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Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 07:28
von Eichhörnchen
Im bestehenden Waffengesetz ist ein nach §42b deaktivierter Vollautomat z.B. eine AK 47 keine Waffe im Sinne des WaffG (siehe §2 Abs3).
Und zwar deshalb, weil im §2 Abs3 deaktiviertes Kriegsmaterial gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. a (unter anderem die Vollautomaten) der Kriegsmaterialverordnung eben ausgenommen sind. Die Deaktivierungskennzeichnung ist eine Raute auf dem Lauf etc. (Stichwort „Darabos-Raute“).

Im künftigen Waffengesetz ist diese Ausnahmebestimmung aber nicht mehr enthalten, weil nämlich im §2 Abs3 WaffG NUR mehr die Kriegsmaterialverordnung § 1 Art. I Z 1 lit. b UND NICHT AUCH die Vollautomaten gemäß § 1 Art. I Z 1 lit. a genannt sind. Die haben die lit.a einfach entfernt!

Und wenn der Vollautomat vor 2016 deaktiviert wurde, dann fällt er auch nicht in den neuen §30 rein, wo deaktivierte Schusswaffen zu Schusswaffen der Kat C werden. Und zwar deshalb, weil das erst für Waffen gilt die NACH dem 8.4.2016 gem irgendeiner EU-Richtlinie deaktiviert wurden.

Soweit ich das also sehe, hat jeder Besitzer eines aktuell deaktivierten Vollautomaten der die „Darabos-Raute“ als Deaktivierungskennzeichnung besitzt und dessen Gerät vor April 2016 rechtmäßig deaktiviert wurde, ab 1.1.2019 ein MASSIVES Problem. Denn der besitzt plötzlich unbefugterweise KRIEGSMATERIAL!

Re: Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 10:52
von LTE
Ein schell der böses denkt, dass man hier die BÖSEN Dekos los werden will.... komplett sinnlos, wer aus seiner Deko bis heute keine Schussfähige Waffe gemacht hat, der tut es auch jetzt nicht. Können tut selbiges am ehesten ein guter Büchsner, der wiederum kann ganz andere dinge.

Re: Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 11:17
von brausi
Moment. Mußten nicht mit Inkrafttreten der Verordnung 2016 Besitzer von solchen Alt-Dekos nicht ohnehin entweder die Dekos nacharbeiten oder falls sie die Anforderungen schon erfüllt hätten nachkontrollieren und jedenfalls stempeln lassen oder eine Ausnahmegenhemigung für Kat A. beantragen? Das nachdem die Verordnung auch auf einer Eu-Verordnung fußt die sofort geltendes Recht war? Wer also ungestempelte Alt Dekos ohne Ausnahmegenehmigung des BMLV besitzt war bislang eh schon "straffällig" im Sinne des WaffG?
Wenn das Gerät die aktuell gültige Deaktivierungsraute hat wird es Kategorie C. Immer noch schlimm genug und kompletter Schwachsinn.

Re: Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 13:15
von Eichhörnchen
brausi hat geschrieben:Moment. Mußten nicht mit Inkrafttreten der Verordnung 2016 Besitzer von solchen Alt-Dekos nicht ohnehin entweder die Dekos nacharbeiten oder falls sie die Anforderungen schon erfüllt hätten nachkontrollieren und jedenfalls stempeln lassen oder eine Ausnahmegenhemigung für Kat A. beantragen? Das nachdem die Verordnung auch auf einer Eu-Verordnung fußt die sofort geltendes Recht war? Wer also ungestempelte Alt Dekos ohne Ausnahmegenehmigung des BMLV besitzt war bislang eh schon "straffällig" im Sinne des WaffG?
Wenn das Gerät die aktuell gültige Deaktivierungsraute hat wird es Kategorie C. Immer noch schlimm genug und kompletter Schwachsinn.


Die Stemplerei wurde 2012 mit dem §42b WaffG eingeführt. Bis 8.4.2016 galt dieses Gesetz samt der Krigesmaterialdeaktivierungsverordnung. Mit Einführung der EU Verordnung am 8.4.2016 wurde aber weder im Gesetz noch in der neuen Kriegsmaterialdeaktivierungsverordnung 2016 gesagt, was mit den seit 2012 bereits gestempelten Waffen zu passieren hat (jedenfalls habe ich dazu nichts gefunden). Und genau das ist jetzt das Problem.

Re: Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 14:56
von spareribs
Am besten in den Altmetall-container....weil das ist ganz Böses Ding....schlimmer noch als unsere Politiker ohne Hirn....besonders die in der EU ....

Re: Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 15:34
von brausi
Stimmt das war ja schon 2012. Ausnahmegenehmigung oder Nacharbeiten/Nachstempeln. 2016 dann nochmal verschärft. Zeug davor war ausgenommen.
Ok ich habs aber jetzt was da los ist und wo der Denkfehler war. :!:
Also, der § 2 bestimmt ja was Schußwaffen sind.
Bislang waren "infanteristische Kleinwaffen"(§1 Art. I Z1 lit.a) keine Schußwaffen, wenn nach den Bestimmungen 2012-2016 oder nach-2016, je nachdem was auf das individuelle Stück zurtifft, deaktiviert worden waren.
Nachdem sie ja jetzt zu Schußwaffen der Kategorie C werden, können sie natürlich nicht schon im §2 von den Schußwaffen ausgenommen sein.
Das ist es! Solange sie nach den Bestimmungen 2012-2016 oder nach 2016 deaktiviert und entsprechend gekennzeichnet sind, werden sie zu Schußwaffen der Kategorie C. Derzeitige Besitzer haben also nichts zu befürchten außer, dass sie die Dinger als Kat.C ins ZWR melden müssen. :tipphead:
Was ich aber jetzt nicht gefunden habe: Ausgenommen werden die Deko Kategorie C von der sicheren Verwahrung und Meldung gemäß §41 aber nicht, oder? :tipphead:

Re: Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 16:40
von Eichhörnchen
brausi hat geschrieben:Das ist es! Solange sie nach den Bestimmungen 2012-2016 oder nach 2016 deaktiviert und entsprechend gekennzeichnet sind, werden sie zu Schußwaffen der Kategorie C.

Aufpassen, Falle! - Der neue §30 lautet:
§ 30. Schusswaffen der Kategorie C sind alle Schusswaffen, die nicht der Kategorie A oder B angehören sowie alle Schusswaffen, die nach dem 8. April 2016 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl. Nr. L 333 vom 19.12.2015 S. 62, deaktiviert worden sind.

Das heißt es geht im Gesetz nur um NACH 2016 aber eben nicht AB 2012!

brausi hat geschrieben:Was ich aber jetzt nicht gefunden habe: Ausgenommen werden die Deko Kategorie C von der sicheren Verwahrung und Meldung gemäß §41 aber nicht, oder? :tipphead:

Genau, keine Ausnahme. Eine Deko-Kat C ist einer Troy-PAR mit angestecktem und voll geladenem 10er Magazin gleichgestellt und muss in den Waffenschrank.
Außerdem zählt die Deko-Kat C auch zur Gesamtzahl an Schusswaffen gem. §41 (max. 19 Schusswaffen ohne Meldung an die Behörde) dazu. Obwohl sie ja keine Schusswaffe ist, weil ja aus einer entsprechend deaktivierten Dekowaffe nichts mehr verschossen werden kann.

Re: Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: Sa 13. Okt 2018, 17:42
von brausi
Ja, der 30er aber in Verbindung mit den Erläuterungen ergibt sich dieses Bild. Möglicherweise ist die "Kategorie D Altbestand" Übergangsregelung heranzuziehen auf die vorher deaktivierten Waffen. Personen die Schußwaffen rechtmäßig besessen haben die nicht zu registrieren waren. Sind ja jetzt Schußwaffen, wurden vorher rechtmäßig besessen und waren nicht zu melden. Jetzt schon. Scheiß wording schon wieder.
Ja ist echt absurd mit dem Dekozeug. Perkussionspistole hat mehr Ausnahmen als ein Stück zerfrästes und zerbohrtes und überall zugeschweißtes Stück Metall. :tipphead: Aber das wollte die EU ja so.

Re: Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: So 14. Okt 2018, 02:52
von gewo
definition fuer schusswaffen ist
..... geschosse durch einen lauf verschossen werden koennen .....

das beisst sich irgendwie bei den dekos
wird aber wohl egal sein

Re: Noch Dekowaffe bald Kriegsmaterial?

Verfasst: So 14. Okt 2018, 10:17
von brausi
Richtig. Alles egal.
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=LjeIdsSjzOs[/youtube]
Party im Kommissionspräsidentenbunker in Brüssel ist in vollem Gang.
Auf der Titanic werden nochmal die Sessel umrangiert.
Alles egal.