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Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 18:21
von hmg382
The_Governor hat geschrieben:Was meinst du?


Vorschläge, die nur auf eine gute Außenwirkung gehen, aber nicht den gewünschten Effekt bringen werden.
- Strengere Psychotests
- Härterer WFS
...
Führen dann zu zweierlei:
- höheren Kosten
- zu vernachlässigendem Sicherheitsgewinn

Die Zauberworte heißt mE immer noch "Deliktrelevanz" und "Eigenverantwortung".

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 18:29
von The_Governor
hmg382 hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:Was meinst du?


Vorschläge, die nur auf eine gute Außenwirkung gehen, aber nicht den gewünschten Effekt bringen werden.
- Strengere Psychotests
- Härterer WFS
...
Führen dann zu zweierlei:
- höheren Kosten
- zu vernachlässigendem Sicherheitsgewinn

Die Zauberworte heißt mE immer noch "Deliktrelevanz" und "Eigenverantwortung".


100% Zustimmung

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 18:59
von Glock1768
hmg382 hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:Was meinst du?


Vorschläge, die nur auf eine gute Außenwirkung gehen, aber nicht den gewünschten Effekt bringen werden.
- Strengere Psychotests
- Härterer WFS
...
Führen dann zu zweierlei:
- höheren Kosten
- zu vernachlässigendem Sicherheitsgewinn

Die Zauberworte heißt mE immer noch "Deliktrelevanz" und "Eigenverantwortung".


bravo ... absolut richtig.

nur leider gehen die politischen korrekturen immer mehr in freiheitsentzug und kontrolle

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 19:03
von Ase LOKI
HMG 382:

Du sprichst mir aus der Seele!

Tolle, wohl überlegte Vorschläge!
:dance: :violin: :clap:

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 19:09
von hmg382
Glock1768 hat geschrieben:nur leider gehen die politischen korrekturen immer mehr in freiheitsentzug und kontrolle


Jep.
- Pulverfreimenge für den Normalbürger weg
- Stückzahlbeschränkung her
- Psychotest drauf
Ich möchte gern wissen, in wie vielen Fällen z.B. eine Straftat oder ein Vergehen wg. dieser Regelungen nicht stattgefunden hat.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 19:10
von hasgunz
Sodala, hab noch den Vorschlag halbwegs im Kopf, falls ich nen Blödsinn schreibe bitte melden.

Was für mich wichtig wäre:
  • "Repetierflinten" in Kat. C, inklusive den phösen "ritsch-ratsch flinten"
  • Streichung der Begrenzung auf 60cm bei Katogorie B Langwaffen
  • Streichung der Platzbegrenzung / Eröffnung eines Weges für Sammeln
  • Magazin-Lösung aka Frankreicht = jeder mit WBK bekommt eine Ausnahmegenehmigung für besagte Magazine
  • Streichung der gesonderten Längenbeschränkung von Flinten
  • Streichung des KMV §1 1 a) bis auf "vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre"
    (obwohl man sagen muss, dass von legal & registrierten Vollautomaten keine Gefahr ausgehen würde, siehe Schweiz & USA)
  • Führen laut Model in CZ oder USA (Florida)
  • Waffen die über 100 Jahre alt sind belegen keinen WBK Platz
  • Schalldämpfer frei erwerbbar aber nicht Pflicht
  • Entschärfung des "Sportschützenparagraphen"

Bei der Munitionsfrage bin ich mir echt unschlüssig, aber wenn dann würde ich auch FMJ als frei verkäuflich ansehen

LG

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 19:14
von McMonkey
Eigenverantwortung ist der Politik ein Dorn im Auge und die Bevölkerung, also wir alle schreien ja förmlich nach Regulativen. Wo der eine da schreit, schreit der andere dort. Das Beste kommt zum Schluss, denn da will das Volk mitentscheiden. Schluss deshalb, weil das dann das Ende von vielen Freiheiten ist.

Wie so oft in dem wiederkehrenden (und auch politischen Kreislauf) kommt es dann darauf an wann wer gerade in welche Zeit geboren wurde.

Freiheit ist nur ein gutes Gefühl. Glingt lustig ist aber so.

Und damit ich nicht OT bin, wünsch ich mir die Aufhebung der Stückzahlbeschränkung unter zumutbaren Auflagen der Verwahrung.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 19:39
von Paddy91
Sauer202 hat geschrieben:
Trijikon hat geschrieben:Leichtere Möglichkeit eine Sammlung aufzubauen, eventuell mit eigenem Schein.

Auch das Gegenteil von Erleichterung würde ich mir wünschen:
Strengere Psychotests nur von wirklich kompetenten Personen.
Viel, viel strengerer Waffenführerschein (momentan eine Farce sondergleichen).

LG Wolfgang


Diese Punkte würde ich mir auch wünschen. Gerade die letzten beiden Punkte würden das Image um einiges verbessern.


Ich hingegen bin für ein Verbot von Internetanschlüsse sollte nicht ein IQ von zumindest 105 nachgewiesen werden. Möglicherweise rechtsdogmatisch im WaffG etwas deplatziert aber da drin ist vieles andere auch deplatziert.

@topic: mir ist eigentlich alles wurscht außer die "standard-erweiterungs-plätze" bis 10 sollten verdoppelt werden und Schalldämpfer für alle Schützen.
Dieses ganze Sportschützenzeug ist nervig aber ich denke relativ unaufwändig zu umgehen, zur Not mittels beitragsfreier Sammelvereine.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 22:45
von m_a_d
Mich nervt es massiv, dass nun per Gesetzesentwurf / -vorschlag, ein noch stärkerer Keil in die Riege der LWBs getrieben wird. Es wird zwischen Jägern (bekommen Erleichterung), Sportschützen (super hohe Anforderungen, dann dürfen sie aber was behalten), Sammlern (müssen bald wahrscheinlich eine Dissertation vorlegen zur Begründung) und dem "unwürdigen" Rest (aka SV oder Hobbyschütze) unterschieden ... das ist doch Wahnsinn mit Methode!

Ich wünsche mir - um zum Threadthema zu kommen - dass nur mehr zwischen "aktiven Schützen/Sammler" und "SV-LWB" unterschieden wird. Der eine soll die Kombinierten Optionen / Erleichterungen von Jäger / Sportschütze / Sammler bekommen und der andere weiterhin als Rechtfertigung SV und alle 5 Jahre den WFS machend auch seine Berechtigung haben!

Ev. würde dann das Hick-Hack aufhören und es würde langsam zu einer Gemeinschaft der LWB führen - egal ob in Loden, Tactical oder Sportsdress!

ps: die schon öfters gewünschten Verschärfungen werden meist nur von denen gewünscht, die die gerade erhobene Forderung nicht trifft ... also drängt sich die unbestätigte Vermutung auf, dass es sich um Keiltreiber oder Umsatzmaximierer (wenn in der Branche tätig) handeln könnte

edith sagt: "aktiv" könnte jemand sein, der einmal im Jahr eine Waffe für seine Sammlung kauft / verkauft, regelmäßiges (zumindest 1mal alle zwei Monate) Training nachweisen kann, aktuell gültige Jagdausübungsbefugnis hat (man möge mir meine unpräzise Formulierung als Nicht-Jäger verzeihen ... ich meine jemanden, der in dem Jahr irgendwo jagen darf / kann, aka die Jagd ausübt), Bewerbe (mind 2 pro Jahr, mehr als 20 Teilnehmer) bestreitet, etc ... es gäbe genug Möglichkeiten, das sinnvoll und nicht überregulierend zu machen

edith sagt noch: ich habe nicht darauf vergessen, aber Jäger sind für mich bei den Schützen dabei ... es gibt Schützen, Sammler und SV als Begründung für mich ;-)

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: So 14. Okt 2018, 23:59
von Bernd2
Öffentliche Nutzbarkeit von staatlichen/militärischen Schiesstätten (Truppenübungsplätze)

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 00:01
von eXistenZ
hasgunz hat geschrieben:Bei der Munitionsfrage bin ich mir echt unschlüssig, aber wenn dann würde ich auch FMJ als frei verkäuflich ansehen

Kannst du das bitte näher ausführen. Oder vielleicht kann es mir auch jemand anderer erklären.
Ich habe nämlich noch nie verstanden wozu diese FMJ Beschränkung gut sein soll.
Sicherheitsgewinn sehe ich keinen. Ich sehe eigentlich ausschließlich Nachteile und keinen Vorteil. (Ok, Vorteil für den Staat ist das er geringfügig höhere Steuereinnahmen hat wenn jemand billige SP statt billige FMJ kauft, aber das macht das Kraut auch nicht wirklich fett)

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 09:58
von hmg382
m_a_d hat geschrieben:edith sagt noch: ich habe nicht darauf vergessen, aber Jäger sind für mich bei den Schützen dabei ... es gibt Schützen, Sammler und SV als Begründung für mich ;-)


Du hast damit de facto alle Bereiche abgedeckt. Aber ich würde noch weitergehen und das "Bedürfnisprinzip" bzw. die Begründung schlicht und ergreifend abschaffen? Warum? Weil - solange das Prinzip verankert ist (Gesetzessprech: Rechtfertigung und Bedarf) - immer die Möglichkeit besteht, dass es über diesen Umweg zu Verschärfungen auf kommen kann.

Im Prinzip hat D ja auch nix anderes (nur dass wir - derzeit noch - die SV haben), jedoch haben die es schon "deutlicher" geregelt. 1x jeden Monat oder 18x im Jahr (glaub ich), sonst ist das Bedürfnis für Sportschießen nicht mehr gegeben etc. pp.

Für mich würde es reichen:
Jemand kann sich eine Schusswaffe kaufen, wenn er eine sichere Verwahrung (z.B. im Sinne der aktuellen Gesetzestexte (Verhinderung des Zugriffs durch Unbefugte) gewährleisten kann). Wenn jemand einfach nur wg. "Willhaben" ne Feuerwaffe haben will, weil er sie geil findet, aber weder damit schießen, noch SV damit machen will, warum soll er das nicht einfach machen können? Man braucht keinen Grund. Das ist ein Punkt, der derzeit für uns unprolematisch ist, weil "SV" kann ja jeder als Grund vorschieben. Was aber, wenn das irgendwann fällt? Ich kann mir auch einen Bugatti Veyron in die Garage stellen und das Ding nie ausführen. Wenn ich Kohle und Bock drauf hab, warum nicht?

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: Mo 15. Okt 2018, 10:39
von 75reinhard
hmg382 hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:LG-schießen unter Aufsicht auch unter 18 Jahren daheim ermöglichen.

+1

+1 auch von mir - aber eventuell schreibt ihr dem ÖSB ein kurzes Mail dazu:

office@schuetzenbund.at

Die sollen mal ein bisserl wach werden.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 19:44
von piefke
Kleinigkeiten die realistisch sind:

SLF ab 60 cm Lauf und festem 2 Schuss Magazin -》 in Kat C. Wie es schon immer in allen Eu Richtlinien der letzten 20 Jahre drin ist. Und die Jagdverbände seit 1996 auf Antrag auch erreichen könnten.

Goose gun in Kat C mit gesamtlänge 》90 cm

Einläufige und einschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition belegen nicht Plätze der WBK.

Re: Wunschkonzert - Was wäre schön im neuen WaffG

Verfasst: Mo 22. Okt 2018, 19:00
von rhodium
75reinhard hat geschrieben:
hmg382 hat geschrieben:
rhodium hat geschrieben:LG-schießen unter Aufsicht auch unter 18 Jahren daheim ermöglichen.

+1

+1 auch von mir - aber eventuell schreibt ihr dem ÖSB ein kurzes Mail dazu:

office@schuetzenbund.at

Die sollen mal ein bisserl wach werden.


Ehrlich gesagt: bist du dir sicher, dass die das überhaupt wollen?