Pregarten hat geschrieben: ↑So 12. Jul 2020, 01:30
AUG-andy hat geschrieben: ↑Sa 11. Jul 2020, 16:19
Dobi hat geschrieben: ↑Sa 11. Jul 2020, 15:50
Wenn du dann freiwillig das nummerngleiche Griffstück herzeigst, obwohl du nicht dazu verpflichtet bist, weil es ja – so wie früher auch – frei erwerbbar ist. Tja dann bist wirklich selber schuld!
Absolut richtig.
Unser Promo geht da immer von den Kevins unter den Waffenbesitzern aus.
Die machen aber eh immer alles grundsätzlich falsch. Und das nicht nur mit eventuellen Griffstücken. Der Rest weiß sehr wohl wie die richtige Handhabung diesbezüglich ist.
Wenn es waffenrechtlich so eindeutig gedeckt ist wie hier dargestellt, wo liegt dann das Problem?
darin dass die beamten die die ueberprufungen durchfuehren in keinster weise geschult werden
dass heisst es koennte dazu kommen dass die kontrollierenden beamten eine meldung an den waffenreferenten machen
eigentlich egal weils ja ned verboten ist, aber
von vielen sachbearbeitern bei den waffenbehoerden wird das gesetz so umgesetzt wie der oder die jeweilige juristin es fuer richtig haelt aber auch danach in welche richtung die politischen fahne in bezirk weht
eigentlich egal weils ja ned verboten ist, aber
wenn der sachbearbeiter ein verfahren einleitet dann richten sich mal die ersten ein bis zwei instanzen nach der rechtsansicht der behoerde, da wird meist ned viel rumgedeutetlt an sachverhalt und auslegung, oft mach5 ja ein und der selbe beamte zwei instanzen, sowieso a witz .....
dass bedeutet du hast beste chance mit der sache zum LVG zu kommen
als erster
super
jackpot
dann ist die frage welchen richter du kriegst und welchen SV sich der holt.
eigentlich egal, weils ja ned verboten ist
aber wir haben schon so viele LVG entscheidungen in den letzten jahren gelesen die das gesetz genau ins gegenteil umgekehrt haben dass su da nie zu 100% sicher sein kannst
mit a bisserl an pech landest du mit der sache beim VFGH
und ca 10.000,- spaeter weisst du dann ob du recht bekommen hast.
fazit:
auch wenn was ned verboten ist sollte man es ned unbedingt machen