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Änderung des Zivildienstgesetzes

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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tiberius
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von tiberius » Mi 17. Okt 2018, 21:48

Hi,

also wissts, mei californische Ex hat einmal knappe 1500 dollaros abgelegt
für einen notwendigen aber außertourlichen, von ihrer (ohnehin richkid) Versicherung nicht gedeckten Krankentransport.
Bei uns kannst dem Zivi sei dank einen nuller weglassen bei sowas.

Und ganz nebenbei jo, der Feuerwehrheurige in Rechnitz kann schon was,
und mit an Doppler am Turm vergeht die Zeit schneller,
aber sonst hab ich das Kopiergerät im 1. Stock im Militärkommando in Klagenfurt bewacht.
Und dabei mehr Gameboy gespielt und Weltliteratur gewälzt als in allen Jahren davor.

Ich würd mich heute fürn Zivildienst entscheiden. warum? wohnst und futterst bei
mutti, kannst Essens- und wohnungspauschale einstreichen und vers.....

Ihr seht, es läuft immer aufs gleiche raus.

mfg tiberius

Mjoelnir
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Mjoelnir » Do 18. Okt 2018, 11:00

Es gibt nur genau 1 Grund, warum das Sozialjahr NICHT kommen kann, es ist derselbe warum die Wehrpflicht nicht mehr von 6 auf 8 oder gar mehr Monate verlängert wird, obwohl das bitter notwendig wäre: Die ÖVP wehrt sich dagegen, weil den Firmen die Leute 6 Monate fehlen.
Diese Partei verhindert wo es geht die Integration, die Zusammenarbeit und vor allem den Übergang im weiteren Berufsweg von Soldaten in die Privatwirtschaft, das ginge alles viel besser wenn man wollte.
Deswegen gehört auch das Beamtentum im BMLV abgeschafft.

@ gewo:
Diejenigen Mädels die es betrifft, dürfen noch gar nicht wählen gehen und da bei uns ja das Floriani Prinzip vorherrscht, denke ich, dass das sehr wohl machbar wäre, denn wegen einem Thema wird keiner Partei der Tod drohen.
Die Älteren +50 (und das sind die Mehrheit der Wähler) sind sicher dafür, die mittlere Generation 25-40 schert sich eh einen Dreck um die Mitbürger und die 18jährigen Jungs werden auch kaum dagegen sein.

Sauer202
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Sauer202 » Do 18. Okt 2018, 19:51

Das mit dem Waffenverbot ist richtig! Wer immer den Weg des geringsten Wiederstand geht, sollte auch mit möglichen Konsequenzen leben müssen. Beim Bundesheer zu sein schadet nicht, einmal ein paar Monaten nach regel zu leben und nicht immer das letzte Wort haben zu müssen ist wichtig.

The_Governor
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von The_Governor » Do 18. Okt 2018, 19:57

Sauer202 hat geschrieben:Das mit dem Waffenverbot ist richtig! Wer immer den Weg des geringsten Wiederstand geht, sollte auch mit möglichen Konsequenzen leben müssen. Beim Bundesheer zu sein schadet nicht, einmal ein paar Monaten nach regel zu leben und nicht immer das letzte Wort haben zu müssen ist wichtig.


Gegen dieses Argument ist man natürlich machtlos. :headslap:

Manche Zivi-Stellen sind sehr viel anstrengender, als monatelang ohne Aufgabe in einer Kaserne zu sitzen, so wie das bei mir war. Beides hat seine Daseinsberechtigung, man müsste den Wehrdienst lediglich attraktiver machen.

stahldurst
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von stahldurst » Do 18. Okt 2018, 21:22

Manchmal frag' ich mich echt in welcher Welt der Sauer lebt.
Ich war ZD im Krankenhaus.
Du meinst also da ging es absolut ungeregelt zu. Man konnte machen was man will oder so?
Und der große Zampano war ich dort auch. Hab ( so wie DU ) allen gesagt wo es lang geht.
Und zum geringsten Widerstand ( ohne "e" ):
Ich weiß noch genau wie wir 5 bei der Stellung behandelt wurden als wir sagten wir wollen ZD machen.
Wie Aussätzige und man hat uns auch gesagt was wir eigentlich für Arschlöcher sind.
Da wusste ich bereits was der Weg des geringsten Widerstandes gewesen wäre.
Achja und nochwas, im Gegensatz zu einem GWD habe ich dem Staat tatsächlich eine
vollwertige Arbeitskraft gespart und nicht Geld gekostet.
Wenn Du dir die Beiträge auf den letzten Seiten durchgelesen hättest, weiters noch sinnergreifend lesen
könntest, würdest Du wissen, dass es ein Waffenverbot für ZD nicht gibt.
Aber papperlapapp, das hilft eh nix mehr...

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LordHelmchen
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von LordHelmchen » Fr 19. Okt 2018, 17:34

Da das Thema eh schon den Bach runter ist............damit die Mods nen Grund haben. (Ist's mir wert)
Ich unterstütze die Meinung von Sauer202 zu 100%.

Diese *WattebauschIchwillalleshabenwasichwillMentalität* muss ein ende haben. Is wie in der Physik. Aktion->Reaktion.

Toll ist auch diese, wie bei Stahldurst (nicht nur beim ihm), gut Erkennbare Pseudo bessere "Moralische Position* in der Gesellschaft (ZD gut, GWD böse)......das geht mir schon seit JAHRZEHNTEN auf den Sack!
ZD=15 Jahre Verbot, und das ist gut so.

Im Wissen das OHNE ZD so manche Trägerorganisation ein Problem hat........RK, ASB, Pflege generell, usw. Ganz hinterm Mond lebe ich auch net. Aber DARUM geht es hier nicht.

Und Tschüs
Zuletzt geändert von LordHelmchen am Fr 19. Okt 2018, 17:40, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Plinkster » Fr 19. Okt 2018, 18:12

Warum artet dieses Thema eigentlich immer in so eine absurde Diskussion wer wie wo was ein fauler Drückeberger, ein sinnloser Gatschhupfer oder Säufer und Kopiererbewacher ist? Warum werden Motive hin und her unterstellt, die null mit der Realität zu tun haben? Warum wird immer die Seite die man jeweils nicht gewählt hat runtergemacht? Es gibt doch simple Fakten, und die wurden bereits mehrfach genannt:

1. kein Zivildiener Unterschreibt "etwas gegen Waffen" zu haben, den "Dienst an der Waffe abzulehnen", "ideologisch ein Problem mit Waffen" zu haben oder sonstwas. Er unterschreibt simpel, dass er Waffengewalt überall außerhalb von Notwehr- oder Nothilfesituationen ablehnt.
2. in welcher Situation kann ein (rechtstreuer) Bürger Waffengewalt anwenden? Genau: ausschließlich in Notwehr oder in Nothilfefällen.

Ergo: ein "Waffenverbot" jedweder Art für einen Zivildiener entbehrt jeglicher rechtlichen bzw. logischen Grundlage. Gemäß dem Wortlaut seiner ZD-Erklärung kann jeder Zivi noch am Tag des abgebens der Erklärung (jaja, wenn er dann schon 21 ist...) eine WBK mit der Begründung "Bereithaltung für die Selbstverteidigung" beantragen ohne in irgendwelche logischen oder argumentativen Schwierigkeiten zu kommen. Dieser Paragraph ist ein reiner Anachronismus, der besser früher als später beseitigt gehört.

Und jeder Mensch der nicht ein ideologiegetriebener Prinzipienreiter (a la "Echte Männer müssen zum Heer, Zivis sind feige Drückeberger die sich ein gutes Leben machen wollen" ohne jede Ahnung wie die Realität aussieht) ist, muss doch ein absoluter Gegner von unsinnigen rechtlichen Hindernissen, die österreichischen Staatsbürgern die ihren "Dienst an der Gesellschaft" erfüllt haben in den weg gelegt werden. Wie kann man gerade als Waffenbesitzer NOCH MEHR Hürden für den Waffenbesitz fordern? Das ist doch absurd...



P.S: kleine Randbemerkung ad Sozialdienst - das ist rechtlich nicht möglich. Die EMRK verbietet Zwangsarbeit, daher kannst du niemanden zu einem Sozialjahr zwingen. Die einzige Ausnahme ist Wehrdienst und Wehrersatzdienst... daher hat man nur die Wahl zwischen diesem oder garnix. Es spricht rechtlich nichts dagegen die Wehrpflicht für Frauen einzuführen (im Wissen, dass wohl 80% + den Zivildienst wählen würden) - ein verpflichtendes Sozialjahr für alle Staatsbürger ist dagegen nicht möglich.

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von POI » Fr 19. Okt 2018, 18:39

Sauer202 hat geschrieben:Wer immer den Weg des geringsten Wiederstand geht, sollte auch mit möglichen Konsequenzen leben müssen.


Fuer die aussage gehört da eigentlich links und rechts eine... Beim BH bist sowieso nur am saufen. Als zivi machst wenigesten was sinnvolle. Putz mal eine blutverschmierten rettungswagen von wegen weg des geringsten wiederstands.

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von hmg382 » Fr 19. Okt 2018, 18:40

Um was es geht?

Für mich persönlich jedenfalls um Sinnhaftigkeit der aktuellen Regelung und um Bürokratieabbau würd ich mal vermuten. Ich gehöre zu keinem "Lager" (Piefke und ausgemustert) und sehe auf eine recht emotionslose Art und Weise auf die Angelegenheit:
1. Wehrdienst und ZD sind beide wichtig.
2. Einem AWN, der verweigert, geht das Verbot am A**** vorbei.
3. Ein ZD, der auf Jagd geht, KW-Sportschießen will etc. kann die Aufhebung bei der LPD beantragen und wenn's mit Schrieb vom Obmann geschickt gemacht wird, dann bekommt er das auch im Regelfall durch. Ist halt etwas aufwändiger, aber wo ein Wille, da ein Weg.
4. In der Zwischenzeit kann er sich aber einen Longrange-Repetierer oder ne Flinte für Trap kaufen und nach Herzenslust auf den Schießstand gehen. Und da er kein Waffenverbot nach WaffG hat, kann er auch dort mit den B-Waffen vom Kumpel seinen Spaß haben.

Also, wo ist denn da der Sinn dahinter?

Und da man davon ausgehen darf, dass die Politik diese Regelung nicht verschärfen will, wie so mancher es für ZD fordert, macht für mich nur eine Streichung Sinn, weil die derzeitige Regelung unlogisch ist.

Und da gibt es noch so etwas wie Solidarität unter LWB und solchen, die es werden wollen ... ... ...
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Maddin » Fr 19. Okt 2018, 20:41

Plinkster hat geschrieben:Warum artet dieses Thema eigentlich immer in so eine absurde Diskussion wer wie wo was ein fauler Drückeberger, ein sinnloser Gatschhupfer oder Säufer und Kopiererbewacher ist? Warum werden Motive hin und her unterstellt, die null mit der Realität zu tun haben? Warum wird immer die Seite die man jeweils nicht gewählt hat runtergemacht? Es gibt doch simple Fakten, und die wurden bereits mehrfach genannt:

1. kein Zivildiener Unterschreibt "etwas gegen Waffen" zu haben, den "Dienst an der Waffe abzulehnen", "ideologisch ein Problem mit Waffen" zu haben oder sonstwas. Er unterschreibt simpel, dass er Waffengewalt überall außerhalb von Notwehr- oder Nothilfesituationen ablehnt.
2. in welcher Situation kann ein (rechtstreuer) Bürger Waffengewalt anwenden? Genau: ausschließlich in Notwehr oder in Nothilfefällen.

Ergo: ein "Waffenverbot" jedweder Art für einen Zivildiener entbehrt jeglicher rechtlichen bzw. logischen Grundlage. Gemäß dem Wortlaut seiner ZD-Erklärung kann jeder Zivi noch am Tag des abgebens der Erklärung (jaja, wenn er dann schon 21 ist...) eine WBK mit der Begründung "Bereithaltung für die Selbstverteidigung" beantragen ohne in irgendwelche logischen oder argumentativen Schwierigkeiten zu kommen. Dieser Paragraph ist ein reiner Anachronismus, der besser früher als später beseitigt gehört.

Und jeder Mensch der nicht ein ideologiegetriebener Prinzipienreiter (a la "Echte Männer müssen zum Heer, Zivis sind feige Drückeberger die sich ein gutes Leben machen wollen" ohne jede Ahnung wie die Realität aussieht) ist, muss doch ein absoluter Gegner von unsinnigen rechtlichen Hindernissen, die österreichischen Staatsbürgern die ihren "Dienst an der Gesellschaft" erfüllt haben in den weg gelegt werden. Wie kann man gerade als Waffenbesitzer NOCH MEHR Hürden für den Waffenbesitz fordern? Das ist doch absurd...



P.S: kleine Randbemerkung ad Sozialdienst - das ist rechtlich nicht möglich. Die EMRK verbietet Zwangsarbeit, daher kannst du niemanden zu einem Sozialjahr zwingen. Die einzige Ausnahme ist Wehrdienst und Wehrersatzdienst... daher hat man nur die Wahl zwischen diesem oder garnix. Es spricht rechtlich nichts dagegen die Wehrpflicht für Frauen einzuführen (im Wissen, dass wohl 80% + den Zivildienst wählen würden) - ein verpflichtendes Sozialjahr für alle Staatsbürger ist dagegen nicht möglich.


Naja die EMRK spricht aber auch von Bürgerpflichten. Das ist bei uns zB. der Schöffen- und Geschworenendienst.
Wieso also nicht auch ein Sozialjahr ?

Sehe da verfassungsrechtlich keine großen Argumentationshürden.

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von McMonkey » Fr 19. Okt 2018, 22:03

Es nützt ja nix, die Zeiten ändern sich und es ist gut mit ihr Schritt zu halten...ohne seine Standpunkte aufgeben zu müssen. Ein wenig Verständnis für die neue Generation aufbringen und gleichzeitig den Respekt für die eigene Generation einfordern. Miteinander gleich auf und nicht Gegeneinander.

Mir kommen auch die Tränen bei der Piates-Generation, oder Generation-what oder wie auch immer sie sich nennt. Es ist nunmal der Zeitgeist (vielleicht auch überspitzt jetzt dargestellt), dass

(alle) mehr Sicherheit wollen, aber keiner sich zur Sicherung der Heimat bekennen will.
(alle) tolle Eltern sein wollen, aber autoritär komplett versagen
usw.

Gilt nur für mich und das aus Überzeugung.
Ich bin der erste der sich vorne hinstellt, wenn die Kacke am Dampfen ist. Und ich erwarte, dass der Zivi - mit der entsprechenden Ausbildung - in dieser Situation seinen Anteil beiträgt. Freundschaft.

Auch wenn ich mir mehr Grundwehrdiener wünschen würde,...aber "Nichts ist beständiger als der Wandel".

Das Gesetz gehört im Sinne der Gleichbehandlung, im Sinne der Waffenbesitzer geändert. Schulter an Schulter!

Also Generation X oder davor, reißts euch zusammen und gehts mit der Zeit. Nur so gebührt uns auch der Respekt der jüngeren Generationen.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Maddin » Fr 19. Okt 2018, 22:12

McMonkey hat geschrieben:Es nützt ja nix, die Zeiten ändern sich und es ist gut mit ihr Schritt zu halten...ohne seine Standpunkte aufgeben zu müssen. Ein wenig Verständnis für die neue Generation aufbringen und gleichzeitig den Respekt für die eigene Generation einfordern. Miteinander gleich auf und nicht Gegeneinander.

Mir kommen auch die Tränen bei der Piates-Generation, oder Generation-what oder wie auch immer sie sich nennt. Es ist nunmal der Zeitgeist (vielleicht auch überspitzt jetzt dargestellt), dass

(alle) mehr Sicherheit wollen, aber keiner sich zur Sicherung der Heimat bekennen will.
(alle) tolle Eltern sein wollen, aber autoritär komplett versagen
usw.

Gilt nur für mich und das aus Überzeugung.
Ich bin der erste der sich vorne hinstellt, wenn die Kacke am Dampfen ist. Und ich erwarte, dass der Zivi - mit der entsprechenden Ausbildung - in dieser Situation seinen Anteil beiträgt. Freundschaft.

Auch wenn ich mir mehr Grundwehrdiener wünschen würde,...aber "Nichts ist beständiger als der Wandel".

Das Gesetz gehört im Sinne der Gleichbehandlung, im Sinne der Waffenbesitzer geändert. Schulter an Schulter!

Also Generation X oder davor, reißts euch zusammen und gehts mit der Zeit. Nur so gebührt uns auch der Respekt der jüngeren Generationen.


Ich stimme dir da grundsätzlich schon zu, aber man muss die Zuckerln auch gerecht verteilen. Die Unterschiede zwischen Wehrdienst und Zivildienst sind abgesehen vom Waffenverbot und den zusätzlichen 3 Monaten (was aber eigentlich auch keine wirkliche Schlechterstellung ist, weder verliert man damit ein Berufsjahr, nein man bekommt ja 3 Monate voll bezahlt...) wie Tag und Nacht.

Meines Erachtens wird dem Wehrdienst nachwievor nicht die Bedeutung zugemessen die ihm gebührt. Und das kam auch 2013 bei der Volksbefragung mit dieser komischen Fragestellung deutlich zum Ausdruck.

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Plinkster » Fr 19. Okt 2018, 22:31

Maddin hat geschrieben:
Naja die EMRK spricht aber auch von Bürgerpflichten. Das ist bei uns zB. der Schöffen- und Geschworenendienst.
Wieso also nicht auch ein Sozialjahr ?

Sehe da verfassungsrechtlich keine großen Argumentationshürden.



Doch, weil es um "allgemein übliche" Bürgerpflichten geht. Das Sozialjahr wäre eine völlig neue Einführung, von "allgemein üblich" kann da kein Rede sein


Ich stimme dir da grundsätzlich schon zu, aber man muss die Zuckerln auch gerecht verteilen. Die Unterschiede zwischen Wehrdienst und Zivildienst sind abgesehen vom Waffenverbot und den zusätzlichen 3 Monaten (was aber eigentlich auch keine wirkliche Schlechterstellung ist, weder verliert man damit ein Berufsjahr, nein man bekommt ja 3 Monate voll bezahlt...) wie Tag und Nacht.

Meines Erachtens wird dem Wehrdienst nachwievor nicht die Bedeutung zugemessen die ihm gebührt. Und das kam auch 2013 bei der Volksbefragung mit dieser komischen Fragestellung deutlich zum Ausdruck.


Wo wird ein Zivildiener oder Wehrdiener "voll bezahlt"? Das ist ja der Hauptgrund dafür warum man so dringend Zivildiener bei der Rettung, in Altersheimen, in Sozialdiensten usw. haben will: weil man eine Vollzeitarbeitskraft um maximal(!) 400€ im Monat, im Idealfall sogar gratis bekommt.

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von hmg382 » Mo 22. Okt 2018, 16:51

Sodala, Wochenende vorbei, aber die Anzahl der Stellungnahmen ist doch noch äußerst überschaubar. Oder die Redax ist zu sehr mit den WaffG Stellungnahmen beschäftigt und kommt nicht zum aktualisieren.
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