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Griffstücke, Waffengesetz neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chili77
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Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von chili77 » Fr 12. Okt 2018, 11:20

Hi Leute,

ich brauche Euren Rat.

Im neuen WaffG werden Griffstücke/Rahmen als Waffenrelevante Teile bezeichnet und werden registriert werden müssen.

Zu meiner Situation.
Ich besitze eine G19 und ein MOS Zubehör.
Ich habe beim Kauf des Wechselsystems das Griffstück auch gekauft. Dabei wurde durch den Händler die Seriennummer verändert indem ein "G" dazugeritzt wurde.
Das nummerngleiche Griffstück zur eigentlichen Waffe wurde beim Bearbeiten zerstört.

Nach dem derzeit gültigen Gesetz ist das alles rechtens.
Nach dem neuen ist das Griffstück aber waffenrelevanter Teil und trägt eine ver-/gefälschte Seriennummer. Kann es hier zu rechtlichen Problemen kommen? Es wurde ja vorher geändert.

Das heißt ich habe eine G19 ohne Griffstück als Waffe, eine MOS als Zubehör und ein Griffstück mit falscher SN als weiteres Zubehör?
Das schreit doch förmlich nach Chaos bei der Registrierung.

Liebe Grüße
Peter

eriochromcyanin
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von eriochromcyanin » Fr 12. Okt 2018, 11:25

Warten wir mal ab, ob glock griffstücke von der Behörde als Gehäuse gewertet werden...
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chili77
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von chili77 » Fr 12. Okt 2018, 11:28

Wieso vermutest Du daß es nicht so wäre?

Mjoelnir
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Mjoelnir » Fr 12. Okt 2018, 11:44

Weil derzeit im Entwurf steht, dass nur die Gehäuse zählen, die Lauf und Verschluss aufnehmen und verbinden.
Also so wie es scheint, sind Lower und Griffstücke da nicht dabei, sondern nur "Upper Receiver" bei Halbautomaten bzw. eben der "Schlitten"/Verschluss bei Pistolen.

Griffe, Schaft, Abzug sind weiterhin nicht waffenrechtlich relevant...das ist auch so ein Ding das sehr schwammig ausgelegt wurde und worauf viele warten, da man ja ab 1.1.2019 pro Hauptwaffe 2 Zubehörteile ohne separater Bewilligung und Zubehöreintrag kaufen darf und viele so wie ich deswegen weit über die 2 Teile wären und dann so einen Eintrag auf der WBK brauchen würden..

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BigBen
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von BigBen » Fr 12. Okt 2018, 13:08

Gemäß der aktuellen Definition sind Griffstücke und AR Lower keine Gehäuse bzw. Rahmen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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burggraben
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Fr 12. Okt 2018, 13:11

Auch spannend, ich hatte eigentlich schon fix damit gerechnet dass Griffstücke / Lower waffenrelevant werden. Waren in der Richtlinie Lower nicht explizit erwähnt oder erinnere ich mich da falsch?

mastercrash
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von mastercrash » Fr 12. Okt 2018, 13:40

Und warum würdest du, auch wenn es dann zu einer Registrierungspflicht käme, da Probleme mit deinem Griffstück sehen?
Bist du sicher, dass dein HÄNDLER die Seriennummer verändert hat oder nicht vielleicht ein Büchsenmacher?
Wurde die Seriennummer durch einen Büchsenmacher (der ja auch zur Herstellung von Waffen berechtigt ist) verändert ist alles rechtens und die neue Seriennummer mit dem G davor ist das einzige was zählt. Da ist dann nichts gefälscht oder verfälscht.
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Fr 12. Okt 2018, 14:03

mastercrash hat geschrieben:Bist du sicher, dass dein HÄNDLER die Seriennummer verändert hat oder nicht vielleicht ein Büchsenmacher?
Wurde die Seriennummer durch einen Büchsenmacher (der ja auch zur Herstellung von Waffen berechtigt ist) verändert ist alles rechtens und die neue Seriennummer mit dem G davor ist das einzige was zählt. Da ist dann nichts gefälscht oder verfälscht.


auch wenn eine nummer an einem griffstueck - welches bis dato kein vom waffengesetz beregelter - waffenteil ist, von einem haendler geaendert wurde ist das rechtens. selbst wenn die waberltant da eine nummer rauftut, eine nummer wegtut, oder eine nummer ergaenzt ist das rechtlich bedeutungslos

das aendern einer nummer auf einem waffenrelevanten teil ist was anderes, das ist reglementiert
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von chili77 » Fr 12. Okt 2018, 15:14

@mjoelnir & big ben: Ich hoffe ihr habt recht daß Griffstücke nicht zählen.

@mastercash: Ja, ich bin sicher.

@gewo: Es ist ja genau meine Sorge, daß es ab 2019 ein Waffenrelevanzer Teil sein könnte.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Fr 12. Okt 2018, 15:31

chili77 hat geschrieben:@gewo: Es ist ja genau meine Sorge, daß es ab 2019 ein Waffenrelevanzer Teil sein könnte.


wenn er ein waffenrelevanter teil wird dann wirst ihn in der zweijahresfrist melden mussen
was soll da sorgen machen?
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von chili77 » Fr 12. Okt 2018, 15:35

Der Umstand daß an der SN manipuliert wurde.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von AUG-andy » Fr 12. Okt 2018, 15:57

Hallo chili77
Der Umstand das die Griffstücke bis dato frei erwerbbar waren und auch immer noch sind , kannst du damit machen was du willst .Selbst wenn du statt der originalen Seriennummer mit dem Dremel JB007 eingravierst ist das erlaubt. Nur beim Melden müsstest du dann auch diese Nummer angeben ( JB007 ) . Wegen zukünftiger Kontrollen. Also keine Panik. ;)
MfG
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Burgenlandy » Fr 12. Okt 2018, 16:16

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Papa Bär » Fr 12. Okt 2018, 16:24

Und das Rätselraten und Kaffeesudlesen geht munter weiter... :roll:
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Glock1768 » Fr 12. Okt 2018, 19:05

Es gibt Griffstücke, für von Haus aus keine Seriennummer haben ... Was machst da???
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