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Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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usu792
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von usu792 » Mo 22. Okt 2018, 15:14

Eventuell könnten wir wieder zum Topic zurückkehren?

Es geht um die Verwahrung von Kat A Waffen bzw die gemeinsame Verewahrung unter Eheleuten, wenn nur einer davon dann eine Kat A Genehmigung hat für seine Waffe...

eXistenZ
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von eXistenZ » Di 23. Okt 2018, 00:13

usu792 hat geschrieben:Eventuell könnten wir wieder zum Topic zurückkehren?

Es geht um die Verwahrung von Kat A Waffen bzw die gemeinsame Verewahrung unter Eheleuten, wenn nur einer davon dann eine Kat A Genehmigung hat für seine Waffe...

In der Durchführungsverordnung steht:

Sichere Verwahrung

(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:

3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;

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burggraben
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)

Beitrag von burggraben » Di 23. Okt 2018, 00:18

Ich nehme mal an wir werden nachdem das Gesetz unter Dach und Fach ist eine neue Durchführungsverordnung kriegen.

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