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Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 13:43
von Sauer202
Das ist doch absolut falsch! Ich bin nur der Meinung das Waffen nur in geschuhlte Hände gehören von Personen von denen zu erwarten ist das diese verlässlich sind.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 13:58
von tom72
Wegen Sinnlosigkeit gelöscht...

Gruß Thomas

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 14:05
von Kriss
Sauer202 hat geschrieben:
Trijikon hat geschrieben:Leichtere Möglichkeit eine Sammlung aufzubauen, eventuell mit eigenem Schein.

Auch das Gegenteil von Erleichterung würde ich mir wünschen:
Strengere Psychotests nur von wirklich kompetenten Personen.
Viel, viel strengerer Waffenführerschein (momentan eine Farce sondergleichen).

LG Wolfgang


Diese Punkte würde ich mir auch wünschen. Gerade die letzten beiden Punkte würden das Image um einiges verbessern.


Dann bitte gehts mit guten Bespiel voran und sagts euren Psychologen das ihr einen strengeren Psychotest ablegen wollt´s. Vielleicht findet ihr einen der "Anti Waffen" ist und euch noch ein paar extra Sitzungen anbietet.....aber wenn ihr ned besteht schön die Waffen selber abgeben. Danke.

Mein Wunsch: Stückzahlbegenzung anheben/aufheben - bzw. der Verwahrmöglichkeit anpassen.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 14:16
von The_Governor
Sauer202 hat geschrieben:Das ist doch absolut falsch! Ich bin nur der Meinung das Waffen nur in geschuhlte Hände gehören von Personen von denen zu erwarten ist das diese verlässlich sind.


Frag mal beim Verein oder beim Schwaiger an, vielleicht suchen die einen neuen Pressesprecher. :headslap:

Meine "Wünsche":
- keine Platzbeschränkung
- Pumpguns Kat. B
- Halbautomaten Kat. B
[Edit] - 5-jährige Trainingsbestätigung zur Verlängerung der WBK + eingetr. Verein (ohne min. Mitgliederanzahl) = "EU-Sportschütze"

...schon wäre ich zufrieden. :whistle:

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 14:30
von silverstar
reload-smile reload-smile reload-smile :D :D :

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 14:58
von eXistenZ
Umsetzung des Vorschlages der EU RL der lautet:
Alle Repetierflinten mit einer Lauflänge über 60 cm = Kat. C
HA-Flinten mit einer max. Kapazität von 2+1 mit einer Lauflänge über 60 cm = Kat. C

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 16:46
von John Connor
The_Governor hat geschrieben:
Sauer202 hat geschrieben:
Meine "Wünsche":
- keine Platzbeschränkung
- Pumpguns Kat. B
- Halbautomaten Kat. B
- WBK + eingetr. Verein (ohne min. Mitgliederanzahl) = "EU-Sportschütze"

...schon wäre ich zufrieden. :whistle:


Halbautomaten Kat. B: sind Kat. B und dazu gibt es keine Ö-BEschränkung mehr , check

keine Platzbeschränkung: War offenbar noch nicht möglich, aber dafür auf 5 nach fünf Jahren, danach für Mitglieder in irgendeinem Verein alle 5 Jahre +2 Plätze, noch nicht check aber am Weg (in den Erläuterungen steht immerhin schon mal, dass die Gefahr nicht von der Anzahl ausgeht. Das ist schonmal beachtlich)

WBK + Verein: das geht wegen der RL nicht ganz, aber die 100 Mitglieder sind definitiv zu hoch

Pumpguns Kat. B: warat schön

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 16:58
von eXistenZ
The_Governor hat geschrieben:- WBK + eingetr. Verein (ohne min. Mitgliederanzahl) = "EU-Sportschütze"

...schon wäre ich zufrieden. :whistle:

Hat die EU RL eine WBK für die Definition Sportschütze gefordert?
Fordert der Gesetzesbeschluss Österreichs eine WBK für die Definition Sportschütze?

Falls nicht finde ich es ziemlich seltsam das du ständig auf den Verein hinhauen willst (weil der etwas gefordert hat was die EU RL nicht gefordert hat) und du ebenfalls etwas forderst was weder die EU RL noch der österreichische Gesetzgeber fordert.

Habe ich etwas überlesen, oder trifft der "falls nicht" Fall zu?

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 17:03
von The_Governor
eXistenZ hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:- WBK + eingetr. Verein (ohne min. Mitgliederanzahl) = "EU-Sportschütze"

...schon wäre ich zufrieden. :whistle:

Hat die EU RL eine WBK für die Definition Sportschütze gefordert?
Fordert der Gesetzesbeschluss Österreichs eine WBK für die Definition Sportschütze?

Falls nicht finde ich es ziemlich seltsam das du ständig auf den Verein hinhauen willst (weil der etwas gefordert hat was die EU RL nicht gefordert hat) und du ebenfalls etwas forderst was weder die EU RL noch der österreichische Gesetzgeber fordert.

Habe ich etwas überlesen, oder trifft der "falls nicht" Fall zu?


Wie kann man eine Kat. B. Waffe, um die es hier ausschließlich geht, ohne WBK oder WP überhaupt besitzen?

Mein Ansatz war von Anfang an unsere bereits erforderlichen 5-jährigen Trainingsbestätigungen zur Verlängerung der WBK im gleichen Zug für die Trainingsbestätigung zur Erfüllung der EU-RL zu nutzen. Zwei Fliegen mit einer bereits vorhandenen Klappe. Vereinszwang gibt die RL bereits vor. Warum man das durch zusätzliche "Ersatzauflagen" zu umschiffen versuchte, wo jeder weiß, dass Österreich ein EU-Musterknabe ist, ist mir nach wie vor unklar. Teile dieser Ersatzauflagen haben wir jetzt dafür drin stehen.

Wie gesagt, das war die Kurzfassung, ich habe es präzisiert und die Anforderung umbenannt in "5-jährige Trainingsbestätigung zur Verlängerung der WBK".

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 17:18
von POI
Sauer202 hat geschrieben:Das ist doch absolut falsch! Ich bin nur der Meinung das Waffen nur in geschuhlte Hände gehören von Personen von denen zu erwarten ist das diese verlässlich sind.

Verlässlich ist man nur wenn man einen Psycho test absolviert hat, deiner Meinung nach? Dann müssen die meisten Jäger aber alles andere als verlässlich sein. Vielleicht solltest du dich mit dem selbsternannten "Instructor" zusammenschließen ihr zwei wärt sicher ein super Team mit so einer Einstellung!

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 17:27
von eXistenZ
The_Governor hat geschrieben:Wie kann man eine Kat. B. Waffe, um die es hier ausschließlich geht, ohne WBK oder WP überhaupt besitzen?

Es geht nicht nur um eine Kat. B Waffe.
Es geht auch um FFW TMHS Munition. Um die haben zu dürfen muss man Jäger oder Sportschütze sein, aber keine WBK haben (ein zB. Alfa Carbine reicht auch)

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 17:29
von Alex87
Sauer202 hat geschrieben:
Trijikon hat geschrieben:Leichtere Möglichkeit eine Sammlung aufzubauen, eventuell mit eigenem Schein.

Auch das Gegenteil von Erleichterung würde ich mir wünschen:
Strengere Psychotests nur von wirklich kompetenten Personen.
Viel, viel strengerer Waffenführerschein (momentan eine Farce sondergleichen).

LG Wolfgang


Diese Punkte würde ich mir auch wünschen. Gerade die letzten beiden Punkte würden das Image um einiges verbessern.


Du könntest dich auch als Sicherheitssprecher der restlichen Grünen bewerben. Ich denke bei dieser Aufgabe würdest du sehr aufblühen..

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 17:34
von The_Governor
eXistenZ hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:Wie kann man eine Kat. B. Waffe, um die es hier ausschließlich geht, ohne WBK oder WP überhaupt besitzen?

Es geht nicht nur um eine Kat. B Waffe.
Es geht auch um FFW TMHS Munition. Um die haben zu dürfen muss man Jäger oder Sportschütze sein, aber keine WBK haben (ein zB. Alfa Carbine reicht auch)


Aber das ist eine bestehende österr. Regelung oder? Falls nicht, kann man eine Trainingsbestätigung auch jederzeit ohne WBK erbringen, mir ging es nur darum, die bereits notwendige zur Verlängerung gleich dafür nutzen zu können. Das wäre kaum ein zus. Aufwand für Schützen und Verwaltung, abgesehen vom Vereinszwang, aber der ist sowieso fix.

Trotzdem danke für den Hinweis, man hätte es tatsächlich falsch interpretieren können. Ich rede nur vom Trainingsnachweis. Egal ob separat oder eben in Einheit mit der für die Verlängerung notwendigen.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 17:43
von hmg382
Das Gegenteil von "gut" ist leider immer noch zu oft "gut gemeint".

If it ain't broken, don't try to fix it.
:roll:

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 17:47
von The_Governor
hmg382 hat geschrieben:Das Gegenteil von "gut" ist leider immer noch zu oft "gut gemeint".

If it ain't broken, don't try to fix it.
:roll:


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