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Griffstücke, Waffengesetz neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jo_Kux
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Jo_Kux » Di 16. Okt 2018, 10:57

gewo hat geschrieben:...fakt ist dass du bei JEDEM waffenzubehoer welches du ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiesstandes zusammenbaust die stueckzahl der besessenen waffen erhoehst...

Und genau da sind wir wieder bei besagter Diskussion... :-(
Wenn ich das Zubehör mit dem Original 223er Lower zusammen baue, auf das der RRA als zubehör gemeldet ist, dann hab ich eine Stückzahlerhöhung?
:roll:
Wir haben das hier alles schon zig male durch gekaut...immer ohne Ergebnis, weil es eben eine Einschränkung der in Ö zugelassenen HA gibt.
Diese Beschränkung ist ja jetzt wohl gefallen und daher meine Frage.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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burggraben
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von burggraben » Di 16. Okt 2018, 11:14

Jo_Kux hat geschrieben:Diese Beschränkung ist ja jetzt wohl gefallen und daher meine Frage.

So sehr wir uns das wünschen, aber man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Di 16. Okt 2018, 11:32

Jo_Kux hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:...fakt ist dass du bei JEDEM waffenzubehoer welches du ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiesstandes zusammenbaust die stueckzahl der besessenen waffen erhoehst...

Und genau da sind wir wieder bei besagter Diskussion... :-(
Wenn ich das Zubehör mit dem Original 223er Lower zusammen baue, auf das der RRA als zubehör gemeldet ist, dann hab ich eine Stückzahlerhöhung?
:roll:
Wir haben das hier alles schon zig male durch gekaut...immer ohne Ergebnis, weil es eben eine Einschränkung der in Ö zugelassenen HA gibt.
Diese Beschränkung ist ja jetzt wohl gefallen und daher meine Frage.


ich habe keine ahnumng was du mit " ...dem Original 223er Lower zusammen baue, auf das der RRA als zubehör gemeldet ist ..." meinst.

die allermeisten wechselsystem werden OHNE basiswaffe besessen.
sie belegen damit einen eigenen platz auf der WBK
kein zubehoereintrag, die leut wollen die 110,- fuer die neuausstellung der karte nicht bezahlen wenns nicht sein muss

K E I N E basiswaffe ...

und jetzt?
was?
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Jo_Kux » Di 16. Okt 2018, 12:02

Was is denn bitte los mit dir Gewo ???
Was stellst dich hier hin und behauptest, dass die meisten ihren RRA nicht als Zubehör zu ihrem OA15, Hera 15 oder Schmeisser dazu melden würden?
Jetzt kapier ich langsam nix mehr...
Der RRA (als Zubehör zum OA 15 gemeldet) mit dem OA15 Lower zusammen gebaut erzeigt also einen eigenen Platz....Das kannst niemals ernst meinen.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von gewo » Di 16. Okt 2018, 12:20

Jo_Kux hat geschrieben:Der RRA (als Zubehör zum OA 15 gemeldet) mit dem OA15 Lower zusammen gebaut erzeigt also einen eigenen Platz....Das kannst niemals ernst meinen.


"...(als Zubehör zum OA 15 gemeldet)..." ist NICHT fix so notwendig

aber auch ohne den klammerausdruck:
"... Der RRA mit dem OA15 Lower zusammen gebaut erzeigt also einen eigenen Platz...."
"erzeugt" ist falsch und unkonkret, richtig waere

"... Waffenzubehoere sind in allen wesentlichen waffenrechtlichen Betrachtungen Waffen gleichgestellt. Wenn ein Waffenzubehör zu einer Basiswaffe gemeldet wird dann benötigt dieses Waffenzubehör - auf Antrag und nach Bescheid - keinen eigenen Platz am Waffendokument. Wenn die Basiswaffe zb. durch Verkauf wegfällt oder wenn das Waffenzubehör nicht mittels Bescheid zu einer Basiswaffe zugeordnet ist, dann benötigt das Waffenzubehör einen eigenen Platz auf der WBK bzw. am WP"
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von LTE » Di 16. Okt 2018, 12:34

zurück zum thema, also bei einer Sig 226 X6-6 ist das Griffstück 100% Relevant ab 1.1.19 da die Schlittenführung im Griffstück ist. Bei der 320 wirds lustig. In den USA ist ja das Griffstück normalerweise relevant, bei der 320 wurde das so gelöst, das die abzugseinheit aus der waffe mit einem Handgriff entnommen werden kann, da ist auch die Schlittenführung dran. Wird für mich interresant wie die das in AT handhaben :)

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Casull » Do 18. Okt 2018, 05:27

Also so wie ich euch verstehe, werden auch Glock Griffstücke waffenrelevante Teile, da auch hier die Schlittenführung integriert ist? Ab wann muss man das melden? Wie wirkt sich das auf die Plätze der WBK aus?

Herzlichen Dank für Infos,
Casull
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von mastercrash » Do 18. Okt 2018, 05:48

Casull hat geschrieben:Also so wie ich euch verstehe, werden auch Glock Griffstücke waffenrelevante Teile, da auch hier die Schlittenführung integriert ist? Ab wann muss man das melden? Wie wirkt sich das auf die Plätze der WBK aus?

Herzlichen Dank für Infos,
Casull

Sieht ganz so aus als wären Glock Griffstücke ab 01.01.2019 waffenrelevante Teile und ab diesem Tag binnen 2 Jahren (also bis Ende 2020) zu melden. Das Griffstück wird dann einen "Zubehörplatz" belegen, wovon man ja doppelt so viele wie Kat B-Waffen hat. Sollte die Anzahl der Zubehörplätze damit überschritten sein, bedarf es keiner Genehmigung für mehr Zubehörplätze, man darf den Altbestand sicher behalten.

Spannend finde ich die Frage: Was wenn jemand ein Glock Griffstück kauft ohne eine Glock Basiswaffe zu haben zu der das passt... Genau genommen könnens ja schlecht Zubehör ohne Basiswaffe ins ZWR eintragen. Behalten darfst es aber... Hmmm... Ein neuer WBK Platz wäre da schön :)
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Revierler_old » Do 18. Okt 2018, 06:06

Doch. Als Waffe. Wenn heute jemand nur einen Upper kauft ohne bereits ein AR zu besitzen, so belegt der Upper einen Platz, da die Basiswaffe fehlt.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von mastercrash » Do 18. Okt 2018, 06:18

Revierler hat geschrieben:Doch. Als Waffe. Wenn heute jemand nur einen Upper kauft ohne bereits ein AR zu besitzen, so belegt der Upper einen Platz, da die Basiswaffe fehlt.

Ja toll, und was ist, wenn kein Platz mehr frei ist auf der WBK?
Sie können mir das Griffstück dann ja nicht einfach wegnehmen. Bekomme ich dann einen neuen WBK Platz? :dance:

Und was wenn heute jemand ein Glock Griffstück kauft ohne überhaupt eine WBK zu haben und das dann meldet? :lol:
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Revierler_old » Do 18. Okt 2018, 06:24

Altbestände ist eine andere Geschichte. Das Ganze ist unausgegoren.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Burgenlandy » Do 18. Okt 2018, 08:02

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Glock1768 » Do 18. Okt 2018, 08:12

wo hast du das denn bitte gelesen?

So wie ich den Entwurf gelesen und verstanden habe ändert sich hier nichts zum aktuellen Stand ... Deine Interpretation würde jedesmal bei einem Zubehör eine neue WBK bedeuten ...

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen ...
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Jo_Kux » Do 18. Okt 2018, 09:04

Revierler hat geschrieben:Doch. Als Waffe. Wenn heute jemand nur einen Upper kauft ohne bereits ein AR zu besitzen, so belegt der Upper einen Platz, da die Basiswaffe fehlt.

Nachdem es laut Gewo ja so viele gibt, auf die genau das zutrifft, würde mich echt mal interessieren, WAS da genau im ZWR beim RRA 9mm upper alleine, als "Waffe" steht.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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