registriert: Do 19. Nov 2015, 22:57
Wohnort: Wien

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von 75reinhard » Fr 12. Okt 2018, 10:53

In Österreich sind Vorderschaftrepetierflinten (VSRF) Kat A und Unterhebelrepetierflinten Kat B.

HighPlainsDrifter
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 82
Registriert: Mi 2. Aug 2017, 15:54

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von HighPlainsDrifter » Fr 12. Okt 2018, 11:25

75reinhard hat geschrieben:In Österreich sind Vorderschaftrepetierflinten (VSRF) Kat A und Unterhebelrepetierflinten Kat B.


Frage zu dieser Waffe:

https://www.awm.wien/waffen/rossi-puma- ... i-357-mag/

Da steht Kategorie C...ein Fehler?

Benutzeravatar
k-a-g
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 173
Registriert: Mi 1. Mai 2013, 19:43
Wohnort: Steiermark

Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von k-a-g » Fr 12. Okt 2018, 11:27

Nein, da ja Büchse (und nicht Flinte)
Bild

Antworten