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Griffstücke, Waffengesetz neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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meshuggah
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von meshuggah » So 21. Okt 2018, 18:59

Ja aber was ist den ein Glockgriffstück: eine Griff- Abzugs- und Schlageinheit, die halt auch noch das Magazin aufnimmt. Natürlich, kein Browning-System ohne Steuerblock. Aber der Griff ist nicht fest mit Schlitten und Lauf verbunden, was laut RL auch ein Indiz bei Abgrenzungsproblemen ist.

Wir werdens sehen, aber ein Griffstück kommt halt überwiegend den Funktionen von Teilen nach, welche als nicht wesentlich eingestuft werden...

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burggraben
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Mo 22. Okt 2018, 00:33

meshuggah hat geschrieben:Griffe, Abzugs- und Schlageinrichtungen werden explizit als nicht wesentlich eingestuft und sind nicht fest mit wesentlichen Teilen verbunden.

Explizit? Wo? Maximal implizit, da im Gesetz nur die wesentlichen Teile definiert werden, die unwesentlich hingegen nicht (das sind einfach alle anderen).

meshuggah hat geschrieben:Genau das ist bei einem Pistolengriffstück der Fall. Also nix waffenrelevant und auch nicht wesentlich. Ergo: in Zukunft wird sich bez Glock-Griffen nichts ändern.

Sehr wahrscheinlich falsch (leider).

woolf hat geschrieben:Ein Glock-Griffstück nimmt aber den Verschluss auf und durch den Steuerblock verbindet es auch in gewisser Weise Lauf und Verschluss mechanisch miteinander.

Richtig. woolf wird hier meiner Meinung nach Recht behalten.

Tacticoll
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Tacticoll » Mo 22. Okt 2018, 15:36

Prinzipiell könnte -speziell bei der Glock- auch nur der Steuerblock zusätzlich Waffenrechtlich relevant werden. Es gibt hier also mehr als nur zwei Möglichkeiten.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Mo 22. Okt 2018, 16:03

Tacticoll hat geschrieben:Prinzipiell könnte -speziell bei der Glock- auch nur der Steuerblock zusätzlich Waffenrechtlich relevant werden. Es gibt hier also mehr als nur zwei Möglichkeiten.

Ich sehe nicht wie sich ein Glock Griffstück von der Definition dass es "einen beweglichen Verschluss aufnimmt" rauswinden kann - ganz unabhängig vom Steuerblock.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von meshuggah » Mo 22. Okt 2018, 20:18

Tja, da haben wir halt wieder einen Fall von österreichischem Übereifer. In der EU-Richtlinie steht nichts von "beweglichen Lauf aufnehmen", das steht NUR im (VORLÄUFIGEN) Gesetzesentwurf.

Explizit steht das Griffstück weder in der RL noch im Ö-Entwurf. Nach der RL würd ich einen Griff auf jeden Fall nicht als wesentlichen Bestandteil sehen.

Nach dem Gesetzesentwurf, naja. Es steht schon drin, das bei Abgrenzungsschwierigkeiten es ausschlaggebend ist, ob der unwesentliche mit dem wesentlichen Teil fest verbunden ist. Auf der anderen Seite kann ein beweglicher Lauf ja gar nicht fest verbunden sein. Das ist ein einziger K(r)ampf das zu interpretieren.

Schaun ma mal. :violin:

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Steelman » Mo 22. Okt 2018, 21:47

meine Herren, bitte!!!!!!!!
(und meinetwegen gendergerecht: meine Damen)

Verriegelungsblock, und nicht Steuerblock
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von meshuggah » Di 23. Okt 2018, 10:14

Steelman hat geschrieben:meine Herren, bitte!!!!!!!!
(und meinetwegen gendergerecht: meine Damen)

Verriegelungsblock, und nicht Steuerblock


Jaaa, es hat sich glaub ich jeder ausgekannt, was der andere meint reload-smile

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Di 23. Okt 2018, 20:11

Der AR Verschlussträger sollte ja eigentlich nach wie vor nicht betroffen sein, war zumindest nicht von der Richtlinie gefordert soweit mit bekannt ist. Ich frag mich grad ob eine Behörde bei uns auf die Idee kommen könnte die Definition von Rahmen und Gehäuse auf den Träger auszudehnen.

"Aufnahme von beweglichem Verschluss" scheint auf den ersten Blick zuzutreffen, aber bei genauer Auslegung muss eigentlich beides - ein beweglicher Lauf und ein beweglicher Verschluss - aufgenommen werden.

woolf, wie siehst du das?

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Mi 24. Okt 2018, 00:43

Du hast Recht da wird man die Definition noch nachschärfen (müssen).

Weil du grad AR15 upper erwähnt hast. Die ganzen freien US upper welche jetzt wesentliche Teile werden - müssen die Dinger dann zum Beschuss?

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Mi 24. Okt 2018, 12:33

so absurd es klingt, aber
die hoechstbelastungspruefverordnung hat mit dem waffenrecht eigentlich kaum was zu tun ...
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Mi 24. Okt 2018, 13:53

woolf hat geschrieben:Die Upper alleine brauchen keinen Beschuss.
Die "höchstbeanspruchten Teile" sind - unabhängig vom WaffG - in der Beschussverordnung definiert als: Läufe, Trommeln, Verschlüsse und alle Teile die direkt dem Gasdruck ausgesetzt sind.


Meinst du mit alleine nur unverbaute upper die im Schrank liegen? Wenn die höchstbeanspruchten Teile in der Beschussverordnung explizit definiert sind dürfte es doch keinen Unterschied machen ob verbaut oder unverbaut. Mich interessiert der Fall wo jemand seinen ausgenudelten oder kaputten upper, zb durch einen US upper ohne sear cut (Spezialproduktion für Europa) ersetzen will.

Mit ist klar dass der Tausch eines kaputten Uppers unter dem alten Gesetz von vielen im rechtlichen Graubereich gesehen wird, brauchen wir jetzt gar nicht mehr diskutieren weil das alte Gesetz eh nicht mehr lang gilt. Unter dem neuen Gesetz müsste das ja eigentlich klar erlaubt sein, weil HA grundsätzlich KatB sind und keine Einstufung mehr brauchen, und damit die ganze Diskussion wegfällt welche Teile man tauschen darf damit die Einstufung noch gilt, soweit ich das verstanden habe.

Angenommen man darf den Upper ab 2019 tauschen (Gegenargumente unter der neuen Rechtslage willkommen), dann braucht das Gewehr keinen neuen Beschuss weil der upper kein höchstbelasteter Teil ist. Richtig / falsch?

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von meshuggah » Mi 24. Okt 2018, 18:16

Lauf und Verschluss mechanisch verbinden tut beim AR15 EIGENTLICH die Barrel extension...

Wie ich schon des öfteren gesagt hab: ich bin gspannt jungs :clap:

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Mi 24. Okt 2018, 22:11

wird wohl ne verordnung oder ein erlass jommen
ich denk dass verschlusstraeger und barrel extention fix waffenrechlich werden
ob auch uppergehaeuse und lower ... schwierig .... weiss ned
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