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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 15:57
von bino71
@Glock1768 ja ist mein ernst.
Schau Dir auf RIS mal nur die Urteile an, wo man die Besitzer der Waffen wegen falscher Verwahrung verurteilt hat.
Und Verwahrung ist nichts kompliziertes.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 16:07
von v0s
gewo hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 15:49
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 15:25
bino71 hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 10:41
Vielleicht funktioniert es bei Dir. Es läuft oft folgendermaßen ab:
Nach 5 oder 10 Jahren hast Du keinen blassen Schimmer, was WS oder nicht WS, ZWR online ein Fremdwort.
Wie es wirklich laufen sollte hast mal vor Jahren im Forum gelesen, aber vergessen.

Dann kommen die Herren und Du zeigst halt Deine 5 Waffen und die 10 WS und einige WS davon sind vom letzten Bewerb halt noch zusammengebaut. Du kannst dann Glück haben oder nicht. Dann guckt man blöd aus der Wäsche.

Bedenkt immer, wie wenig die Leute wissen. Vielleicht sind die aktiven Forenleser eine Wissens-Elite, aber 95% der WBK Besitzer schnappen Info Stückchen irgendwo auf.
ist das Dein Ernst?

Ich weiß das ganz genau, wo ist bitte das Problem ... nach jedem Besuch auf dem Schiessstand wird alles vorschriftsgemäß verwahrt ... warum sollte man hier durcheinander kommen???

Dann würde ich mal für Ordnung im Tresor sorgen ;)
du weisst schon dass es - auch hier im forum - a menge leut mit dreistelligen stueckzahlen auf WBk bzw WP gibt?
ich kann das schon ein bisserl nachvollziehen ...
Wieviele Waffen nehmen die gleichzeitig raus und tauschen Griffstücke hin und her? Und selbst wenns alles gleichzeitig rausnehmen und lustig hin und her bauen trau ich den meisten Menschen zu dass sie falls wirklich durcheinander kommen fähig sind im ZWR oder ihren Unterlagen nachzuschauen was als Waffe und was als WS gemeldet ist.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 16:23
von gewo
v0s hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 16:07
gewo hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 15:49
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 15:25


ist das Dein Ernst?

Ich weiß das ganz genau, wo ist bitte das Problem ... nach jedem Besuch auf dem Schiessstand wird alles vorschriftsgemäß verwahrt ... warum sollte man hier durcheinander kommen???

Dann würde ich mal für Ordnung im Tresor sorgen ;)
du weisst schon dass es - auch hier im forum - a menge leut mit dreistelligen stueckzahlen auf WBk bzw WP gibt?
ich kann das schon ein bisserl nachvollziehen ...
Wieviele Waffen nehmen die gleichzeitig raus und tauschen Griffstücke hin und her? Und selbst wenns alles gleichzeitig rausnehmen und lustig hin und her bauen trau ich den meisten Menschen zu dass sie falls wirklich durcheinander kommen fähig sind im ZWR oder ihren Unterlagen nachzuschauen was als Waffe und was als WS gemeldet ist.
fuer die ist das thema wechselsysteme kein thema

aber wennst a dutzend waffen hast und a dutzend wechselysteme ..
und die verwendest du regelmaessig einmal so und einmal so

also ich waere garantiert a kandidat dafuer dass ich nimmer genau weiss was jetzt das WS ist und was die waffe

vor allen nach fuenf jahren nimmer

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 16:37
von combatmiles
Ich hab nur 45er Glocks u eine 17er..

Ich besorg mir ein WS kn 10Auto u wenn ich da schon den Überblick verliere wär vlcht a Fahrtauglichkeitsprüfung angesagt....

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Mi 15. Jul 2020, 16:52
von Glock1768
gewo hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 16:23
v0s hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 16:07
gewo hat geschrieben:
Mi 15. Jul 2020, 15:49


du weisst schon dass es - auch hier im forum - a menge leut mit dreistelligen stueckzahlen auf WBk bzw WP gibt?
ich kann das schon ein bisserl nachvollziehen ...
Wieviele Waffen nehmen die gleichzeitig raus und tauschen Griffstücke hin und her? Und selbst wenns alles gleichzeitig rausnehmen und lustig hin und her bauen trau ich den meisten Menschen zu dass sie falls wirklich durcheinander kommen fähig sind im ZWR oder ihren Unterlagen nachzuschauen was als Waffe und was als WS gemeldet ist.
fuer die ist das thema wechselsysteme kein thema

aber wennst a dutzend waffen hast und a dutzend wechselysteme ..
und die verwendest du regelmaessig einmal so und einmal so

also ich waere garantiert a kandidat dafuer dass ich nimmer genau weiss was jetzt das WS ist und was die waffe

vor allen nach fuenf jahren nimmer
Dann macht man sich eine Excel Tabelle ... Wie behaltest du bei deinem beruflichen Inventar denn den Überblick???

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 12:37
von BR1
Hat jemand praktische Erfahrung, wie das mit Zubehörteilen und zugehörigen Griffstücken bei der Waffenüberprüfung läuft?
Ist es jemals beachtet worden, in welcher Kombination die Teile zusammengebaut sind? Bsp. könnte man ein Griffstück mit dem als Wechselsystem eingetragenen Verschluss zusammengesetzt haben, das wäre ja legal.
Oder hat sich jemand interessiert gezeigt, ob für ein Wechselsystem überhaupt eine passende vollständige Waffe vorhanden ist?

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 12:51
von fast12
BR1 hat geschrieben:
Sa 18. Jul 2020, 12:37
Hat jemand praktische Erfahrung, wie das mit Zubehörteilen und zugehörigen Griffstücken bei der Waffenüberprüfung läuft?
Ist es jemals beachtet worden, in welcher Kombination die Teile zusammengebaut sind? Bsp. könnte man ein Griffstück mit dem als Wechselsystem eingetragenen Verschluss zusammengesetzt haben, das wäre ja legal.
Oder hat sich jemand interessiert gezeigt, ob für ein Wechselsystem überhaupt eine passende vollständige Waffe vorhanden ist?
Ein Erfahrungswert von vor dem 14.12.2019 ist inzwischen obsolet.

Es gibt seit diesem Datum keine Zuordnung mehr zu einer Basiswaffe, daher darf ein Wechselsystem außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes nie auf das Griffstück montiert sein. War dies früher ok wenn die Basiswaffe zerlegt war, gibt es heute keine Basiswaffe mehr die man zerlegen könnte.

(Ausnahme mMn: Altbestand. Da die Zuordnung zu einer Basiswaffe bei Altbestand lt. Bescheid sehr wohl noch beseht, gilt hier die alte Regelung von vor 14.12.2019)

Aus meiner persönlichen Erfahrung (die natürlich nicht representativ ist) kann ich sagen, dass der kontrollierende Polizist - sofern er sich nicht selbst intensiv privat damit beschäftigt - von solchen Spitzfindigkeiten keine Ahnung hat und es ihn auch nicht interessiert. Wichtig ist das alles gscheid weggesperrt und alles da ist was da sein sollte.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 12:56
von Sidekix
also ich hab Waffen und WS im zweistelligen Bereich

kann mir schon vorstellen, das da manche ducheinander kommen könnten,
ich zerlegs immer nach Benützung, scho alleine zwecks Reinigung und habs schön sortiert im Regal liegen
(geht Platzmässig gar nicht anders)

Inventurliste hängt bei der Arbeitsfläche, schon übersichtlich, was Grundwaffe/WS und wo´s gelagert wird
(is auch einfacher bei einer Kontrolle)

ok, ich hab nen eigenen Raum für das ganze, das erleichterts doch ein wenig...
:-)

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 14:09
von AUG-andy
Jeder der bis jetzt noch immer nicht weiß wie ein Wechselsystem richtig verwahrt wird, sollte sich eigentlich ein anderes, weniger verantwortungsvolles Hobby suchen. Es kann doch nicht so schwer sein einen normalen Platz und ein WS auseinander zu halten. Und auch richtig zu verwahren. Wie schon geschrieben, notfalls eine Liste anfertigen wo alles richtig vermerkt ist. Das schafft sogar ein Kleinkind.

Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 14:27
von Dobi
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 18. Jul 2020, 14:09
Jeder der bis jetzt noch immer nicht weiß wie ein Wechselsystem richtig verwahrt wird, sollte sich eigentlich ein anderes, weniger verantwortungsvolles Hobby suchen. Es kann doch nicht so schwer sein einen normalen Platz und ein WS auseinander zu halten. Und auch richtig zu verwahren. Wie schon geschrieben, notfalls eine Liste anfertigen wo alles richtig vermerkt ist. Das schafft sogar ein Kleinkind.
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