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Griffstücke, Waffengesetz neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Do 18. Okt 2018, 09:23

Jo_Kux hat geschrieben:
Revierler hat geschrieben:Doch. Als Waffe. Wenn heute jemand nur einen Upper kauft ohne bereits ein AR zu besitzen, so belegt der Upper einen Platz, da die Basiswaffe fehlt.

Nachdem es laut Gewo ja so viele gibt, auf die genau das zutrifft, würde mich echt mal interessieren, WAS da genau im ZWR beim RRA 9mm upper alleine, als "Waffe" steht.


da steht genau das selbe
nur da es keine basiswaffe dazu gibt belegt er einen platz auf der WBK bzw am WP
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Burgenlandy
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Burgenlandy » Do 18. Okt 2018, 09:34

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Do 18. Okt 2018, 10:38

mastercrash hat geschrieben:Spannend finde ich die Frage: Was wenn jemand ein Glock Griffstück kauft ohne eine Glock Basiswaffe zu haben zu der das passt... Genau genommen könnens ja schlecht Zubehör ohne Basiswaffe ins ZWR eintragen. Behalten darfst es aber... Hmmm... Ein neuer WBK Platz wäre da schön :)

Revierler hat geschrieben:Doch. Als Waffe. Wenn heute jemand nur einen Upper kauft ohne bereits ein AR zu besitzen, so belegt der Upper einen Platz, da die Basiswaffe fehlt.

Haben wir anderswo eh schon diskutiert dass das schon vom Gesetzgeber abgedeckt wurde. Im alten Gesetz ist die Rede von Zubehör in Bezug auf eine Basiswaffe. Im neuen Gesetz findet sich das Wort Zubehör nicht mehr. Da steht lediglich "doppelten Anzahl an wesentlich Bestandteilen von Schusswaffen". Keine Rede davon dass dieser wesentliche Bestandteil auf eine Basiswaffe passen muss. In der Erläuterungen steht folgendes "Dies bedeutet, dass ein Inhaber einer Waffenbesitzkarte für drei Schusswaffen der Kategorie B bis zu sechs wesentliche Bestandteile, unabhängig von einer tatsächlich besessenen Schusswaffe der Kategorie B, erwerben und besitzen darf."

Liest sich für mich so als ob du für dein Glock Griffstück ohne Basiswaffe keinen Platz bekommst, sondern du darfst es als wesentlichen Bestandteil weiter besitzen - auch ohne Basiswaffe.

Weil das "Zubehör" in Zukunft so wie es ausschaut nicht mehr zu einer Basiswaffe passen muss wird es in Zukunft vermutlich ein paar geben die versuchen werden sich eine komplette Waffe aus Zubehörteilen legal zu kaufen. zB 2 Plätze WBK mit G17 und AR15 kann sich 4 wesentliche Teile genehmigungsfrei kaufen. So wie sich das Gesetz für mich liest kann sich der dann ein G21 Griffstück, G21 Lauf und G21 Verschluss als drei wesentliche Teile kaufen. Wird vielleicht wieder so eine Geschichte mit besitzen - ja, zusammenbauen - nein. Keine Ahnung.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von -wolf- » Do 18. Okt 2018, 11:17

Mich würd ja mal interessieren, wieviele §41 Meldungen dann plötzlich gemacht werden müssen mit den ganzen Griffstücken und wenn (falls) Wechselsysteme nicht mehr als ganzes, sondern in Einzelteilen gezählt werden :think:
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von alfa15533 » Do 18. Okt 2018, 12:50

Burgenlandy hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Müssten mal Leute mit ner A fragen ob/wie die vermerkt ist auf WBK.
Für jeden A Platz wird dann ja ein B weggenommen.


Eine A Waffe ist nur im ZWR vermerkt hat mit deiner WBK und deinen Plätzen überhaupt nichts zu tun!
Also im aktuellen Gesetz nimmt dir eine A Waffe keinen B Platz weg.
2019 dann wird wenn du eine A hast ein B Platz "verbraucht".

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von bino71 » Do 18. Okt 2018, 12:52

mastercrash hat geschrieben:Ja toll, und was ist, wenn kein Platz mehr frei ist auf der WBK?
Sie können mir das Griffstück dann ja nicht einfach wegnehmen. Bekomme ich dann einen neuen WBK Platz? :dance:

Natürlich können sie.
Du bekommst einen schönen Schrieb mit der Info, daß Du mehr Sachen hast, als Platz auf der WBK und bitten Dich das Problem zu lösen oder die Teile bei der BH/Polizeiinspektion abzugeben.
Ist mir vor 2 oder 3 Jahren passiert.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Do 18. Okt 2018, 13:30

bino71 hat geschrieben:Du bekommst einen schönen Schrieb mit der Info, daß Du mehr Sachen hast, als Platz auf der WBK und bitten Dich das Problem zu lösen oder die Teile bei der BH/Polizeiinspektion abzugeben.
Ist mir vor 2 oder 3 Jahren passiert.


es gibt bisher zwei moeglichkeiten wie du schuldhaft zu zu vielen waffen(teilen) kommst

1.) du kaufst mehr als du darfst

2.) du hast zb eine basiswaffe und zwei wechselsysteme dafuer
und verkaufst dann die bsaiswaffe, behaeltst aber die wechelsysteme
ein platz wird frei weil basiswaffe weg
zwei plaetze werden benoetigt weil jedes wechselsystem ohne die basiswaffe einen eigenen platz benoetigt
damit hast um einen platz zuviel

in beiden faellen faehrt die behoerde mit dir schlitten
weil schuldhaft

die jetztige situation ist voellig anders
du hast rechtens solche teile und die behoerde wird sie beregeln

du wirst fuer alle teile in deinem rechtmaessigen besitz die notwenidigen ausnahmegenehmigungen bekommen - WENN - du nicht eh mit der getroffenen 1= 2 regelung fuers zubehoer auskommst ..
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Burgenlandy » Do 18. Okt 2018, 13:31

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Chris_82 » Do 18. Okt 2018, 19:07

Hab ich das wirklich richtig mitbekommen mit der künftigen Beschränkung von Zubehör auf WBK Plätze x2 bei gleichzeitiger Ausweitung der waffenrelevanten Teile? Das wäre eine massive Verschlechterung wenn die alte Zubehör-Regelung gestrichen würde. Selbst wenn alles bisher besessene genehmigt wird.
Oder geht es hier nur um "ohne zusätzliche Bewilligung" und mit vorhandenem Zubehöreintrag kann man nach wie vor so viel Zubehör besitzen wie man will - mit dem üblichen Prozedere von Reservierungsbestätigung und Melding bei der Behörde vor Abholung?

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von mastercrash » Do 18. Okt 2018, 19:21

Chris_82 hat geschrieben:Oder geht es hier nur um "ohne zusätzliche Bewilligung" und mit vorhandenem Zubehöreintrag kann man nach wie vor so viel Zubehör besitzen wie man will - mit dem üblichen Prozedere von Reservierungsbestätigung und Melding bei der Behörde vor Abholung?

Ich sehe das so, dass man die doppelte Anzahl waffenrelevanter Teile wie die Anzahl an Kat B Waffen auf jeden Fall besitzen darf, mehr kann die Behörde wie bisher auch ohne weiteres in beliebigem Umfange erlauben, muss sie aber nicht, sodass man mehr waffenrelevante Teile als diese doppelte Anzahl in Zukunft wird wahrscheinlich besser begründen müssen.
Also grundsätzlich selbes Prozedere wie bisher auch, aber man riskiert halt auch mal eher ein "nein" zu hören als bisher und dann keine waffenrelevanten Teile mehr kaufen zu dürfen...
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Chris_82 » Do 18. Okt 2018, 21:07

Danke!
Ich wusste nicht dass die Behörde bislang Zubehör ablehnen konnte solange prinzipiell erlaubt, noch dass da was zu begründen war. Zumindest bei mir nicht. So gesehen hört sich die neue Regelung nicht so toll an. So ein Aufwand war der Zubehörantrag nun auch nicht dafür dass man sich dann beliebig mit Wechselsystemen eindecken konnte.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von milu » Do 18. Okt 2018, 21:21

Hallo.
Bin zwar Neuposter, vielleicht darf ich doch was nachfragen...
Als waffenrelevant gelten doch Lauf und Verschluss, heisst, das sind ja schon 2 Teile gegenüber einem eingetragenen Wechselsystem bisher.
Wenn jetzt noch das Griffstück dazu kommt, dann ist mit z.B. 2 Plätzen und 2 WS und 1 Griffstück schon Erklärungsbedarf gegenüber der Behörde?

Genaugenommen heisst das ja, aus 1 mach 2 und die reglementieren wir dann?
Verbesserung sehe ich da keine.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Do 18. Okt 2018, 21:24

Die bisherige Verwaltungspraxis war eigentlich meistens wenn es Zubehör ist (=es passt zu einer Basiswaffe) darf man es haben. Es gab ja quasi eine natürliche Grenze weil nur wenig Dinge kompatibel waren. Daher war der Zubehörantrag auf den allermeisten BHs reine Formsache.
Wenn man jetzt alle wesentlichen Teile haben darf unabhängig von einer Basiswaffe, hab ich auch die Befürchtung dass die Verwaltung bei den Anträgen die bewilligt werden müssen (> 2xPlätze) sich irgendwelche Hürden einfallen lassen wird.

Das mit dem Wegfall der Basiswaffenkompatibilität ist meiner Meinung nur dadurch entstanden weil der Gesetzgeber den Leuten mit Griffstücken die zu keiner Basiswaffe passen keine Plätze schenken wollte.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Chris_82 » Do 18. Okt 2018, 21:49

Es muss irgendwelche Hürden geben denn sonst könnte man sich ja beliebig viele Waffen aus Einzelteilen zusammenkaufen. Das wirds nicht spielen.
Gibt es für die Meldung von jetzt neu waffenrelevanten Teilen eigentlich ebenfalls eine Meldefrist von 2 Jahren wie für die Mags?

@Mike
Verschluss war auch bisher schon ein waffenrelevanter Teil. Was neu dazukommt ist wohl der Rahmen des Upper Receivers. Ob das Griffstück relevant ist wird von der Art der Waffe abhängen.
Und wie die Behörde das dann handhabt ist wieder eine ganz andere Frage. Aber wie du sagst, das 2. Wechselsystem und dann auch noch ein relevantes Griffstück wird sich mit den 4 Plätzen nicht ausgehen. Aber wenn du nur wie bisher eben eine Meldung machen musst halte ich das für keine unüberwindliche Hürde.

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