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Griffstücke, Waffengesetz neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von rhodium » Mi 8. Jul 2020, 15:28

Naja ... zu meiner 210 kann ich ja kaum ein Glock Wechselsystem kaufen oder geht das rechtlich?

Das wäre ja ziemlich "interessant"

bino71
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von bino71 » Mi 8. Jul 2020, 15:33

Ja, kannst Du

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Nostromo
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Nostromo » Mi 8. Jul 2020, 16:58

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 8. Jul 2020, 08:58
Nostromo hat geschrieben:
Mi 8. Jul 2020, 00:10
Ich wärme das hier mal ein wenig auf, weil es mich gerade interessiert.
Bei Glock als Beispiel: Ich kann mir also zB verschiedene Schlitten/ Läufe kaufen, diese als Zubehör eintragen (bis meine Zubehör Plätze erschöpft sind) und dazu das frei verkäufliche Griffstück? Zusammengebaut halt nur am Stand...

Welche Händler verkaufen denn Schlitten und Griffe einzeln? Gewo?

Welche Schlitten kann ich denn auf eine Glock 19 Gen 5 "basteln"? (damit ich mir das Griffstück nicht kaufen muss...)
Und warum kaufst nicht gleich die komplette Waffe und lässt nur das Wechselsystem mit Lauf und Verschluß eintragen? Machen fast alle so beim Gewo. Einfacher geht's ja wirklich nimmer. Dann hast immer das passende Griffstück zu deinem WS. Egal ob Glock, Ruger, Beretta, Sig, du bist ja jetzt nicht mehr an die Basiswaffe gebunden. Einfach das kaufen auf was du Lust und Laune hast und Zubehörplätze frei sind.
Ja, das klingt vernünftig. Hätte noch gerne die Glock in 10mm, .357 sig und 40sw. Da wäre es dann wohl aber am günstigsten wenn ich mir zB die Glock 20 kaufe und dazu nur noch die IGB Wechselläufe, oder?
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Yukon » Mi 8. Jul 2020, 17:35

rhodium hat geschrieben:
Mi 8. Jul 2020, 15:28
Naja ... zu meiner 210 kann ich ja kaum ein Glock Wechselsystem kaufen oder geht das rechtlich?

Das wäre ja ziemlich "interessant"
Doch, du kannst.
Die bisherige Bedingungen, dass ein Wechselsystem technisch kompatibel zur Basiswaffe sein muss, gibt es nicht mehr.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von hasgunz » Mi 8. Jul 2020, 19:38

rhodium hat geschrieben:
Mi 8. Jul 2020, 15:28
Naja ... zu meiner 210 kann ich ja kaum ein Glock Wechselsystem kaufen oder geht das rechtlich?

Das wäre ja ziemlich "interessant"
Es gibt KEINE BASISWAFFE mehr.
Du kannst dir ein AR15 WS zu ner AK Kaufen wennst willst...

LG
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Nuss_95 » Mi 8. Jul 2020, 20:55

rhodium hat geschrieben:
Mi 8. Jul 2020, 15:28
Naja ... zu meiner 210 kann ich ja kaum ein Glock Wechselsystem kaufen oder geht das rechtlich?

Das wäre ja ziemlich "interessant"
Du kaufst das WS nicht ZU einer Waffe. Das Konzept der „Basiswaffe“ existiert nicht mehr.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von rhodium » Do 9. Jul 2020, 00:11

d.h. 2 wbk plätze -> 4 Zubehör nach Wahl

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Nostromo » Do 9. Jul 2020, 00:24

rhodium hat geschrieben:
Do 9. Jul 2020, 00:11
d.h. 2 wbk plätze -> 4 Zubehör nach Wahl
Also im "besten" Fall:

2 ganze "schussbereite" Waffen
4 Wechselsysteme
4 Griffstücke...
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Do 9. Jul 2020, 00:24

rhodium hat geschrieben:
Do 9. Jul 2020, 00:11
d.h. 2 wbk plätze -> 4 Zubehör nach Wahl
Ganz genau
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Nostromo » Fr 10. Jul 2020, 08:30

wie guckt das mit bereits bestehenden "kompletten" Waffen in meinem Besitz aus? Wie können die "aufgetrennt" werden?
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von combatmiles » Fr 10. Jul 2020, 08:47

welche WS würdet ihr für vorhandenen G21 G41 empfehlen?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von AUG-andy » Fr 10. Jul 2020, 08:50

Nostromo hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 08:30
wie guckt das mit bereits bestehenden "kompletten" Waffen in meinem Besitz aus? Wie können die "aufgetrennt" werden?
Nur sehr schwierig, da muss auch deine Behörde mitspielen lt. Gewo.
Weil die ja schon als komplette Waffe im System sind, darum ist diese Änderung mit der Behörde zu besprechen ( aufsplitten in WS und freies Griffstück ). Bei Neuwaffen die noch nicht im ZWR sind, kann der Händler diesen WS Eintrag erledigen, geht ganz unkompliziert.
MfG
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Nostromo » Fr 10. Jul 2020, 09:09

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 08:50
Nostromo hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 08:30
wie guckt das mit bereits bestehenden "kompletten" Waffen in meinem Besitz aus? Wie können die "aufgetrennt" werden?
Nur sehr schwierig, da muss auch deine Behörde mitspielen lt. Gewo.
Weil die ja schon als komplette Waffe im System sind, darum ist diese Änderung mit der Behörde zu besprechen ( aufsplitten in WS und freies Griffstück ). Bei Neuwaffen die noch nicht im ZWR sind, kann der Händler diesen WS Eintrag erledigen, geht ganz unkompliziert.
OK, danke...
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Nostromo » Fr 10. Jul 2020, 09:10

combatmiles hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 08:47
welche WS würdet ihr für vorhandenen G21 G41 empfehlen?
G20, und dann noch Läufe in 40s&w und .357 sig...
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von combatmiles » Fr 10. Jul 2020, 09:12

Nostromo hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 09:10
combatmiles hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 08:47
welche WS würdet ihr für vorhandenen G21 G41 empfehlen?
G20, und dann noch Läufe in 40s&w und .357 sig...
Griffstückln sind ja gleich oder?
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