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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 19:16
von AUG-andy
Glock1768 hat geschrieben:Es gibt Griffstücke, für von Haus aus keine Seriennummer haben ... Was machst da???

Das selbe wie für eines meiner Wechselsysteme für meine Government 45ACP ;)
Welches nämlich auch keine Seriennummer am Schlitten hat , da steht in der Anmeldung auch ohne Nummer drin . :lol: Leidlich das Kaliber wird kontrolliert, noch nie Probleme damit gehabt bei der Überprüfung.
Dann hast halt ein Griffstück angemeldet ohne Seriennummer.
So einfach ist das .

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 19:18
von gewo
chili77 hat geschrieben:Der Umstand daß an der SN manipuliert wurde.


das ist KEINE seriennummer bzw waffennummer im sinne des waffengesetzes oder der hoechstbelastungserprobungsbestimmungen (vulgo "beschussverordnung")

das ist eine nummer auf einem teil einer waffe der keine nummer tragen muss

so eine nummer wie die barbiepuppe am ars** hat oder so
sie ist bedeutungslos

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Fr 12. Okt 2018, 20:28
von chili77
Das wäre ja sehr gut. :handgestures-thumbupleft:

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: So 14. Okt 2018, 13:03
von burggraben
BigBen hat geschrieben:Gemäß der aktuellen Definition sind Griffstücke und AR Lower keine Gehäuse bzw. Rahmen.

Auf welche Definition beziehst du dich hier? Im Gesetz selber hab ich keine gefunden. Da ist lediglich die Rede von "Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen", also noch weiter gefasst als Rahmen und Gehäuse weil auch andere diesen entsprechenden Teile umfasst sind, aber eben ohne genau Definition.
In den Erläuterungen ist eine Definition: "Der Rahmen bzw. das Gehäuse dient der mechanischen Verbindung von Lauf mit Verschluss bzw. der Aufnahme von beweglichem Lauf und Verschluss."

Meine persönliche Interpretation:
- Ein AR Upper wird wohl der mechanischen Verbindung von Lauf mit Verschluss dienen.
- Ein Glock Griffstück könnte der Aufnahme von Lauf und Verschluss dienen, da hier der Verschluss in direktem Kontakt mit dem Griffstück ist.
- Beim einem AR Lower allerdings sehe ich beides nicht, weil weder direkter Kontakt mit Lauf noch Verschluss.

Das wäre dann so wie in Deutschland wo Glock Griffstücke waffenrelevant sind, AR Lower aber nicht.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 15:19
von burggraben
Nochmal kurz AR Upper (=Gehäuse). Das wird spannend wie da die genaue Umsetzung ausschauen wird. Erstens haben die Dinger ja keine Seriennummer, aber gut kann man ja auch so im ZWR eintragen. Interessanter ist die Frage welche Kategorie der Upper hat. Ohne Auto Sear Cut Kat B und mit dem Cut Kat A und mit verschlossenem Cut wieder Kat B?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 15:41
von bino71
Da Kat A immer Kat A bleibt, auch wenn umgebaut wird; tippe ich auf verschl. Cut bleibt Kat A.
Aber eben ein "Kat A +", wo man keine Sondergenehmigung bekommt.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 17:29
von gewo
burggraben hat geschrieben:Nochmal kurz AR Upper (=Gehäuse). Das wird spannend wie da die genaue Umsetzung ausschauen wird. Erstens haben die Dinger ja keine Seriennummer, aber gut kann man ja auch so im ZWR eintragen. Interessanter ist die Frage welche Kategorie der Upper hat. Ohne Auto Sear Cut Kat B und mit dem Cut Kat A und mit verschlossenem Cut wieder Kat B?


sobald die lower waffenrelevant sind ist der sear cut moeglicherweise bedeutungslos
den das dzt problem ist ja das ein FA lower ein freier, nicht reglementierter teil ist

wenn lower reglementiert werden
dann werden FA lower verboten sein

und dann waere es egal ob der sear offen oder zu ist ...

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 18:03
von burggraben
gewo hat geschrieben:sobald die lower waffenrelevant sind ist der sear cut moeglicherweise bedeutungslos
den das dzt problem ist ja das ein FA lower ein freier, nicht reglementierter teil ist

wenn lower reglementiert werden
dann werden FA lower verboten sein

und dann waere es egal ob der sear offen oder zu ist ...


Wäre möglich, ja. Schauen wir was kommt.

Sagt das Gesetz eigentlich was dazu ob man dies neuen waffenrelevanten Teile verbauen darf? Nehmen wir mal an jemand hat einen AR Upper der eindeutig Kat B ist weil er von Werk aus nie einen sear cut hatte. Und er hat einen Kat B AR (oder eine Kat A HiCap AR). Darf er den Upper verbauen?

Explizit steht dazu nix drin, aber wenn die Regelung kommt dass HA Gewehre grundsätzlich Kat B werden, dann dürfte das gesetzlich eigentlich klar geregelt und kein Problem sein oder irre ich mich da?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 00:52
von gewo
keine ahnung

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 08:15
von Jo_Kux
Darf ich mutmaßen, dass sich die Diskussionen zukünftig aufhören werden, ob ein RRA 9mm Upper im zusammen gebauten Zustand mit einem freien Lower (mit 10 Schuss Magazinen) eine Kat A ist?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 10:16
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:Darf ich mutmaßen, dass sich die Diskussionen zukünftig aufhören werden, ob ein RRA 9mm Upper im zusammen gebauten Zustand mit einem freien Lower (mit 10 Schuss Magazinen) eine Kat A ist?


ich kenne diese diskussion nicht

sie ist auch idiotisch
kam von der OSM eines einzelnen vereins die sich irgendwie profilieren wollte

die genaue diskussion war ja
"...nur die RRA upper aus der boutique in der heiligenstaetter strasse sind legal denn nur der, der den ERSTEN einstufungsbescheid (ok, rechtsansicht halt) erwirkt hat, nur DER darf importieren..."

was unsinn ist
weiss aber eh jeder ...

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 10:20
von Mjoelnir
Wär wirklich angenehmer, wenn du endlich diese elenden unseeligen Seitenhiebe auf deine Konkurrenz unterlassen könntest.
Die anderen hier tun das auch nicht.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 10:24
von gewo
Mjoelnir hat geschrieben:Wär wirklich angenehmer, wenn du endlich diese elenden unseeligen Seitenhiebe auf deine Konkurrenz unterlassen könntest.
Die anderen hier tun das auch nicht.


ich erkenne keinen seitehieb
und welche konkurrenz?

es ist vor ca zwei jahren - bis rein in die LPD - ein verleumdungsschreiben einer OSM kursiert in welchem unwahrheiten, wettbewerbsschaedigendes und kreditschaedigendes ueber mich enthalten war und alle schuetzen aufgefordert wurden bloss nicht bei mir einzukaufen.

des lieben friedens willens hab ich das damals ignoriert
wenn der selbe bloedsinn jetzt von jemandem hier im forum auch nochmal aufgekocht wird dann nehmen ich dazu stellung

punkt

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 10:44
von Jo_Kux
@Gewo
Irgendwie hast du da jetzt etwas in den falschen Hals bekommen.

Deine Stellungnahme passt überhaupt nicht zu meiner Frage.

Du wirst wohl nicht leugnen, dass es auch hier Diskussionen genug gibt, wo es darum geht, dass ein RRA mit einem frei erhältlichen Lower zusammen gebaut, außerthalb eines beh. genehmigten Schiessstandes, eine Kat A ist.
Und gernau darauf zielte meine Frage ab. Ich hab da jedenfalls nix aufkochen wollen.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Di 16. Okt 2018, 10:51
von gewo
Jo_Kux hat geschrieben:Du wirst wohl nicht leugnen, dass es auch hier Diskussionen genug gibt, wo es darum geht, dass ein RRA mit einem frei erhältlichen Lower zusammen gebaut, außerthalb eines beh. genehmigten Schiessstandes, eine Kat A ist.
Und gernau darauf zielte meine Frage ab. Ich hab da jedenfalls nix aufkochen wollen.


das "...außerhalb eines beh. genehmigten Schiessstandes.." war ein wesentlicher inhalt der aussage und hat bei deinem ursopruenglichem posting gefehlt

und kat A ist auch falsch

fakt ist dass du bei JEDEM waffenzubehoer welches du ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiesstandes zusammenbaust die stueckzahl der besessenen waffen erhoehs, und wenn du nicht noch einen platz frei hast dann ist das eine stuckzahlueberschreitung die geahndet werden kann.

von kat A garkeine rede
auch von verboten nicht